Ab wann "rechts überholt"?

Hallo,

die Tage stellte sich mir am Stuttgarter Kreuz die Frage, ab wann ist rechts überholen rechtlich überholen?

Ich war rechts auf den Spuren die Richtung Singen abzweigen und war max. 2 km/h schneller als das Fahrzeug links neben mir Richtung München. Die Fahrbahn teilte sich, bevor ich das Fahrzeug passiert hatte.

Ist es bereits überholen wenn ich soweit aufschließe, dass ich direkt neben dem Fahrzeug bin oder ist es erst dann überholen, wenn meine Heckstoßstange auf Höhe seiner Front ist (oder erst, wenn ich theoretisch wieder vor dem Fahrzeug einscheren könnte)?

Ich frage aus reinem Interesse.

Gruß in die Runde
Chris

Beste Antwort im Thema

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).

Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Oktober 2016 um 11:30:18 Uhr:


wenn der Fahrlehrer es so beschrieben hat, erzählt er gefährlichen Unsinn und sorgt nur dafür, dass seine Fahrschüler schnell wieder bei ihm aufschlagen, um das Probezeitseminar abzusitzen.

Evtl ist das so eine Geschichte wie das vorbei fahren an einem Bus der gerade hält- das machen wohl 99% auch falsch. und wenn´s mal einer richtig macht, kommt es bald zum Unfall.
Grad wg dem Überholen noch mal nachgehakt (beim Sohn) - es darf wohl nur mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss erfolgen - also wie bereits beschrieben.
Mir hat die Polizei vor Jahren beigebracht - links fahren ist billiger. 15€ zu 75€ und ein Punkt fürs rechts fahren (mit überholen.)- heute etwas teurer.
Aber seither halte ich mich eigentlich an die Kostenrechnung und fahre eher selten rechts -das war der Lerneffekt.

Mittlerweile wäre ja sogar für das permanente Mittelspurfahren ein 80€ Bußgeld mit einem Punkt vorgesehen:-) Mich würde interessieren ob es in D einen Autofahrer gibt der das bisher zahlen musste.....

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:56:40 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:53:57 Uhr:


Warum darf ich dann nicht auf meiner rechten Spzr bis zum überholt werdenden LKW aufschließen wenn ich dann halt an ein paar Fahrzeugen rechts vorbei fahre oder sie meinetwegen überhole.

Weil die StVo das nicht erlaubt. 😉

Gruß Metalhead

Das ist blanker Unsinn. §7 (2) sagt das glatte Gegenteil Deiner Behauptung. Es gibt dazu zwar Rechtsprechung, die den Rahmen hierfür etwas eng absteckt aber ganz grundsätzlich... Was ein Kolonne ist, ist auch in der Rechtsprechung sogar höchstrichterlich definiert: Eine gute Hand voll Autos sind schon eine Kolonne.

Wenn man mit sehr geringer Geschwindigkeitsdifferenz (sagen wir mal unter 10km/h ) rechts schneller fährt, dann bleibt das folgenlos. Man riskiert jedoch im Falle eines Unfalls, wenn einer von links nach rechts rüber wechselt, eine Teilschuld.

Wie hier auch schon geschrieben ist es auch Unsinn, dass man dann zwangsläufig vorn jemandem in den Sicherheitsabstand fahren muss, wenn man wieder links will. Sobald der Verkehr dicht ist, wird links zu dicht aufgefahren und dauernd gebremst. Aber es ist alle paar Autos einer, der den Schuss nicht hört, wenn es wieder flotter geht und der dann eine große Lücke offen lässt. Rechts langsam vorbei schleichen und dann wieder den Weg sauber nach links finden ist nur in den aller seltensten Fällen ein Problem und das muss man dann eben aushalten.

Wenn man wie irre rechts vorbei ballert und meint , dafür auch relativ kleine Lücken rechts nutzen zu müssen sieht das natürlich ganz anders aus. Dann muss man sich weder über Knöllchen, noch darüber, dass man nicht rein gelassen wird wundern.

Das klingt ganz so als ob Jemand hier seine eigene StVo zurechtschustert...

