Ab wann darf ich die Polizei rufen?

Hallo Zusammen,

letzten Freitag wurde ich von hinten angefahren (Kleinwagen in meinen Kleinwagen). Nichts großes, kleiner Kratzer. Ich rief dennoch die Polizei. Deren erste Reaktion am Unfallort: "Ja und wegen so 'nem kleinen Rempler rufen Sie uns?! In anderen Städten kommen wir wegen so etwas gar nicht mehr!" (Ich wohne in Stuttgart)

Nun, wie seht ihr das? Immer die Polizei rufen, auch bei kleinen Unfällen? Oder darauf hoffen, dass der wahre Unfallverursacher (in dem Falle nicht ich) seine Schuld zugibt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Oder darauf hoffen, dass der wahre Unfallverursacher ... seine Schuld zugibt?

auch wenn dies gerne behauptet wird, aber die polizei klärt NICHT, wer wessen schaden zahlt bzw. wieviel davon!

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Zitat:

Original geschrieben von daimlerbenz23



Habe mir dann seine Dienstnummer genommen. Eine andere Streife zum Unfallort herbestellt. Dass ganze ging dann an meinen Anwalt, paar Tage später kam dann Post von dem Revier aus Stuttgart ich solle dort antanzen. War schon richtig angepisst was die schon wieder von mir wollten. Da standen plötzlich die beiden Herren wo nicht gestört werden wollten neben dem Oberchef von der Wache wo dann ein ganz leises ,,Es tut uns leid`` rüberkam.

Hmm,

da wäre ich aber angepisst gewesen, dass ich dafür hätte antraben müssen. Es hätte sich in dem fall ja wohl gehört, dass die jungs bei dir antraben ( fläschchen wein dabei😁) und ihre ordonanz machen - oder?

willi

Hallo, Hugaar,

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


DOCH eigentlich muss auch in Deutschland belehrt werden, machen nur die wenigsten!

woher weißt Du das?

Kannst Du diese Aussage irgendwie belegen?

Zitat:

Eigentlich muss die Polizei, wenn es in Richtung Verdacht Straftat / Ordnungswidirgkeit geht, sofort den Redner unterbrechen und ihn belehren.
Meist wird aber bei nem Unfall alles angehört, dann Schlüsse gezogen und dann ein VERURSACHER des Unfalls bestimmt (wenn denn möglich). Erst dann kommt die Belehrung als Betroffener mit der Nennung des Ahndungssatzes.

Beides ist nur bedingt richtig.

Stellt sich gleich zu Beginn der Unfallaufnahme heraus, dass eine der Parteien z. B. unter Alkohol oder BTM - Einfluss steht, ist diese Person sofort wegen diesem Delikt zu belehren (eine mündliche Belehrung reicht hier als erste Maßnahme schon aus).

Soweit richtig.

Handelt es sich allerdings um einen Unfall, bei dem ein Beteiligter sich als verletzt meldet, so dass eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung) im Raum steht, sieht es anders aus.

Wen soll der Beamte denn als Beschuldigten oder auch als Betroffenen belehren, wenn er noch keinerlei Kenntnisse über den Unfallhergang hat, nicht weiß, wer gefahren ist und wer Mitfahrer war usw.

Es ist deshalb vollkommen legitim und wird von der Rechtsprechung genauso gesehen, dass sich der Beamte zunächst einen Überblick verschafft, indem er auch die Beteiligten informatorisch befragt.

Stellt sich bei dieser informatorischen Befragung heraus, dass z. B. der A der Unfallverursacher ist, ist der A vor einer weiteren Aussage zu belehren.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von uhu110



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


DOCH eigentlich muss auch in Deutschland belehrt werden, machen nur die wenigsten!
woher weißt Du das?

Kannst Du diese Aussage irgendwie belegen?

Ja kann ich, § 46 OWiG i.V.m. § 136 StPO

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Handelt es sich allerdings um einen Unfall, bei dem ein Beteiligter sich als verletzt meldet, so dass eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung) im Raum steht, sieht es anders aus.

Wen soll der Beamte denn als Beschuldigten oder auch als Betroffenen belehren, wenn er noch keinerlei Kenntnisse über den Unfallhergang hat, nicht weiß, wer gefahren ist und wer Mitfahrer war usw.

Es ist deshalb vollkommen legitim und wird von der Rechtsprechung genauso gesehen, dass sich der Beamte zunächst einen Überblick verschafft, indem er auch die Beteiligten informatorisch befragt.

Stellt sich bei dieser informatorischen Befragung heraus, dass z. B. der A der Unfallverursacher ist, ist der A vor einer weiteren Aussage zu belehren.

Viele Grüße,

Uhu110

Und nichts anderes habe ich geschrieben, denk ich! Zumindest wollte ich meine Worte so verstanden haben!

