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Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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782 Antworten
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:30:04 Uhr:
Der Polizist fragte freundlich nach meinem Führerschein und schaute ihn sich kurz an. Das war auch ok. Er hat allerdings meine Daten nicht aufgenommen.
Niemals hätte ich jedoch meinen Personalausweis vorgezeigt. In Hamburg darf die Polizei eine Personenkontrolle nur zur Gefahrenabwehr durchführen, und von mir ging keinerlei Gefahr aus. Diese Diskussion (inkl. anschließender Beschwerde) hatte ich schon mal, als ich die jüdische Schule fotografiert habe und der Angestellte im Polizeidienst meine Daten kontrollieren wollte.
Dann wird´s erst recht unglaubwürdig (finde ich).
Hierzu folgender möglicher weiterer Vorgang.
"Allgemeine Fahrzeugkontrolle, Führerschein, Fahrzeugpapiere, Personalausweis bitte. Und den Erste-Hilfe-Kasten möchte ich auch gerne sehen." (Das geht ausgerechnet in HH nicht?)
Der nächste Blödsinn: "eine Personenkontrolle nur zur Gefahrenabwehr durchführen". Wenn Personalien bei einem Verkehrsdelikt aufgenommen werden, ist dies keine "Personenkontrolle " sondern dient der Fahrerfeststellung. Es wird immer lustiger hier.
Edit: Da war einer schneller :D
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:31:48 Uhr:
DriveNow hat für so etwas eigenes Personal (die sich sonst um die Wartung und Pflege der Fahrzeuge kümmert).
Und die zahlen auch die Abschleppkosten? Das glaubst du doch wohl selber nicht. Ohne Bares rückt kein Schlepper die Karre raus-Stichwort: Zurückbehaltungsrecht.
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:30:04 Uhr:
Der Polizist fragte freundlich nach meinem Führerschein und schaute ihn sich kurz an. Das war auch ok. Er hat allerdings meine Daten nicht aufgenommen.
Niemals hätte ich jedoch meinen Personalausweis vorgezeigt. In Hamburg darf die Polizei eine Personenkontrolle nur zur Gefahrenabwehr durchführen, und von mir ging keinerlei Gefahr aus. Diese Diskussion (inkl. anschließender Beschwerde) hatte ich schon mal, als ich die jüdische Schule fotografiert habe und der Angestellte im Polizeidienst meine Daten kontrollieren wollte.
Dein Leben scheint echt harmonisch zu sein.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2018 um 17:40:55 Uhr:
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:30:04 Uhr:
Der Polizist fragte freundlich nach meinem Führerschein und schaute ihn sich kurz an. Das war auch ok. Er hat allerdings meine Daten nicht aufgenommen.
Niemals hätte ich jedoch meinen Personalausweis vorgezeigt. In Hamburg darf die Polizei eine Personenkontrolle nur zur Gefahrenabwehr durchführen, und von mir ging keinerlei Gefahr aus. Diese Diskussion (inkl. anschließender Beschwerde) hatte ich schon mal, als ich die jüdische Schule fotografiert habe und der Angestellte im Polizeidienst meine Daten kontrollieren wollte.
Dein Leben scheint echt harmonisch zu sein.
Dachte ich mir auch. Schon komisch, auf der einen Seite "muss der Polizist nicht die STVO erklären" - andererseits verzichtet er weil er so nett ist auf die Personalienfeststellung *g*
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 7. Mai 2018 um 17:33:52 Uhr:
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:30:04 Uhr:
Der Polizist fragte freundlich nach meinem Führerschein und schaute ihn sich kurz an. Das war auch ok. Er hat allerdings meine Daten nicht aufgenommen.
Niemals hätte ich jedoch meinen Personalausweis vorgezeigt. In Hamburg darf die Polizei eine Personenkontrolle nur zur Gefahrenabwehr durchführen, und von mir ging keinerlei Gefahr aus. Diese Diskussion (inkl. anschließender Beschwerde) hatte ich schon mal, als ich die jüdische Schule fotografiert habe und der Angestellte im Polizeidienst meine Daten kontrollieren wollte.
Dann wird´s erst recht unglaubwürdig (finde ich).
Hierzu folgender möglicher weiterer Vorgang.
"Allgemeine Fahrzeugkontrolle, Führerschein, Fahrzeugpapiere, Personalausweis bitte. Und den Erste-Hilfe-Kasten möchte ich auch gerne sehen." (Das geht ausgerechnet in HH nicht?)
Da macht es die Bundeswehr.
Lt. dem TE gibt es in HH auch kein Ordnungsamt, deshalb kümmert sich die Polizei dort um den ruhenden Verkehr.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 7. Mai 2018 um 17:42:13 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2018 um 17:40:55 Uhr:
Dein Leben scheint echt harmonisch zu sein.
Dachte ich mir auch. ....
Kein Leben auf der Überholspur sondern auf der Gegenfahrbahn.....:D
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2018 um 17:42:23 Uhr:
Lt. dem TE gibt es in HH auch kein Ordnungsamt, deshalb kümmert sich die Polizei dort um den ruhenden Verkehr.
