Abgasskandal 2.0

VW Sharan 2 (7N)

Servus Leute,

hat von euch schon jemand was im Bezug des EA288 erwirkt?

Ich habe am 10.02.2021 einen Gerichtstermin dazu.

24 Antworten

Also Du musst doch eine Abschrift (Kopie) der Klageschrift haben, oder?
Ich gehe mal davon aus, dass darin der Rücktritt vom Kaufvertrag durchgesetzt werden soll (Wandelung gibt es nicht mehr) und/oder Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Jetzt ist es im Zivilrecht nun so, dass der Kläger seinen Anspruch begründen und nachweisen muss.

Worauf stützt sich denn die Klageschrift? Mir ist aktuell kein Gutachten bekannt, was die EA288 in ein ähnliches Licht rückt, wie die EA189.

Ja, man kann den Eindruck haben, dass hier mit der „Gier“ der Fahrzeugbesitzer gespielt wird.
Der Anwalt wird auf Basis des Streitwerts sein Honorar ermitteln.
Mit einer RSV ist das natürlich relativ problemlos.

Anhand Deiner Schilderung hat Dein Anwalt ja bereits Tätigkeiten entfaltet, sodass hier auch ein anteiliges Honorar fällig werden sollte.
Wenn Du nun die Klage zurückziehst, dann wird jemand diese Rechnung zahlen müssen. Entweder Du oder Deine RSV.

Egal ob Du die Rechnung selbst begleichst oder nicht, den „Negativeintrag“ bei Deiner RSV hast Du schon durch die Deckungszusage erhalten.
Insofern kannst Du beruhigt auch klagen.
Ob Du allerdings Chancen auf einen Prozessgewinn hast, kann ich von hier nicht beurteilen.

Und noch ein kleiner Wermutstropfen zum Schluss:
Selbst wenn Du gewinnen solltest (also ein Urteil und kein Vergleich) dann ist das nur in der ersten Instanz.
VW wird das auf jeden Fall in die zweite Instanz ziehen und da geht keine RSV mit. Die müsstest Du dann selbst finanzieren...

Na ja. So ist das auch nicht.
Warum ich gesagt habe dass ich mich bissle ver.rscht fühle? Weil, vielleicht hätte ich nicht geklagt, ohne dass offiziell bestätig wurde, dass das Thermofenster unzulässig ist. Überzeugt von Anwalt. Graue Zone. Es ist auch nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen. Aber,
wegen VW und Autoindustrie sind Dieselfahrer nun betrogen. Teuere Autos die zwar gut fahren, müssen die aber, sie sind nicht geschenkt, sonder bezahlt, und wenn du es verkaufen willst, sagen alle - Dieselskandal - Wertverlust. Du kommst mit weniger aus. Aus Erfahrung.
Ich besitze einen tollen Passat, viel bezahlt, und muss damit rechen dass ich Wertverlust habe.

Wenn ich gewusst hätte, der Nachfolger ist auch schmutzig, hätte ich mir Benziner gekauft ( die haben wenigstens keinen Wertverlust, Termofenster haben die auch).

Deswegen bin ich mir sicher, mit der Klage habe ich nichts falsch gemacht.

Wenn das Gericht ne Entscheidung trifft, dass der VW Konzern nix schlechtes machte, dann akzeptiere ich das.

Wir dem kleinen Mann hier Recht gegeben? Mal sehen.

Wenn VW in die zweite Instanz zieht, weil ich gewonnen habe, wird das auch von der RSV übernommen.
Das Ganze habe ich bereits nachgefragt. Ich muss mich verteidigen können, dafür ist die Versicherung da.

* Thermofenster

Zugegeben, es ist recht schwer, in Deinen Posts eine inhaltliche Struktur bzw. überhaupt eine Klagestrategie zu erkennen.
Zwei Dinge solltest Du voneinander trennen:
Die strafrechtlichen Belange (z.B. der von Dir vermutete Betrug) und die zivilrechtlichen Belange (z.B. der von Dir vermutete Wertverlust).
Ersteres ist, sofern sich das wirklich so darstellen sollte, ein Fall für eine Strafanzeige.

Zu Deiner Forderung:
Welchen Antrag kündigt ihr denn in der Klageschrift an?
Was tragt ihr konkret in der Klagebegründung (tatsächlich und rechtlich) vor? Welche Beweismittel erhebt ihr?

Da steht doch sicherlich nicht drin:
„Ich fühle mich betrogen, gehe davon aus, dass mein Fahrzeug jetzt weniger wert ist und möchte das Fahrzeug zurückgeben und mein Geld zuzüglich Schadenersatz zurück.“
Oder doch?

