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Abmelden / ummelden usw...
Ich habe das erste Mal seit 12 Jahren ein anderes Auto gekauft ( Von V70 zur XC 90 ) und möchte gerne wissen, wie ich vorgehen muss.
Situation:
Das alte Fahrzeug ( V70), im Moment angemeldet, ist in Zahlung gegeben und muss irgendwann noch von zuhause zum Verkäufer gefahren werden. Der Verkäufer ist eine Werkstatt. Den Fahrzeugbrief (XC90) bekomme ich vorher per Post.
Beim Verkäufer möchte ich das alte Auto (V70) stehen lassen und das neue Fahrzeug (XC90) zurückfahren.
Die Kennzeichenkombination (V70) möchte ich behalten, aber ich möchte vorher neue Schilder prägen lassen, weil die alten leicht verschrammt sind.
Beide Fahrzeuge haben Tüv und sind versichert.
Wie gehe ich am besten vor? Brauche ich Überführungskennzeichen oder geht es auch einfacher?
Ich komme ursprünglich aus den Niederlanden und da geht es etwas einfacher.....
7 Antworten
Ist auch in Deutschland kein Problem. Geh zur Zulassungsstelle, meld den einen ab und den anderen an. Dann machst du die entsiegelten Schilder wieder an den V70 und fährst zum Händler. Auf direktem Weg ist das zulässig
Musst aber beim Abmelden sagen, dass du die Nummer behalten willst - sonst sind die endgültig weg/gesperrt…
Dann neue Bleche prägen lassen vor der Anmeldung und gut ist…
Gruß Didi
Und das am besten im Internet, nicht bei der Schildermafia im Umkreis der Zulassungsstelle.
Aber man darf noch mit die alte Schilder zum Handler fahren? Ist nicht um die Ecke….
Nur am Tag der Abmeldung und auf direktem Wege von der Zulassungsstelle zum Händler…
Aber, normalerweise machen die Händler auch die Ummeldungen.
Kannst ihn das machen lassen.
Gruß Didi
Zitat:
@netsrac67 schrieb am 15. September 2023 um 19:33:34 Uhr:
Ist auch in Deutschland kein Problem. Geh zur Zulassungsstelle, meld den einen ab und den anderen an. Dann machst du die entsiegelten Schilder wieder an den V70 und fährst zum Händler. Auf direktem Weg ist das zulässig
Ne. Sobald das neue Fahrzeug angemeldet ist geht das so nicht. Er möchte ja die Nummern beibehalten. Sofort nach Anmeldung des neuen Fahrzeugs ist auf dieser Nummer dann das falsche Fahrzeug zugelassen. Er kann aber sofern er es terminlich hinbekommt das Fahrzeug abmelden zum Händler fahren, die Kennzeichen ummontieren und damit dann wieder direkt zur Zulassungsstelle. Dazu muss er aber schauen ob die Haftpflichtversicherung die Fahrt ZUR Zulassungsstelle abdeckt. Das machen nicht alle. Ganz wichtig, das geht nur mit einem Kennzeichen das schon auf den Versicherungsnehmer schon mal zugelassen war, weiterhin reserviert ist und nicht länger wie 12 Monate her ist. Was ja in diesem Fall zutrifft. Nur eine Registrierung als Wunschkennzeichen reicht nicht.
Es hat sich doch mittlerweile viel getan im ummeldedschungel. Kann er nicht zum Händler fahren, bei der örtlichen Zulassungsstelle das Auto ummelden und dann mit dem neuen Heim? Früher ging es 100% nur im eigenen Landkreis und man musste auch 24h dazwischen warten mit Nummernschild Mitnahme, aber mittlerweile ist ja alles anders