Abdecken der Blinker in den Außenspiegeln.

Wir hatten gerade ein Streitthema.

Meiner Meinung ist es so, das es verboten ist, wenn man die "Deutschlandüberzüge" an den Außenspiegeln anbringt, wenn dadurch die dort sitzenden Blinker verdeckt werden.

Habe ich recht? 😕😕😕

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Zitat:

Original geschrieben von marcu90



Das ist - noch nicht einmal so komplizierte - Physik 😉
aber dass eine Socke ins Gesicht eines Motorradfaherers fliegt ist
Quantenphysik?
hm....

Hallöchen zusammen,

nein, keine Quantenphysik aber unwahrscheinlicher, als dass eine Eternitplatte durch den Unterdruck des vorbeirauschenden Fahrtwindes aus dem Anhänger gesaugt wird...
Mir ist vor Jahren mal ein Vogel gegen den Helm geknallt; soll ich mich jetzt nicht mehr auf den Bock trauen, nur weil ich weiß, dass da noch mehr Piepmätze durch die Gegend düsen? Man muss auch als Motorradfahrer einfach mal realistisch bleiben: klar gibt es im Verkehr Gefahren, von denen ein (Nur-)Autofahrer nicht mal was ahnt, aber man sollte die Kirche meiner Meinung nach schon im Dorf lassen, denn das die Socke beim Abfliegen genau nach hinten wegfliegt, ist doch eher unwahrscheinlich. Viel realistischer ist es, dass sie vom Fahrtwind erwischt wird, und in eine der übrigen Richtungen weg getrieben wird. Die Verwirbelungen um ein Fahrzeug herum tun dann ihr übriges dazu, dass die Socke eben nicht in einer ballistischen Bahn nach hinten fliegt. (denn das müsste sie tun, wenn man mal überlegt, dass der Kopf eines Motorradfahrers in der Regel deutlich über der Höhe eines durchschnittlichen Außenspiegels ragt...) 😉

VG, SamEye

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Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Zitat:

Original geschrieben von SamEye


[Hallöchen zusammen,
....Viel realistischer ist es, dass sie vom Fahrtwind erwischt wird, und in eine der übrigen Richtungen weg getrieben wird. Die Verwirbelungen um ein Fahrzeug herum tun dann ihr übriges dazu, dass die Socke eben nicht in einer ballistischen Bahn nach hinten fliegt. (denn das müsste sie tun, wenn man mal überlegt, dass der Kopf eines Motorradfahrers in der Regel deutlich über der Höhe eines durchschnittlichen Außenspiegels ragt...) 😉

VG, SamEye

und dann liegt sie auf der Straße ein Auto fährt drüber..... und wirbelt es hoch..
ich hab auch nicht behauptet dass das so jeden Tag passiert!
Aber seid meine Frau einen Schmutzfänger ans Schienebein bekommen hat, bin ich etwas vorsichtig geworden!- und die Fähnchen liegen in manchen gegenden auf den BAB (Stadtautobahnen)
das glaubst du nicht!

bei den Fähnchen gehen wir d’accord, die sind nicht nur auf der Autobahn gefährlich, sondern auch beim Überholen von Radfahrern etc.; gehören demnach meiner Meinung nach in jedem Fall verboten.

Ebenso denke ich, dass sich ein festes Kunststoffteil wie ein Schmutzfänger deutlich einfacher "aufwirbeln" lässt, als so eine Spiegelsocke. Die sehe ich als ähnlich gefährlich an, wie eine Plastiktüte auf der Straße, die, ebenfalls meiner bescheidenen Meinung nach, deutlich öfter zu sehen sind 😉

Zitat:

Original geschrieben von SamEye


...
Die sehe ich als ähnlich gefährlich an, wie eine Plastiktüte auf der Straße, die, ebenfalls meiner bescheidenen Meinung nach, deutlich öfter zu sehen sind 😉

Nun, auf dem Boden liegende Plastiktüten sind - wie auch z.B. Papierblätter - unter Umständen so rutschig wie Glatteis.