HTC

Ja Du. Oder was ist an der Formulierung von 7 (2) unklar oder was ist mir da entgangen, das Deine These auch nur im Entferntesten stützt? Ich bitte um Aufklärung mit Quellenangabe. Kein Gelaber. Danke.

Wenn man rechts gar nicht schneller fahren dürfte wäre das fatal. Was, wenn die linke Spur proppevoll ist rechts alles frei und es links stockt? Muss ich jetzt wie blöde bremsen? Nein, nur soweit, dass ich nicht wie irre rechts vorbei schieße und nicht mehr reagieren kann, wenn einer rechts rüber zieht. Nicht mehr und nicht weniger. Und das Problem geht eben nicht erst los, wenn (Paragraph 7 (2a)) links alles (fast) steht.

Noch eine steile These: Ich darf nur mit deutlich höherer Geschwindigkeit (Pkw 15-20 km/h) überhaupt überholen. Überhole ich überhaupt, wenn ich rechts mal 5km/h schneller bin? Zumindest diskutabel aber wie gesagt, nach Paragraph 7(2) darf ich bei Kolonnen links rechts auch geringfügig schneller sein.
Dass ich das jetzt nur dürfte, wenn die links langsamer werden, dass ich dafür schon vorher rechts habe fahren müssen, davon steht im Gesetz nichts. Mag sein, dass ich das zu großzügig auslege aber das ist dann bitte mit Urteilen zu beweisen. Alles andere ist besserwisserisches Geschwätz.

Ich habe übrigens größte Mühe damit, dass hier Leute Weisheiten verbreiten, ohne es nötig zu haben, eine Quelle zu nennen. Sie meinen,es sei so. Muss reichen. Und wenn jemand einer anderen Meinung ist und Belege bringt, dann ist natürlich er derjenige, der sich die Wahrheit zurecht schustert.

Auf meinem Planeten nicht.

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Hallo, debiler,

Zitat:

@debiler schrieb am 20. Oktober 2016 um 10:48:20 Uhr:


Das Frustrierende an der Sache ist ja, dass man inzwischen rechts fast immer besser vorbeikäme als links. Aber nein, ist ja (zurecht) verboten. Also bleibt einem nichts anderes übrig, als hinter dem Penner auf der Mittelspur zu verhungern, während sich alles links vorbei quält und rechts bis zum Horizont freie Sicht herrscht.

Fazit: die Kontrolldichte muss hier einfach stark erhöht und Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sonst bessert sich das doch nie.

das Problem an der Sache ist, dass man oft gar nicht sagen kann, wer denn nun der "Penner" ist.

Es kommt recht häufig vor, dass z. B. Fahrer A mit seinem PKW mit 100er - Anhänger eine lange Kolonne von Fahrzeugen überholt, die alle so dicht aneinander fahren, dass man nicht regelkonform nach rechts wechseln kann.

Nun reiht sich nach und nach ein Fahrzeug nach dem anderen hinter ihm auf dem mittleren Fahrstreifen ein und das geht dann so weit, dass die Schlange sehr schnell so lang ist, dass sie weit über das letzte Fahrzeug in der Kolonne herausragt.

Was sagen jetzt die, die auf dem mittleren Fahrstreifen fahren und nicht nach links wechseln können: Warum wechselt der Penner vor mir nicht nach rechts und macht mir Platz. 😎

Man hat also auf der mittleren Spur plötzlich sehr viele Penner, weil keiner seinen Platz in der Reihe aufgeben will.

Das zieht sich nicht selten so lang hin, dass man sich fragt, ob es nicht besser ist, den rechten Fahrstreifen gleich nach links zu verlegen. 😁

Persönlich halte ich es so, dass ich dann erst recht nach rechts wechsle (falls ich nicht ganz links fahre), weil man dort dann viel entspannter fährt und irgendeiner lässt einen immer wieder rein.

Interessanterweise mache es dann viele andere ebenso (Herdentrieb).

Zum Rechtsfahrgebot an sich:

Man sollte dieses Rechtsfahrgebot aufheben und dafür eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Autobahnen einführen.

Es würde sehr viel weniger Fahrstreifenwechsel und damit auch viel weniger Unfälle wegen falschem Überholen oder fehlerhaftem Fahrstreifenwechsel geben.

