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5er als Firmenwagen - Wie sieht die Situation bei euch aus?
Die meisten 5er dürften ja - zumindest bei den Neuwagen - als Firmenwagen zugelassen werden.
Ich kenne jede Menge Firmen mit zum Teil wirklich strengen Vorgang für die Firmenwagen. Zum Beispiel Beschränkung auf 4-Zylinder, Einhaltung von bestimmten CO2 Grenzwerten, Vorgaben für die Ausstattung, und und und ... Einige Firmen sind auch konsequent von den 3 deutschen Premiumherstellern auf VW & Co. gewechselt.
Wenn ich hier im Forum die Beiträge lese, dann habe ich den Eindruck dass hier fast nur Leute unterwegs sind, die bezüglich ihrer Firmenwagen keine Grenzen haben ... Dicke Motoren, dicke Ausstattungspakete, oftmals fast Vollausstattung.
Wie macht ihr das? Habt ihr in euren Firmen keine Vorgaben? Oder müsst ihr für die Extras auch extra zahlen? Oder seid ihr alle die Geschäftsführer eurer Unternehmen und könnt euch etwas gönnen?
Würde mich wirklich interessieren, wie das bei euch oder euren Unternehmen geregelt ist.
Beste Antwort im Thema
Kann wählen was ich will, habe diese Chance auch gnadenlos ausgenutzt :D
...bin aber nur popeliger Privatfahrer
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121 Antworten
Zitat:
Ist das ernst gemeint? Ich hoffe nicht, ansonsten ist es einfach nur wahnsinnig überheblich.
Selbst wenn ich Bereichsleiter oder Abteilungsleiter wäre kann man von einer Karriere und von genutzten Aufstiegschancen sprechen.
Solange jedenfalls genug Bewerbungen auf freie Stellen eingehen und die Fluktuation sehr gering ist ( weit unter DAX-Schnitt) wird sich an der Fuhrparkrichtlinie recht wenig ändern. Scheint ja auch so attraktiv genug zu sein "mein" Unternehmen.
Na ja, in Real-Life bist du (oder einer deiner Kollegen) der Auftraggeber meines Unternehmens und hier im Internet - halt nicht. Aber das was ich geschrieben habe, war durchaus ernst gemeint, wenngleich ich es etwas neutraler formulieren konnte, dafür entschuldige ich mich. Dennoch ist jeder seines Schicksals Schmied. Das ist, was ich eigentlich sagen wollte.
In diesem Sinne :)
P.S. Das "Sorry, dass ich frage" musstest du nicht wegeditieren, das kam nett rüber ;)
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 20. Oktober 2017 um 17:38:32 Uhr:
kann man den Anspruch auf R6 nicht aus den Genfer Konventionen ableiten?
Das ist die Basis der Genfer Konvention!