Abfahren von der Autobahn

Was ist die korrekte Vorgehensweise, wenn es sich auf einem Ausfädelungsstreifen staut, man selbst abfahren möchte, aber kein Platz mehr ist?

Ich sehe es dann häufig so, dass Leute auf dem Standstreifen warten, was natürlich nicht erlaubt ist, aber vermutlich besser als die zweite Variante, wo auf der rechten Spur angehalten wird, was ziemlich gefährlich ist. Die einzige korrekte Lösung wäre wahrscheinlich nur weiterfahren, oder?

98 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 11. Oktober 2024 um 16:35:29 Uhr:


Und wie verhält es sich, wenn der Rückstau bereits auf den rechten Fahrstreifen reicht? Wenn ich dann da ankomme, ist das doch nichts anderes wie jeder handelsübliche Stau auch (mit demselben Gefahrenpotential).
Theoretisch verhält sich doch nur das eine Fahrzeug falsch, das zuerst auf der rechten zum Stehen kommt.

Ist doch egal, wer sich richtig verhält oder nicht, denn wenn einem hinten ein LKW reindonnert, hat man nichts mehr davon, wenn man sich regelkonform verhalten hat.

Die beste Variante ist es, wenn man schon vom weitem das Elend sieht (Schlange auf dem Pannenstreifen und vor Anfang des Abfahrstreifen Autos auf der rechten Fahrspur), so wechselt man auf die linke Fahrspur, fährt an dem Elend vorbei, wechselt kurz vor dem Ende des Abfahrstreifens auf die rechte Fahrspur, um sich dann in die Abfahrt reinzudrücken.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass selbst, wenn man 10 oder 20 Sekunden auf der rechten Fahrspur warten muss, bis man sich in die Abfahrt reindrücken kann, hinter einem ja noch einige PKWs stehen, die einen schützenden Prellbock darstellen, falls ein LKW-Fahrer nicht aufpasst, also die sicherste Variante.

Weiterhin, auch wenn man sich doch nicht gleich in die Abfahrt reindrücken kann und 10 bis 20 Sekunden warten muss, bevor das Reindrücken klappt, kostet das weniger Zeit als das Anstellen auf dem Pannenstreife oder der rechten Fahrspur, also zusätzlich zu der sichersten auch noch die schnellste Variante.

😉 😉 😉

Gruß

Uwe

Aus heiterem Himmel kommt so ein Rückstau in der Ausfahrt eher nicht.
Wenn die Autobahn auf beiden Fahrspuren stark frequentiert ist, bleibt denjenigen die eine Ausfahrt benutzen wollen, oft gar keine andere Möglichkeit, als auf der rechten Fahrspur stehen zu bleiben.
Auf die linke Fahrspur zu wechseln, um die nächste Ausfahrt zu benutzen, ist oft nicht gefahrlos möglich.
Meistens verlangsamt sich der Verkehr, durch den Rückstau in der Ausfahrt, schon deutlich vorher.
Wäre das nicht so, gäbe es auch keine Schlange auf der Standspur.
Will sagen, dass es immer auf die jeweilige Situation ankommt, wie man sich verhalten sollte.
Die Standspur als verlängerte Verzögerungsspur zu nutzen, ist jedenfalls falsch.

Zitat:

@Rockville schrieb am 11. Oktober 2024 um 14:20:27 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 11. Oktober 2024 um 14:15:01 Uhr:


den fließenden Verkehr vorzulassen hat man dennoch, denn man möchte ja vom stehenden in den fließenden Verkehr einbiegen, über eine durchgezogene Linie.

Das ist leider schon wieder eine falsche Begriffsverwendung. Sorry, wenn ich da so penibel bin, aber wenn man es schon mit diesen Begriffen begründen will, dann müssen sie auch stimmen.

Wer verkehrsbedingt stillsteht, der wartet. Wer wartet, der gehört immer noch zum fließenden Verkehr. "fließend" ist nicht gleichbedeutend mit fahrend, sondern grenzt es ab zum ruhenden Verkehr (halten, parken).

