Abfahren von der Autobahn
Was ist die korrekte Vorgehensweise, wenn es sich auf einem Ausfädelungsstreifen staut, man selbst abfahren möchte, aber kein Platz mehr ist?
Ich sehe es dann häufig so, dass Leute auf dem Standstreifen warten, was natürlich nicht erlaubt ist, aber vermutlich besser als die zweite Variante, wo auf der rechten Spur angehalten wird, was ziemlich gefährlich ist. Die einzige korrekte Lösung wäre wahrscheinlich nur weiterfahren, oder?
98 Antworten
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:21:08 Uhr:
Ja, ich verhalte mich StVO-konform
Nein, tust du nicht, du redest es dir nur ein. Du würdest auf einer ansonsten freien Autobahn bis zum Stillstand abbremsen und dann dort stehenbleiben. Dass das ein hohes Unfallrisiko birgt, drängt sich regelrecht auf. Das ist weder die in § 1 StVO verlangte ständige Vorsicht, noch entspricht es dem Verhalten, wonach kein anderer gefährdet werden darf.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:21:08 Uhr:
Was, wenn auf dem Seitenstreifen die Kollegen der Autobahnpolizei von hinten mit Sonderwegerechte angefahren kommen, um den Grund des Staus in der Ausfahrt zu beheben?
Dann würde ich sagen, dass ich eine Rettungsgasse gebildet habe, indem ich vom rechten Fahrstreifen aus nach rechts ausgewichen bin.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:21:08 Uhr:
Nochmal zum Mitlesen:Ja, ich verhalte mich StVO-konform, auch dann, wenn ich verkehrsbedingt auf der rechten Spur zum Stillstand komme.
Ich möchte nochmal an mein Beispiel erinnern:
Klick michWürdest du, wenn der Standstreifen gerade voll ist, dich tatsächlich in meinem Beispiel als erster auf die rechte Spur stellen?
Nochmal die Frage an dich, Beispiel Beschleunigungsspur:
Klick mich
Würdest du hier wirklich am Ende der Beschleunigungsspur anhalten (ist ja StVO-konform) oder doch eine Stückchen Standstreifen benutzen?
Gruß
Uwe
Rechthaberei hilft nicht weiter.
Eine Rettungsgasse bildet man, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt.
Weil hier nur die rechte Fahrspur betroffen ist, wird keine Rettungsgasse gebildet.
Stimmt. Daher würde die Polizei in dem Fall auch kaum den Seitenstreifen befahren, sondern den linken Fahrstreifen. ;-)
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Ich verstehe nicht, warum ich jetzt der Buhmann sein soll, nur weil ich mich StVO-konform verhalte oder warum ich mich deswegen rechtfertigen muss, aber ok, dann mach ich dieses seltsame Spiel mal mit:
Wenn ich mich der Ausfahrt nähere, die ich nehmen will, setze ich ca. 300 Meter vorher den rechten Blinker. Damit weiß der Verkehr hinter mir, was ich vorhabe. Stelle ich nun fest, dass diese Ausfahrt wegen eines Staus blockiert ist und ich bin zufällig das erste Auto, dass nicht mehr auf den Verzögerungsstreifen passe, bremse ich entsprechend ab, halte mich so weit rechts wie möglich (ohne auf den Seitenstreifen zu wechseln) und setze den Warnblinker, während ich weiter abbremse. Damit sollte doch jedem hinter mir früh genug klar sein, um was für eine Situation es sich handelt, nämlich ein Stauende vor der Ausfahrt. Genug Zeit, dass alle hinter mir auch ihre Geschwindigkeit anpassen und/oder auf die mittlere bzw. linke Fahrspur wechseln. Ich weiß gar nicht, wass daran so schwer sein soll.
