8PA /125KW Codierung Fahrgestellnummer
Hallo,
hab heute meine COC-Bescheinigung für meinen bestellten 125 KW-Sportback bekommen. Beim genaueren Hinsehen fällt mir auf, daß bei 0.2 Fahrzeugtyp "8P" steht und Variante "LBMMF1"
Die Fahrgestellnummer lautet:
WAUZZZ8P27A117xxx
Unter 21 "Baumusterbezeichnung" steht BMM
Unter 41 "Anzahl Türen" steht 4; 2 links; 2 rechts
Unter 26 "Nennleistung" steht 103 KW
Unter 32 "Reifen" 205/55 R16 91V auf 7J16 ET53
Unter 44 "Höchstgeschwindigkeit" 207 km/h
Irgendwas passt doch da nicht zusammen??
20 Antworten
Also wäre das wenn Henrik privat gekauft hat laut seinem Nummerschild HD oder ?
Sorry für die leicht dümmlichen Fragen😉
Viele Grüße
g-j🙂
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Also wäre das wenn Henrik privat gekauft hat laut seinem Nummerschild HD oder ?
Korrekt!
Puuhh,
wenigstens etwas, aber die Hoffnung das dies ohne diesen Ärger über die Bühne geht stirbt zu letzt.
Also Daumen drück Henrik !
Viele Grüße
g-j🙂
Zwischenstand
So, nach Rücksprache mit einem RA ist erstmal ein offizielles FAX der Abnahmeverweigerung nach Schweden und nach Warburg gegangen.
Durch die Dreiecks-Vermittler-Konstellation ist das leider vermutlich rechtlich nicht ganz trivial herauszufinden, wer jetzt für den Fehler gerade stehen muß.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja jemanden, der Erfahrung mit solch einer Situation hat und einen EU-Recht erfahrenen RA weiß, den man ggf. beauftragen kann.
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Ähhh Henrik,
mal ne blöde Zwischenfrage, berechnet haben die Dir aber einen 170er TDI oder ?
Ich frage mich halt nur wann z.B. ein älterer Herr um die 65 merken würde das Ihm 30 PS fehlen ?
Schreib mal User vasquez an, der hat hier öfters mal einen link zu einer Online Rechtsberatung gepostet. Vielleicht kann Dir dort ja jemand fundiert weiterhelfen.
Ansonsten kannst Du hier :
http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/autoprice_net__446196
vielleicht mit jemand in Kontakt treten zum Erfahrungsaustausch.
Viele Grüße
g-j🙂
Re: Zwischenstand
Zitat:
Original geschrieben von henrik07
So, nach Rücksprache mit einem RA ist erstmal ein offizielles FAX der Abnahmeverweigerung nach Schweden und nach Warburg gegangen.
Durch die Dreiecks-Vermittler-Konstellation ist das leider vermutlich rechtlich nicht ganz trivial herauszufinden, wer jetzt für den Fehler gerade stehen muß.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja jemanden, der Erfahrung mit solch einer Situation hat und einen EU-Recht erfahrenen RA weiß, den man ggf. beauftragen kann.
Wer ist denn Dein Vertragspartner laut Vertrag? Da hast Du dann Deinen Anspruchsgegner. Wenn Deine Willenserklärung auf 170PS lautet und sie liefern 140, dann ist der Vertrag nicht erfüllt. Eigentlich ganz einfach. Schwieriger wird es die Nebenansprüche zu taxieren und einzufordern, aber vielleicht sind sie ja kooperativ. Schließlich könnten sie sich mit sowas ziemlich den Ruf kaputt machen, wenn sie sich nicht kulant zeigen. So ein Fehler kann ja passieren, die Frage ist nur, wie man dann damit umgeht.