Abgedeckt von der Gewährleistung ?
Hallo,
ich habe einen Firmenwagen gekauft, ganz normal mit Gewährleistung.
Jetzt habe ich in Absprache eine Reparatur durchführen lassen, weil gewisse Verkleidungsteile bei der kleinsten Bewegung im Auto laute Geräusche von sich gegeben haben.
Jetzt bekomme ich zuhören das die Kostenübernahme erst geprüft werden muss, das sollte doch ein klarer Fall von Gewährleistung sein oder nicht ?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Moin,
Doch - Du solltest dir das mal dringend im Detail durchlesen.
Gewährleistung ist eine GESETZLICHE Regelung mit ziemlich klaren Regelungen, die allerdings Interpretation zulassen, weil die Regelung von der Socke bis theoretisch zur Internationalen Raumstation greift. Die Gewährleistung kennt z.B. keine KOSTENBETEILIGUNG des Geschädigten, sofern er eine zeitwertgerechte Instandsetzung akzeptiert.
Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige vertragliche Regelung, die beliebige Voraussetzungen treffen kann, sofern diese NICHT gesetzliche Regelungen außer Kraft setzt, gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrige Regelungen enthält.
Wie die Regelung zwischen Garantiegeber und Verkäufer auschaut ist dabei z.B. zweitrangig.
Und deshalb ist es bei einer Defekten Verkleidung nicht simpel festzustellen ob von der Gewährleistung abgedeckt. Das hat etwas damit zu tun, ob der Defekt die Funktion beeinträchtigt, für das Fahrzeug zu einer unverhältnismäßigen Belästigung beinder Nutzung führt, beides jeweils nicht im Einklang mit dem Fahrzeugalter steht oder ob diese Belästigung zeitwertgerecht ist oder gar nur ein reiner Schönheitsmangel ist.
Das Garantien dies grundsätzlich ausschließen hat damit nix zu tun - da diese alles mögliche ausschließen dürfen - dies aber die gesetzlichen Anforderungen eben nicht außer Kraft setzen darf.
MfG Kester
23 Antworten
Autsch...
Zitat:
@racer4679 schrieb am 14. März 2015 um 13:04:38 Uhr:
Da brauch ich mich nicht zu informieren. Die beiden von mir genannten Anbieter tragen letztendlich nur eine Gewährleistung, da eine Garantie zumeist 100%ig zum tragen kommt. Dies ist aber nicht der Fall, da ein Eigenkostenanteil durch den Kunden getragen werden muss.Zitat:
@Master_Siggi schrieb am 13. März 2015 um 22:33:18 Uhr:
Bitte informiere dich doch einmal, was der unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist
Eine umfangreiche Gebrauchtwagengarantie habe ich auch schon bereits im Anspruch nehmen dürfen, und zwar bei Toyota. Hierbei handelte es sich um eine hauseigene Garantie auf das komplette Gebrauchtfahrzeug. Und diese kam dann auch im vollem Umfang zum tragen, ohne Selbstbeteiligung durch den Kunden!Den Tipp mit der Info gebe ich wärmstens an dich zurück 😉
Selbstsicheres Auftreten bei vollkommener Planlosigkeit.
Ralfkoenig hat es sehr gut erklärt. Aber offensichtlich bist du nicht in der Lage den Text zu verstehen, oder einfach nur zu faul ihn zu lesen...
Moin,
Doch - Du solltest dir das mal dringend im Detail durchlesen.
Gewährleistung ist eine GESETZLICHE Regelung mit ziemlich klaren Regelungen, die allerdings Interpretation zulassen, weil die Regelung von der Socke bis theoretisch zur Internationalen Raumstation greift. Die Gewährleistung kennt z.B. keine KOSTENBETEILIGUNG des Geschädigten, sofern er eine zeitwertgerechte Instandsetzung akzeptiert.
Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige vertragliche Regelung, die beliebige Voraussetzungen treffen kann, sofern diese NICHT gesetzliche Regelungen außer Kraft setzt, gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrige Regelungen enthält.
Wie die Regelung zwischen Garantiegeber und Verkäufer auschaut ist dabei z.B. zweitrangig.
Und deshalb ist es bei einer Defekten Verkleidung nicht simpel festzustellen ob von der Gewährleistung abgedeckt. Das hat etwas damit zu tun, ob der Defekt die Funktion beeinträchtigt, für das Fahrzeug zu einer unverhältnismäßigen Belästigung beinder Nutzung führt, beides jeweils nicht im Einklang mit dem Fahrzeugalter steht oder ob diese Belästigung zeitwertgerecht ist oder gar nur ein reiner Schönheitsmangel ist.
