6 Gang Getriebe Probleme?
Hallo Guten Abend hab mal ne frage habe mir vor 3 Wochen einen golf plus 1.4 tsi 122 ps bj 7 2012 mit 54.500km und 6 Gang Getriebe gekauft nun hab ich folgendes Problem wenn ich den 1. Gang einlege und die Kupplung kommen lasse sind komische Geräusche vom getriebe da man spürt es auch In der Hand von gang Hebel denke nicht das das normal sein kann ??? Und wenn ich beim fahren vom 1.gang in den 2.Gang schalte da kommt immer so ein klackern hmmm kein Plan was das ist oder normal ist ??? Und das klackern tritt auch auf wenn ich im rückwärts Gang bin und die Kupplung kommen lasse alles schon sehr komisch und des letzteren als ich den Wagen abgeholt habe und 2 Wochen gefahren bin War der wagen so leise im innenraum als wenn man denken würde der wäre gar nicht an und nun ist er auf einmal laut im Innenraum obwohl ich gar nix im Innenraum eingeschaltet habe hört sich so nach nem brummen an oder leises dröhnen hmmm naja ich hoffe mir könnte hier jemand weiterhelfen sag schon mal danke im voraus mfg robert
19 Antworten
Also als erstes sollte klar sein, bisher ist nicht von einer Garantie auszugehen.
Bleibt die Gewährleistung, die muss natürlich über den Verkäufer geregelt werden. Aber es ist nach Absprache manchmal möglich die Sache über 3. zu regeln. Dem Verkäufer sollte klar sein, in der Gewährleistung ist es vorgesehen den Aufwand zur Beseitigung des Gewährleistungsmangels auch abzugelten. D.h. die Fahrtkosten muss er tragen.
Zitat:
@736007 schrieb am 18. November 2016 um 12:05:28 Uhr:
Zitat:
@xavair1 schrieb am 16. November 2016 um 18:58:09 Uhr:
Ne. Mangel muss grundsätzlich bei deinem Vertragspartner (wo du das Auto gekauft hast) angezeigt werden.
Ich würde das auch schriflich machen (email), genau wie du das hier beschrieben hast.
Somit ist das dokumentiert und wenn du abgewimmelt wirst, trotzdem dokumentiert.
Alles schriftlich machen!Teilweise falsche Aussage!
Ist das Auto bspw. bei VW gekauft, gilt die Garantie oder Gewährleistung meist auch in anderen Filialen der selben Kette.Ergo auch hier die richtige Antwort -> Händler wo du gekauft hast fragen wo du den Schaden begutachten und reparieren lassen kannst.
Bei nicht Original VW Vertragshändler erübrigt sich das. Dann gilt was xavair geschrieben hat.
J
Bei VW gilt doch die 50km Umkreisregel(vom verkaufenden Freundlichen), oder etwa nicht?.
Bei mir wars jedenfalls schon öfter so.
Am besten in den Garantiebedingungen nachlesen, ob nähmlich der "Verkäufer" das genau weiß, bzw. wissen will.🙄
Ok ja hatte mit ihm telefoniert der meinte ich soll nach Bochum kommen und den wagen dalassen und dann nen Leihwagen nehmen den ich aber bezahlen soll
Zitat:
@uve0815 schrieb am 18. November 2016 um 23:29:34 Uhr:
Zitat:
@736007 schrieb am 18. November 2016 um 12:05:28 Uhr:
Teilweise falsche Aussage!
Ist das Auto bspw. bei VW gekauft, gilt die Garantie oder Gewährleistung meist auch in anderen Filialen der selben Kette.Ergo auch hier die richtige Antwort -> Händler wo du gekauft hast fragen wo du den Schaden begutachten und reparieren lassen kannst.
Bei nicht Original VW Vertragshändler erübrigt sich das. Dann gilt was xavair geschrieben hat.
J
Bei VW gilt doch die 50km Umkreisregel(vom verkaufenden Freundlichen), oder etwa nicht?.
Bei mir wars jedenfalls schon öfter so.
Am besten in den Garantiebedingungen nachlesen, ob nähmlich der "Verkäufer" das genau weiß, bzw. wissen will.🙄
Ja, das gilt für manche Garantiebedingungen. Garantien können ganz unterschiedlich aussehen, die werden immer nur individuell zugesichert. Nur leider liegt hier keine Garantie vor.
Nur die gesetzliche Gewährleistung, Rechte dazu sind im BGB nachzulesen.
Und ja, nen Anspruch auf nen Leihwagen hat man nicht. Sehr wohl aber auf die Fahrtkosten für hin und zurück.... da würde ich nochmal das Gespräch suchen, ob das nicht mit dem Leihwagen oder einer kostenübernahme zu einem Besuch bei einem Händler um die Ecke abgegolten ist.
Siehe BGB §439 (2)