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Abgemeldet zum Händler fahren bei Inzahlungnahme?
Ich werde Mitte Januar ein neues Fahrzeug übernehmen, ich muss zu BMW nach Stuttgart.
Mein bisheriges Fahrzeug wird in Zahlung genommen.
Abmelden und hin fahren ist nicht, korrekt ?
Beste Antwort im Thema
Endlich was gefunden, was die Auffassung von Tecci6N bestätigt. Hier steht deutlich, dass man bundesweit fahren darf, somit nur zeitlich, aber nicht örtlich begrenzt.
http://www.stadt-koeln.de/.../fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen
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109 Antworten
Nee, lass mal. Irgendwann ist auch mal gut, steht ja alles schon da.
Brauchst nur noch lesen und verstehen, das ist echt voll einfach.
Probier es doch wenigstens mal...
Klasse, genau die Antwort habe ich erwartet. :p
Zitat:
@warnkb schrieb am 5. Januar 2016 um 18:16:59 Uhr:
Nee, lass mal. Irgendwann ist auch mal gut, steht ja alles schon da.
Brauchst nur noch lesen und verstehen, das ist echt voll einfach.
Probier es doch wenigstens mal...
Wenn es so wäre, wie es wohl einige (2) unbedingt verstehen wollen, müssten die Zulassungsstellen an Tagen, an denen eine Abmeldung möglich ist, bis 24.00 Uhr geöffnet sein. Da sie das aber nicht sind, musste das Gesetz geändert werden. Denn sowohl die Versicherungs als auch die Kfz-Steuer sind für den vollen Tag bezahlt. Der Gesetzgeber hatte also 2 Möglichkeiten: Entweder er erlaubt das Weiterfahren bis 24.00 Uhr oder er erstattet die Kfz-Steuer anteilig ab Abmeldeuhrzeit für diesen Tag. Schon mal erlebt, dass der Staat ohne Not Steuern erstattet?
Aber Du kannst hier den gesamten Bundestag antanzen und es bestätigen lassen. Es nützt sicherlich nichts.
Sooo..
Ja genau, kommt zur BMW NL.. Von daher habe ich da auch nicht soo die Probleme mit, aber hättes es ganz gerne vorher abgemeldet, nachher dauer tdas be idenen auch länger oder so..
Habe damit keine Erfahrungen
Zitat:
@warnkb schrieb am 5. Januar 2016 um 18:16:59 Uhr:
Nee, lass mal. Irgendwann ist auch mal gut, steht ja alles schon da. Brauchst nur noch lesen und verstehen, das ist echt voll einfach. Probier es doch wenigstens mal...
Wie sich viele um eine konkrete Antwort winden, weil sie sie selbst nicht kennen, ist schon erstaunlich. Warum nicht einfach mal die Frage beantworten, wenn doch alles "voll einfach" ist?
@warnkb: Gib doch bitte dem TE eine Empfehlung, was er tun soll. Ist doch für dich ein Kinderspiel oder?
Zitat:
Ja genau, kommt zur BMW NL.. Von daher habe ich da auch nicht soo die Probleme mit, aber hättes es ganz gerne vorher abgemeldet, nachher dauer tdas be idenen auch länger oder so..
Habe damit keine Erfahrungen
Zitat:
@d118bmw schrieb am 5. Januar 2016 um 20:40:33 Uhr:
@warnkb: Gib doch bitte dem TE eine Empfehlung, was er tun soll. Ist doch für dich ein Kinderspiel oder?
Zitat:
@d118bmw schrieb am 5. Januar 2016 um 20:40:33 Uhr:
Zitat:
Ja genau, kommt zur BMW NL.. Von daher habe ich da auch nicht soo die Probleme mit, aber hättes es ganz gerne vorher abgemeldet, nachher dauer tdas be idenen auch länger oder so..
Habe damit keine Erfahrungen
Bei der Haftpflichtversicherung Deckungszusage für die Überführungsfahrt einholen, dann kann der TE sein Auto abmelden, bevor er mit den entstempelten Kennzeichen zum Käufer fährt - vorausgesetzt natürlich, die Fahrt ist am Tag der Abmeldung um 24 Uhr beendet.
Sollte eigentlich jeder inzwischen verstanden haben, der den Thread aufmerksam verfolgt hat.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. Januar 2016 um 21:15:12 Uhr:
… Sollte eigentlich jeder inzwischen verstanden haben, der den Thread aufmerksam verfolgt hat.
Jeder, der den thread aufmerksam verfolgt und verstanden hat, kann aber auch zum gegenteiligen Ergebnis gekommen sein, nämlich dass eine Weiterfahrt nicht bundesweit gestattet ist.
Nein. Wer den Gesetzestext richtig gelesen hat, kommt nicht zu diesem Ergebnis.
Wer den Gesetzestext richtig lesen kann, kommt nicht zu deinem Ergebnis.
Doch.
Zitat:
"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Das ist eindeutig genug.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. Januar 2016 um 21:42:43 Uhr:
Doch.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. Januar 2016 um 21:42:43 Uhr:
Zitat:
"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Das ist eindeutig genug.
Nur unter der Voraussetzung, daß die Rückfahrt zielunabhängig ist und nicht zur Heimatadresse zwangsläufig führen muss, dann ja. Andernfalls nicht.
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. Januar 2016 um 21:42:43 Uhr:
Zitat:
"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Das ist eindeutig genug.
Eben. Eine "Rückfahrt" kann ja nur "zurück", also zum üblichen Standort des Fahrzeugs, stattfinden, aber eben nicht in eine völlig andere Stadt. Danke dass du meine Einschätzung bestätigst.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Januar 2016 um 00:39:47 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 5. Januar 2016 um 21:42:43 Uhr:
Das ist eindeutig genug.
Eben. Eine "Rückfahrt" kann ja nur "zurück", also zum üblichen Standort des Fahrzeugs, stattfinden, aber eben nicht in eine völlig andere Stadt. Danke dass du meine Einschätzung bestätigst.
eine "Rückfahrt" kann auch als "zurück" von der Zulassungsstelle, mit Ziel "egal" heissen". Und da hier schon Aussagen von Zulassungsstellen zitiert wurden, die genau das bestätigen, nämlich "Rückfahrt" bis 24 Uhr, möglich quer durch die Republik, kann man es auch langsam gut sein lassen.
Die wenigen Internet-Auftritte von Zulassungstellen, die noch die alte Regeleung zitieren, belegen deshalb nicht das Gegenteil.
Man kann natürlich auch noch 5 Seiten "Ja - Nein -Doch - Oohhr" ala Luis Defuné durchziehen.
Himmel! Es ist in diesem Fall doch völlig unerheblich, wie nun genau am Tag der Abmeldung erlaubt ist! Der TE soll einfach bitte den angemeldeten Wagen bei der Niederlassung abgeben, die machen alles für ihn OHNE IRGENDWELCHE PROBLEME!
Gerade wenn Du keine Erfahrung damit hast, wie Du weiter oben geschrieben hast, dann probier es doch einfach mal aus! Meine Herren! :rolleyes: