Abgeschleppt vom P... Parkplatz

Opel Vectra C

Hallo zusammen,

eigentlich gehört das in einen allgemeinen Bereich aber ich habe nichts Passendes gefunden.

Meine Frau war heute bei P... einkaufen und hat Ihren Wagen auf dem dazugehörigen Parkplatz abgestellt. Da sie noch beim Bäcker im P.. Markt mit ein paar Freundinnen gefrühstückt hat, kam sie erst ca. 1,5 Stunden später wieder zum Fahrzeug.

Leider war das Auto in der Zwischenzeit abgeschleppt worden. Der Marktleiter hat meiner Frau die Nummer von dem Abschleppdienst gegeben und wir konnten das Auto, nach Barzahlung von EUR 250,-, wieder abholen. Der Abschleppdienst wollte uns keine schriftliche Bestätigung geben,warum der Wagen abgeschleppt wurde und von wo. Wir haben nur eine Bestätigung erhalten, dass wir das Geld gezahlt haben.

Wir werden uns jetzt schriftlich bei P... beschweren und hoffen, so unser Geld zurück zu bekommen.

Kann man gegen den Abschleppdienst vorgehen? Das sind in meinen Augen ganz miese Abzocker. Das Auto stand auf einem versiften Hinterhof, der einem Hochsicherheitstrackt glich. Die Dame saß hinter einer vergitterten, verglasten Scheibe und hat das Geld über eine Sicherheitsklappe kassiert.

Für Meinungen und Antworten wäre ich sehr dankbar.

Der Parkplatz des besagten P... Marktes war übrigens relativ leer. Es gab noch genügend freie Plätze.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,

Torsten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mrburns666


Is gut tieger, mach (und schreib) was du willst... Besser (und realistischer) wird es nicht.

jop.....entweder ist dasn fake-account oder er ist soen frührentner die alles und jedne anzeigen und sich dann wundern, warum sie keine freunde im ort haben und ihnen in den briefkasten uriniert wird usw.... :-D

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Also wenn das Auto nicht auf einem Behinderten Parkplatz oder einer Sperrfläche oder in einer Ladezone stand sehe ich keinen Grund, warum das Auto vom Discounter abgeschleppt werden sollte.
Ich würde beim Marktleiter mal ganz gehörig Dampf machen, denn für 250 Tacken kann man bei denen ja schon einiges einkaufen.
Einen Anwalt würde ich als nächstes einschalten, allerdings hast du ja nur den Zahlungsbeleg, aber evtl. reicht das ja als Beweißmittel dafür, das dein Auto tatsächlich abgeschleppt worden ist.

Ich hoffe für dich, das sich die Sache klären lässt.
LG
Dani

Achja, wenn ich nicht ganz falsch liege, muss dir der Abschleppdienst eine Erklärung in schriftlicher Form überreichen, warum das Fzg abgeschleppt wurde, aber nur wenn keine Polizei oder Politesse mit im Spiel war, sonst kommt das von denen.

Schau dir erst mal den Parkplatz des Supermarktes genau an. Bei uns haben alle (bis auf 2) irgendwo ein Schild hängen (teilweise ziemlich blöde, in eine Ecke), dass die Höchstparkdauer mit Parkscheibe 1 Stunde beträgt, wer sich nicht dran hält, wird abgeschleppt. Vorher waren immer alle Parkplätze durch Dauerparker belegt, aus dem Grund kamen irgendwann die Schilder...

Boa, da Koch ja selbst ich wenn ich's nur les!!!

Der Abschleppdienst MUß einen Nachweis erbringen! Und Ansprüche sind nur beim p Markt einklagbar! Der Abschleppdienst is ja nur ein Dienstleister, dessen Dienstleistung es ist für Auftraggeber Autos abzuschleppen! Da es sich bei nem Parkplatz von nem Markt um Privatgrund handelt, liegt das Hausrecht beim Markt! (auch wenn da en Schild mit "hier gilt die STVO" steht! ... Wiederspricht sich halt aber es ist privatgrund!)

Der Markt muss trotzdem einen Nachweis erbringen der besagt das das Auto wiederrechtlich abgestellt war! (um Willkühr zu vermeiden sieht dies der Gesetzgeber so vor!

Wo war das denn?

Ps: die Frau im Glaskasten is sicherlich froh das sie hinter Panzerglas sitzt, da sie ansonsten sicherlich schon manchem zum Opfer gefallen währe! Die meisten verstehen nicht, das die 250€ nur als Sicherheitsleistung dienen, da der Abschlepper ja nur im Auftrag handelt, und wies der Ausdruck " Sicherheitsleistung " nunmal hergibt als Sicherheit dient das er erstmal nicht für lau gefahren ist!

... Die Frau tut mer echt leid!!!