Szenario Auffahrt: Wenn ich es nicht schaffe, den Beschleunigungsstreifen so zu benutzen, dass ich mich gefahrlos in den fließenden Verkehr einfädeln kann, habe ich sowieso schon grundlegend etwas verkehrt gemacht. Man muss doch seine Geschwindigkeit so anpassen, dass man ab ungefähr Mitte der Beschleunigungsspur so schnell ist, dass man eine Lücke nutzen kann. Wer dann die Lücke nicht nutzt, macht einen Fehler. Ist mir noch nie passiert. Und sowas kommt doch eher bei Auffahrten in Baustellen vor - aber da gibt es eh keine Seitenstreifen, den man weiter nutzen könnte. Also bleiben die, die es nicht schaffen, auch am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen und warten auf die Lücke. Hoffentlich mit einigen PS unter der Haube, um vom Fleck zu kommen!
@Rockville
Die Polizei muss nicht die Rettungsgasse nutzen, sondern kann auch den Seitenstreifen nutzen. Gerade bei Einsätzen in Ausfahrten ist das sinnvoller, als erst die Rettungsgasse zu befahren und sich dann kurz vor der Ausfahrt durch den gestauten Verkehr rechts der Rettungsgasse durchzuquetschen.
Dein Argument des §1 StVO ist keine Einbahnstraße, sie gilt für alle. Also auch für jene, die sich von hinten mir (das Stauende) nähern. Alle Autofahrer sollten Augen im Kopf haben und Situationen entsprechend einschätzen können. So auch eine volle Verzögerungsspur und die Gefahr, dass sich dieser Stau auch auf die rechte Fahrbahn ausweiten kann. Also ist auch hier die von dir mit Recht beschworene Vorsicht anzuwenden.
Dann deine "Ausrede", dass du beim Bilden der Rettungsgasse so weit nach rechts ausgewichen bist, dass du mit allen vier Rädern auf dem Seitenstreifen gelandet bist... mit Verlaub, kein Kollege von mir glaubt dir das! Die durchgezogene fette Linie, die den Seitenstreifen vom rechten Fahrstreifen trennt, ist nie zu überfahren, es sei denn, es liegt ein Notfall vor! Eine Rettungsgasse ist kein Notfall. Wenn sich deine beiden rechten Reifen ein paar Zentimeter nahe an der dicken Linie aufhalten und das Auto links von dir möglichst weit links sich aufhält, passen durch die dadurch entstandene Rettungsgasse locker Löschzüge und RTWs. Also nicht immer die Situation für dich so auslegen, wie sie dir gerade in den Kram passt.
Warum sollte man ein Buhmann sein, nur weil man eine fundierte Meinung vertritt.
Für mich nehme ich nicht in Anspruch, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Daher kommt es immer mal wieder vor, das ich meine Meinung revidieren muss.
Ich finde das ist keine Schande.
Selbst Richter müssen sich gelegentlich von übergeordneten Gerichten korrigieren lassen.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 18:55:44 Uhr:
Ich verstehe nicht, warum ich jetzt der Buhmann sein soll, nur weil ich mich StVO-konform verhalte oder warum ich mich deswegen rechtfertigen muss ...
Kann es sein, dass du etwas überempfindlich gegenüber Kritik reagierst? Eine Seite zuvor warst du der Meinung, man habe ich dich mit Häme überschüttet, jetzt bist du der Buhmann und meinst, du müsstest dich rechtfertigen. Dann kann man die Diskussion auch gleich bleiben lassen.
Ansonsten kannst du ja dein seltsames Fahrmanöver so durchziehen. Und du kannst auch weiterhin der Meinung sein, dass das StVO-konform sei. Ich bin mir sicher, dass jedes Gericht (Straf- und Zivilgericht) das anders sehen würde.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 18:55:44 Uhr:
Alle Autofahrer sollten Augen im Kopf haben und Situationen entsprechend einschätzen können.