Kann man auf der Standspur stehend zum fließenden Verkehr gehören?

Ja. Man hält nicht, man parkt nicht, man ist auch nicht liegengeblieben. Man steht dort verkehrsbedingt, d.h. man wartet. Dass die Stelle dafür eigentlich nicht freigegeben ist, ändert doch daran nichts.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Oktober 2024 um 22:54:26 Uhr:


Ich meine, dass es keine gute Idee wäre, jemanden daran zu hindern, die Ausfahrt erst ab Beginn des Ausfädelungsstreifens zu benutzen.

Wenn der dazu auf der rechten Spur, auf einer ansonsten fließenden Autobahn, zunächst stehen bleibt, ist das für mich ein gefährlicher Eingriff in den Verkehr.

Zitat:

Als Benutzer der nicht explizit freigegeben Standspur, befindet man sich in keiner bevorrechtigten Position, eher ist das Gegenteil der Fall.

Das darf man gerne mit mir in so eienr Situation "diskutieren" ... völlig unspassig werde ich dann, wenn die Spezies dazu dann quasi bis zum kommenden Beginn der irgendwann wieder erscheinenden, durchgezegenen Linie, durchziehen/hüpfen und sich versuchen die Einfahrt noch zu erpressen. Wenn sie meinen da in einer rechtlich besseren Position zu sein, dann ist das die Stelle wo die Ausfahrspur beginnt - und keinen Meter weiter.

Ich bin auch recht überzeugt davon, schon im Rückspiegel zu erkennen wäre sich versucht den Positionsvorteil vorsätzlich zu erschleichen oder wer vllt. als ortsfremder die Lage verpeilt hat. Für letztere versuche ich, sofern es gerade etwas rollt, auch ein Lücke zu lassen - und das wir meist mit einem hecktischen Einschwenkmanöver angenommen, statt bis zur offizielen Ausfahrspurt weiterzufahren und vlt.. stehen zu bleiben. Viele haben eben keine Lust das einem einer von hinten drauffährt.

Eigentlich ist die Sache doch glasklar:

- Der Standstreifen ist tabu, egal ob zum Abfahren an einem Stau rechts vorbeizufahren, oder um sich dort zum Abfahren an einem auf dem Standstreifen schon gebildeten Stau hinten anzustellen (was ja bedeutet, dass alle vor mir schon denselben Fehler begangen haben, nämlich den Standstreifen rechtswidrig okkupiert zu haben).

- Bildet sich ein Stau auf der Verzögerungsspur und geht "in die Verlängerung", muss dieser auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn vor der Ausfahrt "weitergeführt" werden. Letztes Fahrzeug muss die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Sich dem Stauende nähernde Fahrzeuge ebenfalls.

- Der 40-Tonner oder der Tiguan, der in dieses Stauende hineinrauscht, hat definitiv was falsch gemacht. Ein Stauende kann immer und überall auftauchen. Die Gefahr dieses Szenarios rechtfertigt nicht die Nutzung eines Standstreifens. Dieser ist nämlich für Einsatzfahrzeuge oder für Pannenfahrzeuge freizuhalten.

- Der Standstreifen darf nur dann befahren werden, wenn ein intelligentes Verkehrsleitsystem diesen für den Verkehr freigibt (wie z.B. auf der A9 kurz vor München) oder die Kollegen der Autobahnpolizei vor Ort den Verkehr dorthin umleiten.

Das ist meine StVO-Auffassung, wie ich sie nun seit über 30 Jahre Autofahren anwende. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um belehrende Kommentare.

