ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ab 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre

Ab 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 15:14

Die Bundesrepublik wird wiedermal durch eine Europäische Richtlinie (2006/126/EG) gezwungen bestehende Gesetze zu ändern. Die Richtlinie wird allerdings in nationales Recht umgewandelt.

Ab 2013 müssen neu erworbene Führerscheine nach 15 Jahren verlängert werden, das gleiche wird später auch für Autofahrer gelten die ihren alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein umschreiben lassen, eine gute Nachricht hat Verkehrsminister Tiefensee aber für die Bevölkerung, es wird keine Gesundheitstest wie in anderen europäischen Ländern (Italien, Spanien, Niederlande) geben.

Es werden also "nur" die üblichen Behördenkosten auf uns zukommen.

Quelle: Auto Bild 4/09 vom 23.Januar 2009

Beste Antwort im Thema

Während meiner Rettungssanitäterausbildung im Jahr 1998 wurde ebenfalls noch der Algorithmus 15/2 gelehrt. Ende 2005 haben die ERC (European Resuscitation Council) und die AHA (American Heart Associtation) die neuen Empfehlungen für die kardiopulmonale Reanimation veröffentlicht. Diese Organisationen empfehlen nun eine 30/2-Abfolge.

Grund dafür ist die bessere Durchblutung des Gehirns aufgrund des konstanteren hohen Blutdrucks. Nach jeder Beatmungspause sind ungefähr 10 Kompressionen des Brustkorbs nötig um einen effektiven Blutdruck zu erzeugen der auch Sauerstoff ins Gehirn befördern kann. Bei der Abfolge 15/2 bleiben also nur noch 5 Kompressionen die der tatsächlichen Durchblutung dienen. Bei 30/2 verbleiben immerhin 20 effektive Kompressionen. Neben dieser Änderung der Reanimation ergaben sich noch ein paar weitere Änderungen (die hier aber mit Sicherheit zu weit führen).

Das alles gilt - Achtung !!! - nur für Profihelfer von Rettungsdiensten und Feuerwehren. Wie die Laienreanimation momentan gelehrt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber soweit ICH mitbekommen habe, ist die Pulskontrolle für Laien entfallen. Man prüft nur noch auf "Lebenszeichen".

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Reanimation von den wenigsten Laienhelfern wirklich effektiv durchgeführt wird. Selbst Profihelfer tun sich z. T. schwer (drücken zu schnell, nicht tief genug, entlasten nicht ordentlich, drücken nicht senkrecht, ...).

Ganz wichtig ist, dass der Laienhelfer überhaupt hilft. Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Es muss Hilfe geholt werden. Ein Bewusstloser gehört in die stabile Seitenlage. Jemand mit Atemstillstand/Herzstillstand gehört reanimiert. Und noch wichtiger ist, sozusagen als "take-home-message", dass Massnahmen wie eine Reanimation oder eine stabile Seitenlage nicht schön aussehen müssen. Sie müssen lediglich halbwegs effektiv sein. Ob nun dieses oder jenes Bein angewinkelt ist, ist völlig schnurz. Auf der Seite liegen muss er, und zwar stabil. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

So, das wars von meiner Seite aus, ein kleiner Exkurs in puncto Erster Hilfe. War zwar zumindest ein klein wenig OT und übers Ziel hinausgeschossen - aber vielleicht auch mal ganz interessant :)

Gruss

Jürgen

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten
Themenstarteram 29. Januar 2009 um 15:11

@ Caravan

Es soll ja auch Leitstellen in deutschland geben wo der Disponen am telefon erkennt ob die Person am anderen ende kompetent ist oder fragt ob er es sich zutraut und dann telefonische anweisungen gibt.

Soll ja alles möglich sein, gibt ja leute die ein starkes selbstbewustsein haben und sowas können (Ich könnte es nicht, ich würde das Messer ansetzen und mich dann mit ne BD von 80/60 danebenlegen)

Aber ein Glück das es immer noch Leute gibt die sowas gelernt haben.

Gilt dieses EU :rolleyes: Gesetzt auch dann für Österreich?

Naja, solange es beim Foto erneuern bleibt.... kostet wieder nur Geld, aber was soll's.

Sobald's aber zur Gesundenuntersuchung kommt, sehe ich schon schwarz :p

vg

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 16:17

Ich denke schon, da ja Östereich zur EU gehört, wie das EU-Gesetz allerdings dort umgesetzt wird weiß ich nicht, müsstest du mal in einen Forum bei nachfragen.

