abe's

VW Golf 1 (17, 155)

ich will für meinen golf 2 eine rs2 Stoßstange fadenkreuzscheinwerfer grillspoiler klarglasblinker und nen kühlergrill ohne emblem mit chromzierleisten. wenn ich das alles verbaue bekomm ich dann probleme miot den bullen und tüv weil es sind keine abe's bei den Teilen dabei.

24 Antworten

hab nächste woche tüv. werd ich ja sehen, ich geh immer zum haupt-tüv hier in berlin, da hamse sogar gemeckert, dass meine reifen nur bis 200kmh ausgelegt sind.

Hallo. Ich komme zwar aus Österreich aber wie streng wird den das Tunen von der Polizei bei euch genommen???
Fahre seit drei Jahren mit einem tiefergelegten, lauten (von Kat bis Endtopf --> Rohr, Endtopf --> leer) herum und mein Golf hat das Wort TÜV noch nicht einmal gehört.

Zitat:

btw auf schwarzen hella rückleuchten ist auch ne E nr drauf und trotzdem brauchst du dafür zwingend ne abe.

Öhm, auf meinen rot-weißen Klarglasrückleuchten ist auch nur ein E-Prüfzeichen drauf, und ne ABE hab ich dafür nicht, heißt das ich könnte damit Probleme beim TÜV kriegen?

ohhh ja in östereich möcht ich auch wohnen.
is bestimmt nich so stressig wie hier 🙂

aber mal im ernst. wenn ich hier in meiner region zu 5 verschiedenen institutionen (tüv, polizei, werkstatt) gehe und stell da jedesmal die gleiche frage zu abe, eintragung ja o. nein, oder ganz ohne teilegutachten, krieg ich mit sicherheit 5 unterschiedliche meinungen.
keiner hat richtig ahnung und die ganzen unterschiedlichen freigaben und abe's der tuningfirmen und die dusseligen gesetze des staates machen alles nur noch schlimmer.
mich kotzt es nur tierisch an das man zum tüv fahren kann, der mir sagt das ich das nich eintragen lassen muss weil man ja ne abe hat und dann vom hof fährt und bei der pozilei dann doch blechen darf weil die der meinung sind dass ne abe dann doch nicht reicht....ach alles schwachsin

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Nochmal für alle zum Mitschreiben.

Zitat KBA:

Der §19 der StVZO sagt aus, das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn
bei Änderungen
durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile

eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland
angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder
Einbauanweisungen
beachtet werden.

Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen
Genehmigungsart tragen
ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit
sich führt.
Änderungen im Sinne des §19 Abs. 3 müssen der zust. Zulassungsstelle erst
bei deren
nächsten Befassung mit den Fz-Papieren gemeldet werden.

Hoffe das reicht vorerst. 😉

Also ich hab folgende Teile eingebaut in meinen Golf.

Grillspoiler, Grill mit DSW ohne Emblem, alle vier Leuchten in Klarglas, Klarglasfrontblinker, Klarglasrückleuchte, offener K&N-Luftfilter, Designpedale und ein Momo-Lenkrad.

Daraufhin bin ich zum Tüv und hab ihm gesagt, daß sind die ABE´s die ich habe, und er soll sich bitte alle anderen Teile auch gleich anschauen, was ich wo wie womit eintragen lassen muss, und was so wie es ist in Ordnung ist.
Man bedenke ich hab ihm gesagt (nach nem Thread hier in Motor-Talk), daß ich die 13"-Stahlfelgen vom Golf 3 gern eingetragen hätte, wegen Versicherungsschutz bei Unfall etc.
Also bitte penibel sein, wenn was nicht in Ordnung ist, such ich entweder ne Dokumentation, oder ich bau das Ding aus. Wir leben nunmal in Deutschland und anstatt damit unzufrieden zu sein, richte ich mich lieber nach den Gefpflogenheiten bzw. Gesetzen.
Nix mit geiler Unterbodenbeleuchtung, aber naja.

Der TÜV-Prüfer hat sich also das Auto angeschaut und folgende Teile eingetragen.
-> Designpedale
-> Offener Luftfilter
-> Sportlenkrad
-> Grillspoiler
-> VW-Golf3-Felgen

Zu allen anderen Punkten hat er gesagt sind nicht eintragungspflichtig, auf die Frage, daß mir in Falle eines Unfalles ein Gutachter nicht in die Scheiße reitet, weil dies und das eben nicht eingetragen ist, meinte er, daß die Teile bauartbedingt für nen Golf2 wären und dadurch, daß ein E-Prüfzeichen drauf ist, die Sache mit den Eintragungen geschwätzt wäre.
Er hat mich auf meine Frontscheibe verwiesen, grün getönt mit Grünkeil, dafür hätt ich auch nichts weiter außer dem E11.Prüfzeichen, und das würde genügen.

Aber prinzipiell ist immer das Beste, wenn man vorher mit dem Tüv telefoniert. Mein Prüfer kennt mich mittlerweile und ist höchst zufrieden damit, daß ich mich erkundige und macht mir dann auch weniger Probleme bleibt aber sachlich weil ich das so will.
Da sind ganz andere Leute unterwegs...

Zitat:

Original geschrieben von kalle-KLE


tja weil bei sehr vielen klarglas scheinwerfern die nummern gefälscht sind

Habt ihr euch eure Rot/Weissen Klarglas mal ganz genau angeschaut? Nur in den einzelnen roten Kammern wo die Leuchten drin sind ist ein E-Prüfzeichen drauf, auf den Klarglasteil aber nicht! Bei meinen Schwarz/Roten Hella Rückleuchten ist in jedem der 5 Kammern ein E-Prüfzeichen drauf. Und irgendwie sehen die Rot/Weißen Klarglas Rückleuchten die ich bisher gesehen habe auch so aus das nur der obere Teil weggeschnitten und dann der Klarglasteil "billig" wieder angeklebt wurde...

Bei den Rückleuchten die ich momentan dran hab ist es genau so wie Du sagst semmel2k.
Die unteren roten Felder haben E-Prüfzeichen, die oberen nicht.

Mein Tüv-Prüfer hat gesagt, daß sei nich so schlimm (ich glaub dem Menschen aber ich kann ja versuchsweise anderswo anrufen).

Er hat gesagt, solange die Dinger gelb leuchten ist es vollkommen in Ordnung und die Rückfahrleuchten leuchten ja ohnehin weiß.

Es ist auch nicht so, als stünde in den oberen Leuchten gar nichts. Irgendwas steht da und das hat meinem TÜV-Prüfer genügt.

Zitat:

Original geschrieben von Golf2heitzer


hab nächste woche tüv. werd ich ja sehen, ich geh immer zum haupt-tüv hier in berlin, da hamse sogar gemeckert, dass meine reifen nur bis 200kmh ausgelegt sind.

Und? Dein RP ist mit 176 eingetragen!

das weis ich auch. gemosert hamse trotzdem irgendwie. ist auch schon 2 jahre her. mag sein dass die reifen die ich draufhatten aogar nur bis 180 gingen.
aber iss wurscht! 😉

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