440i Verkauf unmöglich?
Servus zusammen, bin mir nicht sicher ob es hierher gehört?
Habe meinen 440i ins Internet gestellt.
Dieser muss wegen Platzmangel leider nach genau einem Jahr einem 5er Touring weichen.
Aber ist es möglich das keiner Interesse hat, oder liegt es an der C-Krise?
Ist die Anzeige so in Ordnung?
Würde mich über jeden Tipp freuen.
In diesem Sinne euch allen allzeit gute Fahrt.
Gruß Tiki
Dieses Angebot habe ich bei mobile.de gefunden:
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
BMW 440 Gran Coupé *HUD*LED*SPORT*GARANTIE
Erstzulassung: 03/2018
Kilometer: 42.800 km
Kraftstoffart: Benzin
Preis: 31.999 €
Beste Antwort im Thema
Wegen 990 € würde ich mir den ganzen Zinnober niemals antun. 😰
Stell’ die Kiste beim Händler ab und gut ist .....
Dann hörst du auch nie wieder was davon. Das kann bei einem Privatverkauf ganz anders sein! 😮🙄
188 Antworten
Zitat:
@jukkarin schrieb am 14. Mai 2020 um 11:32:39 Uhr:
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 14. Mai 2020 um 10:57:34 Uhr:
„Ohne Gewähr“ bezog sich ergo auf den Anzeigentext.Gewährleistung ist etwas ganz anderes 😉
Gewährleistung gilt nur wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, oder?
Jukka
Falsch!
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Mai 2020 um 12:01:56 Uhr:
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 14. Mai 2020 um 10:57:34 Uhr:
„Ohne Gewähr“ bezog sich ergo auf den Anzeigentext.Gewährleistung ist etwas ganz anderes 😉
Dann erkläre bitte den Unterschied.
Er meinte damit, dass er nicht für die in der Beschreibung gelistete Ausstattung haftet. Wenn da Tempomat steht, ohne dass einer verbaut ist, haftet der Verkäufer dafür nicht.
So hab ich's verstanden.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 14. Mai 2020 um 11:55:01 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Mai 2020 um 10:49:53 Uhr:
Ob das klug war?
Willst du denn die Gewährleistung nicht ausschließen, oder willst du dich erst später, z. B. beim Abschluss des Kaufvertrages, diesbezüglich mit dem Käufer rumärgern, der anhand der Anzeige davon ausgehen kann, dass du die gesetzliche Gewährleistung übernimmst.MWn sind Garantie und Gewährleistung bei einem Privatverkauf ausgeschlossen und es ist irrelevant ob man das dazu schreibt oder nicht.
Auch falsch!
Gewährleistung kann ein Geschäftsmann auf ein Jahr begrenzen, ein Privatverkäufer kann die ausschließen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Nein. Gewährleistung (und Garantie, zwei völlig unterschiedliche Dinge) ist natürlich immer möglich! Somit sollte sie ausgeschlossen werden wenn nicht gewünscht.
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Zitat:
@asphyx89 schrieb am 14. Mai 2020 um 12:03:21 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Mai 2020 um 12:01:56 Uhr:
Dann erkläre bitte den Unterschied.
Er meinte damit, dass er nicht für die in der Beschreibung gelistete Ausstattung haftet. Wenn da Tempomat steht, ohne dass einer verbaut ist, haftet der Verkäufer dafür nicht.
So hab ich's verstanden.
Der Verkäufer haftet für die Beschreibung.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 14. Mai 2020 um 12:03:21 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Mai 2020 um 12:01:56 Uhr:
Dann erkläre bitte den Unterschied.
Er meinte damit, dass er nicht für die in der Beschreibung gelistete Ausstattung haftet. Wenn da Tempomat steht, ohne dass einer verbaut ist, haftet der Verkäufer dafür nicht.
So hab ich's verstanden.
Genauso war es gemeint! Danke!
@Oetteken genau. Deshalb kann man den Passus auch gleich streichen, was ja mittlerweile erfolgt ist.
Aber mit der Reifenmarke geht der doch bei BMW nicht raus. Oder? Und ich muss auch sagen nie wieder einen ohne M Ausstattung. Habe mal beim e46 nachgerüstet, war richtig teuer.
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 14. Mai 2020 um 12:13:47 Uhr:
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 14. Mai 2020 um 12:03:21 Uhr:
Er meinte damit, dass er nicht für die in der Beschreibung gelistete Ausstattung haftet. Wenn da Tempomat steht, ohne dass einer verbaut ist, haftet der Verkäufer dafür nicht.
So hab ich's verstanden.
Genauso war es gemeint! Danke!
