Abblendlicht = Standlicht... wie Batterie schonen?

VW Golf 1 (17, 155)

Hi,

was ich am g2 mega sch... finde is dass wenn man abblendlich eingeschaltet hat und man motor abschält sich das standlicht aktiviert.. das heißt es bleibt ja viel mehr an.

Die Methode summer kenne ich, find ich aber blöd. Ich hätte es gerne so:

Abblendlich -> Motor aus -> alles licht aus

Standlicht -> Standlicht (logisch 😉)

also dass das licht ganz ausgeht. gibt es ne möglichkeit das relais irgendwie umzuändern? anderes relais??

Postet bitte eure Erfahrungen!

46 Antworten

Ich kenn das, ich lauf immer noch fünfmal um den Wagen um zu schauen, ob ich alles abgeschlossen habe. Furchtbar. Noch schlimmer wäre es wenn ich nen Fünftürer hätte. Ich glaube ich würde an den Schlössern jämerlich verenden. 🙂

Also mein Onkel hat einen Fiat Brava , da geht das licht auch komplett aus , wenn der Motor ausgestellt wird , vielleicht findest du ja bei Fiat irgendnen schaltplan davon oder so , das du sowas denn nachbauen kannst

bei saab gehen auch alle lichter aus wenn man den schlüssel dreht....

es ist leider zu lange her das ich den schalter auseinander hatte, aber man kriegt das betimmt durch eine kleine önderung im schalkter hin...

muss denn beim normalen fahren das abblendlicht mnitleuchten? dann könnte man einfach innen im schkater einen kleinen streifen klebeband auf den kontakt vom standlicht in abblendlichtschalterstellung machen. wenn man das standlicht dann rbaucht, dann schkltet man eben auf standlicht.
das sollte man dann im falle einer panne eher hinbekommen als wenn das nachbarhaus brennt...

(ev ist das mit dme klebeband noch nicht so die ausgereifte idee... der schauert sich durch, und wird schlecht kleben wegen dem fett. aber so in der art hlat das man da einfach den kontakt "deaktiviert..."😉

Es ist wieder eine Sicherheitsfrage, ob man beim Abblendlicht ohne Standlicht fahren will. Fällt ein Abblendlicht aus, ist das Auto ganz einäugig. Anders leuchtet immerhin das Standlicht mit...

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das stimmt natürlich! hast du nen als stvzo-spezi *g* ahnung ab das vorschrift ist?

Zitat:

Original geschrieben von drbrook


das stimmt natürlich! hast du nen als stvzo-spezi *g* ahnung ab das vorschrift ist?

Zitat:

StVZO §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler und Spurhalteleuchten:


(Abs.1)......in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten......

😉

ok, das macht die sache kompliziert..

Zitat:

Original geschrieben von drbrook


ok, das macht die sache kompliziert..

Hm. Eigentlich nicht. Man müsste nur den Lichtschalter statt mit Dauerplus mit Zündungsplus speisen. Dann würde das Licht sich bei eingeschalteter Zündung wie zuvor verhalten und bei ausgeschalteter Zündung wäre alles dunkel.

Hat man den S-Kontakt, wäre es sogar schon davon abhängig, ob der Schlüssel im Schloss steckt, oder nicht 😉

aber dann kannste das standlicht ja nicht mehr anschalkten ohne zündung/schlüssel

Zitat:

Original geschrieben von drbrook


aber dann kannste das standlicht ja nicht mehr anschalkten ohne zündung/schlüssel

Richtig. Dann kann man sich ja einen Schalter reinbauen mit den Stellungen:

1.) Licht auf Dauerplus (original)
2.) Licht auf Zündungsplus (neu)

Naja, so ginge das dann zumindest...

da ham wa doch ne lösung...

Zitat:

Original geschrieben von drbrook


da ham wa doch ne lösung...

Ja, wenn man das also so haben möchte, geht das 🙂

Für den Caligula kann man das dann beschriften:

1.) Fahrt zum Einsatz
2.) Zivil-Fahrt

😁 😉

Da ist in Österreích wenigstens das ganze eindeutiger (Allerdings gilt folgendes nur für zweispurige fahrzeuge) .es nennt sich nicht Standlicht, sondern begrenzungslicht und muss verwendet werden, wenn am strassenrand gehalten oder geparkt wird und es aus 50m entfernung nicht zu sehen ist (nebel). damit wäre bei uns die diskussion wegen dem hinfällig, da folgend aus dieser definition alle in österreich zugelassenen fahrzeuge bei zündung aus begrenzungslicht haben müssen. Bei motorrädern ist es nicht vorgeschrieben (mein motorrad hat keins, das von meinen bruder hat).

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666


Da ist in Österreích wenigstens das ganze eindeutiger (Allerdings gilt folgendes nur für zweispurige fahrzeuge) .es nennt sich nicht Standlicht, sondern begrenzungslicht und muss verwendet werden, wenn am strassenrand gehalten oder geparkt wird und es aus 50m entfernung nicht zu sehen ist (nebel). damit wäre bei uns die diskussion wegen dem hinfällig, da folgend aus dieser definition alle in österreich zugelassenen fahrzeuge bei zündung aus begrenzungslicht haben müssen. Bei motorrädern ist es nicht vorgeschrieben (mein motorrad hat keins, das von meinen bruder hat).

Bei uns gibt es laut StVZO auch kein "Standlicht". Das entstammt dem Volksmund. Es wird unterschieden zwischen "Begrenzungsleuchten" und "Parkleuchten" 😉

Zusätzlich gibt es noch die Seitenmarkierungsleuchten in Orange...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Ja, wenn man das also so haben möchte, geht das 🙂

Für den Caligula kann man das dann beschriften:

1.) Fahrt zum Einsatz
2.) Zivil-Fahrt

*lol* 😁

Naja, obwohl ich die Idee mit Zündplus schon in meinem 1. Post hatte. 🙁

NIE BEACHTET IHR MICH!!!!! ICH GLAUB ICH SPIEL NICHT MEHR MIT EUCH!!!!! 😁😁

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