A6 fahren mit Behinderung
Hallo Leute,
vor 2 Wochen habe ich mir am rechten Fuß die Achillessehne abgerissen.
In meinem hohen Alter sollte man wohl besser keinen Ehrgeiz bei der "Reise nach Jerusalem" aufbringen.🙄
Zum Glück habe ich mir kurz vorher den A6 gekauft. 🙂
Dank ACC ist eine gefahrlose Teilnahme am Strassenverkehr möglich.
Wie man auf dem Foto sehen kann, bremse ich jetzt mit links (etwas gewöhnungsbedürftig) und gebe mit dem ACC Gas. Bei Geschwindigkeiten über 30 km/h bremse ich auch mit dem ACC.
Ich finde es klasse das der ACC auch aus dem Stand bei Aktivierung direkt losfährt. Das macht meines Wissens ein normaler Tempomat nicht.
Ein Hoch auf den A6. 🙂🙂🙂
Gruß Jake
Beste Antwort im Thema
... "Geist der Zeit" halt: Ich denk erst einmal an mich, der Rest ist mir sch...egal ...
52 Antworten
... "Geist der Zeit" halt: Ich denk erst einmal an mich, der Rest ist mir sch...egal ...
Zitat:
Original geschrieben von audifanfreakboy
Kannst du den Gas geben?
In einigen Situation ist draufhalten besser als Bremsen....
In welcher denn?
Ich fahre seit 30 Jahren Auto, aber so eine Situation hatte ich noch nie.
Liegt eventuell daran das ich ein eher defensiver Fahrer bin und das alle meine Autos mit mehr als 1000 PS verzögern aber mit viel weniger beschleunigen?
Oder anders gesagt: Der Audi steht aus Tempo 100 nach ca 1,3 Sekunden zum Beschleunigen von 0-100 braucht er aber 6x so lang.
Wer vor einem Unfall beschleunigt statt zu bremsen bekommt im übrigen eher eine Mitschuld.
Die Aussage: "Ich habe versucht noch wegzuziehen um den Unfall zu vermeiden", kommt viel schlechter als die Aussage: "Ich habe sofort eine Vollbremsung gemacht, aber der Unfall war trotzdem nicht mehr zu verhindern". 😁
@Konvi:
Ich habe den linken Fuß ständig über der Bremse (an der Ampel sowieso drauf), in dem von Dir beschriebenen Fall würde die Bremse das Auto schon halten.
Aber keine Sorge, ich fahre nur kurze und notwendige Strecken (z.B. zum Arzt).
Man muß das Schiksal ja nicht herausfordern. Auf eventuell langwierige Prozesse habe ich auch keine Lust.
Gruß Udo
Ich wüsste nicht, wie man auf die Autobahn auffahren kann, nur mit ACC.
Man müsst ja am Scheitelpunkt das Teil auf 200 einstellen, damit es aggressiv genug beschleunigt?
Du fährst halt wie ein LKW auf die Autobahn... thats it!
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Zitat:
Original geschrieben von Jake1865
[...]Zitat:
Original geschrieben von audifanfreakboy
Kannst du den Gas geben?
In einigen Situation ist draufhalten besser als Bremsen....Liegt eventuell daran das ich ein eher defensiver Fahrer bin und das alle meine Autos mit mehr als 1000 PS verzögern aber mit viel weniger beschleunigen?
Oder anders gesagt: Der Audi steht aus Tempo 100 nach ca 1,3 Sekunden zum Beschleunigen von 0-100 braucht er aber 6x so lang.
[...]
Mein lieber Schwan ..... du fährst ein Auto, das aus 100 km/h in 1,3 s zum Stillstand bremst?
Dann benötigst du lediglich 18 Meter Bremsweg ....... wow, das ist nicht schlecht.
Zitat:
Original geschrieben von olli190175
Mein lieber Schwan ..... du fährst ein Auto, das aus 100 km/h in 1,3 s zum Stillstand bremst?Zitat:
Original geschrieben von Jake1865
[...]
Liegt eventuell daran das ich ein eher defensiver Fahrer bin und das alle meine Autos mit mehr als 1000 PS verzögern aber mit viel weniger beschleunigen?
Oder anders gesagt: Der Audi steht aus Tempo 100 nach ca 1,3 Sekunden zum Beschleunigen von 0-100 braucht er aber 6x so lang.
[...]
Dann benötigst du lediglich 18 Meter Bremsweg ....... wow, das ist nicht schlecht.
Habe ich mich da verrechnet? wie peinlich 😰
Habe der Einfachheit nur Dreisatz gerechnet:
100 km/h = 27,78 m/s
Bremsweg Audi (100km/h) = 34m
Dreisatz:
27,78 m/s = 1 sek
34 m = ? sek
1x34 / 27,78 = 1,22 sek
Hätte wohl besser mit einer richtigen Verzögerungsformel rechnen müssen. Irgendwo muß man da nochmal halbieren bzw verdoppeln. Dann sind es wahrscheinlich eher 2,44 sek.
Gruß Jake
Noch mal (m)ein (letzter) Kommentar zum TE: Wenn Du nur wenig und kurze Strecken fährst, könntest Du das doch auch anderes, für Dich eben logistisch unbequemer, organisieren? Obschon auch ich 30 Jahre Fahrpraxis habe, hat mir z.B. das "aktive Entkommen" schon ein paar Mal den Hals gerettet (mit ein Grund für meinen latenten Hang zur Übermotorisierung 😉). Und gerade wenn Dir in der Stadt einer hintendraufrutscht, macht es dann in der Schrecksenkunde eben den potentiell lebensgefährlichen Unterschied, ob dann "ein Klotz" aufs Gaspedal fällt oder sich dort vielleicht sogar verklemmt oder eben der Bremsdruck verstärkt wird, wenn man konform mit rechtem Fuß auf der Bremse da steht.
Du bist alt genug - aber stell es doch dann bitte wenigstens nicht online (sonst unterstellt man Dir im Unfallfall noch strafverschärfenden Vorsatz 😉)...
P.S.: Ich fuhr mit, viel kleinerer, Aircast selbstverständlich Bus und Bahn - und es war sehr lästig (da ich speziell Busfahren hasse) und auch zeitraubend ...
Zitat:
Original geschrieben von audifanfreakboy
Ich wüsste nicht, wie man auf die Autobahn auffahren kann, nur mit ACC.
Man müsst ja am Scheitelpunkt das Teil auf 200 einstellen, damit es aggressiv genug beschleunigt?
Das geht eigentlich ganz gut. Habe den ACC auf Dynamik stehen, komme mit gut 70 aus der Kurve, schaue auf den Verkehr und ziehe den ACC-Hebel dann hoch auf volle Pulle. Damit beschleunigt der Audi m.E. besser als ein 90 PS Auto.
Wenn ich dann die genehme Geschwindigkeit erreicht habe, drücke ich den Set-Knopf des ACC und der Wagen hält die Geschwindigkeit.
Bisher bin ich aber erst einmal auf die AB gefahren, meine Fahrten beschränken sich auf die nähere Umgebung.
Gruß Jake
@TE
Zitat:
Original geschrieben von Jake1865
...Versicherungen haben im übrigen gar nichts zu melden was grob fahrlässig ist und was nicht. Das entscheiden ausschliesslich Gerichte !
...
Deine Argumentation ist Schwachsinn, sorry. Wenn das Gericht - der Richter - eine Entscheidung finden muss, dann wird das eine andere "Entscheidung" als die, die gefühlte 99% der User hier im Forum haben?
Ich glaub´ nicht, dass die User hier ein falsches Rechtsverständnis haben. Hier haben sich einige mit dem Thema beschäftigt, offenbar deutlich mehr und intensiver als Du. Du fragst nach Informationen, willst aber eine Legitimation, um "behindert" ja keine Einbußen in der Mobilität hinnehmen zu müssen. Kritik an Deinem Verhalten verpufft. Also, was versprichst Du Dir von diesem Thread?
Gruß
Hemp
Die offenbar erwartete Absolution ("Cool Alter, eye", "Wozu hat man Assistenzsysteme?", usw.) oder bischöfliche "Ablass-Post-Angebote" (" Schick mir 'nen Hunni für Baumassnahmen an PN und Dir sei vergeben ..."😉 kamen erfreulicherweise nicht (Obwohl, wer weiß... 😁)! Stattdessen wertvolle Sachargumente und Links gegen das Autofahren unter solchen Randbedingungen - und das in einem Autoforum.
Respekt an die A6-Gemeinde!
Lieber TE,
ich wollte mich hier ja eigentlich nicht mehr zu Wort melden. Aber ich halte es für erforderlich, Dich abschließend noch auf Folgendes hinzuweisen:
Als Betriebswirt dürfte Dein Ausbildungsschwerpunkt ja vermutlich nicht gerade im Bereich der Rechtswissenschaften gelegen haben. Von daher darf man von Dir wohl auch nur die Rechtskenntnisse erwarten, über die die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verfügt. Das damit verbundene Rechtsverständnis entspricht aber leider oftmals nicht der Rechtslage. So auch in diesem Fall.
Daher für Dich ganz kurz von mir (ich bin zwar kein Jurist, habe aber Verwaltungswissenschaften und damit auch öffentliches und Zivilrecht studiert und wende diese Kenntnisse seit vielen Jahren an, wobei ich auch Prozessrisiken abzuschätzen habe) folgende Einschätzung:
Solltest Du in einen Unfall verwickelt werden, besteht für Dich ein erhebliches Prozessrisiko. Ein Richter wird bei teleologischer Auslegung der bereits genannten Vorschriften [§§ 1 Abs. 2 und 3 Abs. 1 StVO i.V.m. § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StGB] nämlich wohl auf grob fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung erkennen. Dies wird dann auch die Versicherung freuen, da in deren Versicherungsbedingungen für solche Fälle ganz gewiss ein Haftungsausschluss enthalten ist. Fremdschäden werden dann zwar trotzdem reguliert, aber danach stellt sich die Regressfrage. Und auf den Eigenschäden bleibst Du auch sitzen. Hinzu treten dann noch die möglichen zivilrechtlichen Ansprüche der Betroffenen, soweit diese nicht bereits durch die Versicherung abgedeckt sind.
Selbst, wenn Du den (hoffentlich nicht eintretenden) Unfall nicht verursacht hast, wird es so ausgehen, dass Du eine erhebliche Mitschuld zugesprochen bekommst. Ein im Zivilprozess tätiger Gutachter wird nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu dem Ergebnis gelangen, dass Du den Unfall ohne Schiene entweder hättest verhindern oder zumindest dessen Folgen vermindern können.
Du suchst Gerichtsurteile zu dem Thema? Dann schau zu, dass Du nicht derjenige wirst, dessen Urteil künftig in ähnlichen Threads als Warnung zitiert wird.
So, das war´s jetzt von meiner Seite aber endgültig.
So schön formulieren konnte ich mein potentiell mögliches Unfallszenario leider nicht😉. Aber jetzt ist doch wirklich alles Relevante gesagt, daher abschliessend: LASS DIE KARRE STEHEN!
Ich will ja kein Öl ins Feuer gießen, aber in den aktuellen KFZ Tarifen gibt es ja bei den guten Tarifen den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit.
Somit entstehen für den Versicherungsnehmer keine Kosten im Schadenfall.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob hier nicht eine Form von Vorsatz vorliegt.
Auf alle Fälle empfinde auch ich es als verantwortungslos, unter diesen Umständen ein Auto zu bewegen.
Hier sollte die eigene Bequemlichkeit hinten angestellt werden. Also denk nochmals drüber nach, weil wenn was passiert, wirst Du Deines Lebens nimmer froh!
LG
Danke für eure Kommentare. Ich teile vieles von dem geschriebenen nicht, respekiere aber eure Meinungen und Empfindungen.
Als praktisch denkender Mensch lasse ich mich von Worten nur wenig beeindrucken.
Fakten oder Taten sind die Dinge die dem Leben Wirklichkeit verleihen.
Ich würde sofort aufhören zu fahren wenn auch nur eine Verurteilung nachlesbar wäre, die auf meinen Fall zutrifft.
Alles sonst hier geschriebene ist nur Glaube statt Wahrheit.
Das gilt auch für die links zu den Aussagen von Versicherungen. Auch die haben nur ein Wunschdenken, wie Sie im Interesse ihres Unternehmens Geld sparen können. Wahr ist das trotzdem nicht. Meistens steht "kann" in den Texten.
Richter entscheiden nach Tatsachen (zumindest die meisten). Und wenn z.B. eine Behinderung nicht eindeutig kausal mit einem Unfall in Verbindung gebracht werden kann, wird es auch niemals eine Mitschuld dafür geben.
Ja, einige Richter haben schon mal so entschieden. Diese Urteile sind aber jeweils in der höheren Instanz gekippt worden. Ohne guten Anwalt sollte man heutzutage auch niemals vor Gericht gehen. Egal ob schuldig oder nicht. Denn viele Richter interessieren nur insoweit für Ihre Fälle, als das Sie das Verfahren möglichst schnell zu den Akten legen können.
Ich bin sofort bereit meine Rechtsauffassung bzw. Meinung um 180° zu ändern, wenn ich begründete Tatsachen zu sehen bekomme!
Aus dem oben geschriebenen kann man wohl deutlich schließen, das meine Intention zu diesem Thread, kaum Absolution oder andere Dinge, welche mir teilweise unterstellt wurden, beinhaltete.
Zum Schluß noch eine Information: Meine Gesundung schreitet anscheinend schnell voran, die Schiene brauche ich kaum noch. D.h. ich fahre jetzt ohne. Das macht zwar kaum einen Unterschied, aber ich wollte es dennoch mitteilen.
Dann habe ich noch herausgefunden, das man mit dem ACC-Hebel prima beschleunigen kann, wenn man während aktiviertem ACC daran zieht. Der Wagen beschleunigt richtig stark. Wenn man den Hebel losläßt bremst er nicht auf die eingestellte Geschwindigkeit sondern läßt den Wagen ausrollen bis zur eingestellten Geschw. Das ist genau wie Gasgeben mit dem Fußpedal. Leider klappt das nicht aus dem Stand, sehr schade. Denn dann entspräche der Hebel einem echten "Handgas".
Gruß Jake
PS: Vielleicht lassen wir den Thread ruhen, denn mir scheint hier eher schlechte Stimmung aufzukommen. Der Boden der Sachlichkeit wird m.E. zunehmend dünner.
Selbstverständlich bleiben links zu entsprechenden Gerichtsurteilen herzlich willkommen.
Solange fahre ich "vorsätzlich" mit Behinderung, da ich eine "Gefährdungsbeurteilung" vorgenommen habe und zu der Erkenntnis gelangt bin, das eine Teilnahme am Strassenverkehr kein zusätzliches Risiko darstellt.
Mit einer Ausnahme: Das Abbiegen auf eine Hauptstrasse ist nur mit langsamer Beschleunigung möglich. Hier muß auf ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorbeifahrenden Verkehr geachtet werden.
Diese Risiko besteht seit gestern auch nicht mehr, da ich jetzt ohne Schiene fahre und mit dem linken Fuß das Gaspedal beim Beschleunigen aus dem Stand benutzen kann.
PPS: @supermarlin: Jura gehört selbstverständlich zum Studium eine techn. Betriebswirtes. 😉
Zitat:
[Der Boden der Sachlichkeit wird m.E. zunehmend dünner.
Das Thema kann man sachlich diskutieren, wie Du dies ja auch zu Deiner Rechtfertigung machst. Erkläre allerdings mal einer Mutter, deren Kind Du tot gefahren hast, ganz sachlich, dass Du im Recht bist?!
Und genau hier sollte ein intelligenter, verantwortungsbewußter Mensch die sachliche Ebebe verlassen können.
LG