1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. AAS Tieferlegung

AAS Tieferlegung

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einer Tieferlegung für meinen A6 Avant mit Adaptive Air Suspension bin ich erst auf die Blackboxen von H&R & Co. aufmerksam geworden, bis ich einige Threads von Motor Talk bei Google entdeckte.

Laut euren Beiträgen ist eine Tieferlegung beim :-) möglich. Da die Beiträge nun schon von März - Mai sind, wollte ich wissen, ob sich etwas geändert hat.

1. Ist die tieferlegung immer noch möglich ? (Meiner ist BJ 10/06)

2. Ist die Anleitung von DQ1 immer noch auf dem aktuellsten stand ? Wenn nicht, wäre es nett, wenn ihr mir eine aktuelle posten würdet

3. wie tief gehts nun wirklich ? 20mm, 30mm oder noch mehr ? Habe momentan die 20Zöller von Audi drauf.

4. was ist mit Garantie, Gewährleistung etc. ?

5. ist es sinnvoller die "tieferlegung" bei einem anderen Händler zu machen, als bei dem, wo ich den Wagen gekauft habe ? (Damit es nicht auffält, wg. eventuellem Garantieverlust) - oder hat mein :-) die möglichkeit zu sehen, ob ein "fremder" Händler an meinem Audi programmiert hat ?

Würde mich über aufklärende Antworten freuden.

Gruß,
Andy

Beste Antwort im Thema

dann mal was grundsätzliches...

interessant ist in solchen Foren auch immer wieder wie hier Verhältnissmässigkeiten beurteilt werden.

da wird über Seiten über spürbare und deutliche Unterschiede von 17 oder 18 Zoll Reifen im Fahrverhalten philosopiert, selbst unterschiedliche Reifenmarken können manche natürlich eindeutig unterscheiden.

Profilunterschiede von 2 mm der Reifen sollen dann sogar zu ernsthaften Defekten am Fahrzeug führen und ähnliches...

andererseits soll es dann aber völlig unbedenklich sein ein Fahrwerk um 2 oder 3 cm unterhalb des vom Hersteller vorgesehenen Minimums abzusenken ohne z.b. den Sturz anzupassen und das hat kurioserweise angeblich dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Fahrverhalten, wie ich hier schon gelesen habe...

sorry aber ich kann da nur mit dem Kopf schütteln 😕

160 weitere Antworten
160 Antworten

Hallo, danke für die Antworten..
bleiben nur noch folgende Fragen offen 😉

3. wie tief gehts nun wirklich ? 20mm, 30mm oder noch mehr ? Habe momentan die 20Zöller von Audi drauf.

5. ist es sinnvoller die "tieferlegung" bei einem anderen
Händler zu machen, als bei dem, wo ich den Wagen gekauft habe ? (Damit es nicht auffält, wg. eventuellem Garantieverlust) - oder hat mein :-) die möglichkeit zu sehen, ob ein "fremder" Händler an meinem Audi programmiert hat ?

kann mir vielleicht jemand eine aktuelle Version der "Tieferlegungsanleitung" , die ich dem :-) vorlegen kann, posten ?

vielen dank

gruss,
Andy

was haben wir gelacht...

Zitat:

Original geschrieben von royalts


3. wie tief gehts nun wirklich ? 20mm, 30mm oder noch mehr ? Habe momentan die 20Zöller von Audi drauf.

natürlich gehts noch tiefer und zwar so tief bis es schleift...

Zitat:

Original geschrieben von royalts


5. ist es sinnvoller die "tieferlegung" bei einem anderen
Händler zu machen, als bei dem, wo ich den Wagen gekauft habe ? (Damit es nicht auffält, wg. eventuellem Garantieverlust) - oder hat mein :-) die möglichkeit zu sehen, ob ein "fremder" Händler an meinem Audi programmiert hat?

unbedingt bei einem anderen Händler oder gleich bei irgendeiner Chiptuningbude und natürlich auch ohne Rechnung, weil so bescheisst es sich an besten im Falle des Garantieanspruchs 😰

@mirko: bevor du die welt und mich mit deinen sinnlosen beiträgen nervst, unterhalt dich mit der wand. ich hab ne vernünftige Frage, an kompetente Leser dieses Forums gestellt - also.. du bist nicht gemeint..

Re: Straftatbestände

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


das Erschleichen der Garantie im Falle von Manipulationen an der AAS ist übrigens genauso Betrug wie bei einem nichteingetragenen und rückgerüsteten Chiptuning, das hat sich allerdings wohl noch nicht bis zu allen Audi Partnern durchgesprochen.

dabei ist schon der Versuch strafbar und wenn es nach mir ginge, dann sollte das im Namen aller ehrlichen Kunden auch endlich mal entsprechende Konsequenzen haben!

