76er Käfer auf 67er Optik. Verfällt H-Zulassung?
Die Frage bezieht sich wieder auf den Käfer eines Kumpels wie bei der anderen unbeantworteten diese Woche.
Er hat einen 76er Käfer und alle Teile eines Schlachtkäfers zusammen um daraus einen 67er zu machen. Momentan ist das Auto abgemeldet aber soll wieder zugelassen werden. Natürlich wieder mit H wie bisher auch.
Wie läuft das ganze da ab?
Verfällt das H?
Gilt diese 10 Jahres Regel auch nach vorne?
21 Antworten
Was sagt eigentlich unser Tüv Prüfer der sich eben schon mal zu Wort gemeldet hat?
Der könnte mir evtl auch gleich sagen welche Rasterplattenachse in dem Fall H Tauglich wäre. Welcher Hersteller usw. Evtl kann das ja auch jemand wissen.
Ich sag es auch gleich mal wie es ist. Ich und auch mein Kumpel sind längst aus dem Tüv Scheißegal Alter raus. Wir reden hier über einen Käfer einen Oldtimer und keinen Golf den man mal ein paar Jahre hat und dann verschrottet.
Der "TÜV-Prüfer" ist wohl eher ein Luftikuss wenn du dir das Profil anschaust.. Heute erst angemeldet, vermutlich wie von Ludibug schon angedeutet, um den vorhergegangenem Beitrag Nachdruck zu verleihen. Habe auch den Post noch als PN gekriegt 🙄
Guten Morgen,
ist ja witztig, Pruefer dieser Art sind es, die dich ohne wirkliche Ahnung und aus niedrigen Beweggruenden
piesacken, bis dir der Kamm schwillt,
so erlebt bei einem BMW 2500. Diese Modelle haben bis zu einem bestimmten Baujahr den Blinkerhebel rechts an der Lenksaeule.
Der Pruefer, sehr jung, keine Erfahrung,aber grosse Lippe,
ZITAT:. Das geht soooo gar nicht, das ist ein illegaler Umbau !!!!!!
Ich reg mich da gar nicht auf, hab ihn stehen gelassen und bin zu einem aeltern Pruefer hin, der hat sich das angesehen und seinen jungen Kollegen ein paar Worte erzaehlt, .......hochroter Kopf......aber arroganter weise keine Entschuldigung,
Ingeneur muss man in Deutschland sein,
ich bin ausgebildeter KFZ Mechaniker mit Gesellenbrief aus dem Jahre 1980.
Hier in Norwegen nehme ICH die die Fahrzeugpruefung ab und stehe gerade mit meiner Unterschrift.
Aber denkt ja nicht das hier alles auf die Strasse darf nach der Pruefung......😁
Denn..... ICH HABE DIE MACHT...."Ironie""
Liebe und herzliche Gruesse aus Norwegen
@ "Tarzan05 alias Matador02, von mir aus auch noch 007"
wir sind hier eine Gemeinde die sich gegenseitig hilft und unterstützt.
Wenn du den Oberlehrer oder Blockwart mimen musst, such dir bitte eine andere Bühne...
Ich hab dein Programm, mit diesem letzten Kommentar an dich, abbestellt!
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Können wir nun bitte wieder Sachlich werden.
Ich erstelle auch gerne ein neues Thema in dem ihr euch alle gegenseitig fertig machen könnt aber bitte nicht hier...
Bevor hier blind im Nebel gestochert wird, würde ich mal unverbindlich beim TÜV der freien Wahl anfragen, das Vorhaben schildern und eine verbindliche Auskunft von einem älteren Prüfer erbitten.
Wenn dies sachlich vorgetragen wird, sehe ich keinen Grund, warum Fragen nicht beantwortet werden. Immerhin ist es ja dann der TÜV der das absegnen soll und wenn vorher deren § beachtet werden, sehe ich keine Hindernisse.
Noch besser: Fragen kostet nichts.
Fazit: Bevor man sich einen Haufen Arbeit macht und Kohle rausschmeißt, erstmal checken, was geht.
VG
Squad
P.S.: Wenn ich mit meinem zum TÜV fahr, freuen sich die und der Stamm-Prüfer bemerkt (wenn überhaupt) kleinere Mängel, wo er genau weiß, dass die von mir am nächsten Tag behoben sind. Mängel, die er nicht bemerkt hat (so nen losen Hinterachsstabi z.B.) beheb ich auch unaufgefordert. Sind alles nur Menschen.
Danke bisher für die Antworten. Nunja nicht alle....
Ich denke echt, dass er erst mal nachfragen soll.
Ich bin aber der Meinung, dass das H keine Probleme macht, da es ja heißt: Man darf das Auto nur mit Teilen verändern die ab Zulassung höchstens 10 Jahre später erhältlich gewesen sind oder originalgetreue Nachbauten dieser Teile. Zudem muss dieser Umbau noch im Sinne des Zeitgemäsen sein.
Die Teile vom 67er sind alle originale Schraubteile die in dem Fall auch zu dieser Zeit (und natürlich 10 Jahre später) erhältlich waren. Vw hatte die Kotflügel usw. noch sehr lange im Sortiment.
Zeitgemäs sind diese Umbauten somit auch.
Zudem sind und waren diese Umbauten niemals Eintragungspflichtig, da es passgenaue originale VW Serienteile waren die ohne Basteln verbaut werden konnten und können.
Ist wohl Auslegungssache.