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Ab wann ist man ein "Schleicher"?
Moin,
als Gegenpol zu dem Thread "Ab wann ist man ein Raser?" möchte ich heute mal die Frage in den Raum werfen
Ab wann ist man ein Schleicher?
Dazu eine kleine Umfrage.
Gruß
Mirco
Beste Antwort im Thema
Ein "Schleicher" ist für mich ein Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit absolut grundlos erheblich unterschreitet.
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1911 Antworten
Die Bedeutung der Betriebsgefahr wird hier von einigen massiv unterschätzt. Es reicht für eine Teilschuld sogar schon aus, einfach nur ein größeres Fahrzeug zu haben, wie dieser Fall belegt:
Auf einer schmalen Straße kam einem Autofahrer eine Großraumlimousine entgegen. Durch die Dimension des Fahrzeuges, seinen gewaltigen Ausmaßen eingeschüchtert, wich der Autofahrer nach rechts aus und geriet dabei mit seinem Fahrzeug ins Schleudern, wobei der Fahrer verunglückte.
Obwohl die Fahrerin der Großraumlimousine keinen Fahrfehler begangen hatte, entschied das Gericht, dass sie zur Hälfte für den Schaden aufzukommen habe. Nach Ansicht des Gerichts genüge für die Haftung, dass der Betrieb ihres Pkw den Unfall irgendwie mit veranlasst habe. (OLG Hamm, 27 U 62/00)
Gleiches gilt natürlich für höhere Geschwindigkeit:
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr
Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.
Deswegen auch die hinterfotzige Frage auf den Unfallmeldungen der Versicherungen, wo ganz unschuldig nach der Geschwindigkeit beim Unfall gefragt wird.;)
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Die Bedeutung der Betriebsgefahr wird hier von einigen massiv unterschätzt. Es reicht für eine Teilschuld sogar schon aus, einfach nur ein größeres Fahrzeug zu haben, wie dieser Fall belegt:
Auf einer schmalen Straße kam einem Autofahrer eine Großraumlimousine entgegen. Durch die Dimension des Fahrzeuges, seinen gewaltigen Ausmaßen eingeschüchtert, wich der Autofahrer nach rechts aus und geriet dabei mit seinem Fahrzeug ins Schleudern, wobei der Fahrer verunglückte.
Obwohl die Fahrerin der Großraumlimousine keinen Fahrfehler begangen hatte, entschied das Gericht, dass sie zur Hälfte für den Schaden aufzukommen habe. Nach Ansicht des Gerichts genüge für die Haftung, dass der Betrieb ihres Pkw den Unfall irgendwie mit veranlasst habe. (OLG Hamm, 27 U 62/00)
Das ist eine schönes Märchen, hat aber mit dem wirklichen Urteil nix zu tun:
"OLG Hamm 24.10.2000 - 27 U 62/00: Betriebsgefahr des entgegen kommenden Fahrzeugs bei notwendigem Ausweichen des anderen Fahrzeugs"
(http://beck-online.beck.de/?...)
Zitat:
Fahrer von Großraumlimousinen und anderen breiten Fahrzeugen sollten auf schmalen Straßen sehr vorsichtig mit dem Gegenverkehr umgehen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Die Richter sprachen einem Van-Fahrer eine Mitschuld daran zu, dass ein entgegenkommender Fahrer bei einem Ausweichmanöver von der Fahrbahn abgekommen war, obwohl man dem Van-Fahrer keinen Verstoß von der Rechtsfahr-Pflicht nachweisen konnte und obwohl sich beide Fahrzeuge nicht berührt hatten.
Die Richter begründeten dies damit, dass das Fahrzeug des beklagten Van-Fahrers die Fahrweise des Klägers mit veranlasst habe. Deshalb sei der Schaden "im Betrieb" der Großraumlimousine entstanden. Als entscheidend wertete das Gericht, dass der Unfall auf einer "nach dem damaligen Eindruck des Klägers gefährlichen" Annäherung beider Fahrzeuge beruht habe. Weil auf keiner der beiden Seiten ein Fahrfehler feststellbar gewesen sei, müssten sich die beiden Parteien den Schaden teilen.