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Ich fahre später bei dem Markt vorbei und schaue mir das mal vor Ort an. Dieser ist allerdings etwas außerhalb und die Parkplätze sind nie voll belegt. Meine Frau stand auch nicht auf einem Sonderparkplatz.

Ich finde die Aktion mehr als drastisch. Der Discounter macht sich so sicher keine Freunde. Nicht weit entfernt gibt es noch L... und A.... Alternativen sind also vorhanden.

Viele Grüße,

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von tocra01


Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Ich fahre später bei dem Markt vorbei und schaue mir das mal vor Ort an. Dieser ist allerdings etwas außerhalb und die Parkplätze sind nie voll belegt. Meine Frau stand auch nicht auf einem Sonderparkplatz.

Ich finde die Aktion mehr als drastisch. Der Discounter macht sich so sicher keine Freunde. Nicht weit entfernt gibt es noch L... und A.... Alternativen sind also vorhanden.

Viele Grüße,

Torsten

hallo !

Gegen das Abschlepen kannst Du nur vorgehen,wenn Du nachweisen kannst,Daß Du oder deine Frau solange im Supermarkt eingekauft hast, und von einem Privatgrundstück kann dich jeder Berechtigte Abschleppen lassen,Da musst Du noch froh sein, das Du keine Hausfriedensbruchsanzeige bekommst.
Da gibt es auch schon ein Urteil (Sogar speziell für einen Supermarkt ) (Der Abschlepper darf nur keine ausgewiesene Gebühr fürs kassieren nehmen)

Gruß
Tieger21

Zitat:

Gegen das Abschlepen kannst Du nur vorgehen,wenn Du nachweisen kannst,Daß Du oder deine Frau solange im Supermarkt eingekauft hast, und von einem Privatgrundstück kann dich jeder Berechtigte Abschleppen lassen,Da musst Du noch froh sein, das Du keine Hausfriedensbruchsanzeige bekommst.

Da gibt es auch schon ein Urteil (Sogar speziell für einen Supermarkt ) (Der Abschlepper darf nur keine ausgewiesene Gebühr fürs kassieren nehmen)

Das beste wäre gewesen, gleich bei Feststellung, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde, und deine Frau beim zugehörigen Bäcker war, mit einer Angestellten des Bäckers zum Fillialleiter zu gehen. Die ANgestellte des Bäckers als Zeuge, und der Fillialleiter MUSS dir das Geld zurückerstatten (soweit das Fahrzug nicht wie schon gesagt in einer Ladezone, etc. stand). Nachträglich ist sowas schlecht zu beweisen, es sei denn, eine Angestellte de Bäcker kann sich erinnern...

Solange der Fahrer auf dem Grundstück verweilt und da ein Kaffe beim ansässigen/zugehörigen Bäcker trinkt, ist man immernoch Kundschaft.

Bevor du auf rechtliche Schritte zurück greifst, solltest du auf jeden Fall ein persönliches Gepräch mit dem Fillialleiter führen.

Wurde der Fillialleiter am selben Tag informiert, und ist es bei dn Bäckereiangestellten bekannt, dass deine Frau noch dort war? Wenn ja, wird das der Fillialleiter sicher verstehen, und die 250€ rausrücken, bestimmt noch mit einer kleinen Entschuldigung (Ein 250€ Einkaufsgutschein könnte er dir auch anbieten, den würde ich aber nur annehmen, wenn du dort regelmäßig einkaufst, denn wenn du Beweise hast, dass du zum Zeitpunkt des Abschleppens immer noch Kunde warst, muss der Auftraggeber des Abschleppens dafür gerade stehen!)

..................Darüber wurde auch schon mal im Fernsehen berichtet !!

Du hast wenig Aussichten Dein Geld wieder zurück zubekommen.
Der Markleiter "arbeitet" mit diesen Herren vom Abschleppservice zusammen !!!
In dessen Auftrag werden die Fz abgeschleppt (nach ´ner bestimmten Parkdauer) , und nur gegen Kohle wieder rausgegeben ...........leider hat man zur Zeit keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Nicht mal mit der Polente und nem Anwalt im Rücken !!!

Zitat:

Original geschrieben von tocra01


Meine Frau war heute bei P... einkaufen und hat Ihren Wagen auf dem dazugehörigen Parkplatz abgestellt...

...damit ist sie einen ungeschriebenen vertrag

(irgendwo auf dem aprkplatz wird dazu ein schild hängen!)

mit dem parkplatzbesitzer eingegangen, in dem klar defintiert ist wielange die höchstparkdauer auf dem parkplatz ist, und das fahrzeuge die länger parken kostenpflichtig abgeschleppt werden!

Zitat:

Der Abschleppdienst wollte uns keine schriftliche Bestätigung geben,warum der Wagen abgeschleppt wurde und von wo.

das muss der abschlepper auch nicht!

der abschlepper ist lediglich dazu verpflichtet euch eine rechnung auszustellen!

