Ab wann wirds gewerblich?

Weiss nun nicht obs die richtige Kategorie ist, wenn nicht bitte verschieben, danke 🙂

Zum Eigentlichen:
Ich habe meistens ein glückliches Händchen was Autos kaufen und verkaufen angeht, sprich ich kaufe eins, fahre es eine Zeit und bekomme es irgendwann weit über meinen Kaufwert verkauft und kaufe mir davon dann wieder ein anderes, auch weils mir Spass macht öfter mal was anderes zu haben 😉 ...

Ist zwar nicht allzu oft, aber bevor ich mit sowas Ärger bekomme: Gibt es eine Grenze ab wann das Finanzamt mich zur Kasse bittet? Ich fahre die Autos immer selbst in der Zwischenzeit, also zur Privaten Nutzung, allerdings immer als Erstwagen angemeldet, als Zweitwagen hab ich immer dasselbe Auto...

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Ja, aber Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit sind leider nicht on/off.

Man kann also nach durchlesen von zehnzig Paragraphen immer noch nicht sagen, was das jetzt ist. Lediglich vermuten.

(Juristen - der einzige Beruf, der seine Arbeit selbst erschafft) 😁

kann ich da irgendwie in die Nachweispflicht kommen?

Ja.
Indem das Finanzamt das behauptet. 🙂
Wenn du die Autos mit einem hoeheren Preis als den Ankaufspreis und nach weniger als einem Jahr irgendwo inserierst, legt das eine Gewinnerzielungsabsicht nahe.
Wenn dir andere Kosten dadurch entstanden sind, die in Summe dem neuen VK Preis entsprechen, kannst du das widerlegen.
Wenn dann doch ein paar Euros mehr bei rumkommen, musst du die versteuern.

Unabhaengig von der Gewerblichkeit.

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Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


...  
...Zitat go-4-golf:
Wenn das Finanzamt zur Auffassung kommt, dass keine Liebhaberei vorliegt, sondern gewerblicher Handel, dann ist die Folge, dass der Verkäufer als Gewerbetreibender eingestuft wird mit der Folge, ...
...

Bevor hier noch mehr als ohnehin schon durcheinander kommt:

"Liebhaberei" ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der besagt, daß eine gewerbliche Handlung (egal ob als Gewerbetreibender mit Gewerbeschein oder als Freiberufler, das sind nämlich die beiden Arten von Gewerbe) nicht zur dauerhaften Einkunftserzielung betrieben werden.

Das FA stuft dieses dann als sog. Liebhaberei ein und streicht damit die steuerliche Behandlung als Gewerbetreibender.

Beispiel: Ich habe ein Ferienhaus und mache daraus eine gewerbliche Ferienhausvermietung; dann kann ich z.B. Vorsteuer abziehen, Hauskosten absetzen und Abschreibugen vornehmen. Leider läuft das Geschäft immer schlecht und außer mir nutzt so niemand das Ferienhaus, ich mache nur Verluste (die ich z.B. mit anderen Einkommen, auch als Arbeitnehmer, verrechnen kann), harte Zeiten eben. Das FA guckt sich das ein paar Jahre (= Steuererklärungen) lang an, bringt schon von Anfang an vorsorglich den Vermerk "vorbehaltlich positiver Einkunftserzielungsabsicht" und erklärt schließlich die Ferienhausvermietung zur Liebhaberei.

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