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 27 U 62/00
(http://www.fahrschule-brundig.de/pages/gerichtsurteile.html#6)
Klingt gleich ganz anders.....und ist im Endeffekt auch logisch ;)
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Gleiches gilt natürlich für höhere Geschwindigkeit:
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr
Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.
Das Zitat findet sich u.a. auch in dem von mir verlinkten Thread. Lies es nach und du bist um einiges schlauer und musst nicht so tendenziöse Urteilszusammenfassungen wie oben posten....
Ich versteh die Leute nicht mehr auf der Straße.
Fahren 2 PKW hinterm LKW aber nutzen keine Gelegenheit zum überholen. Da überhole ich etappenweise und setze mich zunächst vor den ersten PKW direkt hintern Laster. Da bekommt der im PKW einen Wutanfall und fängt an zu toben. Als ich den Laster überhole, zieht er mir blind nach, fällt aber mangels Leistung deutlich zurück. Der Gegenverkehr hat dank vermutlich Vollbremsung die Kolission verhindert. Ein Abbruch kam scheinbar nicht in Frage.
zur Erinnerung: Besagter PKW hat vorher 3 Überholgelegenheiten unnötig verstreichen lassen.
Er hat sich scheinbar schnell von dem Schock erholt und mir dann bei 120kmh im Heck gehangen. Komisch, dass er es plötzlich so eilig hatte. ;) Ab circa 150kmh kam er nicht mehr mit. :D Im nächsten Ort ist er dann mit gefühlten 100kmh wieder an mir vorbei.
Weil mir der Typ dann doch zu blöd war und vor allem ein sauschlechter Verlierer habe ich erstmal einen Burger eingeworfen.
Das ist für mich ein echter Schleicher. Nämlich einer, der oberhalb seiner Wohlfühltemperatur von 70-80kmh nicht mehr klar denken kann und in sinnloser Rage seine eigenen Möglichkeiten und die seines Fahrzeuges älteren Baujahrs deutlich überschreitet.
Sobald man solchen Leuten deutlich macht, dass man einfach nicht nach ihrer Pfeife tanzt werden sie wutig. Ist immer wieder großes Kino sowas bis sich nochmal einer zu Tode fährt bei sowas.
Die Anwendung nur 50% der Kentnisse aus regelmäßigen Fahrsicherheitstrainings reichen locker aus, um diverse Kompaktwagen älteren Baujahres mit für gewöhnlich 175er Bereifung gepflegt gegen die Wand zu fahren.
Ich möcht meinen Hintern darauf verwetten, dass wenn man den gleichen Typen in einen neuen 5er BMW setzen würde dass der dann nicht mehr so assozial fahren würde. Dann würde der keine 70kmh auf trockener Landstraße mehr fahren und solche dummen Spielchen täte er auch nicht mehr machen.
Ich hatte noch nie Probleme mit PKW, die einen Zeitwert von sagen wir mal 8000€ aufwärts hatten.
Das soll ja nicht heißen, dass ich ständig Probleme habe, aber wenn dann nur mit PKW unterer Preisklasse wobei diese Aussage keinerlei Wertung über die untere Preisklasse beinhaltet, sondern nur meine Erfahrung wiederspiegelt.
Wenn ein Rentner vor mir trödelt - geschenkt. Ich nehme da Rücksicht aber die üblichen Pappenheimer, männlich um die 40 Jahre sind die schlimmsten und da halte ich gern mal gegen. ;)
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Die Bedeutung der Betriebsgefahr wird hier von einigen massiv unterschätzt. Es reicht für eine Teilschuld sogar schon aus, einfach nur ein größeres Fahrzeug zu haben, wie dieser Fall belegt:
Offensichtlich ist Dir der Unterschied zwischen Haftung und Schuld noch nicht ganz klar. Schuld ist das Resultat eines individuellen Versagens des Fahrzeugführers und wird gegebenenfalls strafrechtlich gewürdigt. Um sich schuldig zu machen, ist ein Verstoß gegen geltende Gesetze notwendig.
