Abfahren von der Autobahn
Was ist die korrekte Vorgehensweise, wenn es sich auf einem Ausfädelungsstreifen staut, man selbst abfahren möchte, aber kein Platz mehr ist?
Ich sehe es dann häufig so, dass Leute auf dem Standstreifen warten, was natürlich nicht erlaubt ist, aber vermutlich besser als die zweite Variante, wo auf der rechten Spur angehalten wird, was ziemlich gefährlich ist. Die einzige korrekte Lösung wäre wahrscheinlich nur weiterfahren, oder?
98 Antworten
In einem vollständig anderen Kontext aber nur.
Selbstverständlich muss man den reinlassen, der bis vorne auf der Fahrspur fährt, sonst riskiert man mutwillig Leben.
Dss gebietet die Vernunft.
Den Reindrängler sehe ich aber im Unrecht. Es gibt ganz sicher keinen Rechtsanspruch darauf, den fliessenden Verkehr zu behindern und zu gefährden, weil man eine blockierte Spur nutzen MÖCHTE.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
Wenn es dedwegen auch nur im nachfolgenden Verkehr knallt, biste zudem Unfallverursacher.
Zitat:
@Kolbenfresser59 schrieb am 9. Oktober 2024 um 10:43:03 Uhr:
Ich sehe es dann häufig so, dass Leute auf dem Standstreifen warten, was natürlich nicht erlaubt ist,
Stimmt. Es ist nicht erlaubt.
Zitat:
aber vermutlich besser als die zweite Variante, wo auf der rechten Spur angehalten wird, was ziemlich gefährlich ist.
Und nicht erlaubt ist. Ausserdem ist es Lebensgefährlich. Es sei denn man möchte das ein 40 Tonner einem den Kofferraum kürzt.
Zitat:
Die einzige korrekte Lösung wäre wahrscheinlich nur weiterfahren, oder?
Korrekt. Bis zur nächsten Ausfahrt fahren. Lernt man eigentlich so in der Fahrschule.
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Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 11. Oktober 2024 um 06:20:43 Uhr:
Soweit ich weiß hat man als Nutzer der Standspur beim wiederauffahren Vorfahrt zu gewähren.
"Vorfahrt gewähren" ist nicht der richtige Begriff. Die StVO regelt diesen Fall überhaupt nicht, weil er ja bei regelkonformem Fahren gar nicht vorkommen dürfte. Nach einem Unfall dürfte es vom Maß des Verschuldens abhängen, wer da was zahlen muss. Insofern eher ein potentieller Fall für eine Quotelung.
Zitat:
@Bamako schrieb am 11. Oktober 2024 um 08:20:06 Uhr:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
Mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hat das erst mal nichts zu tun.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 9. Oktober 2024 um 18:36:14 Uhr:
Ich habe nur selten gesehen wie die polizei Standstreifen-Rechts-Vorbeifahrern auflauert und ein Ticket verpasst. Ich habe noch nie gesehen, das die Polizei interventiert wenn der Rück*stau* bis auf den Standstreifen geht ... die werden das wohl imemr gutheißen, denn es ist besser wie die "weggeschobenen" auf der rechten Spur zu entsorgen.
Essen Motorshow 2013. Da haben sie alle vom Standstreifen auf die (rechte) Fahrbahn geholt. Mit Blaulicht und Megafon. Gab keine Tickets, aber der Standstreifen sollte frei bleiben.
Zitat:
@Rockville schrieb am 11. Oktober 2024 um 11:47:06 Uhr:
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 11. Oktober 2024 um 06:20:43 Uhr:
Soweit ich weiß hat man als Nutzer der Standspur beim wiederauffahren Vorfahrt zu gewähren."Vorfahrt gewähren" ist nicht der richtige Begriff. Die StVO regelt diesen Fall überhaupt nicht, weil er ja bei regelkonformem Fahren gar nicht vorkommen dürfte....
Natürlich kann dieser Fall völlig regelkonform vorkommen:
z. B.: Reifenschaden -> anhalten auf der Standspur -> Reifenschaden beheben -> von Standspur wieder in den Verkehr einfädeln und dabei natürlich den Fahrzeugen auf der Fahrspur Vorfahrt gewähren.
