50ccm Cross Leichtkraftrad oder Roller

Hallo liebe Community,
Ich mache zur Zeit meinen Roller Führerschein AM und möchte mir bald dazu ein passendes Gefährt zulegen.
Ich möchte aber nicht so gerne Roller fahren und habe im Internet Cross Räder, wie z.B. die Kreidler Supermoto 50DD gefunden. Nun habe ich die Frage, ob es sich lohnt so eine Machine zu fahren oder ob das mit 45-50 km/h zu langsam ist. Oder gibt es ähnlich artige Modelle, die vor 1990 gebaut sind und mehr als 50 km/h laufen dürfen?
Danke im Voraus.

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Einfache Sache. Wenn die Kiste 50 ohne Drosseln läuft, dann bist du als geschulter Verkehrsteilnehmer (du machst ja einen Führerschein) dazu angehalten, entsprechend auch 50 zu fachren. Fischt dich in der Stadt einer raus mit netten 70km/h. Hast du als erstes die zulässige Höhstgeschw. innerhalb Ortschaften Überschritten, zweitens hast du dafür keinen Führerschein, drittens hast du die Bauartbedingte Geschw. von 50km/h überschritten. Du solltest dich also trotzdem an gewisse Regeln halten. Ausserort sind die meisten hier wahrscheinlich auch schneller unterwegs gewesen. Also mach dich nicht dran fest, was die Kisten laufen "könnten".

gegenbeispiel: die meisten Autos fahren deutlich über 100km/h... Aber innerorts wirst du auf einer 50er Strecke wohl kaum einen sehen, der deutlich schneller unterwegs ist. Beim Autofahrer fehlt aber der Punkt des "Fahren ohne Führerschein" und das "fahren ohne Betriebserlaubnis"...

Wenn du Zeit und Geld hast, hol dir ne Simme. Aber die sind deutlich empfindlicher als Zylinder moderner Roller. Ballerst du mit kaltem Motor los, ist die Simme keine 1000km schrott...

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Danke für die Antworten! Aber die Kreidler Florett wurde doch vor der Wende gebaut, wenn sie von Werk aus etwas schneller fährt, als eingetragen (nehmen wir an 55-60km/h), dann ist das doch erlaubt oder nicht? Der A1 Führerschein lohnt sich leider für mich nicht, da ich in 1 1/2 Jahren meinen Autoschein machen werde.

Zitat:

Original geschrieben von mobil12


[...] wenn sie von Werk aus etwas schneller fährt, als eingetragen (nehmen wir an 55-60km/h), dann ist das doch erlaubt oder nicht?

Ausschlaggebend ist was eingetragen ist. Du kannst problemlos jeden Roller auf mehr als 45 km/h bringen. Oder du besorgst dir eine »schnelle 50er« aus dem Ausland wie z.B. die Yamaha TZR 50 aus der Schweiz, welche auch die eine oder andere 125er ziemlich alt aussehen lässt.

Aber: Wenn »50 km/h« oder »45 km/h« in den Papieren steht -> dann darf sich auch nicht schneller fahren.

Zitat:

Original geschrieben von mobil12


Der A1 Führerschein lohnt sich leider für mich nicht, da ich in 1 1/2 Jahren meinen Autoschein machen werde.

Solltest du nur die Klasse B machen wollen -> macht es in der Tat wenig Sinn.

Solltest du primär den AM wollen um mobiler zu sein und noch 6 Monate warten können -> Mach den BF17 und du bekommst den AM sozusagen gratis dazu.