Zitat:

Wir werden uns jetzt schriftlich bei P... beschweren und hoffen, so unser Geld zurück zu bekommen.

wie bereits geschrieben wurde "P..." ist auftraggeber für den abschleppdienst! insofern kannste dir deine beschwerde getrost sparen!

Zitat:

Original geschrieben von brausebruno


..................Darüber wurde auch schon mal im Fernsehen berichtet !!

Du hast wenig Aussichten Dein Geld wieder zurück zubekommen.
Der Markleiter "arbeitet" mit diesen Herren vom Abschleppservice zusammen !!!
In dessen Auftrag werden die Fz abgeschleppt (nach ´ner bestimmten Parkdauer) , und nur gegen Kohle wieder rausgegeben ...........leider hat man zur Zeit keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Nicht mal mit der Polente und nem Anwalt im Rücken !!!

Ich kenne auch einen Filialleiter eines Discounters ,der praktiziert das schon 2 Jahre und bekommt vom Abschlepper pro Abgeschlepptes Fahrzeug € 50,- bar auf die Kralle (das ist Geld wovon seine Frau nichts weis)und es kommen pro Woche für ihn €500,- bis € 1000,- zusammen ,das reicht dann immer für einen lustigen Herrenabend . Der TE soll das nicht so tragisch sehen , seine Frau hat ein Gutes Werk getan und dem Filialleiter einen netten Abend mitfinanziert 😁😁😁😁😉

Und bei dem Discounter mit dem Großen A... gibt es diese Praktiken nicht ......................jedenfalls nicht bei A..i-Nord !!
ps: maximal hast Du ´ne Schranke vor Dir (kann man aber mit sanften Druck von Hand hochdrücken )!!😁................aber nicht während der Öffnungszeiten..........da ist sie immer offen. !!

@brausebruno:

Du meinst die Parkräume KG mit ihrer Betrugsmasche. In diesem Fall schaut es jedoch nach einer normalen Abschleppaktion aus, da das Fahrzeug auf einem richtigen Abschlepphof ausgelöst werden konnte und nicht in einer Seitenstraße o.Ä.

Mach einfach mal beim Fillialleiter druck und zur Not wende dich auch mal an die oberste Instanz der Warenhandelsgesellschaft (die sollten auch noch ein Wörtchen bei den Fillialen mit zu reden haben und solche Informationen interessieren) wenden.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von tocra01


Meine Frau war heute bei P... einkaufen und hat Ihren Wagen auf dem dazugehörigen Parkplatz abgestellt...
...damit ist sie einen ungeschriebenen vertrag (irgendwo auf dem aprkplatz wird dazu ein schild hängen!) mit dem parkplatzbesitzer eingegangen, in dem klar defintiert ist wielange die höchstparkdauer auf dem parkplatz ist, und das fahrzeuge die länger parken kostenpflichtig abgeschleppt werden!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Der Abschleppdienst wollte uns keine schriftliche Bestätigung geben,warum der Wagen abgeschleppt wurde und von wo.

das muss der abschlepper auch nicht!
der abschlepper ist lediglich dazu verpflichtet euch eine rechnung auszustellen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Wir werden uns jetzt schriftlich bei P... beschweren und hoffen, so unser Geld zurück zu bekommen.

wie bereits geschrieben wurde "P..." ist auftraggeber für den abschleppdienst! insofern kannste dir deine beschwerde getrost sparen!
Genau so ist es und nicht anders, was ich berufsmäßig bestätigen kann. Grüße!

in meiner gegend ist es noch besser...da kommt die zettelpuppe von der stadt und kassiert erstmal-und zwar für nicht eindeutig sichtbar angebrachte parkscheibe!!!...wenn dann (allerdings berechtigt, weil schild mit parkdauer dasteht) abgeschleppt wird...gibts kein geld zurück...wobei normalerweise erstmal der auftraggeber zahlen muss...es sei denn, er hat mit dem abschlepper einen deal und danach schauts aus! mein ehemaliger AG hat auch abschleppen lassen...filiale im wohngebiet mit 8 parkplätzen...wir hatten sogar zwischen 20 uhr und 8uhr früh kostenlos parken lassen aber es gab immer welche, die sich nicht dran gehalten haben...dann haben wir angerufen und de rabschlepper kam mit quitschenden reifen und dollarnoten in den pupillen um die ecke gepfiffen...zahlenmussten wir erstmal immer.

Hab ich auch mal bei V*x ne Reportage gesehen, auf dem gezeigtem Parkplatz eines Discounters fuhren die Abzocker sogar mit nem Smart streife.

Die Parkplätze sind i.d.R auch erkennbar durch die Schranke die sich an der Einfahrt befindet.

Bei den Großen wie R**l,- und R*w* gibt es sowas nicht oder?