Der Vergleich passt nicht. Wenn man eine Reifenpanne hat, dann nennt man das Liegenbleiben. Man ist dann kein Teilnehmer am fließenden Verkehr und das Losfahren richtet sich nach den Regeln zum Anfahren des § 10 StVO.
Wer aber im Stau steht, der wartet. Und wer wartet, gehört immer noch zum fließenden Verkehr. Sein Losfahren richtet sich nicht nach § 10 StVO, er muss nicht blinken, nicht ausdrücklich den nachfolgenden Verkehr beobachten und hat keine in der StVO geregelte Wartepflicht. Daher bleibt es dabei, dass "Vorfahrt gewähren" der falsche Ausdruck ist.
Der falsche Ausdruck wohl schon, den fließenden Verkehr vorzulassen hat man dennoch, denn man möchte ja vom stehenden in den fließenden Verkehr einbiegen, über eine durchgezogene Linie.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 11. Oktober 2024 um 14:15:01 Uhr:
den fließenden Verkehr vorzulassen hat man dennoch, denn man möchte ja vom stehenden in den fließenden Verkehr einbiegen, über eine durchgezogene Linie.
Das ist leider schon wieder eine falsche Begriffsverwendung. Sorry, wenn ich da so penibel bin, aber wenn man es schon mit diesen Begriffen begründen will, dann müssen sie auch stimmen.
Wer verkehrsbedingt stillsteht, der wartet. Wer wartet, der gehört immer noch zum fließenden Verkehr. "fließend" ist nicht gleichbedeutend mit fahrend, sondern grenzt es ab zum ruhenden Verkehr (halten, parken).
Ich schätze bei einem Unfall, der so passiert werden sich die Unfallbeteiligten sich die Schuld teilen, der eine weil er bei niedriger Geschwindigkeit in den nicht vorhandenen Freiraum gefahren ist, der andere weil er bei niedriger Geschwindigkeit in den nicht vorhandenen Freiraum gefahren ist.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 11. Okt. 2024 um 14:37:27 Uhr:
Ich schätze bei einem Unfall, der so passiert werden sich die Unfallbeteiligten sich die Schuld teilen, der eine weil er bei niedriger Geschwindigkeit in den nicht vorhandenen Freiraum gefahren ist, der andere weil er bei niedriger Geschwindigkeit in den nicht vorhandenen Freiraum gefahren ist.
Hab es 4x gelesen und nicht verstanden. Hat gedauert bis ich verstanden habe, dass es nicht an mir liegt.
Doch, liegt an dir. Ich habe es jedenfalls sofort verstanden.
Zitat:
@thalhom schrieb am 11. Oktober 2024 um 09:14:31 Uhr:
Und nicht erlaubt ist. Ausserdem ist es Lebensgefährlich. Es sei denn man möchte das ein 40 Tonner einem den Kofferraum kürzt.
Und wie verhält es sich, wenn der Rückstau bereits auf den rechten Fahrstreifen reicht? Wenn ich dann da ankomme, ist das doch nichts anderes wie jeder handelsübliche Stau auch (mit demselben Gefahrenpotential).
Theoretisch verhält sich doch nur das eine Fahrzeug falsch, das zuerst auf der rechten zum Stehen kommt.
Einfach auf der rechten Spur vor der Abfahrt stehen bleiben ist
Selbstmordgefährdet auch mit Warnblinker an !
Keine Ahnung 2014 oder so, A39 Richtung Autobahn Kreuz Wob /
Königslutter um ca 15 Uhr vor der Abfahrt Flechtorf.
Vor mir ein Polo und der geht voll in die Eisen, kommt in,s
Schleudern dreht sich mehrmals und landet an der Mittelleitplanke.
Ist da doch ein Tiguan auf dem Verzögerungsstreifen stehen geblieben
und der Typ sitzt habe auf der Leitplanke vor seinen Wagen und telefoniert,
anstelle mit dem Warndreieck den Verkehr zu warnen.
Am Polo sind auch ein paar vorbei gezischt ohne das was passiert ist.
Da kannst nur mit dem Kopp schüttel
Ob da einer in den Tiguan gerauscht ist, keine Ahnung
Da schaust erst mal blöde aus der Wäsche wenn du mit
sowas plötzlich nicht rechnest, das da einer steht.
Tom