Grüße, Martin

Hallo! Ich habe mich gezielt zum AM -Führerschein entschieden, da ich erst Ende März 16 Jahre alt werde und man ja erst mit 16 1/2 den Führerschein B anfangen kann. Den hätte ich ja auch dann erst im nächsten Jahr, wenn ich ihn vernünftig mache und in dieser Zeit muss ich zur Schule kommen ect. .. Außerdem habe ich auch kein Bock mehr auf Busfahren, da dieser ständig zu spät kommt und viel zu überfüllt ist. Meine Cousine hat jetzt mit 17 2/3 Jahren ihren B angefangen und hat auch vorher den M gemacht und war völlig zufrieden, da sie auch nicht mehr auf ihre Eltern angewiesen war.
Ich werde mir wahrscheinlich eine Simson holen, dann darf ich 60km/h legal fahren und bin zu Frieden, danke für eure Antworten :-) !

Zitat:

Original geschrieben von mobil12


[...] Ich werde mir wahrscheinlich eine Simson holen, dann darf ich 60km/h legal fahren und bin zu Frieden, danke für eure Antworten :-) !

Die Kosten welche an einer Simme hängen aber nicht unterschätzen. Die zieht sich mit ihren 3 PS fast die gleiche Menge an Gemisch durch wie meine 600er an Super E10. Und in der Anschaffung war meine 600er vermutlich auch noch günstiger... 😉

Aber: Du wirst das schon machen...

Grüße, Martin

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Ich weiss nicht wo das Problem ist. Den B und den A1 zum richtigen Zeitpunkt zusammenmachen. Die Prüfung ist dann 1Jahr gültig. Entsprechend darfst du deine Theorie nach deinem Geburtstag erst machen. Dann schaukelst du frühlich mit 120 klamotten durch die Stadt und fängst im Herbst deine praktische B-Ausbildung an.

...zumal der AM auch seine 600 - 800 € kosten wird.

Grüße, Martin

also ich bin auf dem "Dorf" gross geworden. Wir konnten alle schon vor der Fahrschule fahren. Ich war Spätzünder mit 15... Dafür bin ich mit 13 schon im Auto gefahren. Der Fahrleher machte nur noch einen kleinen test auf dem Feldweg, bevor es auf die Strasse ging. Den A1 hatten wir nach 2-3 Monaten, weil auch die theorie nur 1x die Woche war...

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


[...] Wir konnten alle schon vor der Fahrschule fahren. [...]

Pflichtstunden gibt es keine, aber das Drumherum kostet eben auch. Pauschalen der Fahrschule, die Prüfungen selbst (sowohl beim TÜV wie auch bei der Fahrschule), Antrag beim Amt, da kommt schon einiges zusammen.

Ich habe in einem 125er Forum überschlagen das der normale Papierkram (Sehtest, Meldebescheinigung, Antrag, TÜV-Prüfungsgebühr, etc.) schon rund 160 Euro frisst. Je nachdem was noch an Fahrstunden und der Pauschale für die Anmeldung bei der Fahrschule, Unterrichtsmaterial und Theoriestunden zusammenkommt -> auch nicht ganz ohne.

Grüße, Martin

Nicht dass ich die Simme kenne, aber die Kreidler war fix und deutlich über 50 unterwegs.
Laut Tacho.
K.

Zitat:

@X_FISH schrieb am 3. März 2013 um 10:19:05 Uhr:



Zitat:

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Gleiches war vor dem Inkrafttreten der Novellierung am 19.01.2013 für die Klasse M zu lesen.

Also generell erst einmal maximal 50 km/h für die Klasse AM wenn die Maschine vor 2001 auf den deutschen Markt gekommen ist..

Zitat:

@X_FISH schrieb am 3. März 2013 um 10:19:05 Uhr:



Zitat:

b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Also: Wenn du 'ne Simme (S70 und SR80 oder den Sperber) kaufst -> mit 70 ccm und 75 km/h auch mit dem AM zu führen. Auch wenn sie per Definition eigentlich keine Kleinkrafträder mehr sind.

Grüße, Martin

Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen.

Die 50ccm Grenze gilt auch für die alten Ostmopeds , lediglich 60 km/h sind möglich.

S70 SR80 und Sperber sind LKR und mit AM nicht legal zu fahren.

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