57Km/h zu schnell...
Hi Leute,
ich bin während eines Überholvorgangs mit 117 km/h(abzgl. Toleranz) in einer 60 Zone ausserhalb geschlossener Ortschaften angelasert und rausgezogen worden.Heute ist der Bussgeldbescheid gekommen:350 €(!!!),3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte!!!
Bei allen Online-Bussgeldrechnern kommt bei 57 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften eine Strafe von 150 €, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Warum ist die Strafe in meinem Fall soo viel höher??Selbst innerhalb geschlossener Ortschaften wäre die Strafe viel geringer.Das kann doch nicht sein!?
Es wird sich auf einen § 41 Abs. 2 berufen,der anscheinend eine Straferhöhung vorsieht,da es sich um eine Lärmschutzzone von 6-22 Uhr mit Tempo 60 handelt.Könnt ihr mir weiterhelfen?Ich habe bisher 0 Punkte in Flensburg und bin nicht mehr in der Probezeit.Die Tat war am 20.02.05.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Staltery21
Hier der Bescheid.
Du hast eine PN
Bei mir war es:
Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft um 65 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz) 115km/h
300,00 Euro, 2 Monate, 4 Punkte
+ 25,60 Auslagen
Bei dir:
Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft um 57 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz) 117km/h
350,00 Euro, 3 Monate, 4 Punkte
+ 25,60 Auslagen
Wahrscheinlich zählt dann doch nur die Festgestellte Geschwindigkeit die gemessen wurde???!!!!
Bei mir war es sogar noch eine 50 er Zone, bei dir nur eine 60 er Zone.
hmm....
!
falls es dich ein ganz kleines bisschen tröstet: ich laufe auch noch 2 monate, 23 stunden, 39 minuten und 5 sekunden!
Nach Bussgeldkatalog:
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
schreib deinen Fall mal bei http://www.bussgeldforum.de/ nieder! Und hole dir weiter Infos! Halte uns aber auf dem laufenden....interessiert uns alle brennend...
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Vielleicht gibt es doch noch Hoffnung.Anscheinend liegt ein Formfehler vor. Ich bin als kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern oder als Kraftomnibus mit Fahrgästen eingestuft,nicht als PKW.Deshalb die viel zu hohe Strafe.Ob die auf Dummfang ausgehen??Werd das auf alle Fälle einem Anwalt übergeben.
Vielen dank an alle
EDIT! Zum Kotzen diese Doppelmoral hier...
Hat jetzt nichts mit diesem Thread zu tun!
Die betreffende Person hat PN von MIR
Mfg Bavarian320
the Legend!
Ist halt dumm gelaufen! naja, hoffe du bekommst das hin!
Hä? Lärmschutz ist von 22-6 Uhr und du warst um 15:06 unterwegs.
Also liegts wohl doch nicht daran, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Staltery21
Ja,außerorts und schnurgerade Landstrasse..und hinter einem Baum standen sie...und dann 60er Zone.Man kann es auch übertreiben.
@commander
Dich will ich mal mit 150 übern Kuhdamm flitzen sehen ! Noch nie erwischt worden?Glückskind.
übern kuhdamm? sicher nicht... und btw, was soll ich da auch... 😉
Zitat:
sorry aber was soll man dazu sagen...
Wie was soll man dazu sagen? Außerhalb!!! was kann er dafür wenn da ne 60er zone ist? Ich selber bin ja auch der eisenharte aber näher gehe ich net ein....
Gerechte Strafe... mehr braucht man nicht dazu zu sagen...
Zitat:
Original geschrieben von Staltery21
Vielleicht gibt es doch noch Hoffnung.Anscheinend liegt ein Formfehler vor. Ich bin als kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern oder als Kraftomnibus mit Fahrgästen eingestuft,nicht als PKW.Deshalb die viel zu hohe Strafe.Ob die auf Dummfang ausgehen??Werd das auf alle Fälle einem Anwalt übergeben.
Vielen dank an alle
Sowas fällt nach der Evidenztheorie unter "offenkundiger Fehler" , d.h. der Bescheid ist nachträglich durch die Behörde korrigierbar und kann somit "geheilt" werden. Sollten jedoch die in die Begründung aufgeführten Paragraphen Tatbestandsmerkmale enthalten die sich auf ein Kfz mit Gefahrgut beziehen, sieht es schon anders aus.
Kannst es auch mal hier versuchen.