ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. abnahme nach §21

abnahme nach §21

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 13:15

mahlzeit

hab heut gehört des es die 21 abnahme nach dem 01.01.07 nicht mehr geben soll

weiß jemand etwas darüber

den eigentlich wollte ich meinen golf noch dieses jahr wieder anmelden

gruß

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 5. Dezember 2006 um 11:20

naja, wenn er noch nicht eingetragen ist, kann er auch nicht verfallen.

ist er eingetragen und das auto ist schon abgemeldet bzw diese 1,5 Jahre sind rum, verfällt er.

Nene,eingetragen isser noch nicht,ich hab in ja noch nicht mal:D

Ich meinte nur ob es ab nächstes Jahr schwieriger wird zum beispiel nen ABF oder 9A einzutragen?

Tritt ab 01.03.07 in Kraft.

am 5. Dezember 2006 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von Herr Weber

Macht euch doch keinen Kopf wegen der Vollabnahme!!!

Ist lächerlich das ganze.

Habs dieses Jahr bei 2 Motorädern gemacht,war wie ne normale HU nur hat er die Reifen bischen genauer angeschaut(DOT Nummer).

War sogar BILLIGER als die HU!!!!!

Motrrad ist ja wohl nicht gleich ein Auto.

Das es billerger ist kannst du auch vergessen.

Hab 260 Euros bezahlt+die Gebühren für die nachuntersuchung.

Die gucken sehr viel genauer als bei einer HU

Deine Antwort
Ähnliche Themen