Das Garantien dies grundsätzlich ausschließen hat damit nix zu tun - da diese alles mögliche ausschließen dürfen - dies aber die gesetzlichen Anforderungen eben nicht außer Kraft setzen darf.
MfG Kester
Hier kann und muss ich Kesters argumentation zu 1.000% zustimmen.
Garantie, eher Reparaturversicherung ist was völlig anderes als eine Sachmangelhaftung
bei Gebrauchten Gütern.
Was mich aber immer noch verwundern, die Sachmangelhaftung gibt es schon seit 2001,
also ~ 14-Jahren und die wengisten kennen / wissen vom Unterschied.
Nochmal zurück, zum hiesigen Problem..
Fragen :
a. was steht im Kaufvertrag unter Sachmangelhaftung/Gewährleistung ?
-- wurde sie verkürzt oder komlett ausgeschlossen ?
(das ausschließen geht ja, habe ich schon voher geschrieben)
b. worüber habt ihr Euch bzgl. der Reparatur geeinigt und wer trägt die Kosten
c. inwieweit ein "Plastik / Verkleidungsteil" ein Mangel an der Sache ist
(Sachmangelhaftung) , kann eigentlich nur ein entsrpechender Rechtsbeistand
Dir erlären.
Ergo -> sollte sich der Händler weigern die Kosten komplett zu ersetzen,
dann solltest Du einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht / Vertragsrecht ausfuchen
und Dir Rat einholen.
Vlt. hat der Händler recht und Du selbst musst für den Mangel aufkommen..
Grüße
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Bevor er etwa 200 EUR in die Erstberatung beim Anwalt steckt:
siehe http://dejure.org/gesetze/RVG/34.html
Für das gleiche Geld lassen sich etliche Meter NVH-Filzband (NVH = noise, vibration, harshness) kaufen oder neue Clipse und vom Profi mit Richtmikrofon die Geräusche an Verkleidungsteilen wirkungsvoll beseitigen. Da gibt es gute Chancen, dass das Klappern weg ist. In 1-2 Tagen, vielleicht auch nach 2 Wochen und mehreren Probefahrten und Nachbesserungen. Aber kein Rechtsdienstleister wird das Klappern/die Geräusche beseitigen und die Geschichte wird sich ewig hinziehen - bei unklarem Ergebnis.
NVH ist bei Auto der Begriff, womit all so lästige Klappergeräusche gemeint sind, aber auch Vibrationen vom Motor oder eben einfach ein raues Fahrgefühl. Ich rate dazu, immer doppelt zu überlegen, ob man am Problem arbeiten will (am Auto!), oder daran, zu seinem vermeintlichen Recht zu kommen (mit den ganzen Rechts-Dienstleistern: Anwälten, Gutachtern, Gerichten, Versicherungen).
Die Gewährleistung ist natürlich nicht ausgeschlossen das ist meines Wissens auch nicht möglich, die Reparatur war abgesprochen ich denke nur mit den hohen Kosten wurde nicht gerechnet. Allerdings steht die Entscheidung noch aus.
@ralfkoenig : besten Dank für den TIP mit dem NVH-Filzband, habe da auch das eine
oder andere "Knistern".. 🙂
Kanst mir mal den TIP geben, wo es sowas gibt, denn in den "üblichen" Internet "Shops"
finde ich keine Angebote.. 🙁
@neuerf11 : ja dann, alles topi, oder nicht ?
Zitat:
Kanst mir mal den TIP geben, wo es sowas gibt, denn in den "üblichen" Internet "Shops" finde ich keine Angebote..
@Guzzi97
Ich würde das auch nur googeln.
"NVH Tape" ist ja nur die Bezeichnung für die Verwendung.
Einfach mal hier schauen:
https://www.google.com/search?q=NVH+Tape&ie=utf-8&oe=utf-8
Und dann mit den konkreten Produktbezeichnungen suchen bei Google Shopping, ebay, Amazon und Co.
Hier als nette Liste von Tesa:
http://www.tesa.co.uk/.../...ention,8847480,file-4380805,Download.html
Im Baumarkt heißt das Zeug einfach Filzklebeband.
@ralfkoenig : besten Dank *knuuuuutsch*