Der Autobahnalltag beweist doch das Gegenteil. Jeden Tag Auffahrunfälle wegen zu geringen Abstands oder Unaufmerksamkeit. Vor allem kann ja dein Stehenbleiben-Szenario auch von einem abfahrwilligen Lkw-Fahrer praktiziert werden.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 18:55:44 Uhr:
Dann deine "Ausrede", dass du beim Bilden der Rettungsgasse so weit nach rechts ausgewichen bist, dass du mit allen vier Rädern auf dem Seitenstreifen gelandet bist ...
Das war ein Scherz.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:36:37 Uhr:
Vielleicht hilft noch ein Beispiel aus den Niederlanden.
Dort gibt es z. B. auf der A50, zwischen Arnheim und Zwolle, einen sogenannten Spitsstrook.
Dort ist der Standstreifen, durch Wechselverkehrskennzeichen, verkehrsabhängig häufig als Fahrspur freigegeben.
Was ist daran anders als auf der A5 bei Frankfurt oder der A7 Zwischen Walsrode und Soltau?
So sieht es übrigens der Gesetzgeber für die Theoriefragen bei der Führerscheinprüfung:
https://autovio.de/.../
Also nichts mit Anhalten auf dem rechten Fahrstreifen.
Weiterfahren ist ganz sicher die beste und sicherste Variante, aber bei großen Abständen zwischen den Abfahrten etwas realitätsfern, und was ist, wenn die nächste Abfahrt womöglich im Ausland liegt.
Jedenfalls nicht die Standspur benutzen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:00:14 Uhr:
Jedenfalls nicht die Standspur benutzen.
Warum eigentlich nicht?
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 18:55:44 Uhr:
Wenn ich mich der Ausfahrt nähere, die ich nehmen will, setze ich ca. 300 Meter vorher den rechten Blinker. Damit weiß der Verkehr hinter mir, was ich vorhabe. Stelle ich nun fest, dass diese Ausfahrt wegen eines Staus blockiert ist und ich bin zufällig das erste Auto, dass nicht mehr auf den Verzögerungsstreifen passe, bremse ich entsprechend ab, halte mich so weit rechts wie möglich (ohne auf den Seitenstreifen zu wechseln) und setze den Warnblinker, während ich weiter abbremse.
Für dich mag das zutreffen, dass du ein aufmerksamer Autofahrer bist, aber leider gilt das nicht für alle Autofahrer. Mal ein Beispiel. Auf der rechten Spur nähert sich dir ein LKW, der sieht deine Aktion, sieht aber auch, dass wenn das auf der linken Spur anrauschende Fahrzeug an ihm vorbei ist, er rechtzeitig nach links wechseln kann, ohne dass er dazu seine Geschwindigkeit stark reduzieren muss. So macht er das dann auch.
Hinter dem LKW fährt ein Kastenwagen eines Paketauslieferservice, und wie es nun einmal häufig der Fall ist, mit zu einem geringen Abstand zum LKW. Dadurch, dass der LKW seine Geschwindigkeit reduziert, reduziert sich der Abstand zusätzlich noch. Durch den LKW kann Kastenwagenfahrer aber nicht durchschauen, so dass er deine Aktionen mit Blinker und Warnblinker nicht sehen kann. Wenn dann der LKW nach links wechselt, sieht der aus heiterem Himmel den stehenden mican0974 vor sich. Wenn er aufmerksam genug ist, kommt er noch rechtzeitig zum Stehen, aber schafft er das? Ist er aufmerksam genug?
Es mag sein, dass du durch deine Erfahrung die Situation kommen gesehen hättest und dann das Stehen abgebrochen hättest, stark beschleunigt und bis zur nächsten Ausfahrt weiter gefahren wärst.
Das war, wie geschrieben, nur ein Beispiel und es gibt viele kritische Situationen, die entstehen können, wenn man auf dem rechten Fahrstreifen alleine rumsteht, weil der Verkehr ansonsten fließt. Mag sein, dass du alle diese Situationen vorhersiehst, und entsprechend handelst.