Völlig unabhängig hiervon ist die Frage der Haftung. Hier kann auch ein schuldloser Fahrer aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeuges herangezogen werden. Eine einfache Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wird nie zu einer Teilschuld des entsprechenden Fahrers führen, wohl aber zu einer Mithaftung für den Unfallschaden.
Zitat:
Original geschrieben von Autobahndriver
Lies es nach und du bist um einiges schlauer und musst nicht so tendenziöse Urteilszusammenfassungen wie oben posten....
Natürlich kann man sich das alles schön und harmlos diskutieren, was aber an der Rechtsauffassung zu dem Thema im Falle eines (Un)falls nichts ändert.
Zitat:
Eine einfache Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wird nie zu einer Teilschuld des entsprechenden Fahrers führen, wohl aber zu einer Mithaftung für den Unfallschaden.
Ja, super. Ich bin zwar nicht mitschuldig muss aber trotzdem mithaften (was durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wär).
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Natürlich kann man sich das alles schön und harmlos diskutieren, was aber an der Rechtsauffassung zu dem Thema im Falle eines (Un)falls nichts ändert.
Ich verweise mal auf folgenden Post:
http://www.motor-talk.de/.../...polimit-ja-oder-nein-t1448573.html?...
Zitat:
Zitat:
Das OLG Hamm hat nun in einer neuen Entscheidung (Anm.: 2002) festgestellt, dass nicht in jedem Fall die Überschreitung dieser Richtgeschwindigkeit bei Unfall dazu führt, dass man sich seine eigenen Ansprüche kürzen lassen muss. Er beruft sich auf § 17 StVG, der die Haftungsverteilung regelt und stellt fest, dass erst die Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge bei einem Unfall das endgültige Ergebnis bringt.
Zitat:
[...]Das Amtsgericht Stuttgart sieht demgegenüber keinen Anlass, ein Mitverschulden eines Pkw-Fahrers anzunehmen, wenn dieser bei trockenen Straßenverhältnissen mit einer Geschwindigkeit von ca. 200 km/h nach einer langgezogenen Linkskurve auf ein Kraftfahrzeug auffährt, das kurz vorher auf die linke Fahrspur gewechselt ist.
- Pkw verunfallt auf einer BAB. als dessen Fahrer - auf der linken Spur mit 160 km/h fahrend - einer dort liegenden, abgelösten Reifenlauffläche eines Lkw (100%) ausweicht. auf die ihm zunächst wegen eines vor ihm fahrenden, dann jedoch nach rechts ausscherenden Fahrzeuges die Sicht genommen ist
KG VersR 1989, 56 = VRS 74. 251 = DAR 1988, 270 = NZV 1988.23 = VM 1988,49
- Auffahrunfall auf BAB zw. Lkw (100%), der ohne rechtzeitige Zeichengebung nach links ausschert. und einem sich mit 180-190 km/h nähernden Pkw. der bereits zum Uberholen des Lkw angesetzt hat.
LG Nürnberg-Fürth VersR 1980. 587
- Auffahrunfall auf BAB zw. Pkw. der die Überholspur mit 200 km/h befährt, und einem plötzlich von der Normalspur zum Überholen ausscherenden Kfz (100%)
OLG Hamm NZV 1990.269
Ich denk damit können wir dann die Behauptung, dass jegliches überschreiten der Richtgeschwindigkeit automatisch zu einer Teilschuld führt, abhaken, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Autobahndriver
Zitat:
Fahrer von Großraumlimousinen und anderen breiten Fahrzeugen sollten auf schmalen Straßen sehr vorsichtig mit dem Gegenverkehr umgehen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Die Richter sprachen einem Van-Fahrer eine Mitschuld daran zu, dass ein entgegenkommender Fahrer bei einem Ausweichmanöver von der Fahrbahn abgekommen war, obwohl man dem Van-Fahrer keinen Verstoß von der Rechtsfahr-Pflicht nachweisen konnte und obwohl sich beide Fahrzeuge nicht berührt hatten.