Du hast vollkommen recht mit Deiner Darlegung der Rechtslage. Nur ist sie im behandelten Fall eben nicht praxisgerecht. Ich würde bewußt den Standstreifen nutzen, wenn dort bereits eine Schlange steht und am Ende desselben supervorsichtig schauen, ob einer "gesetzeskonform" aus der Fahrspur in die Ausfahrt will und ihn ggf. vorlassen. Wenn es trotzdem scheppert, ist mir klar, daß mir eine (Mit-)schuld vorgeworfen werden könnte.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 18. Oktober 2024 um 09:06:28 Uhr:


... nämlich den Standstreifen rechtswidrig okkupiert zu haben).

na, wenn ich da am Stauende stehe, dann wir der doch seinem namen gerecht. ja quasi Multistandstreifen 😉

Zitat:

- Bildet sich ein Stau auf der Verzögerungsspur und geht "in die Verlängerung", muss dieser auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn vor der Ausfahrt "weitergeführt" werden. Letztes Fahrzeug muss die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Sich dem Stauende nähernde Fahrzeuge ebenfalls.

manchmal ist es sinniger nicht die Paragraphen auszureiten, sondern anders zu entscheiden. Machen wir an der roten Ampel, mit tatütata im Nacken, auch ... die meisten wenigstens.

oder mit der polizei im Nacken, auf der linken Spur einer AB-Baustelle doch mit geschwindigkeitszuschlag an der LKW-Kolone vorbeiziehen bzw. auch auf normaler AB. Waren seltene Ereignissse, Post bekam ich aber nie.

Zitat:

- Der 40-Tonner oder der Tiguan, der in dieses Stauende hineinrauscht, hat definitiv was falsch gemacht. Ein Stauende kann immer und überall auftauchen. Die Gefahr dieses Szenarios rechtfertigt nicht die Nutzung eines Standstreifens. Dieser ist nämlich für Einsatzfahrzeuge oder für Pannenfahrzeuge freizuhalten.

Wir lernen aber, das wir artig in der Mitte eine Rettungsgasse bilden sollen ... und ich sehe immer blaues und gelbes blinklicht dort kommen. Ausweichmanöver auf den Standstreifen sehe ich nur wenn es in der Mitte irgendwie nicht weitergeht.

BTW: meines Wissens nach dürften bergungsfahrzeuge den Standstreifen nur nach vorheriger (expliziter) Genehmigung/Aufforderung durch die Polizei befahren werden.

Zitat:

- Der Standstreifen darf nur dann befahren werden, wenn ein intelligentes Verkehrsleitsystem diesen für den Verkehr freigibt (wie z.B. auf der A9 kurz vor München)

... hatten wir oben ja schon angeführt. Aber das durchgängige befahren war nicht diskussionsthema.

Zitat:

Das ist meine StVO-Auffassung, wie ich sie nun seit über 30 Jahre Autofahren anwende. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um belehrende Kommentare.

Mich (und scheinbar auch andere) hat das leben belehrt. Bei Rückstaus passieren "da links" teils echt beknackte Dinge. Wenn da eine "später bremser" und noch der "letzte Überholer" zusammenkommen.

Einen Sicherheitsabastand halt ich *nach vorne* ein. nach hinten haben ich keinen wirksamen Einfluß, und mit den Vollpfosten der sich noch ins Duett einmischt ist stehen auf der rechten Spur heikel, da rette ich meine hintern lieber auf dem Streifen.

Spätestens der LKW-fahrer der weiter geradeaus will ist dankbar. für die ist es oft unmöglich, unvertretbar aus dem Stand nach links rauszuziehen.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 18. Oktober 2024 um 09:06:28 Uhr:


Eigentlich ist die Sache doch glasklar:

Gut, dass du dir für das Glasklare mit dem Wörtchen "eigentlich" doch eine Hintertür offen lässt.

Zitat:

@mican0974 schrieb am 18. Oktober 2024 um 09:06:28 Uhr:


Das ist meine StVO-Auffassung

Ja, aber kaufen kannst du dir dafür nichts. Wir denken an dich, wenn du scheinbar regelkonform als erstes Auto auf dem rechten Fahrstreifen anhältst und dann der hier kommt:

Zitat:

@mican0974 schrieb am 18. Oktober 2024 um 09:06:28 Uhr:


Der 40-Tonner oder der Tiguan, der in dieses Stauende hineinrauscht, hat definitiv was falsch gemacht.

Das können dann deine Erben mit ihm ausdiskutieren.