Ein rigoroseres Vorgehen gegen Mittelspurfahrer bringt in aller Regel nichts, solange es erlaubt ist, auf dem mittleren Fahrstreifen zu fahren, wenn hin und wieder Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen auftauchen.

Hallo, HTC,

Zitat:

@HTC schrieb am 20. Oktober 2016 um 14:23:55 Uhr:


Geh zum nächstbesten Polizisten und laß dir erklären wie das Beförderungssystem der Polizei funktioniert.

Mit etwas Glück erzählt er dir was du erfüllen mußt um die Leiter aufzusteigen...

Du hast recht: Ein Polizeibeamter, der es sich zur Lebensaufgabe macht, gegen Mittelspurfahrer vorzugehen und der sonst nichts anderes macht, wird ganz sicher keine besonders gute Beurteilung bekommen und das zu recht.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass diese Maßnahmen nur wenig Geld einbringen, sondern damit, dass es in unserem Job wesentlich mehr und vor Allem wichtigere Aufgaben gibt.

Warum so oft gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen wird und dass man dagegen rechtlich kaum ankommen kann, habe ich ja oben schon beschrieben.

Viele Grüße,

Uhu110

...und wenn rechts 500m und mehr alles frei ist, dann fahre ich rechts. Und weil es meist links ständig stockt bin ich dann oft viel entspannter. Häufig fahre ich da gar nicht schneller sonder fädle an gleicher Position wieder ein. Meist verstehen das die anderen VT sogar und lassen die Lücke offen.

Manchmal ist links wirklich so krass mehr Verkehr, dass es heftig stockt, und dann finde ich mich eben plötzlich 20 Autos weiter vorne wieder. Wie gesagt... einer pennt immer und lässt eine große Lücke frei, die genutzt werden kann um wieder nach links zu kommen, bevor der LKW kommt. Und wenn nicht, dann muss man die Plätze halt wieder hergeben.

Immerhin ein Trottel weniger in der Bremserkolonne links und keine Sorge: wegen mir muss keiner bremsen. Ich entlaste im Gegenteil die linke Spur und stopfe nur Lücken. Ich verbessere gleichzeitig den Verkehrsfluss und komme auch noch etwas schneller voran. Klassisches Win-Win. Kann nicht schlecht sein und wenn das verboten wäre, mann, wäre das dumm.

Zitat:

@Smartie67 schrieb am 20. Oktober 2016 um 23:50:26 Uhr:


Ja Du. Oder was ist an der Formulierung von 7 (2) unklar oder was ist mir da entgangen, das Deine These auch nur im Entferntesten stützt? Ich bitte um Aufklärung mit Quellenangabe. Kein Gelaber. Danke.

Wenn man rechts gar nicht schneller fahren dürfte wäre das fatal. Was, wenn die linke Spur proppevoll ist rechts alles frei und es links stockt? Muss ich jetzt wie blöde bremsen? Nein, nur soweit, dass ich nicht wie irre rechts vorbei schieße und nicht mehr reagieren kann, wenn einer rechts rüber zieht. Nicht mehr und nicht weniger. Und das Problem geht eben nicht erst los, wenn (Paragraph 7 (2a)) links alles (fast) steht.

Noch eine steile These: Ich darf nur mit deutlich höherer Geschwindigkeit (Pkw 15-20 km/h) überhaupt überholen. Überhole ich überhaupt, wenn ich rechts mal 5km/h schneller bin? Zumindest diskutabel aber wie gesagt, nach Paragraph 7(2) darf ich bei Kolonnen links rechts auch geringfügig schneller sein.
Dass ich das jetzt nur dürfte, wenn die links langsamer werden, dass ich dafür schon vorher rechts habe fahren müssen, davon steht im Gesetz nichts. Mag sein, dass ich das zu großzügig auslege aber das ist dann bitte mit Urteilen zu beweisen. Alles andere ist besserwisserisches Geschwätz.

Ich habe übrigens größte Mühe damit, dass hier Leute Weisheiten verbreiten, ohne es nötig zu haben, eine Quelle zu nennen. Sie meinen,es sei so. Muss reichen. Und wenn jemand einer anderen Meinung ist und Belege bringt, dann ist natürlich er derjenige, der sich die Wahrheit zurecht schustert.