Und nochmal als kurzer Hinweis von mir:
Ich bin nicht gegen die Klage. Ganz im Gegenteil. Irgendjemand muss ja den Anfang machen.
Wenn sich hier auch ein rechtswidriges Verhalten bestätigen sollte, dann gehört das ebenso aufgedeckt und adressiert, wie bei den EA189.
Ich möchte nur den Klageaufbau und die Strategie verstehen, was mir aktuell noch schwerfällt.

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Hehe, stimmt alles was du sagst. Klar steht ales in der Klage drin.
Das was ich geschrieben habe, ist der Grund warum ich es machte.
Ich klage weil: kein Beleg dafür, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug keine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut war, bzw. ist, usw usw. Und weil mein Auto irgendwann stillgelegt wird, da ich kein Update (wenn es dazu kommt) machen lasse. Es wird bei mir nicht aufgespielt, und dann kommt das Schreiben: sie müssen, aber, wir haben sie nicht betrogen bei dem neuen Motor.
Bin kein Experte, und ich behaupte nicht, dass ich betrogen bin, aber wenn, dann will ich das Auto nicht mehr.
Ganz einfach.
Sorry, ich darf nicht hier alles reinstellen was in der Klage steht, aber du weißt worum es geht.
Wenn dieser Richter einen Urteil auf den Tisch bring: VW nicht schuld - dann nehme ich dieses Schreiben mit, zur Werkstatt und sage, traue dich, ein Update aufzuspielen. Bei meinem Passat ist doch alles i.O.

Ich hoffe doch sehr, dass die Klageschrift fundierter ist, als das, was ich in Deinem letzten Post lesen musste.
Du als Kläger musst VW nachweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde und nicht umgekehrt. Was Du aktuell aufstellst, ist eine Behauptung ohne Beweis.
Es ist nichtmal ansatzweise eine geeignete Nachweisführung erkennbar.

Okay, wenn Du nicht wenigstens die Eckpunkte Deiner Klageschrift kommunizieren möchtest (z.B. worin Deine Beweise bestehen, evtl. hast Du technische Gutachten eingeholt), dann soll das eben so sein.
Welches Feedback erhoffst Du Dir dann aber auf Deinen Post?

Deine Ausführungen sind nicht detailliert genug, um darauf näher eingehen zu können.

Ich dachte mir, dass sie Probleme mit dem ES288 bekannt sind? Der VW hat selber ein Statement veröffentlicht, dass 99% Klagen abgelehnt werden, damit die Leute nicht klagen. Vielleicht haben die Recht. Aber, wenn so ist, dann mache ich kein Update, wenn es dazu kommt.

Fahrzeuge mit dem Motor EA288 halten die gesetzlichen NOx-Grenzwerte nicht ein. Dies ergibt sich aus einigen beispielshaften Messergebnissen der DUH:
Deutsche Umwelthilfe, NOx- und CO2-Messungen an einem Diesel PKW Audi A3 2.0, Euro 5. Es gibt alles im Internet.

Es gibt Rückrufe, es gibt freundliche Hinweise, dass die Autos zum Update müssten/sollen/dürfen.

Mir reicht das. Wenn ich mir ein Auto kaufte, das irgendwann zu Update muss( das ist nicht nur bei VW der Fall) und damit am Schaden sitzen kann/könnte, will ich das Auto nicht. Mir ist wichtig dass es hält, und gut fährt. Jedes Auto ist etwas schmutzig, aber och habe nicht die Regeln eingesetzt.
Außerdem für das Geld, will ich ne gute Ware. Keine Manipulierte Ware. Und ehrlich gesagt, ich werde mir nie mehr ein Auto vom Konzern kaufen.
Auswahl gibt es.
Und der Passat muss noch 5 Jahre fahren können, ohne Update und ich wahrscheinlich 2 Jahre warten, um zu wissen ob ich Recht habe oder nicht.
Wenn der BGH sagt dass das Thermofenster zulässig ist, dann hätte ich nicht geklagt. Das ist aber, nicht der Fall. Was mich persönlich erwartet, ist ein Wertverlust, wahrscheinlich ein Update, und wahrscheinlich wird die Klage abgewiesen. Das ist Realität.
Versuchen soll ma unbedingt. Ich brauche kein Geld von denen, einfach ein Auto mit der gleichen Ausstattung, Benziner, kein Problem. Aber das wird nicht passieren.

Alles Gute für Dich und Deine Klage...
Ich lese ab jetzt nur noch mit...

Wann die DUH wohl auf die Fahrer von Benzinmotoren losgeht?

https://www.sueddeutsche.de/.../...l-benziner-partikelfilter-1.4410994

Der letzte Witzverein ist das...

Zitat:

@Seppl012 schrieb am 22. November 2020 um 20:02:45 Uhr:


Servus Leute,

hat von euch schon jemand was im Bezug des EA288 erwirkt?

Ich habe am 10.02.2021 einen Gerichtstermin dazu.

Hallo, wie siehts denn aus, wie war dein Gerichtsstermin?

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