Bei einfachen Sachen sollte gleich belehrt werden.

Bei komplexeren Sachen sollte erst die inform. Befragung erfolgen (die es laut Lehrmeinung in manchem Bundesland eigentlich nicht gibt!) und dann nach Hinweis auf einen bestimmten Betroffenen/Beschuldigten seine Belehrung erfolgen, ganz vergessen wird dann in den meisten Fällen jedoch die Belehrung der Zeugen auf ihr ggf. vorhandenes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO.

Hallo, Hugaar,

die Frage war nicht, ob Du belegen kannst, dass eine Belehrung zu erfolgen hat, sondern ob du belegen kannst, dass diese nur von den wenigsten durchgeführt wird.

Mit der fehlenden Belehrung der Zeugen könntest Du allerdings recht haben.

Der Ordnung halber sollte man dann aber auch noch auf die §§ 52 und 52 StPO hinweisen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, Hugaar,

die Frage war nicht, ob Du belegen kannst, dass eine Belehrung zu erfolgen hat, sondern ob du belegen kannst, dass diese nur von den wenigsten durchgeführt wird.

Also zumindest hier im Umkreis von 50km kenne ich keinen der das machen würde (halt doch

einen

kenne ich dann doch)

Zitat:

Mit der fehlenden Belehrung der Zeugen könntest Du allerdings recht haben.

Der Ordnung halber sollte man dann aber auch noch auf die §§ 52 und 52 StPO hinweisen.

Viele Grüße,

Uhu110

Stimmt und danke!

Zitat:

Original geschrieben von heltino


grundsätzlich ist es immer sinnvoll solche kleinen rempler ohne die polizei zu regeln und die strasse schnellstmöglich zu räumen.

es gibt aber ausnahmen!

- mietwagen (da ist es im regelfall seitens des vermieters vertraglich vorgegeben)
- firmenwagen (viele richtlinien enthalten so nen passus)
- unklarer schuldlage in verbindung mit einem uneinsichtigen unfallgegner.
(die polizei stellt in dem fall zwar nicht die schuld fest, kann aber bei der unfallaufnahme ggf. beweise sichern und zeugen befragen)

Was Firmenfahrzeuge in den internen Nutzungsbedingungen stehen haben interessiert erstmal die Polizei überhaupt nicht. Wenn ein Unfall aufgenommen wird dann nicht weil der VW Konzern das so gerne bei seinen Fahrzeugen hätte, sondern weil der Unfall den Unfallaufnahmerichtlinien des jeweiligen Bundeslandes entspricht.

Im Grundsatz, klare Rechtslage, geringe OWI liegt dem VU zu Grunde und keine erhebliche Beschädigung an den Fahrzeugen dann kann von der Unfallaufnahme abgesehen werden.
Man ist aber trotzdem so bürgerfreundlich dass wenn der Bürger auf die Aufnahme besteht weil das Fahrzeug der Firma XY gehört und es in den Nutzungsbedingungen drin steht, dass der Unfall dann aufgenommen wird...allerdings dann inkl. dem OWI-Tatvorwurf.

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


Richtig!

Bei solchen kleinen Schäden bringt die Polizei nichts, es bleibt zu hoffen, dass der Verursacher einsichtig ist.
Vor einer solchen Situation stand ich vor einigen Jahren, mitten auf der Straße legt die Frau vor mir den Rückwertsgang ein und knallt in meiner Stoßstange. Polizei angekommen, dachte mich trifft der Schlag, behauptet sie ich wäre ihr aufgefahren... Polizei stand auch da und konnte nichts machen.

Gruß

Wenn man Rückwärts in ein anderes Autos rein fährt, so geht das Fahrzeug hoch und der hintere Wagen nicht, kann man in der Regel feststellen. Bei mir kommt demnächst eine schöne Kamera rein.

Bei uns ist es demnächst so das ein Teil der Staatlichen Polizeigewalt an Fremdfirmen vergeben werden soll. Dazu gehören auch Unfälle. Wenn dann z.B. Securitas etc. kommt wird es eh noch viel schlimmer.

..die Polizei sollte dir eigentlich vorab am Telefon mitteilen, ob es sich um einen polizeirelevanten Vorfall handelt !!

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo


Wenn man Rückwärts in ein anderes Autos rein fährt, so geht das Fahrzeug hoch und der hintere Wagen nicht.

Aber auch nur, wenn der hintere eine sehr flache Nase wie ein Porsche, Ferrari, Ford Probe etc hat.

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo



Wenn man Rückwärts in ein anderes Autos rein fährt, so geht das Fahrzeug hoch und der hintere Wagen nicht, kann man in der Regel feststellen.

.....dafür hat beim Auffahrunfall das auffahrenden Fahrzeug die Nase durch´s Bremsen unten....

NT

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