Entsprechende Erfahrungen durfte ich selbst bereits machen.

ich meinte "ähnlich gefährlich" im Bezug darauf, dass einem die Dinger vors Visier fliegen; das war die Ausgangssituation der Diskussion 😉
dass die Dinger noch andere Gefahren in sich bergen (wie jede nicht korrekt gesicherte Ladung oder Fremdkörper auf der Straße) steht außer Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von SamEye


ich meinte gefährlich im Bezug darauf, dass einem die Dinger vors Visier fliegen; das war die Ausgangssituation der Diskussion 😉
dass die Dinger noch andere Gefahren in sich bergen (wie jede nicht korrekt gesicherte Ladung oder Fremdkörper auf der Straße, steht außer Zweifel.

der Ausgansgpunkt war um mal wieder BTT zu sein

ist es erlaubt und die Frage ist mit deutlichem NEIN

zu beantworten - zumindest wenn ein Blinker verdeckt wird

Alex

PS das Risiko als Motorradfahrer ist mir durchaus bewusst!
wenn jetzt noch die Autofahrer ihrer Verantwortung bewusst werden und zum Beispiel keine Kippen mehr aus dem Auto werfen würde ich mich sehr sehr freuen....

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Zitat:

Büchsenfahrer vergessen immer, dass sie nicht alleine sind auf der Straße...

Und Zweiradfahrer ( nicht alle ) wissen nicht was das Wort "Abstand" bedeutet ;-)

Zitat:

wenn jetzt noch die Autofahrer ihrer Verantwortung bewusst werden und zum Beispiel keine Kippen mehr aus dem Auto werfen würde ich mich sehr sehr freuen....

Da stimme ich dir aber auch zu. Fehlt dann nur noch daß die Motorradfahrer ihre ausgerauchten Kippen nach der Pause auch Fachgerecht entsorgen und nicht einfach auf dem Boden schmeissen und liegen lassen ...

;-) Es gibt immer und überall schwarze Schafe. PKW und 2Rad fahrer werden sich wohl immer gegenseitig die Schuld zuschieben. Wir alle leben nun mal in eine Welt wo jeder sich selbst der nächste ist. Das leben und leben lassen Prinzip gilt schon lange nicht mehr auf den Strassen.

Aber um wieder OT zu kommen. Wenn die zusatzblinker mit diesen Stoffetzen überdeckt werden, sollte die Rennleitung auch mal ein Auge zudrücken. Es sind immerhin "Zusatz" Blinker

Zitat:

Original geschrieben von highwayman66



Zitat:

Büchsenfahrer vergessen immer, dass sie nicht alleine sind auf der Straße...

Und Zweiradfahrer ( nicht alle ) wissen nicht was das Wort "Abstand" bedeutet ;-)

Die Waldbrandgefahr trifft aber dennoch IMMER zu- egal wie weit der Abstand zum Motorradfahrer hält!

zum Überholen wird "naturgemäß" der Abstand Reduziert...

Alex

Zitat:

Original geschrieben von highwayman66


Da stimme ich dir aber auch zu. Fehlt dann nur noch daß die Motorradfahrer ihre ausgerauchten Kippen nach der Pause auch Fachgerecht entsorgen und nicht einfach auf dem Boden schmeissen und liegen lassen ...

stimmt (/ich als nichtraucher geb dir da recht!)

ABER sie sind AUS!!!
die besten sind die Büchsenfahrer die Ihren Aschenbecher am Parkplatz direkt auf dem Boden entleeren...

Was dass mit der Gefahr zu tun hat die durch abdecken von Aussenpiegel zu tun hat ist mir jedoch schleierhaft*zwinker....
mfg Alex

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff


Zum Thema: Ja, es ist verboten, Blinker abzudecken.

StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
[...] Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Nachtrag:

(persönliche Meinung)

Allerdings sind damit wohl eher die Blinker vorne und hinten in den Scheinwerfern gemeint. Falls im Spiegel welche vorhanden sind, dann sind das quasi freiwillig angebrachte, zusätzliche.
Glaube kaum, dass ein Polizist das überprüfen würde.

Ausschlaggebend ist das Wort "Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen". Das wird bezgl. Blinker in § 54 ausgeführt:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

Zitat:

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. [...]

D.h. es dürfte von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein, ob die Blinker in den Spiegeln vorgeschrieben sind oder ob sie rein aus Differenzierungsgründen vom Hersteller verbaut werden. THeoretisch auch möglich wäre, dass die Spiegel-Blinker die "Hauptblinker" sind, und andere Blinkende Lichter vorne nur freiwilliges Beiwerk.