@Oetteken genau. Deshalb kann man den Passus auch gleich streichen, was ja mittlerweile erfolgt ist.
Nochmal, der Verkäufer haftet für die Beschreibung.
Daher nur Angaben machen, die den Tatsachen entsprechen.
Man darf auch nichts verschweigen, wenn der Wagen also einen Unfallschaden hatte oder einen Defekt hat, muß man das unaufgefordert offenbaren.
Wenn man die gesetzliche Gewährleistung nicht explizit ausschließt, dann gilt diese.
Der Wagen ist Sauber, kein Unfall und Defekte. Die Reifen mit den Felgen habe ich gekauft, ABE liegt bei! Somit alles in Ordnung. Ich verlasse mich auf die Werksgarantie, die schon viel Wert hat.
@Oetteken nochmal: ich hab auch nichts anderes behauptet! Falsch zitiert?
Das Thema arglistig verschwiegene Mängel können wir uns sparen, der TE hat diesbezüglich ja für Klarheit gesorgt.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 14. Mai 2020 um 17:35:36 Uhr:
Wenn man die gesetzliche Gewährleistung nicht explizit ausschließt, dann gilt diese.
Der Verkäufer sollte tatsächlich auch bei Privatverkauf die Gewährleistung für den PKW ausschließen. Ein Kaufvertrag kommt aber erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot- u. Annahme) zustande. Die Verkaufsanzeige stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
Zitat:
@Z4-6 schrieb am 13. Mai 2020 um 21:26:10 Uhr:
Ich würde auch sagen, dass hier ein fehlendes M-Paket und vor allem das fehlende M-Lenkrad ausschlaggebend ist.
Gerade letzteres wäre für mich ein absolutes no go - erst recht bei einem 440i.
Das ist reine Geschmackssache. Für mich wäre ein M-Paket ein absolutes no go...
Auch die Farbe der Innenausstattung ist reine Geschmacksache.
Was aber objektiv richtig schlecht ist, sind die Bilder. Man kann auch mit den Smartphone gute Bilder machen, muß es aber natürlich beim Fotographieren quer halten. Aber da befindest du dich in guter (schlechter) Gesellschaft, ein Großteil der Bevölkerung ist dazu nicht in der Lage.
Was auch schlecht ist, ist die Ausstattungsliste in der Annonce. Navigationssystem. Welches? Business oder Professional? Soundsystem. Welches? Hifi, Harman-Kardon? Lederlenkrad. Hat er serienmäßig. Welches Lenkrad ist verbaut? Standard, Sport oder M? Leichtmetallfelgen. Toll. Welche? Die sind schwarz? Serienmäßig von BMW? usw. (schwarze Felgen sehen für mich immer nach getunt aus)
Mobile unterscheidet da zu wenig. In einer professionellen Anzeige steht die BMW Ausstattungsliste incl. der Codes von BMW. Auf die Codes kann man notfalls verzichten, aber die vollständiger BMW Sonderausstattungsliste ist Pflicht.
Außerdem kann es bei so einem Auto etwas dauern. Ein paar Monate können schon ins Land gehen.
Da kann man so nicht sagen.
Es ist keineswegs so, dass die Verkaufsanzeige keine Bedeutung mehr hat, wenn ein Kaufvertrag erstellt wird.
Vielmehr gelten die Beschreibungen in der Verkaufsanzeige so lange als vereinbart, bis der Verkäufer sich ausdrücklich davon distanziert.
Wenn man als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen will, dann ist es seriös, das bereits in der Anzeige anzugeben.
Um das Beispiel mit dem Tempomat aufzugreifen.
Wenn in einer Verkaufsanzeige eine Sonderausstattung aufgeführt ist, die das Fahrzeug aber nicht besitzt, dann muß im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Ausstattung nicht vorhanden ist, es genügt also nicht, wenn diese Ausstattung im Kaufvertrag nicht wieder aufgeführt wird.
Man sollte einen Autoverkauf nicht als Lappalie betrachten, es gibt reichlich Gründe für juristische Auseinandersetzungen, wenn man Fehler begeht.
Ich habe auch nicht geschrieben, dass die Verkaufsanzeige keine Bedeutung mehr hat. Dennoch vermischt du gerade so Einiges. Eine fehlerhafte Ausstattungsliste ist nicht mit dem Ausschluss der Gewährleistung gleichzusetzen.
Es verliert sich schon alles wieder sehr im Detail.
Aber sind die Angaben in der Verkaufsanzeige zugesicherte Eigenschaften? Wird die Anzeige immer in den Kaufvertrag mit einbezogen?
Ich hatte ein mal eine kleine juristische Auseinandersetzung und da war das was in der Verkaufsanzeige stand nichts wert.