70€ + Punkt

Mein Wagen würde eigentlich die grüne Plakette bekommen. Ich habe jedoch nichts an der Windschutzscheibe kleben.

Im Dezember war meine Frau in Düsseldorf unterwegs und hatte ein Knöllchen bekommen, was ein paar Wochen später gezahlt wurde.
Heute kam Post, ich muss 70€ zahlen und bekomme ein Punkt, da keine grüne Plakette an der Windschutzscheibe vorhanden war.

1. Wer bekommt den Punkt, der Fahrer oder Halter???
2. Ist es möglich, das man nachträglich die grüne Plakette vorzeigen kann, so dass man wenigstens kein Punkt bekommt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Es ist einfach nur noch ekelerregend, wie der Staat die Bürger melkt.

Ja, ekelerregend.Vor allem mit welcher Hinterhältigkeit diese Umweltzonen quasi über Nacht eingeführt wurden. Man hatte ja als Autofahrer gar keine Zeit sich drauf einzustellen.

Wenn es die Umweltzonen nun schon - sagen wir mal fiktiv - 6 Jahre geben würde, könnte ich es verstehen.

Letztens meine ich gesehen zu haben, wie ein Poilzist einen Autofahrer mit vorgehaltener Pistole gezwungen hat, seine grüne Feinstaubplakette abzuknibbeln. Die Politesse daneben hat schon ihr Knöllchengerät hochfahren lassen.

Wirklich ekelerregend 🙄

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Hättest Du den großzügigerweise von Dir fett markierten Satz gänzlich gefettet, oder zumindest gänzlich gelesen (bis zum Strichpunkt), dann wäre Dir aufgefallen, dass der Halter in diesem Fall zwar die Kosten des Verfahrens trägt, nicht jedoch das Bußgeld und den Punkt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Hättest Du den großzügigerweise von Dir fett markierten Satz gänzlich gefettet, oder zumindest gänzlich gelesen (bis zum Strichpunkt), dann wäre Dir aufgefallen, dass der Halter in diesem Fall zwar die Kosten des Verfahrens trägt, nicht jedoch das Bußgeld und den Punkt. 😉

Im Prinzip ja,

allerdings handelt es sich hier nicht um einen Halt- oder Parkverstoss 😉

Ich würde in dem Fall auf die Überlassung eines Fahrzeugs welches unberechtigt in eine Umweltschutzzone einfährt tippen und da haftet, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann, der Halter.
Von der Auferlegung eines Fahrtenbuchs mal abgesehen.

Gruss TAlFUN

p.s.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Ich würde in dem Fall auf die Überlassung eines Fahrzeugs welches unberechtigt in eine Umweltschutzzone einfährt tippen und da haftet, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann, der Halter.

Würde ich bezweifeln, warum sollte das bei einem solchen Verstoß anders gehandhabt werden als beispielsweise bei einem Tempoverstoß? Soweit ich weiß ist eine Halterhaftung in Deutschland nicht zulässig. Einzige "Strafmaßnahme" wäre folgendes:

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Von der Auferlegung eines Fahrtenbuchs mal abgesehen.

Eine Fahrtenbuchauflage wird es aber wohl kaum beim ersten Vorkommnis dieser Art geben, eher wenn mehrmals/regelmäßig Verstöße erfolgen, für die kein verantwortlicher Fahrer ermittelbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Eine Fahrtenbuchauflage wird es aber wohl kaum beim ersten Vorkommnis dieser Art geben, eher wenn mehrmals/regelmäßig Verstöße erfolgen, für die kein verantwortlicher Fahrer ermittelbar ist.

Moin.

Gab es in meinem Bekanntenkreis schon, dabei ging es um eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Liegt aber wie wohl meistens im Ermessen des Gerichts.

Gruss TAlFUN

p.s.
@ Popelnascher, unterlasse deine Provokationen, wem gegenüber auch immer!

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Moin.

@ Popelnascher, da Du meine PN nicht liest, hier die allerletzte Warnung.

Mässige deine Ausdrucksweise oder ich werde deinen Account löschen !!!

Gruss TAlFUN
MT Moderation

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Hättest Du den großzügigerweise von Dir fett markierten Satz gänzlich gefettet, oder zumindest gänzlich gelesen (bis zum Strichpunkt), dann wäre Dir aufgefallen, dass der Halter in diesem Fall zwar die Kosten des Verfahrens trägt, nicht jedoch das Bußgeld und den Punkt. 😉
Im Prinzip ja,
allerdings handelt es sich hier nicht um einen Halt- oder Parkverstoss 😉

Ich würde in dem Fall auf die Überlassung eines Fahrzeugs welches unberechtigt in eine Umweltschutzzone einfährt tippen und da haftet, falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann, der Halter.
Von der Auferlegung eines Fahrtenbuchs mal abgesehen.

Gruss TAlFUN

p.s.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Da ist der Halter allenfalls mit der Kostentragepflicht mit im Boot. Wo die berechtigten Fahrer mit dem Auto hinfahren, kannst Du als Halter nicht kontrollieren. Nimm mal zwei Kids im Alter von 19 und 21 Jahren. Wenn die sich am Steuer abwechseln, kannst Du nix reelles sagen.

Fahrtenbuch gab es meines Wissens nach in so einem Fall noch nie, wenn nicht mal klar ist, ob ein Mädel mit langen Haaren oder ein Junge mit Kurzhaarschnitt gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Eine Fahrtenbuchauflage wird es aber wohl kaum beim ersten Vorkommnis dieser Art geben, eher wenn mehrmals/regelmäßig Verstöße erfolgen, für die kein verantwortlicher Fahrer ermittelbar ist.
Moin.
Gab es in meinem Bekanntenkreis schon, dabei ging es um eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Liegt aber wie wohl meistens im Ermessen des Gerichts.

Gruss TAlFUN

Tempoverstoß ist eine andere Baustelle.

Eine Fahrtenbuchauflage kommt nicht so schnell, auch wenn es immer wieder behauptet wird.

Also bitte, was soll die Diskussion?
Die Gesetzeslage ist doch eindeutig. Alles abstreiten bzw. keine Aussage machen, dann muss man zwar zahlen aber es gibt keinen Punkt. So einfach ist die Sache.

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