In EU-Regelungen findet man noch zig Seiten zur Kategorisierung von Fahrtrichtungsanzeigern, in welche Richtung mit welchen Winkeln sie abstrahlen müssen usw. - da könnte man im Einzelfall herausfinden wie es ausschaut.
http://www.bmvbs.de/.../r-6-fahrtrichtungs-anzeiger-pdf.pdf
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Bevor ich aber das ausmessen anfange oder die Kennzeichnung der Blinker untersuche, wäre es wohl sinnvoller vlt. einfach mal den Hersteller anzuschreiben und zu fragen. Oder man wird erwachsen und verzichtet von vorneherein auf die albernen Überzieher, dann muss man sich mit der Frage nicht herumärgern. 😁

Zitat:

ABER sie sind AUS!!!
die besten sind die Büchsenfahrer die Ihren Aschenbecher am Parkplatz direkt auf dem Boden entleeren...

Ich stand mal an einer Ampel und das Auto vor mit hat seinen Aschenbecher einfach aus dem Fenster ausgekippt. Da kam aus dem nichts ein Radfahrer dies wohl ebenfalls beobachtet hat. Der hat die ganzen kippen mit Asche aufgesammelt und dem Fahrer in den Schoss geschmissen.

Ich hab mich halb tot gelacht, und der radfahrer ist bei Rot über die Ampel und verschwand durch eine Fussgängerzone.....

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


wenn jetzt noch die Autofahrer ihrer Verantwortung bewusst werden und zum Beispiel keine Kippen mehr aus dem Auto werfen würde ich mich sehr sehr freuen....

Und ich fände es toll, wenn Motorradfahrer beim Überholen nicht unbedingt im 5-stelligen Drehzahlbereich herum jubeln würden - das ist absichtliche Lärmbelästigung und muss genau so wenig sein, nur mal so nebenbei bemerkt. 😉

Zu den Seitenblinkern:

StVZO, B5. Fahrzeuge
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

Irgendwie eine ziemlich schwammige Formulierung.
Sind jetzt zusätzliche bei einem normalen PKW vorgeschrieben oder nicht?
Ich blick' da irgendwie nicht mehr durch... 😕

Wurde vorhin bereits beantwortet:
montierte Beleuchtungs und Signaleinrichtungen müssen Betriebsbereit sein.
Kondom drüber und der Blinker drunter... wenn die Rennleitung schlecht drauf ist... Stillegung+Strafe!

Was ich nicht nachfollziehen kann:
wozu der ganze Quatsch? Spielt die Mannschaft dann besser?
Und wenn irgendwas passiert...ob nun der Motoradfahrer getiltet wird oder was weiß ich... was sagt die Versicherung dazu?
Grob fahrlässig??? na dann gute Nacht!

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff


Irgendwie eine ziemlich schwammige Formulierung.
Sind jetzt zusätzliche bei einem normalen PKW vorgeschrieben oder nicht?

Vorgeschrieben sind sie nicht, aber wenn sie am Fahrzeug vorhanden sind, dann dürfen sie nicht verdeckt werden.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


aber dass eine Socke ins Gesicht eines Motorradfaherers fliegt ist
Quantenphysik?
hm....

Du, das war Komplett unabhängig von der "Spiegelkondom vor Visier" Diskusion - du hast mehrfach gesagt, dass sich das keiner Vorstellen kann, und ich wollte dich darauf hinweisen, dass das normale Physik ist - nichts weiter 🙁

Bei den Spiegelkondomen/Fahnen glaube ich dir sofort, dass das unangenehm ist - und das die dich treffen können, sollte jedem klar sein.
Fliegen werden ja auch nicht um unsere Autos heumgetragen, sondern klatschen auf die Windschutzscheibe...

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff



Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


wenn jetzt noch die Autofahrer ihrer Verantwortung bewusst werden und zum Beispiel keine Kippen mehr aus dem Auto werfen würde ich mich sehr sehr freuen....
Und ich fände es toll, wenn Motorradfahrer beim Überholen nicht unbedingt im 5-stelligen Drehzahlbereich herum jubeln würden - das ist absichtliche Lärmbelästigung und muss genau so wenig sein, nur mal so nebenbei bemerkt. 😉
.....

eine BMW K 100 ist bei 9500 abgeregelt... soweit zur "Meinungsbildung"

herzlichen Gruß
Alex

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