Wollt ihr allen Ernstes gegen die StVO verstoßen, weil ihr Angst habt, dass euch einer hinten ins Stauende krachen könnte? Was, wenn der Fahrer des 40-Tonners eingepennt ist, nach rechts zieht und euch dann auf dem Standstreifen hinten rein knallt? Ihr seht, worauf ich hinaus will? Wer sich nicht regelkonform verhält, wird schnell selbst zur Gefahr für sich und andere. Und die Vorschriften sind nunmal dafür erfunden worden, für alle die bestmögliche Lösung zu finden, damit alle so sicher wie möglich von A nach B kommen. Wer der Meinung ist, er kann die StVO beugen oder gar für sich persönlich außer Kraft setzen, weil er dadurch vermeintlich sicherer unterwegs ist, der ist m.M.n. auf dem Holzweg. Außerdem ist das Leben nunmal lebensgefährlich. Und von jedem Fahrzeugführer geht eine sogenannte Betriebsgefahr aus. Mich deswegen mit Häme zu überschütten, @Rockville , ändert daran auch nichts.

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:21:51 Uhr:



Das können dann deine Erben mit ihm ausdiskutieren.

Dann musst du aber Autobahnen konsequent meiden.
Die Gefahr, dass dir einer hinten rein kracht, ist unabhängig von der Ursache des stehenden Fahrzeugs.

Edit: mican0957 war schneller

Zitat:

@mican0974 schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:37:05 Uhr:


Wer der Meinung ist, er kann die StVO beugen oder gar für sich persönlich außer Kraft setzen, weil er dadurch vermeintlich sicherer unterwegs ist, der ist m.M.n. auf dem Holzweg.

@mican0974
Dann betrachten wir mal nicht die Abfahrt sondern den Einfädelungsstreifen auf die Autobahn. Sollte dann noch mal der seltene Fall auftreten, dass man nicht auf die Autobahn kommt, bist du dann der Meinung, dass man am Ende des Einfädelungsstreifen anhält oder ist es vielleicht doch besser, weiter über den Standstreifen zu fahren?

Meine Meinung ist letzteres, auch wenn das ein Beugen der StVO ist.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Oktober 2024 um 17:21:51 Uhr:



Das können dann deine Erben mit ihm ausdiskutieren.

Nach der Logik müsste man bei jedem Stau über den Standstreifen weiterfahren, damit man nie letzter ist.

Es ist doch ein Unterschied, ob ich das freiwillig mache, obwohl ich auch eine andere Wahl hätte oder ob ich gar keine andere Möglichkeit habe. Auch an einem regulären Stauende verhalte ich mich nicht doof, sondern überlebensfähig. Ist noch niemand hinter mir, dann halte ich zum Stauende deutlich mehr Abstand, um ggf. die Flucht nach vorne antreten zu können. Wird es trotzdem knapp, dann würde ich versuchen zu erkennen, ob und wohin der Hintermann ausweicht, um dann in die andere Richtung ausweichen zu können.

Ich weiß aber, dass es viele Fahrer gibt, die diesen Überlebensinstinkt nicht haben. Es gibt bei Youtube genügend Dashcam-Videos, wo die Fahrer nach Mini-Unfällen auf der linken Spur aussteigen und diskutieren, obwohl die Fahrzeuge noch fahrbereit sind und obwohl hinter ihnen der Verkehr noch mit hoher Geschwindigkeit ankommt.

Ihr könnt da gerne auf die StVO pochen. Ob aber das Stehenbleiben auf der rechten Spur vor der Ausfahrt noch kompatibel mit § 1 StVO ist, müssen dann wieder die Gerichte entscheiden.

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Oktober 2024 um 18:01:02 Uhr:


Es ist doch ein Unterschied, ob ich das freiwillig mache, obwohl ich auch eine andere Wahl hätte oder ob ich gar keine andere Möglichkeit habe.

Nach StVO hast Du keine andere Möglichkeit.

Bzw. Keine andere als bei jedem anderen Stau.

Deine Antwort
Ähnliche Themen