Zitat:

Original geschrieben von hades86

Diese Verlängerung ist meiner Meinung nach nur wieder mal Geldschinderei. Man muss nicht umsonst Führerschein UND Personalausweis dabei haben. Da reicht es seit Jahrzehnten, wenn man den Personalausweis aktuell hält - völlig verständlicherweise, aber wozu den FS aktualisieren, wenn der PS aktuell ist?

Wenn so etwas kommt, wäre ich dafür, die Fahrerlaubnis auf dem Personalausweis festzuhalten und gut ist.

ist doch in amerika bereits seit jahren so üblich das der führerschein gleichzeitig der personalausweis ist.

mfg

alles Schwachsinn.......

 

Und wer überprüft uns ob wir alle 15 Jahre noch "arbeitsfähig" sind????

Keiner, denn wir sollen bis 67 arbeiten ohne Gnade........

am 31. Januar 2009 um 22:15

Hi,

 

 

 

 

Könnt ihr dies bitte in diesem Forum weiterdiskutieren, weil dies Thema hier eigentlich nichts zu suchen hat;)

 

 

 

MfG

 

globalwalker

Ich verschieb es mal dorthin.

Gruss

am 1. Februar 2009 um 8:56

Nach meinem bescheidenen Menschenverstand hat doch eine Verlängerung an sich, ohne Gesundheitscheck nur den Zwecke, Gebühren erheben zu können, oder ire ich mich?

Der Gesundheitstest is doch der tiefere Sinn dahinter. Wie beim Lkw-Führerschein zur Zeit.

am 1. Februar 2009 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Nach meinem bescheidenen Menschenverstand hat doch eine Verlängerung an sich, ohne Gesundheitscheck nur den Zwecke, Gebühren erheben zu können, oder ire ich mich?

Der Gesundheitstest is doch der tiefere Sinn dahinter. Wie beim Lkw-Führerschein zur Zeit.

Natürlich ist das so. Aber dem demograpischen Wandel sei dank, würde die Partei, die das vorschlagen würde wohl bei der nächsten Wahl untergehen da Opa Bernd und Oma Sieglinde ja bei dem Test durchfallen könnten und dann ja Partei XY und nicht ihre eigene Tauglichkeit am Verlust der Fahrerlaubnis schuld ist.

am 1. Februar 2009 um 23:22

Im Grunde eine hervorragende Idee! Aber ohne Gesundheitstest ists völliger Schwachsinn!

Da kann man nur hoffen, dass es irgendwann dem Opa Bernd zu blöde ist, jedesmal zum Amt zu fahren, nur um den Fleppen, den er dreimal im Jahr braucht, mal wieder zu verlängern.

am 11. Februar 2013 um 10:24

Ich habe versucht, in der vorhandenen Diskussion schon eine Antwort auf MEINE Frage zu finden, habe aber nichts gefunden.

Zu meiner Frage.

Mein Sohn hat seinen B-Führerschein mit BF 2011 gemacht. Kann jetzt bereits alleine Fahren. Jetzt macht er in 2013 noch seinen Motoradführerschein. Wenn er die Erweiterung dann auf seinen Führerschein bekommt, ist sein jetziger, der ja nicht zeitlich begrenzt gültig ist, auf einmal zeitlich begrenzt, weil er ein 2013er Datum der Ausstellung bekommt?

Er bekommt einen neuen Führerschein (=Kärtchen) mit den neuen FE-Klassen. Das ist in der Tat dann nur 15 Jahre gültig. Aber auch alle anderen Kärtchen und Lappen sind nur bis 2033 gültig, auch wenn es da nicht draufsteht.

Die Fahrerlaubnis ist davon unabhängig unbegrenzt (bei den A - und B-Klassen) gültig.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Er bekommt einen neuen Führerschein (=Kärtchen) mit den neuen FE-Klassen. Das ist in der Tat dann nur 15 Jahre gültig. Aber auch alle anderen Kärtchen und Lappen sind nur bis 2033 gültig, auch wenn es da nicht draufsteht.

 

Die Fahrerlaubnis ist davon unabhängig unbegrenzt (bei den A - und B-Klassen) gültig.

Damit ist doch eigendlich Klarheit geschaffen,oder?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ab 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre