A8 D2 VFL Scheinwerfer (vom VFL?) und Tagfahrlicht

Audi A8 D2/4D

Hallo,

ich habe einen Audi A8 Bj. 98 mit normalen Scheinwerfern. Ich wollte wissen ob man bei dem auch die Faceliftscheinwerfer einbauen kann (weiß, dass es hier mit sicherheit schon fragen dazu gab, aber die Suchfunktion ist hier extrem unbrauchbar 🙁 ). Ich möchte die Scheinwerfer so oder so austauschen, weil das Licht schon heftig schlecht geworden ist. Evtl kann mir auch einer einen Tipp geben woran das liegen könnte und ob eine Säuberung helfen könnte und was ich dazu alles brauche (neue Dichtungen oder so).

Weiterhin würd ich gerne wissen ob jemand ein gutes passendes Tagfahrlicht für das VFL empfehlen kann bzw. mir eine Bezugsquelle nennen könnte. Tagfahrlich will ich unbedingt haben um meine Reflektoren zu schonen.

17 Antworten

Hallo

hätte ich ja beinah vergessen.

Ja darf gemacht werden nur müssen dann die nebler extern angebracht sein wie z.B: in der Stoßstange dann darf man das ganze als Tagfahrlicht verwenden aber auch nur wenn das abblendlicht ausgeschalten bleibt standlicht dagegen darf in verbindung mit neblern an sein.

also würde ich sagen der aufwand nur um sagen zu können das man Tagfahrlicht hat ist zu groß als was es nutzen bringt aber das ist meine Meinung.

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

Falls es hier noch jemand interessiert...

Gilt für VFL und evtl. für FL (Scheinwerfer mit intergr. Nebellicht)

Tagfahrlicht ist nachrüstbar. Dazu gibt es orginal ein Relais und einen Vorwiderstandsdraht. Sobald Zündung an ist, leuchten die Nebelleuchten aber nur mit "halber" Kraft wegen des Vorwiderstands. Der Nebelleuchtenschalter überbrückt dann den Vorwiderstand.
Die Nebellampen sind relativ teuer, daher der Widerstand.

Gruß

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