abnahme nach §21
mahlzeit
hab heut gehört des es die 21 abnahme nach dem 01.01.07 nicht mehr geben soll
weiß jemand etwas darüber
den eigentlich wollte ich meinen golf noch dieses jahr wieder anmelden
gruß
18 Antworten
naja, wenn er noch nicht eingetragen ist, kann er auch nicht verfallen.
ist er eingetragen und das auto ist schon abgemeldet bzw diese 1,5 Jahre sind rum, verfällt er.
Nene,eingetragen isser noch nicht,ich hab in ja noch nicht mal😁
Ich meinte nur ob es ab nächstes Jahr schwieriger wird zum beispiel nen ABF oder 9A einzutragen?
Tritt ab 01.03.07 in Kraft.
Zitat:
Original geschrieben von Herr Weber
Macht euch doch keinen Kopf wegen der Vollabnahme!!!
Ist lächerlich das ganze.
Habs dieses Jahr bei 2 Motorädern gemacht,war wie ne normale HU nur hat er die Reifen bischen genauer angeschaut(DOT Nummer).
War sogar BILLIGER als die HU!!!!!
Motrrad ist ja wohl nicht gleich ein Auto.
Das es billerger ist kannst du auch vergessen.
Hab 260 Euros bezahlt+die Gebühren für die nachuntersuchung.
Die gucken sehr viel genauer als bei einer HU