Die Richter begründeten dies damit, dass das Fahrzeug des beklagten Van-Fahrers die Fahrweise des Klägers mit veranlasst habe. Deshalb sei der Schaden "im Betrieb" der Großraumlimousine entstanden. Als entscheidend wertete das Gericht, dass der Unfall auf einer "nach dem damaligen Eindruck des Klägers gefährlichen" Annäherung beider Fahrzeuge beruht habe. Weil auf keiner der beiden Seiten ein Fahrfehler feststellbar gewesen sei, müssten sich die beiden Parteien den Schaden teilen.
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 27 U 62/00
(www.fahrschule-brundig.de/pages/gerichtsurteile.html#6)
Klingt gleich ganz anders.....und ist im Endeffekt auch logisch ;)
Entspricht der einfachen alten Grundregel,wenn es eng wird anhalten.Wenn dann der Andere nicht schadensfrei an dir vorbeikommt ist er zu 100% selbst schuld.:D
Zur Mithaftung bei Geschwindigkeiten über Richtgeschwindigkeit.
In den letzten Jahren gab es verstärkt Urteile die davon abkamen jemandem eine Mitverantwortung aufzubrummen nur weil er schneller als die Richtgeschwindigkeit war.Es wird wohl bei einigen Gerichten mittlerweile mehr auf den Einzelfall geachtet und nicht mehr pauschal gesagt du warst schneller als 130 also bist du mit zb 30% dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
In den letzten Jahren gab es verstärkt Urteile die davon abkamen jemandem eine Mitverantwortung aufzubrummen nur weil er schneller als die Richtgeschwindigkeit war.Es wird wohl bei einigen Gerichten mittlerweile mehr auf den Einzelfall geachtet und nicht mehr pauschal gesagt du warst schneller als 130 also bist du mit zb 30% dabei.
Genau, siehe mein Post über deinem ;)
Wobei man ja auch folgendes nicht vergessen darf: Wenn ich 30% Teilschuld bekomme, weil ich 200km/h gefahren bin und der andere den Spurwechselt durchgeführt hat - dnan bedeutet das im Umkehrschluß, dass (juristisch) es doppelt so gefährlich ist die Spur zu wechseln als 200km/h zu fahren. Ob das BGH bald den Idealfahrer als "Nichtspurwechsler" definiert? :p :eek:
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Es wird wohl bei einigen Gerichten mittlerweile mehr auf den Einzelfall geachtet und nicht mehr pauschal gesagt du warst schneller als 130 also bist du mit zb 30% dabei.
Das ist zwar schön, aber weiterhin keine Absolution. Unter Einhaltung der Richtgeschwindigkeit bist Du nach wie vor auf der sichereren Seite was eine potentielle Mithaftung angeht.
Nur um das klarzustellen: Ich fahre auch gern schnell, tue das aber nur noch, wenn die Bahn wirklich übersichtlich und relativ frei ist. Sobald der Verkehr zunimmt steigt die Gefahr eines unachtsamen Linksausscherers nach meinen Erfahrungen stark an, weshalb ich dann nur noch mit maximal 160km/h unterwegs bin, denn ich hab keine Lust wegen solchen Pennern am Ende auch noch auf meinem Schaden (oder einem Teil davon) sitzen zu bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Zitat:
Völlig unabhängig hiervon ist die Frage der Haftung. Hier kann auch ein schuldloser Fahrer aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeuges herangezogen werden. Eine einfache Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wird nie zu einer Teilschuld des entsprechenden Fahrers führen, wohl aber zu einer Mithaftung für den Unfallschaden.
Das ist vollkommen richtig, so habe ich das oben auch gemeint.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Ich versteh die Leute nicht mehr auf der Straße.
Fahren 2 PKW hinterm LKW aber nutzen keine Gelegenheit zum überholen. Da überhole ich etappenweise und setze mich zunächst vor den ersten PKW direkt hintern Laster. Da bekommt der im PKW einen Wutanfall und fängt an zu toben. Als ich den Laster überhole, zieht er mir blind nach, fällt aber mangels Leistung deutlich zurück. Der Gegenverkehr hat dank vermutlich Vollbremsung die Kolission verhindert. Ein Abbruch kam scheinbar nicht in Frage.
zur Erinnerung: Besagter PKW hat vorher 3 Überholgelegenheiten unnötig verstreichen lassen.
Er hat sich scheinbar schnell von dem Schock erholt und mir dann bei 120kmh im Heck gehangen. Komisch, dass er es plötzlich so eilig hatte. ;) Ab circa 150kmh kam er nicht mehr mit. :D Im nächsten Ort ist er dann mit gefühlten 100kmh wieder an mir vorbei.
Weil mir der Typ dann doch zu blöd war und vor allem ein sauschlechter Verlierer habe ich erstmal einen Burger eingeworfen.
Das ist für mich ein echter Schleicher. Nämlich einer, der oberhalb seiner Wohlfühltemperatur von 70-80kmh nicht mehr klar denken kann und in sinnloser Rage seine eigenen Möglichkeiten und die seines Fahrzeuges älteren Baujahrs deutlich überschreitet.
Sobald man solchen Leuten deutlich macht, dass man einfach nicht nach ihrer Pfeife tanzt werden sie wutig. Ist immer wieder großes Kino sowas bis sich nochmal einer zu Tode fährt bei sowas.
Die Anwendung nur 50% der Kentnisse aus regelmäßigen Fahrsicherheitstrainings reichen locker aus, um diverse Kompaktwagen älteren Baujahres mit für gewöhnlich 175er Bereifung gepflegt gegen die Wand zu fahren.
Ich möcht meinen Hintern darauf verwetten, dass wenn man den gleichen Typen in einen neuen 5er BMW setzen würde dass der dann nicht mehr so assozial fahren würde. Dann würde der keine 70kmh auf trockener Landstraße mehr fahren und solche dummen Spielchen täte er auch nicht mehr machen.
Ich hatte noch nie Probleme mit PKW, die einen Zeitwert von sagen wir mal 8000€ aufwärts hatten.
Das soll ja nicht heißen, dass ich ständig Probleme habe, aber wenn dann nur mit PKW unterer Preisklasse wobei diese Aussage keinerlei Wertung über die untere Preisklasse beinhaltet, sondern nur meine Erfahrung wiederspiegelt.
Wenn ein Rentner vor mir trödelt - geschenkt. Ich nehme da Rücksicht aber die üblichen Pappenheimer, männlich um die 40 Jahre sind die schlimmsten und da halte ich gern mal gegen. ;)
..Du hast es doch gut erkannt "..mangels Leistung" hat er nicht überholt. Wo ist das Problem. Überholen ist nicht Plicht. Er muss immer selbst entscheiden ob er überholen kann oder nicht. Die Entscheidung kannst nicht Du treffen. Im Zweifelsfall besser nie.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Ich versteh die Leute nicht mehr auf der Straße.
Fahren 2 PKW hinterm LKW aber nutzen keine Gelegenheit zum überholen.
Das gibts doch schon mal zwei Möglichkeiten:
- die wollen nicht überholen.
- die können nicht überholen.
Ich fahre auch oft genug hinter LKWs her, weil ich genug Zeit einplane, dass ich sie nicht überholen muss bzw. die Straße eh bald verlasse. Dann halte ich aber deutlich Abstand zum LKW, so dass klar sein sollte, dass ich nicht überhole.
Will ich aber überholen und kann nicht, dann bin ich relativ nah am LKW dran, manchmal auch leicht links versetzt, um eine passende Gelegenheit früh genug zu erkennen.
Im ersten Fall werde ich häufig überholt (also praktisch nach hinten durchgereicht), aber das ist in Ordnung, es eilt ja eh nicht. Im zweiten Fall gibt es aber immer wieder Leute, die bei Gegenverkehr überholen und sich dann zwischen mich und den LKW zwängen, und das nervt nicht nur, das ist auch gefährlich: Da wird auf meiner Höhe einfach nach rechts gezogen, und ich darf hart bremsen, damit es keinen Kontakt gibt.
In der letzten Situation kann ich die Lichthupe als Reaktion durchaus nachvollziehen.
Zitat:
Er hat sich scheinbar schnell von dem Schock erholt und mir dann bei 120kmh im Heck gehangen. Komisch, dass er es plötzlich so eilig hatte. ;) Ab circa 150kmh kam er nicht mehr mit. :D Im nächsten Ort ist er dann mit gefühlten 100kmh wieder an mir vorbei.
