70€ + Punkt
Mein Wagen würde eigentlich die grüne Plakette bekommen. Ich habe jedoch nichts an der Windschutzscheibe kleben.
Im Dezember war meine Frau in Düsseldorf unterwegs und hatte ein Knöllchen bekommen, was ein paar Wochen später gezahlt wurde.
Heute kam Post, ich muss 70€ zahlen und bekomme ein Punkt, da keine grüne Plakette an der Windschutzscheibe vorhanden war.
1. Wer bekommt den Punkt, der Fahrer oder Halter???
2. Ist es möglich, das man nachträglich die grüne Plakette vorzeigen kann, so dass man wenigstens kein Punkt bekommt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Es ist einfach nur noch ekelerregend, wie der Staat die Bürger melkt.
Ja, ekelerregend.Vor allem mit welcher Hinterhältigkeit diese Umweltzonen quasi über Nacht eingeführt wurden. Man hatte ja als Autofahrer gar keine Zeit sich drauf einzustellen.
Wenn es die Umweltzonen nun schon - sagen wir mal fiktiv - 6 Jahre geben würde, könnte ich es verstehen.
Letztens meine ich gesehen zu haben, wie ein Poilzist einen Autofahrer mit vorgehaltener Pistole gezwungen hat, seine grüne Feinstaubplakette abzuknibbeln. Die Politesse daneben hat schon ihr Knöllchengerät hochfahren lassen.
Wirklich ekelerregend 🙄
80 Antworten
Vielen Dank an alle.
So wie es aussieht gibt es eigentlich drei Möglichkeiten.
- Ehrlich sein, Fahrer angeben und zahlen.
- Lügen und versuchen nur die Verwaltungsgebühr zu zahlen.
- Anrufen/Anschreiben und verhandeln.
Positiv an der ganzen Geschichte ist, dass ich mir gleich die Plakette holen werde.
Bekommt man die beim TÜV??
gibts auch in nahezu jeder Werkstatt
Zitat:
Original geschrieben von mustafa5727
Vielen Dank an alle.So wie es aussieht gibt es eigentlich drei Möglichkeiten.
- Ehrlich sein, Fahrer angeben und zahlen.
- Lügen und versuchen nur die Verwaltungsgebühr zu zahlen.
- Anrufen/Anschreiben und verhandeln.
Positiv an der ganzen Geschichte ist, dass ich mir gleich die Plakette holen werde.
Bekommt man die beim TÜV??
In fast jeder AU Berechtigen KFZ Werkstatt oder Autohaus.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
gibts auch in nahezu jeder Werkstatt
Ja bei jeder Werkstatt. Beim VW-Händler kostenlos ( natürlich nur für einen Volkswagen )
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Stinker bleiben draußen? Ist das wirklich so? Ich sehe in München innerhalb des Mittleren Rings - sobald ich drauf achte - jeden Tag Autos mit gelber oder ganz ohne Plakette. Ich glaub kaum, dass die alle geahndet werden. Und was würde mich daran hindern, auf einen alten Ranzdiesel eine grüne Plakette draufzuknallen? Gerade, da es die in jeder Werkstatt gibt, stell ich mir das recht einfach vor.
Niemand braucht schimpfen, an meiner Karre hab ich (sogar zurecht) eine grüne Plakette. Aber auch nur, weil ich sie im Handschuhfach gefunden habe. Was mich gewundert hat: bei der Zulassung wurde ich nicht mal gefragt, ob ich eine haben will.
Spätestens beim nächsten TÜV dürfte dann aber Schluss sein ... 😛 Vielleicht haben die "Stinker" ja noch eine Partikelfilter verbaut und haben deshalb ... 😕 Na, lieber nicht darüber nachdenken 😉
Zitat:
Original geschrieben von Luke-R56
Stinker bleiben draußen? Ist das wirklich so? Ich sehe in München innerhalb des Mittleren Rings - sobald ich drauf achte - jeden Tag Autos mit gelber oder ganz ohne Plakette. Ich glaub kaum, dass die alle geahndet werden. Und was würde mich daran hindern, auf einen alten Ranzdiesel eine grüne Plakette draufzuknallen? Gerade, da es die in jeder Werkstatt gibt, stell ich mir das recht einfach vor.Niemand braucht schimpfen, an meiner Karre hab ich (sogar zurecht) eine grüne Plakette. Aber auch nur, weil ich sie im Handschuhfach gefunden habe. Was mich gewundert hat: bei der Zulassung wurde ich nicht mal gefragt, ob ich eine haben will.
Ich gebe Dir Recht. Partikelfilter sind mit Sicherheit keine super Filter. Hier geht noch feinerer Partikelstaub in unsere Luft, die vielleicht uns mehr Schaden zufügt als man glaubt.
Ich glaube, dass es mitunter nur eine Augenwischerei ist und die Möglichkeit bietet wieder den Autofahrer an den Geldbeutel zu gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
... ja, is wirklich schlimm, daß wir uns Regeln geben, die dann für alle gelten.Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich habe es heute abend schonmal geschrieben hier im V+S-Forum:
Es ist einfach nur noch ekelerregend, wie der Staat die Bürger melkt.
Das hat doch damit nichts zu tun. Diese Regeln dürfte es garnicht geben da die Dummweltzonen 100% fiktiv sind. ich freue mich schon in absehbarer Zeit ohne diese Verschandelung an der Windschutzscheibe rumfahren zu können 🙂
Einfach angeben du machst keine Aussage, den Punkt kannst du dann schonmal abhaken. Um die 70€ wirst du wohl leider nicht rumkommen.
Ich habe ebenfalls keine Plakette am Auto und es kommt auch keine rein.
Streite die Fahreigenschaft ab und warte ab. Zahle bloß keinen Cent unnötig und zuviel.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Streite die Fahreigenschaft ab und warte ab.
Moin.
Besser nicht 🙄
QuelleZitat:
Bußgeld & Strafen für das Fahren ohne Plakette
Die vorgeschriebene Umweltplakette ist seit 1. April 2013 bei parkenden Fahrzeuge Kontrollgegenstand. Das Fahren ohne Plakette gilt als Verstoß und wird mit einem Bußgeld bestraft.
40 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg
Befahren und Parken ohne Umweltplakette in einer Umweltzone
auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette
Strafe und Bußgeld bei Fahrerlaubnis auf ProbeDas Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit einem Bußgeld von 40 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Als Tatbestand gilt das Befahren einer Umweltzone trotz Verkehrsverbot zur Reduzierung schädlicher Luftverunreinigungen. Dies gilt nicht nur für das Befahren sondern auch für das Parken ohne Umweltplakette in einer Umweltzone. Auch ausländische Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette in einer deutschen Umweltzone nachweisen. Die Plakette wird innen an der Windschutzscheibe, an einer gut ersichtlichen Stelle, befestigt (siehe unter Anbringung).
Hinweis:
Zu beachten gibt bzw. Vorsicht ist geboten bei Personen, die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden. Hier kann die Missachtung durch Befahren eine Umweltzone ohne Umweltplakette zu einer höheren Strafe führen. Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Dies sind Verstöße, die mit einem Bußgeld ab mindestens 40,-€ bewertet sind. Bei einem erstmaligen A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erfolgt ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung. Bei mehrmaliger Missachtung verschlimmert sich die Strafe, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
HistoryAnfangs gab es Unklarheiten darüber, ob ein Fahrzeug um ruhenden Verkehr, also Parken in der Umweltzone, als Strafbestand gilt. Hierfür musste der Bußgeldkatalog geändert werden, so dass seit 2009 auch das Parken innerhalb einer Umweltzone als Verstoß gilt.
Gruss TAlFUN
Und wer bekommt den Treuepunkt, wenn kein Fahrer bekannt ist?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und wer bekommt den Treuepunkt, wenn kein Fahrer bekannt ist?
Moin.
Ist gesetzlich geregelt, der Halter.
Gruss TAlFUN
Das Gesetz musst Du mir bitte mal zeigen. 😁
Das läuft über § 25a StVG .
70 Euro sind doch Peanuts, wenn man bedenkt was ein Panzer kostet. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Gesetz musst Du mir bitte mal zeigen. 😁Das läuft über § 25a StVG .
Moin.
Danke.
Zitat:
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
Gruss TAlFUN