8 järiges kind mit seinem Fahrrad in mein Auto rein, Recht!?

hallo zusammen,

hab mir vor 2 wochen mein traumauto gegönnt und bin nach feierabend ganz normal heim gefahren. kaum als ich meine einfahrt überfahren habe, (siedlung miit privatparkplätzen) brettert mir ein 8 jähriger junge mit seinem fahhrad in meinen kotflügel rein. (fahrerseite hinten) von der einfahrt bis zu meinem parkplatz sind es ca 50m, die ich in natürlich in schrittgeschwindigkeit übernommen habe. als ich den letzen quergang überfahren habe, nahm ich ein kindergeschrei und ein bums wahr. der junge hat sich ein rennen mit einem anderen geliefert und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. ich hab eine ca. 20cm beule mit ca. 2cm durchmesser. ich habe die eltern infomiert und ein einigungsschreiben erstellt, wo der sachverhalt und die verpflichtung der erstattung des schadens festgehalten wird. das wurde beiderseits unterschrieben. er hatte keine familienhaftplicht und würde das gerne über seine schwester laufen lassen. nun hab ich mein werkstattmann angerufen und er meinte dass er schon jemanden mal mit dem selben problem hatte jedoch wurde bei ihm der schaden nicht bezahlt weil der vormund des kindes nicht anwesend war!?

wie sieht die sachlage aus und was muss ich machen?
ein gutachten wird freitag erstellt und ich schätze mal mit min. 500 euro. der vater des kindes kam beim erstellen des schreibens mit seiner werkstatt und seinem gutachtern aber davon halte ich nicht viel.

würde mich über ein paar tipps freuen...gruß christian!

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Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter

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Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


Unter 10 Jahren ist das Kind bei Verkehrsunfällen überhaupt nicht haftbar, die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Und nur dann zahlt deren Privathaftpflicht.
Der TE wäre also nicht der Erste, der auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Gruß vom bösen Dieter

Kurz und knapp:

In diesem Fall haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Kurz und knapp:
In diesem Fall haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt.

Woraus schließt du das konkret?

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann ist das Kind im Bereich des hinteren Seitenteils mit dem PKW kollidiert. Wie soll da das Auto das Kind angefahren habe?

... er ist mit dem Heck durch die Kurve gedriftet ?!? 🙄 😁 SCNR

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Woraus schließt du das konkret?

Wäre das Alles passiert, wenn die Eltern auf die Kinder aufgepasst hätten ?

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Woraus schließt du das konkret?
Wäre das Alles passiert, wenn die Eltern auf die Kinder aufgepasst hätten ?

ja

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Woraus schließt du das konkret?
Wäre das Alles passiert, wenn die Eltern auf die Kinder aufgepasst hätten ?

Seiner Aufsichtspflicht nachzukommen bedeutet

nicht

24 Stunden Sichtkontakt zu den Kindern...

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann ist das Kind im Bereich des hinteren Seitenteils mit dem PKW kollidiert. Wie soll da das Auto das Kind angefahren habe?

Als böswillig denkender mensch KÖNNTE man natürlich behaupten der Unfall wäre gar nicht erst passiert, wenn der Autofahrer in dem Wohngebiet nicht viel zu schnell unterwegs gewesen wäre.

Dann nämlich wäre er rechtzeitig vor dem herannahenden Kind zum stehen gekommen, und dieses hätte die Fahrbahn vor ihm völlig unbehelligt passiert und es hätte keine Kollision gegeben.

Wie gesagt, man KÖNNTE.😉

Wenn der Aufprall im vorderen Fahrzeugbereich gewesen wäre, dann KÖNNTE man das in der Tat so sehen. Aber der TE schilderte, dass er in Schrittgeschwindigkeit unterwegs war. Wenn dem so war (wovor wir ausgehen sollten) und das Kind im hinteren Fahrzeugbereich aufgeprallt ist, dann sehe ich keinen Grund für die Annahme einer unangepasst hohen Geschwindigkeit.

