Abfahren von der Autobahn
Was ist die korrekte Vorgehensweise, wenn es sich auf einem Ausfädelungsstreifen staut, man selbst abfahren möchte, aber kein Platz mehr ist?
Ich sehe es dann häufig so, dass Leute auf dem Standstreifen warten, was natürlich nicht erlaubt ist, aber vermutlich besser als die zweite Variante, wo auf der rechten Spur angehalten wird, was ziemlich gefährlich ist. Die einzige korrekte Lösung wäre wahrscheinlich nur weiterfahren, oder?
98 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:02:37 Uhr:
Nach StVO hast Du keine andere Möglichkeit.
Ich habe es ja gerade erklärt. Oder zumindest versucht. Die StVO schreibt mir nicht vor, dass ich mich in Lebensgefahr begebe. Sie gestattet andererseits auch nicht, dass man selbst eine erhebliche Unfallgefahr verursacht. Die StVO kommt hier an ihre Grenzen, daher ist dieser Spezialfall auch gar nicht geregelt. Der Rest ist dann vielleicht Obrigkeitshörigkeit bei euch und Überlebenswille bei mir.
Zitat:
@Rockville schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:06:00 Uhr:
Ich habe es ja gerade erklärt. Oder zumindest versucht. Die StVO schreibt mir nicht vor, dass ich mich in Lebensgefahr begebe. Sie gestattet andererseits auch nicht, dass man selbst eine erhebliche Unfallgefahr verursacht.
Also kann ich künftig an jedem Stau über die Standspur fahren.
Nein. Wie man das bei einem Stau machen kann, habe ich doch erklärt. Du musst es nur lesen.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:37:05 Uhr:
Wollt ihr allen Ernstes gegen die StVO verstoßen, weil ihr Angst habt, dass euch einer hinten ins Stauende krachen könnte? Was, wenn der Fahrer des 40-Tonners eingepennt ist, nach rechts zieht und euch dann auf dem Standstreifen hinten rein knallt?
wolltest Du gerade sagen: Wenn Du mal an einem Stauende stehst, reiß die Tür auf, spring raus und renn weg?
Es ist doch wohl klar das man auf den eigentlichen Fahrspuren eher weggeschoben wird als auf dem Standstreifen wenn die Fahrspuren frei sind.
BTW: Wenn ich am Stauende stehe habe ich imemr die Augen im Rückspiegel und vor dem Stillstand gerne noch 10m Luft um in irgendeienr Weise reagieren zu können. Bei Stillstand stehe ich dann immer möglichst weit aussen ... nicht nur der Rettungsgasse wegen.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:56:30 Uhr:
Nach der Logik müsste man bei jedem Stau über den Standstreifen weiterfahren, damit man nie letzter ist.
😁
*Jetzt* habe ich verstanden warum das einige machen. Das sind Schisshasen - einige sind so schissig, das sie auch mit 100 rechts vorbeidonnern 😉
Wir hatten bei mir in der Gegend mal den Fall, Autobahn zweispurig, recht leer und auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, so dass auch zügig gefahren wurde. Nun, an einer Abfahrt staute es sich, so dass ein paar Fahrzeuge auf dem Pannenstreifen standen. Ich kann nur sagen, in diesem Fall haben die sich vorbildlich verhalten, insbesondere der erste, der sich entscheiden musste auf den Pannenstreifen zu stellen oder auf die rechte Fahrspur.
Wer sich in der Situation auf den rechten Fahrstreifen stellt, der Sinn der StVO nicht verstanden.
Gruß
Uwe
Richtig, denn ganz vorne in der STVO steht "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Das ist kein zweitrangiger Satz, sondern steht gleichrangig neben den anderen §§. Der Gesetzgeber ging davon aus, daß Menschen das Denken stets eingeschaltet lassen.
Da hat sich der Gesetzgeber geirrt 😁
Yep, da meinen doch die Menschen das es richtig ist, auf der ansonsten leeren und schnell befahrenen Autobahn für die Ausfahrt auf der rechten Spur halten zu müssen und die Schlange nicht auf dem SS enden zu lassen.
Wenn ich das "Recht beuge", dann sicher überlegt - zur Sicherheit und Nothilfe. Zu einem strafrechtlichen und Ordnungswidrigkeitenverhängniss ist mir das nie geworden.