Lass Dich doch nicht provozieren. Das Geld ist der andere sicher nicht wert.
Man muss ja schon fast froh sein, dass nicht mehr passiert ist. =)
Zitat:
Wenn ein Rentner vor mir trödelt - geschenkt. Ich nehme da Rücksicht aber die üblichen Pappenheimer, männlich um die 40 Jahre sind die schlimmsten und da halte ich gern mal gegen. ;)
Du kannst also von hinten sicher erkennen, ob das ein Rentner ist oder nicht? =)
Schleichen ist nun mal leider ein sehr subjektiver Eindrück, leider auch zwischen den Beteiligten.
Ich habe den Eindruck, dass dem, der als Schleicher wahrgenommen wird, gleich mal die schlimmsten Absichten unterstellt werden, ohne auch nur in Betracht zu ziehen, dass dessen Verhalten evtl. einen triftigen Grund hat. Das führt im Vorhinein zu einer aufgeladenen Situation, in der jedwedes Verhalten des "Schleichers" als persönlicher Affront wahrgenommen wird. Und das führt dann zu emotionalen Aussagen, wie sie hier von citius, zxcoupe und anderen zum Besten gegeben werden.
Elderian
Ja, aber meine Leistung reicht leider nicht aus für LKW + 2 PKW, zumindest nicht auf der einen Strecke und es muß doch wohl im deutschen Straßenverkehr möglich sein, dass man nich 1LKW + 2PKW überholen müsste weil es die Leute einfach nicht gebacken wenigstens den halben Tacho abstand zu halten oder wie in meinem Falle mir der PKW direkt hinterm LKW meinte, den halben Tacho zuzumachen um mich auf der Überholspur verrecken zu lassen.
Das ist einfach Böswilligkeit. Ich meine mir reichen auch 10m Abstand zum "einparken" aber das passte eben diesem Fahrer nicht.
Motto: Ich kann nicht überholen, also gönne ich es auch anderen nicht.
Dass sind die wahren Schleicher, im Sinne von Pennern! Gewöhnliche Langsamfahrer, was der überwiegende Teil ist, stört es nämlich nicht, wenn sie überholt werden.
Hallo!
Wer mutwillig "dicht macht", um einen Überholenden vorsätzlich zu gefährden, indem er ihm das Einscheren nicht mehr ermöglicht, bewegt sich unter Umständen schon im Bereich einer Straftat.
Ich durfte so etwas einmal live miterleben als ca. 4. in der Kolonne hinter einem Laster. Ein PKW überholte und wollte zwei Autos vor mir hinter dem LKW einscheren, da Gegenverkehr kam.
So ein "erfahren, sicher, fair" VT wollte ihn abklemmen. Der Überholer bremste dann, um hinter dem älteren Herrn einzuscheren, woraufhin dieser auch bremste. Nun beschleunigte der Überholende wieder, der ältere Herr jedoch auch!
Mittlerweile war der LKW auf der Gegenspur bedrohlich nahe und bremste bereits. Der Überholer zog nach rechts und drängte den älteren Herrn in den Graben. Wir vier PKW dahinter hielten an und wurden später vor Gericht alle gehört. Der Richter wollte es ganz genau wissen. Es ging völlig unerwartet mit einem Freispruch für den Überholer und einem Strafbefehl für den älteren Herrn aus.
Die Klage wegen versuchten Totschlags wurde jedoch eingestellt.
Es gibt also durchaus noch Richter, die fahren können... ;-)
Verkehrsgefährder, lasst Euch das eine Warnung sein. Der Ton auf der Straße wird ohnehin rauher und solche Stunts wie oben beschrieben würde auch ich mir wohl nicht bieten lassen.
Ferner bin ich der Ansicht, dass jemand, der nicht überholt, obwohl sein Fahrzeug das hergäbe und das Limit eingehalten würde, andere unnötig zum Überholen veranlasst. So etwas ist vermeidbar.
Wer sich nicht traut, an sicheren Stellen zu überholen, gehört in die Bahn.
Gruß,
M.