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine Manipulation handelt. Eine solche wäre nur möglich, wenn ein Zustand geschaffen würde, der von vornherein nicht vorgesehen bzw. nicht möglich war, d.h. i.E. ein nicht autorisierter Eingriff.

Alles andere ist das Ausnutzen von Toleranzen.

Ich meine mich erinnern zu könne, dass ein User die Werkswerte seiner AAS nachgemessen hat und diese von den üblichen Werten nach oben abwichen. Die Herstellung des vom Werkt tatsächlich vorgesehenen Zustandes wäre nach Deiner Argumentation also auch eine Manipulation.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von royalts


@mirko: bevor du die welt und mich mit deinen sinnlosen beiträgen nervst, unterhalt dich mit der wand. ich hab ne vernünftige Frage, an kompetente Leser dieses Forums gestellt - also.. du bist nicht gemeint..

das Leuten wie dir leider bestenfalls mit dem Staatsanwalt zu helfen ist, liest man ja schon an deiner Frage, allerdings gibts hier auch noch andere Leser, denen es nicht nur um "sportliche" Optik um (fast) jeden Preis geht!

Zitat:

Original geschrieben von raulka


Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine Manipulation handelt. Eine solche wäre nur möglich, wenn ein Zustand geschaffen würde, der von vornherein nicht vorgesehen bzw. nicht möglich war, d.h. i.E. ein nicht autorisierter Eingriff.
Alles andere ist das Ausnutzen von Toleranzen.
Ich meine mich erinnern zu könne, dass ein User die Werkswerte seiner AAS nachgemessen hat und diese von den üblichen Werten nach oben abwichen. Die Herstellung des vom Werkt tatsächlich vorgesehenen Zustandes wäre nach Deiner Argumentation also auch eine Manipulation.

das war nicht der Punkt.

ich sage nochmal es bleibt sicher strittig ob bei dieser Manipulation die Betriebserlaubniss erlischt oder nicht, ich würde es jedenfalls nicht unbedingt darauf ankommen lassen.

eindeutig ist allerdings, dass das Werk diesen Eingriff nicht autorisiert und deshalb erlischt auch die Garantie und jeder der versucht die Garantie zu erschleichen macht sich strafbar.

wenn der Händler das dann auf seine Kappe nimmt bzw. genommen hat, dann ist das tatsächlich sein Problem...

Re: dann mal was grundsätzliches...

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


andererseits soll es dann aber völlig unbedenklich sein ein Fahrwerk um 2 oder 3 cm unterhalb des vom Hersteller vorgesehenen Minimums abzusenken

... man unterschreitet in keinem Fall ein zulässiges Minimum , da nur die Toleranzen ausgenutzt werden , die das Werk zur Einstellung freigibt . Wenn man ein Thema 15 mal neu aufrollt wird das Ergebniss immer schlechter und die Argumente immer abenteuerlicher .

Re: Re: Straftatbestände

Zitat:

Original geschrieben von raulka


Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine Manipulation handelt. Eine solche wäre nur möglich, wenn ein Zustand geschaffen würde, der von vornherein nicht vorgesehen bzw. nicht möglich war, d.h. i.E. ein nicht autorisierter Eingriff.
Alles andere ist das Ausnutzen von Toleranzen.
Ich meine mich erinnern zu könne, dass ein User die Werkswerte seiner AAS nachgemessen hat und diese von den üblichen Werten nach oben abwichen. Die Herstellung des vom Werkt tatsächlich vorgesehenen Zustandes wäre nach Deiner Argumentation also auch eine Manipulation.

Leute , verinnerlicht diesen Beitrag , so ist es .

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra


Wenn du das also in einem Autohaus mit ordentlicher Rechnung machen lässt, kann es dir bzgl. der Garantie egal sein, denn das Autohaus muss für seine Arbeiten haften. Allerdings glaube ich nicht, dass du dafür eine Rechnung des Autohaus bekommen wirst.

Wenn Arbeiten ausgeführt werden , für die Geld verlangt wird , gibt es , zumindest in den Autohäusern , in denen ich verkehre , eine ordentliche Rechnung .Was vom Werk verboten ist wird bei meinem Händler nicht durchgeführt . Ausnutzen von Toleranzen , im freigegebenen Rahmen des Testers ( mehr ist auf diese Art eh nicht drinn , ev. steht das Fahrzeug sogar schon so tief wie es das Maximum desTesters zuläßt) ist absolut legal . Alles andere wäre strafbar , Steuerhinterziehung , Schwarzarbeit ...

