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Ab wann hat man die rote Ampel wirklich überquert, die Haltelinie ist ca. 15-20m früher!

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:49

Hallo,

mal eine Frage - An unserer Ampelkreuzung steht eine Ampel ca. 15-20 Meter hinter der Haltelinie wegen der Bewegungsfreiheit von links kommenden LKWs oder Busse.

Oft habe ich beobachtet, dass viele vor mir vorfahrende Autos noch bei gelb über die Haltelinie überquerte, aber kurz vor der Ampel schon bereits rot ist, ist bei mir auch schon zugegeben 2x passiert!

Wie sieht aber die rechtliche Lage hier aus? Ab wann gilt die Strafgrenze? Nach meiner Meinung erst ab die Haltelinie, also 15-20m vor der Ampel - oder?

Gruß

Wuffi

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27 Antworten

An so ner Ampel ist die Gelbphase doch lang genug, dass man vor der Haltelinie ohne Vollbremsung zum Stehen kommt. Zumindest kenne ich es nicht anders.

Zu einem Rotlichtverstoß gehört auch, dass der Schutzbereich der Kreuzung durch das Fahrzeug verletzt wurde, ansonsten ist es nur ein einfacher Haltlinienverstoß.

Rotlichtverstoß: Die Haltelinie an der Ampel wird überfahren und es wird in den „geschützten Kreuzungsbereich“ der Ampel eingefahren. BKZ: 137600 ff

Haltlinienverstoß: Es handelt sich eben nur um einen Haltlinienverstoß, wenn der „geschützte Kreuzungsbereich“ der Ampel nicht befahren wurde. BKZ: 141211

N.T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 12. Mai 2017 um 08:06:47 Uhr:

Zu einem Rotlichtverstoß gehört auch, dass der Schutzbereich der Kreuzung durch das Fahrzeug verletzt wurde, ansonsten ist es nur ein einfacher Haltlinienverstoß.

Da wäre aber jetzt mal die Frage was genau der "Schutzbereich" ist und ob nicht Platz den ein abbiegender LKW im Querverkehr benötigt und befahren muss dazugehört oder nicht. :confused:

am 12. Mai 2017 um 13:19

Eventuell sollte es doch erstmal geklärt werden ob es in diesem Fall sich um eine Wartelinie oder Haltelinie handelt.

Ein Bild wäre hilfreich.

B 19

Ich wiederhole mich, und viele Vorposter: Ein Luftbild würde dem Thread gut tun. Oder ist die Situation in einem Land ohne Google maps Abdeckung vorgefallen?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 12. Mai 2017 um 09:06:19 Uhr:

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 12. Mai 2017 um 08:06:47 Uhr:

Zu einem Rotlichtverstoß gehört auch, dass der Schutzbereich der Kreuzung durch das Fahrzeug verletzt wurde, ansonsten ist es nur ein einfacher Haltlinienverstoß.

Da wäre aber jetzt mal die Frage was genau der "Schutzbereich" ist und ob nicht Platz den ein abbiegender LKW im Querverkehr benötigt und befahren muss dazugehört oder nicht. :confused:

Gab mal eine BGH-Entscheidung, wonach die "Fußgängerfurt" dazu gehört. Ansonsten wird dort sehr schwammig von normalen Kreuzungs-/Einmündungsbereich geschrieben. Vom Gefühl her würde ich daher sagen, der Bereich, den andere Verkehrsteilnehmer dann nutzen wollen/sollen/müssen, wenn ihre Ampel grün ist. Und dann wird es hier wohl schwierig zu beurteilen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 12. Mai 2017 um 09:06:19 Uhr:

Da wäre aber jetzt mal die Frage was genau der "Schutzbereich" ist und ob nicht Platz den ein abbiegender LKW im Querverkehr benötigt und befahren muss dazugehört oder nicht. :confused:

Der "Schutzbereich" der LZA ergibt sich ja aus dem Wort an sich. Für welchen Zweck steht die LZA denn da, sicher nicht, um einem LKW ein behinderungsfreies Abbiegen zu ermöglichen. Für den LKW ist nur die Haltelinie nach hinten versetzt worden. Somit ganz klar: BKZ 141211

Grundsätzlich ist der Schutzbereich der LZA aus den Schnittpunktkanten der Kreuzung-/Einmündung zu entnehmen. Dies ist zumindest die Lehrmeinung. In Einzelfallentscheidungen kann aber auch der Fußgängerüberweg als Schutzbereich mit angesehen werden, insbesondere wenn es dort zu einer Gefährdung eines Fußgängers oder gar einem Unfall mit diesem kam.

N.T.

Man hier sind wieder Lehrbuch und Schreibtischhengste unterwegs:D ..

Sowas kommt doch in abgewandelter Form in Großstädten täglich tausenfach vor...:p

Wurde schon genannt Theorie und Praxis sind dann doch mal unterschiedlich...

Typische Beispiel, auf linksabbieger Spuren ist die Haltelinie oftmals versetzt, damit aus der von links kommenden Straße LKW´s und hauptsächlich Busse "um die Kurve" kommen. Nun kann man vorrausschauend ohne Ende fahren, aber wenn es mal nicht so mit den Vordermännern beim abbiegen klappt, steht man halt VOR der roten Ampel, aber schon hinter der Haltelinie. Wenn jetzt ein Bus nicht rumkommt ... ja entweder es ist noch Platz zum ausweichen oder zurücksetzen, oder der "Dicke" muss einfach warten;), was soll sonst sein? DEr Busfahrer wird auch nicht wütend sein, wenn er erkennt das man da nun nicht mutwillig in seinem Kurvenradius steht.

Aber i.d.R. dehnt die Mehrheit dann doch mal ein wenig die Vorschriften und fahren noch bei orange über die Ampel und das folgenden Fahrzeug steht dann gena richtig vor der Haltelinie und der Abbiegebereich ist frei :cool:...

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 6:08

Hallo zusammen,

sorry am Wochenende hatte ich keine Zeit :-) Melde mich, also hier den Link, handelt sich um Heilenbecker Str. 1, 3D und Beschriftungen ausschalten, sonst erkennt man nicht:

https://www.google.de/maps/@51.2985174,7.3426113,72m/data=!3m1!1e3

Hier das Foto!

https://data.motor-talk.de/.../heilenb-str1-6566022475646854335.jpg

Leider kein besseres Foto, da ich schon bereits mitten auf die Haltelinie stehe, die Haltelinie ist durchgezogen und rechts neben der durchgezogene Haltelinie ist dann auch ein Schild "Bei Rot hier halten!"

Zwischen der Haltelinie und Ampel sind Platz genug für 2 Autos!

An der Ampel ist wie schon im Bild gesehen keine Linie, nur Überquerungshilfe für Fußgänger!

Gruß

Wuffi

Heilenb-str1

Zitat:

@Wuffi2009 schrieb am 11. Mai 2017 um 11:49:03 Uhr:

Hallo,

mal eine Frage - An unserer Ampelkreuzung steht eine Ampel ca. 15-20 Meter hinter der Haltelinie wegen der Bewegungsfreiheit von links kommenden LKWs oder Busse.

Oft habe ich beobachtet, dass viele vor mir vorfahrende Autos noch bei gelb über die Haltelinie überquerte, aber kurz vor der Ampel schon bereits rot ist, ist bei mir auch schon zugegeben 2x passiert!

Wie sieht aber die rechtliche Lage hier aus? Ab wann gilt die Strafgrenze? Nach meiner Meinung erst ab die Haltelinie, also 15-20m vor der Ampel - oder?

Gruß

Wuffi

Wenn du das rote Licht siehst, dann musst du anhalten und auf Grün warten. Egal, ob du die Haltelinie schon passiert hast oder nicht. Ansonsten ist es ein Rotlichtverstoß.

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 12:09

Die Antwort hilft mir aber nicht wirklich weiter! Weiter oben habe ich gelesen, dass juristisch die Haltelinie bewertet wird, nicht die Lichtsignalanlage. Scheinbar weiß hier keiner die richtige Antwort :) ;)

Die richtige Antwort wurde doch schon gegeben.

Ich weiß nur nicht, WELCHE die richtige Antwort war ;)

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 6:07

Das war gut :D :)

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