Ich für mich und bezogen auf meine Fähigkeiten, bin nicht so vermessen, dass ich das kann, und somit würde ich, wenn der Verkehr einigermaßen fließt, niemals auf dem rechten Fahrstreifen ohne Not rumstehen.
Wie sieht es mit Fahranfänger aus, ist es für die aus deiner Sicht richtig, wenn die in der beschriebenen Situation auf der rechten Fahrspur anhalten?
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 18:55:44 Uhr:
Szenario Auffahrt: Wenn ich es nicht schaffe, den Beschleunigungsstreifen so zu benutzen, dass ich mich gefahrlos in den fließenden Verkehr einfädeln kann, habe ich sowieso schon grundlegend etwas verkehrt gemacht.
Mag sein, dass du das kannst, aber ich bin kein Übermensch, der alle Situationen voraussehen kann und somit ist es mir sehr selten passiert, dass ich es nicht geschafft habe auf die Autobahn aufzufahren.
Eine Situation war, vor mir ein PKW. Der konnte eigentlich locker auf der Autobahn vor dem auf dem rechten Fahrstreifen befindlichen LKW auffahren. Hinter dem LKW war ein zweiter LKW mit einem komfortablen Abstand, so dass ich geplant hatte, die Lücke zwischen den LKWs für mein Auffahren auf die Autobahn zu nutzen.
Nun der Fahrer des PKWs wurde unsicher, bremste kurz, um sich dann umzuentscheiden und dann doch direkt vor den LKW zu ziehen (du magst sowas vorhersehen können, ich kann das nicht). Der LKW musste bremsen. Da ich nun nicht wusste wie stark (oft haut in solchen Situationen ja bei LKWs der Notbremsassistent rein), wollte ich dem zweiten LKW den gesamten Abstand zum ersten LKW zum Bremsen lassen.
Also bin nicht in die Lücke reingezogen, habe den Blinker nach rechts gesetzt, damit der LKW-Fahrer wusste, dass ich nicht in die Lücke vor ihn ziehen werde, habe die Geschwindigkeit etwas verlangsamt und bin dann hinter dem zweiten LKW gechillt auf die Autobahn aufgefahren. Allerdings hat für die Aktion die Beschleunigungsspur nicht ganz ausgereicht, so dass ich noch ein Stück auf dem Standstreifen gefahren bin.
Auf jeden Fall hätte ich in dieser Situation niemals auf dem Standstreifen angehalten, denn die Gefahr, dass das Fahrzeug hinter mir in solchen Situationen ins Heck rauscht, ist mir zu groß.
Gut, du magst ein so guter Autofahrer sein, dass du niemals in solch eine Situation kommen wirst, aber auch hier die Frage an dich, wie sieht es mit Autofahrern aus, die nicht diesen Erfahrungsschatz haben wie du und auch nicht so vorausahnen sind, wie sollen die sich in so einer Situation verhalten? Sollen die auf dem Standstreifen anhalten? Ernsthaft?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:08:20 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:00:14 Uhr:
Jedenfalls nicht die Standspur benutzen.Warum eigentlich nicht?
Er kapiert's einfach nicht....
Ich steige hier jetzt aus der Diskussion aus. Ich merke einfach, dass es hier ist wie im Straßenverkehr. Da steht ein 80er Schild, ich fahre 80 und werde sogar vom LKW überholt. Dann bin ich halt der einzige Depp, der sich an die StVO hält. Hier wie auf der Straße. Und zu allem Überfluss wird mir auch noch Überempfindlichkeit und sogar übernatürliche Fähigkeiten beim Autofahren abgedichtet. Alles klar...
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:19:06 Uhr:
Er kapiert's einfach nicht....
Schwache Antwort. Die gegenteilige Ansicht wurde ja schon begründet. Bei deiner Sichtweise fehlt das bisher. Oder ist die einzige Begründung, dass die StVO es nicht erlaubt?