... und ich bin auch schon an einer zugestauten Ausfahrt vorbeigefahren weil ich den rechten Moment verschlafen habe und eben nicht suizidal auf der rechten Spur halten wollte. Rechten & Pflichten (anderer) hin- und her. Die allgemeine Unachtsamkeit und Überraschungsmoment schwingen überall mit.
Das ganze ist in der Tat wohl eine Glaubensfrage, was mir so nie bewusst war. Dazu folgender Artikel:
https://www.zeit.de/.../...erkehrsordnung-seitenstreifen-stau-ausfahrt
Wer es macht, und sei es noch so nachvollziehbar wegen etwaiger Risikominimierung, riskiert 75 € Bußgeld und einen Punkt.
Vielleicht lassen wir es, uns gegenseitig hier die Köppe einzuschlagen. Es gibt Leute, die machen es, obwohl es ihnen bewusst ist, dass es nicht erlaubt ist, fühlen sich dabei aber sicherer, und es gibt Leute, die halten sich lieber an die StVO. Ich bekenne mich zur letzteren Gruppierung (schon aus beruflichen Gründen, bin schließlich bei der Bundespolizei).
Danke für den Link.
Der Artikel aus der "Zeit" geht am Thema vorbei. Es ist die Rede davon, dass man den Seitenstreifen benutze, "um schneller voranzukommen", was ja in dieser Konstellation gerade nicht der Fall ist. Schneller vorankommen würde schließlich derjenige, der auf dem rechten Fahrstreifen am Stau vorbeifährt.
Und dann geht es im Artikel nur noch um das Risiko eines Unfalls, wenn am regulären Beginn des Ausfädelungsstreifens zwei Fahrzeuge kollidieren. Auch das Szenario, die Fahrer auf dem rechten Fahrstreifen "rechneten nicht damit, dass sich von hinten ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen nähere" trifft ja hier nicht zu.
Zitat:
@mican0974 schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:58:30 Uhr:
... und es gibt Leute, die halten sich lieber an die StVO. Ich bekenne mich zur letzteren Gruppierung ...
Du unterliegst einem hartnäckigen Denkfehler. Du bist ganz fest davon überzeugt, dass dein Verhalten unbedenklich und StVO-konform ist. Dabei bremst du ja auf einer ansonsten völlig freien Autobahn bis zum Stillstand ab, was keinesfalls noch zum Verhalten passt, das in § 1 StVO gefordert ist. Gerichte bemühen ja gerne den sog. "Idealfahrer". Von dem würde man sicherlich verlangen, dass er einfach auf das Ausfahren an dieser Stelle verzichtet und weiter zur nächsten Ausfahrt fährt.
Nochmal zum Mitlesen:
Ja, ich verhalte mich StVO-konform, auch dann, wenn ich verkehrsbedingt auf der rechten Spur zum Stillstand komme. Das nennt man dann "Stau", und dafür gibt es festgelegte Verhaltensregeln. Ein Ausweichen auf den Seitenstreifen gehört definitiv nicht dazu! Was, wenn auf dem Seitenstreifen die Kollegen der Autobahnpolizei von hinten mit Sonderwegerechte angefahren kommen, um den Grund des Staus in der Ausfahrt zu beheben? Dann blockierst du den Einsatz. Glaub mir, das kostet dann mehr als 75 € und einen Punkt!
Für mich steht zweifelsfrei fest, dass eine Standspur keine Fahrspur ist, ausgenommen diese würde explizit als Fahrspur freigegeben.
Also gilt, dass man bei bereits vollem Verzögerungsstreifen, keinesfalls eigenmächtig die Standspur befahren darf.
Entweder man fährt weiter bis zur nächsten Ausfahrt, oder man schließt sich an und bleibt auf der rechten Fahrspur stehen, bis man an der Reihe ist und den Verzögerungsstreifen ab dessen Beginn befahren kann.
Da kann man gerne weiter diskutieren, richtiger wird die Benutzung der Standspur darum aber nicht.
Vielleicht hilft noch ein Beispiel aus den Niederlanden.
Dort gibt es z. B. auf der A50, zwischen Arnheim und Zwolle, einen sogenannten Spitsstrook.
Dort ist der Standstreifen, durch Wechselverkehrskennzeichen, verkehrsabhängig häufig als Fahrspur freigegeben.
Sollte es dort in einer Ausfahrt zu einem Rückstau bis auf die Autobahn kommen, gehe ich davon aus, dass die Freigabe der Standspur nicht erfolgen würde, habe ich aber noch nicht erlebt, weil der Verkehr immer floss, wenn ich dort entlang fuhr.