Was auch wieder nicht richtig ist. Es gibt Ordnungsämter im Hamburg, die haben nur mit der Verkehrsüberwachung nichts zu tun.
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:09:20 Uhr:
Erfahrungsgemäß wird die Polizei meine Beschwerde telefonisch beantworten (mit unterdrückter Nummer).
Du machst sowas wohl öfters.
Kann es sein das du zu einer Gruppe gehörst die grundsätzlich den deutschen Staat und seine Organe ablehnt?
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 7. Mai 2018 um 18:29:20 Uhr:
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:09:20 Uhr:
Erfahrungsgemäß wird die Polizei meine Beschwerde telefonisch beantworten (mit unterdrückter Nummer).
Du machst sowas wohl öfters.
Kann es sein das du zu einer Gruppe gehörst die grundsätzlich den deutschen Staat und seine Organe ablehnt?
Es ist ja sein sogenanntes gutes Recht. Ich hoffe nur, er erwartet von Polizei und Ordnungsbehörden keine Kulanz wenn das Ermessen sie zuließe.
Grüße vom Ostelch
Hat schon einer den Link zum Thread an die Hamburger Polizei geschickt mit dem Betreff ,,zur Belustigung`` ?
:D
Es gibt in Hamburg kein Ordnungsamt. Der bezirkliche Ordnungsdienst wurde 2010 oder 2011 abgeschafft. Für alle anderen Angelegenheiten sind die jeweiligen Fachbereiche der 7 Bezirksämter zuständig.
Allerdings gibt es ein Parkraummanagement, was sich zu den normalen Bürozeiten um Falschparker kümmert.
Und nein, ich bin kein Reichsbürger. Vielmehr möchte ich, dass jeder gleich behandelt wird. Und wenn Autos in den von mir aufgeführten Straßen seit Jahrzehnten auf der Fahrbahn parken (weil sie es nämlich dürfen), dann will auch ich auf der Fahrbahn parken.
Und von der Polizei erwarte ich, dass sie gemäß unserer Verfassung nur die Exekutive ausübt und nicht auch noch die Legislative und Judikative.
Alternativ soll Deutschland aufhören, sich eine Demokratie zu nennen. Hier ist nichts demokratisch. Und wenn wir erst Mal eine Diktatur sind, höre ich garantiert auf, mich über fehlende Gleichbehandlung zu ärgern.
Vielleicht ist der TE Verhaltensforscher und möchte einfach mal gucken, wie viele Leute man wie lange mit Schwachsinn beschäftigen kann.
Ich bin dafür, dass niemand mehr etwas schreibt und wir darauf warten, das der TE sich meldet, wenn er weiß, was ihm konkret vorgeworfen wird. So lange ist das Schreiben hier reinste Zeitverschwendung.
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Mai 2018 um 18:36:02 Uhr:
Hat schon einer den Link zum Thread an die Hamburger Polizei geschickt mit dem Betreff ,,zur Belustigung`` ?
:D
:rolleyes: hier die mail-Adresse: polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de :cool: :D
Zitat:
@schwukele schrieb am 7. Mai 2018 um 17:09:20 Uhr:
Ich arbeite auch noch nebenbei, daher kommt die Antwort erst jetzt ;)
Üblicherweise wird DriveNow meine Daten der Polizei mitteilen und mir dann auch noch eine Rechnung für die Bearbeitung der Anzeige sowie für das Abholen des Fahrzeugs aus dem Autoknast zuschicken (ca. 75 Euro). Nutzausfall wird nicht extra berechnet, das ist bereits in den allgemeinen Preisen einberechnet.
Als Experte in Sachen Wirtschaftsrecht werde ich natürlich nicht zahlen, da ich keinen Fehler begangen habe. Soll doch DriveNow das Mahn- oder Klageverfahren einleiten. Es besteht keine Anspruchsgrundlage gegen mich, Punkt.
Erfahrungsgemäß wird die Polizei meine Beschwerde telefonisch beantworten (mit unterdrückter Nummer). Aber sobald ich etwas schriftliches habe, werde ich es gerne hier posten.
Hm, da hast du aber wohl die AGB nicht gelesen. Ich zitiere:
8.7. Der Nutzer haftet vollumfänglich für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, DriveNow von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Abschleppkosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße von DriveNow erheben.
D.h. wohl die werden sich die Kosten auf jeden Fall von dir holen. Der ganze Rest interessiert die nicht und es ist deine Sache. Für DriveNow steht die OWI im Raum und es ist nicht deren Aufgabe die zu widerlegen. Ob du dir wiederum die Kosten vom Steuerzahler zurückholen kannst...vielleicht, ich glaube nicht.
Falls du mit deinem vermutlich für dich sehr teuren Spaß vielleicht noch meinst den Polizisten eines auszuwischen: Das interessiert die nicht die Bohne. Die haben dein Fall schon längst vergessen. Kommt allenfalls bei ner Verhandlung noch mal vor und danach wirds auch wieder vergessen.