Auf meinem Planeten nicht.

Also als allererstes:

Komm wieder runter, die Ader an deinem Hals pulsiert schon und das ist ungesund...

Als zweites:

Du hast eine kurze Passage aus dem Zusammenhang gerissen und hast nicht den Anstand gehabt, dir alles durchzulesen:

Ausgangssituation war hier eine Geschwindigkeit von 130-160, und da die Rechtsprechung sich auf 60 geeinigt hat und einer max Vdiff von 20 ist es weitergedacht auch ein Verstoß gegen besagten §7. Ein Gesetz kann und wird regelmäßig durch ergänzende juristische Entscheide ergänzt und erweitert oder auch eingeschränkt.

Was nun die anderen Spitzfindigkeiten betrifft (5 Km/h Diff ist kein Überholen), würde ich behaupten, daß es für die Klärung der Sachverhalte einen Gerichtstermin benötige... Ob aber der Sachverhalt gegenüber des ersten Verstoßes noch Bedeutung hat, ist eine ganz andere Frage...

Das schönste am Verkehr ist doch, daß Jeder für sich gesehen es richtig macht, nur manche machen er halt richtiger und andere wiederum machen es regelkonform 🙂

HTC

Mein Hals ist auf Normalgröße. Von dem Urteil habe ich auch gehört. Welche Instanz, welcher konkrete "Tathergang"? Link auf das Urteil wäre gut. Anders lässt sich das nicht vernünftig diskutieren.

Hier :

http://www.verkehrslexikon.de/Module/BABRechtsUeberhol.php

Stehen ein paar Urteile dazu.

HTC

Das ist doch eine Ansage. Es kommt also auf die Überholabsicht an. Wie weist man die nach? 😉

Heißt doch in der Praxis: Ich muss definitiv nicht bremsen, wenn es links stockt. Wenn ich dadurch rechts nach vorne komme, dass es links stockt, kann mir mal definitiv keiner was. Und es stockt, wenn es links richtig dicht wird immer.

Frage des TE: Ok, nach den Urteilen darf ich jedenfalls nicht rechts rüber und wenn es links NICHT stockt einfach ein wenig schneller rechts vorbei, denn dann habe ich offensichtlich eine Überholabsicht. Die wird spätestens dann deutlich, wenn ich vor den anderen wieder links rüber gehe.

Was ich aber darf: Rechts schneller fahren (Kolonne links) hinter dem LKW verlangsamen. Also eine Weile mal ohne lästige Vordermänner cruisen. Das mache ich oft. Manchmal habe ich auch Glück, und es stockt dann links doch...dann kommt links eine Lücke.... und wenn die links so trödeln, dass sie ewig nach mir beim LKW ankommen, wer würde es mir da verübeln....

Und nein, ich bin kein Raser, der sich mit allen Mitteln vordrängelt. Ich möchte nur entspannt und flott vorankommen. Wieder-Einfädel-Duelle meide ich wie der Teufel das Weihwasser. Wenn ich rechts mal ein wenig schneller bin, dann werde ich sicher keinem ins Gehege kommen und jeglichen Eindruck vermeiden, ich führe auf Kosten anderer schnell.

Ja, ich lege es mir zurecht. Darf ich. Ich tue keinem was und gehe keine Risiken ein. Und so wie ich das beschreibe, kann man es auch in der Praxis handhaben, ohne dadurch in Konflikte zu geraten.

Die Richter wollen doch auch nur, dass man sich "anständig" verhält und die anderen nicht gefährdet und Verkehrsfluss nicht stört. Beides tue ich nicht. Den Verkehrsfluss verbessere ich eher durch mein Verhalten, als ich ihn verschlechtere. Immerhin halte wenigstens ich mich ans Rechtsfahrgebot, so gut es geht.

Hallo, Smartie,

scheinbar redet ihr hier ein wenig aneinander vorbei.

So, wie Du Deine Fahrweise beschreibst, ist alles in Ordnung und erlaubt, solange Du nicht gerade mit hoher Geschwindigkeit an der links von Dir fahrenden Kolonne vorbeifährst.

