Abfahren von der Autobahn

Was ist die korrekte Vorgehensweise, wenn es sich auf einem Ausfädelungsstreifen staut, man selbst abfahren möchte, aber kein Platz mehr ist?

Ich sehe es dann häufig so, dass Leute auf dem Standstreifen warten, was natürlich nicht erlaubt ist, aber vermutlich besser als die zweite Variante, wo auf der rechten Spur angehalten wird, was ziemlich gefährlich ist. Die einzige korrekte Lösung wäre wahrscheinlich nur weiterfahren, oder?

98 Antworten

Es geht doch nicht darum, was man persönlich in der Situation tut.

Es geht darum was erlaubt ist.

Die Standspur in dem Fall zu benutzen ist verboten und beinhaltet das Risiko ein Knöllchen zu bekommen.
Sodann ist dem übrigen Verkehr Vorrang einzuräumen, wenn man die Standspur verlässt.

Inzwischen wurde doch alles mehrfach gesagt, und ja das Knöllchen ist ein Risiko, welches aber im Vergleich zu einer fährt hinten drauf auf der rechten Spur, oder ich muss jeden Tag 40Km Umweg zur Arbeit fahren weil immer in der Ausfahrt Stau ist ,als pragmatisch eingestuft wird.

Einfach zur nächsten Ausfahrt durchfahren. Dann steht man weder auf dem Standstreifen noch auf der rechten Fahrbahn.
Also ist das die einzig richtige Lösung

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 19. Oktober 2024 um 22:10:15 Uhr:


Einfach zur nächsten Ausfahrt durchfahren. Dann steht man weder auf dem Standstreifen noch auf der rechten Fahrbahn.
Also ist das die einzig richtige Lösung

Sehr richtig und auch für mich eine akzeptable Lösung.

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Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 19. Oktober 2024 um 22:10:15 Uhr:


Einfach zur nächsten Ausfahrt durchfahren. Dann steht man weder auf dem Standstreifen noch auf der rechten Fahrbahn.
Also ist das die einzig richtige Lösung

Ja, das mag Regelkonform sein wird aber kaum jemand so machen wenn es einen täglichen Umweg von 40km oder täglich +30 bis 40 Minuten mehr zur Arbeit bedeutet .

Außerdem würde noch gar nicht beleuchtet wie man rechtskonform handelt, wenn man zwingend an dieser Ausfahrt abfahren muss, da die Beschilderung der AB die Weiterfahrt für bestimmte Fahrzeuge (Umweltgründe, Maße, Gewicht, ...) verbietet.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:58:19 Uhr:


Stimmt. Daher würde die Polizei in dem Fall auch kaum den Seitenstreifen befahren, sondern den linken Fahrstreifen. ;-)

... und auf Zwei- oder Dreispurigen Autobahnen kommt sie normalerweise auch nicht über den SS, sondern durch die Rettungsgasse bzw. zähfließende linke Spur.

Auf dem SS habe ich sie bisher nur fahren sehen, wenn sie eben zu genau zu diesem gerufen wurden und wissen das sie nah dran sind. Und ja, wenn die Fahrbahn eh noch sehr schmall ist (Baustellenbereiche) fährt, rollt man erst recht halb bis ganz auf dem SS. Elebe die Konstellation seit Jahren ... und wenn Sonderrecht von hinten kommt, dann immer auf den Fahrspuren.

Es ist allerdings kontraproduktiv den SS für Rückstau zu nutzen wenn alle anderen Fahrspuren auch bis zum Stand "bestaut" sind, denn damit nimmt man dann die Möglichkeit noch Ausweich-/Rangierplatz zu nutzen.

Nach meinen Beobachtungen benutzen Abschleppfahrzeuge oft die Standspur.

dürfen sie nur wenn sie die einsatzbezogene Sondergnehmigung von der Polizei erhalten haben. .... und wenn sie sie benutzen ist der Stau ja auf der Fahrspur 😁

... zu den Fahrzeugen mit Sonderrechten gehören Abschleppfahrzeuge nicht. Die gelben Warnleichten geben den Fahrzeugen kein bischem mher Recht wie jedem andern Fahrzeug was dort steht/fährt. ... allerdings wäre man *auch* ziemlich blöd wenn man im Stau steht, sich auf diese Rechtslage beruft und denen die durchfahrt verwährt, nicht ermöglicht.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 20. Oktober 2024 um 11:12:26 Uhr:



Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 19. Oktober 2024 um 22:10:15 Uhr:


Einfach zur nächsten Ausfahrt durchfahren. Dann steht man weder auf dem Standstreifen noch auf der rechten Fahrbahn.
Also ist das die einzig richtige Lösung

Ja, das mag Regelkonform sein wird aber kaum jemand so machen wenn es einen täglichen Umweg von 40km oder täglich +30 bis 40 Minuten mehr zur Arbeit bedeutet .

Außerdem würde noch gar nicht beleuchtet wie man rechtskonform handelt, wenn man zwingend an dieser Ausfahrt abfahren muss, da die Beschilderung der AB die Weiterfahrt für bestimmte Fahrzeuge (Umweltgründe, Maße, Gewicht, ...) verbietet.

Da keine Lösungen kamen gehe ich davon aus, daß es keine Lösung gibt, außer man reiht sich auf dem Standstreifen ein, wenn man nicht auf der AB weiterfahren darf.

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