Abmeldung des Fahrzeugs
Hallo zusammen, ich bräuchte eine kurze Info, wir wollen kurzfristig ein Auto verkaufen. Der Händler möchte den Wagen morgen abholen kommen. Ich würde gerne den Wagen selbst im Nachgang (idealerweise ca. 4 Tage später) abmelden und die Nummernschilder "einfach behalten" - er soll den Wagen mit seinen roten Nummernschildern dann mitnehmen. Besteht da ein Risiko für mich, wäre der Wagen dann dennoch über mich versichert, wenn bis zum Abmeldetermin etwas passiert ?
Habe den Fall gegooglet, aber auf die schnelle nichts passendes gefunden. Bedanke mich im Voraus !
Beste Grüße !
16 Antworten
Ein zugelassenes Fahrzeug darf nicht mit Händlerkennzeichen gefahren werden.
Entweder so mitgeben und die Kennzeichen abholen, oder vorher abmelden.
Solange wie das Auto noch auf dich angemeldet ist, bist du für alles verantwortlich, was mit dem Auto passiert.
Auch wenn jemand andere Nummern dran schraubt. Melde es ab, dann kann dir nix passieren.
Wenn du es abmelden willst, brauchst du doch Schein,Brief, der Händler holt das Auto doch nicht ohne Papiere?
Sehr komische Idee.
Danke für die Antworten. Das ist mein erster Verkauf, daher war ich unsicher. Man liest auch immer, dass eine Abmeldung auch ohne Brief geht, daher dachte ich, es reicht den Schein selbst zu behalten. Man lernt nie aus 🙂
Abmeldung geht ohne Brief, was hier aber die ZB2 sein dürfte.
Wenn Du auf den Kennzeichen und der ZB1 schon die QR Code's hast, kannst den auch online abmelden, wenn der Händler ihn mitnehmen will.
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Wenns ein händler oder generell ein vertrauenswürdiger Käufer ist, Auto so mitgeben. Du machst unbedingt eine übergabebescheinigung mit Datum/ Uhrzeit, die ist im Schadensfall wichtig. Es ist also nicht richtig, dass du für alles verantwortlich bist, nur weil der Wagen noch auf dich zugelassen ist.
Zitat:
@therealafk schrieb am 5. August 2023 um 10:34:06 Uhr:
Man liest auch immer, dass eine Abmeldung auch ohne Brief geht, daher dachte ich, es reicht den Schein selbst zu behalten.
Das ist auch richtig, für die Abmeldung brauchst du nur die Kennzeichen und den Schein.
Selbst wenn es dem Händler egal wäre seine roten Kennzeichen an ein angemeldetes Fahrzeug zu schrauben: Den Schein kannst du nicht einfach so behalten, ohne den kann das Auto später nicht wieder zugelassen werden. Ich vermute deswegen, der Händler wird das Auto nicht ohne Schein mitnehmen wollen.
Ohne Schein kann der Händler den Wagen nicht neu anmelden. Also musst du ihm diesen mitgeben. Ebenso den Brief als Zeichen des Eigentums. Du hast die Möglichkeit den Wagen angemeldet mitzugeben. Muss nur im Kaufvertrag dann drin stehen. Und eben, dass ab Zeitpunkt der Übergabe die Verantwortung beim Käufer liegen. Alternative. Du meldest ab und er holt den Wagen mit z.b. roten schildern ab.
Hier wäre noch was für dich.
Der Brief (ZB2) ist kein Eigentumsnachweis, das steht sogar drauf.
"Wie kann ich mich absichern?
Du solltest den Autoverkauf bei der Versicherung melden und unter Vorlage des Verkaufsvertrags deinen Versicherungsschutz stilllegen lassen. Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung, sondern um einen Risikofortfall. Die unverbrauchte Versicherungsprämie erhältst du ab dem Tag der Umschreibung des Wagens auf den neuen Besitzer anteilig zurück. Auch die Kfz-Steuer bekommst du anteilsmäßig vom HZA"
Zitat:
@manvo schrieb am 5. August 2023 um 22:36:08 Uhr:
. Auch die Kfz-Steuer bekommst du anteilsmäßig vom Finanzamt"
Die Steuer gibt's vom HZA, wird schon seit Langem nicht mehr vom den FÄ bearbeitet
Deshalb " ".
Alter Text, alles locker sehen, nur die Vers. war als Anregung.
Bei einem seriös erscheinenden, per Personalausweis identifiziertem Privatkäufer mit festem deutschen Wohnsitz, habe ich persönlich kein Problem das Auto angemeldet zu übergeben - vollständig ausgefüllte, und auch übermittelte Veräußerungsanzeigen vorausgesetzt. Das Risiko halte ich für überschaubar, und es macht für mich den Verkauf einfacher.
Einem Händler, insbesondere wenn's noch ein Fähnchenhändler von weiter weg ist, würde ich nur abgemeldet übergeben.
Hier sehe ich die Gefahr zu groß, dass erst abgemeldet wird, wenn er es selbst verkauft hat. Oder er übergibt es sogar angemeldet weiter, oder verkauft im Kundenauftrag, oder, oder, oder
Zitat:
@manvo schrieb am 5. August 2023 um 22:36:08 Uhr:
"Wie kann ich mich absichern?
Du solltest den Autoverkauf bei der Versicherung melden und unter Vorlage des Verkaufsvertrags deinen Versicherungsschutz stilllegen lassen. Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung, sondern um einen Risikofortfall. Die unverbrauchte Versicherungsprämie erhältst du ab dem Tag der Umschreibung des Wagens auf den neuen Besitzer anteilig zurück. Auch die Kfz-Steuer bekommst du anteilsmäßig vom HZA"
Man kann auch nicht den Versicherungsschutz still legen, das wär fatal, wenn der Wagen ab Übergabezeitpunkt nicht versichert wäre....
Man sollte umgehend die Versicherung über den Verkauf/Übergabe informieren, dazu gibt es Vordrucke, die bei den meisten Muster KV dabei sind..
Dann geht die Versicherung ab Kaufzeitpunkt auf den Käufer über ... der rund-um-Sorglos move ist das zwar nicht, daher würde ich persönlich das nicht jedem Käufer ermöglichen .. aber zumindest sollte man vor den gröbsten Risiken geschützt sein, zb wenn der Käufer einen Unfall baut, verliert man nicht seine SF/Rabatt Jahre u.s.w. ...
und ja, wenn man 100% safe sein möchte ... muss man abgemeldet verkaufen/übergeben .. hat dann halt ein paar Nachteile .. wenn der Käufer abspringt hat man ein abgemeldetes Fahrzeug, womit keinerlei Probefahren möglich sind, das auto darf nicht auf öffentlichem Grund stehen u.s.w. ..
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 6. August 2023 um 11:32:08 Uhr:
Oder er übergibt es sogar angemeldet weiter, oder verkauft im Kundenauftrag, oder, oder, oder
Kommt öfter vor,als man glaubt.