Es bleibt allerdings immer noch ein Überholen und ist kein Vorbeifahren, denn Vorbeifahren setzt voraus, dass die Fahrzeuge gewollt halten und nicht fahren.

Selbst, wenn sie zwangsweise, also verkehrsbedingt, halten, bleibt es ein Überholen, wenn Du an diesen Fahrzeugen vorbeifährst. 😎

Viele Grüße,

Uhu110

tach...wie verhält es sich eigentlich rechtlich, wenn jemand die linke spur regelrecht blockiert, obwohl die rechte spur frei ist und er auf diese problemlos wechseln könnte, damit andere verkehrsteilnehmer wieder fahrt aufnehmen können?
ich bin mittlerweile auch schon dazu übergegangen, rechts zu überholen, weil man irgendwann recht gut einschätzen kann, dass diese leute die linke spur ganz bewusst blockieren. nur weiss ich nicht, was in diesem fall schwerer wiegen würde.
das überholen auf der rechten spur oder das offensichtliche blockieren der linken.

So weit mir bekannt, wiegt rein nach Verkehrsrecht/Bußgeldkatalog beides annähernd gleich.

Was billiger wäre:

Benutzung des Pannenstreifens für das Überholen

Blaulicht aufs Dach und den Kameraden so auf das Rechtsfahrgebot aufmerksam machen.

Das Hauptproblem mit dem rechts Überholen ist aber, daß der links fahrende während du rechts überholst rüberziehen könnte, in der Annahme, daß dort keiner sein, kann weil die StVo es nicht erlaubt. Somit hast du zwar menschlich gesehen richtig oder halbwegs nachvollziehbar gehandelt, aber trotzdem gegen die StVo verstoßen (Außer bei der oben angesprochenen 60/20er Kolonenfahrt Regelung).

Die Frage, die ich mir dabei stelle: Wo zieht man die Grenze zwischen etwas die Regeln verbiegen und grob fahrlässig handeln und wo ist die Grenze überschritten?

HTC

Das offensichtliche, absichtliche Blockieren ist keine Ordnungswidrigkeit, das ist sogar ein Straftatbestand: Nötigung.
Tagessätzte... Fahrverbot.

Rechts überholen umme 80 Euro und 3 Punkte, wenn es mir recht ist. Ich schätze sogar, dass im Ernstfall bei äußert vorsichtigem Rechtsüberholen in diesem Fall jeder Richter die Augen und Hühneraugen zudrückt. Aber gell: Sich nicht gleich wegen jedem Käse blockiert fühlen, das muss schon sehr eindeutig sein.

Den Blockierer mit Dauerlichthupe versorgen, ultradicht auffahren, gestikulieren... bringt nichts, außer selbst zum Nötiger zu werden mit den oben genannten Folgen. Also wenn man es nicht mehr aushält... rechts....
Aber Vorsicht: Äußerste Vorsicht ist walten zu lassen. Es gibt vereinzelt Blockierer, die sind so krank im Kopf, dass sie im gefährlichsten Augenblick dann rechts rüber ziehen. Diese Vögel muss man sehr genau im Auge behalten.

hmmm...das muss wohl jeder für sich selbst entscheiden, wann die grenze überschritten ist. um jemandem anzuzeigen, dass ich gerne überholen möchte, kann ich ja, soweit ich weiss, auch einmal mit dem licht hupen. manche empfinden das aber als drängeln und machen erst recht langsamer.
wenn jemand (was glaube ich auch jeder schon selbst erfahren hat) vor mir kilometerweit auf der linken spur fährt, obwohl die rechte spur frei ist, entscheide ich mittlerweile selbst, wann ich da gefahrlos rechts vorbei könnte. natürlich habe ich den VT auf der linken spur dann umso genauer im auge, falls der dann doch nach rechts wechselt.

fällt es nicht unter nötigung, wenn mir jemand seine verkehrsgeschwindigkeit aufzwingen will? und ich rede jetzt nur von einer freien autobahn, auf der auch keine geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, der einfachheit halber...

edit: in dem beitrag bezog ich mich auf HTC, da hatte ich noch nicht gesehen, dass smartie sich auch schon dazu äusserte.

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