Nun ja, die Logik sagt eigentlich eher: Je weiter hinten der Aufprall, desto höher war die Geschwindigkeit.
Es ist ein Unterschied (wenn auch nicht für das Opfer) ob man rechtzeitig zum stehen kommt oder ob man 20cm oder 4 Meter über den Bremspunkt "hinausschiesst".

Aber ich will dem TO nichts unterstellen und wir gehen gerade in eine Richtung in die wir eigentlich gar nicht wollen..

Leute, es geht nicht darum, was IHR hier seht, sondern wie solche Dinge vor Gericht gesehen werden könnten und üblicherweise werden.

Ein fahrendes Auto kollidiert mit einem Kind auf einem Fahrrad. Das ist zunächst Fakt.
Die Details, wer wann wem "reingefahren" ist und wer wann wie hätte bremsen können oder müssen, sind dann jeweils zu belegen.

Sich hier also darauf zurückzuziehen, das Kind sei ja hinten ins Auto eingeschlagen und sei daher schuld, wird in der Realität möglicherweise schief gehen.
Genausowenig wird die Aufsichtspflichtverletzung zu einer 100%igen Schuldumkehr führen, so sie denn überhaupt von einem gericht zuerkannt würde.

Ich würde anstelle des Autofahrers jedenfalls den Ball sehr, sehr flach halten, was die Forderungen gegenüber dem Vater des Kindes angeht.
An dessen Stelle würde ich nämlich erst mal den Autofahrer anzeigen und gemütlich abwarten, wieviel Schmerzensgeld meinem Kind vor Gericht zugesprochen wird.

Gruß,
M.D.

Der TE schrieb, dass der Junge sich ein Rennen mit einem anderen Jungen geliefert habe und nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte (was bei Kindern in diesem Alter nicht ungewöhnlich ist, da das Verständnis für Bremswege in diesem Alter nur bedingt ausgeprägt ist). Von daher dürfte die Fahrgeschwindigkeit des TE schlicht egal für den Ablauf gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Wäre das Alles passiert, wenn die Eltern auf die Kinder aufgepasst hätten ?
Seiner Aufsichtspflicht nachzukommen bedeutet nicht 24 Stunden Sichtkontakt zu den Kindern...

Hätten die Eltern schon seit 24 Stunden keinen Sichtkontakt zu ihrem Kind, wäre dies eine verletzung der Aufsichtspflicht ... 🙄 😉

Wie gesagt, wenn der 8jährige schon seit Stunden so auf der Straße rumfährt ohne das die Eltern einmal nach ihm geschaut haben, könnte dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein....

Zitat:

Original geschrieben von Gelbbremser


Wie gesagt, wenn der 8jährige schon seit Stunden so auf der Straße rumfährt ohne das die Eltern einmal nach ihm geschaut haben, könnte dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein....

Die Betonung liegt hier auf "könnte". Und der

Nachweis

dürfte hier recht schwierig zu führen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Ich würde anstelle des Autofahrers jedenfalls den Ball sehr, sehr flach halten, was die Forderungen gegenüber dem Vater des Kindes angeht.
An dessen Stelle würde ich nämlich erst mal den Autofahrer anzeigen und gemütlich abwarten, wieviel Schmerzensgeld meinem Kind vor Gericht zugesprochen wird.

Gruß,
M.D.

Eine Frau zu schwängern ist das Normalste der Welt, genauso eine Familie zu gründen. Also tut nicht so als wenn Ihr das 8. Weltwunder gefunden habt und der gesamte Planet auf Euch Rücksicht nehmen soll. Diese überzogene Erwartungserhaltung junger Eltern nervt, und zwar richtig. Leben und leben lassen ist die Devise.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Ich würde anstelle des Autofahrers jedenfalls den Ball sehr, sehr flach halten, was die Forderungen gegenüber dem Vater des Kindes angeht.
An dessen Stelle würde ich nämlich erst mal den Autofahrer anzeigen und gemütlich abwarten, wieviel Schmerzensgeld meinem Kind vor Gericht zugesprochen wird.

Gruß,
M.D.

Hab nochmal gelesen, heute ist der TE wegen dem Schaden ja auch noch bei einem Gutachter. Auf den Kosten wird er natürlich auch sitzen bleiben wenn es so blöd für ihn läuft.

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