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Wenn Arbeiten ausgeführt werden , für die Geld verlangt wird , gibt es , zumindest in den Autohäusern , in denen ich verkehre , eine ordentliche Rechnung .Was vom Werk verboten ist wird bei meinem Händler nicht durchgeführt . Ausnutzen von Toleranzen , im freigegebenen Rahmen des Testers ( mehr ist auf diese Art eh nicht drinn , ev. steht das Fahrzeug sogar schon so tief wie es das Maximum desTesters zuläßt) ist absolut legal . Alles andere wäre strafbar , Steuerhinterziehung , Schwarzarbeit ...

dann reden wir aber hier von zwei verschiedenen paar Schuhen, denn Toleranzen ausnutzen und eindeutig ausserhalb der Spezifikationen betreiben ist was anderes.

es gibt auch für Licht, Scheibenwischer, Lenkung und sontwas Einstellbreiche und sogar definierte Servicemodes vom Werk mit denen aber auch keiner rumfährt...

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


ok dann reden wir aber hier von zwei verschiedenen paar Schuhen...

??? es geht um tieferlegen mit dem Tester im Rahmen der Werksvorgaben und die Gefahr der Garantie verlustig zu gehen , die ABE zu verlieren und und und oder was hab ich jetzt da falsch verstanden ?

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


......
eindeutig ist allerdings, dass das Werk diesen Eingriff nicht autorisiert und deshalb erlischt auch die Garantie und jeder der versucht die Garantie zu erschleichen macht sich strafbar.
wenn der Händler das dann auf seine Kappe nimmt bzw. genommen hat, dann ist das tatsächlich sein Problem...

Wer sagt - nachweislich -, dass Audi diesen Eingriff nicht autorisiert? Ist das eine Aussage eines 🙂, der sich nicht an die Sache herantraut oder gibt es das irgendwo schriftlich?

I.Ü. ist nicht Audi mein Vertragspartner, sondern der Händler.

Wenn ich mich in allen Dingen von Audi mit dem Standartspruch "Stand der Technik" abspeisen lassen würde, könnte ich mir auch einen Tretroller besorgen - da können nicht so viele Fehler auftreten.

@Miro: Du hast die Frage unbeantwortet gelassen, was ist, wenn eine ab Werk zu hoch eingestellte AAS auf den "richtigen" Stand abgesenkt wird oder evtl. durch den 🙂 0,1-0,5 mm zu tief.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


??? es geht um tieferlegen mit dem Tester im Rahmen der Werksvorgaben und die Gefahr der Garantie verlustig zu gehen , die ABE zu verlieren und und und oder was hab ich jetzt da falsch verstanden ?

es werden die Werksvorgaben dabei eben gerade nicht eingehalten, sondern sie werden bewusst umgangen, zumindest wenn man eine deutliche Absenkung von mehr als 20 mm erreichen will.

Zitat:

Original geschrieben von raulka


@Miro: Du hast die Frage unbeantwortet gelassen, was ist, wenn eine ab Werk zu hoch eingestellte AAS auf den "richtigen" Stand abgesenkt wird oder evtl. durch den 🙂 0,1-0,5 mm zu tief.

darum geht es ja dabei gerade nicht und das meinte ich auch mit den zwei verschiedenen paar Schuhen.

Zitat:

Original geschrieben von Miro333


es werden die Werksvorgaben dabei eben gerade nicht eingehalten, sondern sie werden bewusst umgangen, zumindest wenn man eine deutliche Absenkung von mehr als 20 mm erreichen will.

Wenn ich auf Deine Beiträge antworte , Du mir antwortest , aber vorher Deinen zitierten Beitrag änderst , verfälschst Du die ganze Diskussion . Das ist schlechter Stil und deshalb bist Du für mich zu diesem Thema kein Gesprächspartner mehr . Have a nice day .

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


Wenn ich auf Deine Beiträge antworte , Du mir antwortest , aber vorher Deinen zitierten Beitrag änderst , verfälschst Du die ganze Diskussion . Das ist schlechter Stil und deshalb bist Du für mich zu diesem Thema kein Gesprächspartner mehr . Have a nice day .

leider überschneidet sich eine Änderung zuweilen mit einer Antwort und da kann ich wiederum nichts dran ändern und ist eben ein "Problem" dieses Mediums.

meine Änderung hatte allerdings keinen Einfluss auf die eigentliche Aussage, die du ja auch zitiert hast und diese wurde dadurch nur noch etwas spezifiziert und wenn das für dich dann schlechter Stil ist, vermute ich vielmehr dir gehen die Argumente aus und wünsche gleichfalls einen schönen Tag 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen