8 Punkte in Flensburg oder nicht?! Beratung gesucht!

Hallo Forum,

mir droht wahrscheinlich der Entzug der Fahrerlaubnis wegen
Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.
Anbei eine Übersicht (Dateum Rechtskraft, Punkte)

31.7.2015, 1 Punkt, Verfall 31.1.2018
27.2.2016, 1 Punkt, Verfall 27.8.2018
30.12.2016, 2 Punkte, Verfall 2021
9.3.2017, Ermahnung -> kein Seminar besucht bisher
9.3.2017, 1 Punkt, Verfall 9.9.2019

Dies sind insgesamt 5 Punkte.

Nun gibt es folgende weitere Taten:

1 Punkt (Tatzeitpunkt Juli 2017, Rechtskraft vermutlich im November)

Und vermutet:

0-1 Punkt (Tatzeitpunkt Ende September)
1 Punkt (Tatzeitpunkt Anfang Oktober, Rechtskraft vermutlich Feb?)
1 Punkt (Tatzeitpunkt Anfang Oktober, Rechtskraft vermutlich Feb?)

Also vermutlich sind das dann 8 Punkte (schlimmstenfalls 9).

Fragen:

Kann ich um den Entzug der Fahrerlaubnis rumkommen mit:
-> sofortiger Antritt eines Seminars und Abzug 1 Punkt, Abschluss vermutlich Dezember?
-> Im Januar entfält ein Punkt.

Ciao,
Erik

Beste Antwort im Thema

was nützt das Seminar, so wie hier Punkte gesammelt wird zögert sich der Entzug doch nur kurzfristig hinaus.😕

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Hat mal jemand einen Link zu dem Thema "Deckelung"? konnte das bisher nichts finden im netz dazu

Danke!

Ok, da steht:

[...]auch dann zu entziehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die zum Erreichen der Acht-Punkte-Grenze führende weitere Zuwiderhandlung vor der Erteilung der Verwarnung begangen hatte UND(!) diese Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt der Verwarnung rechtskräftig geahndet und im Fahreignungsregister gespeichert, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht übermittelt war.

Zum Zeitpunkt der Verwarnung sind obige Verstöße vermutlich noch nicht rechtskräftig geahndet.
Ist es jetzt wohl entscheidend, was zuerst passiert, die Verwarnung oder die Rechtskraft der Taten?

ja. Der Zeitpunkt für einen guten Anwalt ist gekommen.

Wenn es zum Entzug kommt, kann auf Grund der vielen gleichartigen Verfehlungen in kurzer Zeit im Neuerteilungsverfahren durchaus auch eine MPU auf Dich warten.

Zitat:

@fensterrahmen schrieb am 17. Oktober 2017 um 13:06:32 Uhr:


Ist es jetzt wohl entscheidend, was zuerst passiert, die Verwarnung oder die Rechtskraft der Taten?

Die Rechtskraft der Taten kann man durchaus beeinflussen. 😉

Gruß Metalhead

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So hart es klingt, aber ich hoffe für alle anderen, dass du dich da nicht rausschummeln kannst und mal ein paar Monate als Fußgänger drüber nachdenken musst.

Bin kein Moralapostel und selbst nicht punktefrei. Aber das ist schon echt eine Hausnummer.

Zitat:

@fensterrahmen schrieb am 17. Oktober 2017 um 11:03:14 Uhr:


Hallo Forum,

31.7.2015, 1 Punkt, Verfall 31.1.2018
27.2.2016, 1 Punkt, Verfall 27.8.2018
30.12.2016, 2 Punkte, Verfall 2021
9.3.2017, Ermahnung -> kein Seminar besucht bisher
9.3.2017, 1 Punkt, Verfall 9.9.2019

Er hat doch am 09.03.17 seine Verwarnung/Ermahnung erhalten. Somit duerft sich das erledigt haben. Der Lappen ist dann mal weg.

Zitat:

@mattalf schrieb am 18. Oktober 2017 um 05:18:41 Uhr:



Er hat doch am 09.03.17 seine Verwarnung/Ermahnung erhalten. Somit duerft sich das erledigt haben. Der Lappen ist dann mal weg.

Ermahnung -> Verwarnung -> Entzug

Muss exakt so ablaufen sonst Verfahrensfehler.

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