40 TFSI Sportback / AHK
Ich habe jetzt eigentlich alle Beiträge zum Thema AHK gelesen,so richtig weiter gekommen bin ich jedoch nicht....
Ich beabsichtige demnächst auf besagten Wagen zu wechseln,und wüßte gerne ob wegen des Allradantriebs eine abnehmbare - oder schwenkbare Version verbaut werden kann.
Wenn ich einige Beiträge richtig gedeutet habe,ist die Benutzung als reine Vorrichtung für den Fahrradtransport kein Problem...
Ähnliche Themen
13 Antworten
Moin, es gibt spezielle AHKs für den Fahrradtransport. Aber warum keine normale AHK? Das Problem besteht doch nur beim S/RS 3, oder?
Verstehst Du unter ,,Normal "eine abnehmbare AHK...
Ne, die nicht normale kann nur einen Radträger aufnehmen, aber keinen Anhänger. Da ist auf demKugelkopf so ein Schnippi drauf der das verhindert. Eine normale für beides kann eine starre oder eine Abnehmbare sein. Ist bei Dir eine Anhängelast eingetragen? Beim S3 eben nicht, daher ist es da schwieriger.
Habe soeben ein Angebot über etwas mehr als 2000€ erhalten.
Eingetragene Zuglast 1600 kg.
Nein,ich habe noch keinen A3.Der Wagen steht noch beim Händler in Achim...
Das ist teuer. Ich habe 1000 bezahlt. Abnehmbar. Dann allerdings nochmal knapp 600 für die Eintragung. S3 halt
Zitat:
@Bueller57 schrieb am 13. September 2023 um 09:11:20 Uhr:
Das ist teuer. Ich habe 1000 bezahlt. Abnehmbar. Dann allerdings nochmal knapp 600 für die Eintragung. S3 halt
Wo hast Du den Einbau machen lassen, wenn ich fragen darf? Gab's Trouble bei Werkstatt oder TÜV, weil keine Anhängelast eingetragen war?
AHK für Fahrradträger steht nämlich bei meinem S3 auch noch auf der Agenda... ;)
Moin, den Einbau der A3 AHK hat eine kleine Werkstatt hier vor Ort gemacht. Der TÜV wollte dann, trotz vorheriger Zustimmung, nicht Eintragen. Dann habe ich ein Gutachten zur Erhöhung der Anhängelast gekauft, von 0 auf 2040 KG, das hat der TÜV dann sofort eingetragen. Es gibt aber auch spezielle AHK nur für den Betrieb von Radträgern. Ich hatte aber schon die AHK verbaut weil der TÜV erst eintragen wollte. Billiger sind die auch nicht.
Zitat:
@Bueller57 schrieb am 15. September 2023 um 09:38:16 Uhr:
[...] ein Gutachten zur Erhöhung der Anhängelast gekauft, von 0 auf 2040 KG, das hat der TÜV dann sofort eingetragen. [...]
Wie hoch ist deine zGM des Fahrzeugs?
Zuggesamtgewicht 4090 KG. War das gemeint?
Nein, der Wert der unter F.1 im FZ-Schein steht.
Ah ok, danke. Dann ist das schon ein ordentliches Gewicht. Die (erhöhte) Anhängelast darf das Gesamtgewicht nämlich nicht überschreiten. Hätte nicht gedacht, dass der über 2t kommt. Aber dann ist ja alles gut.
Hätte ich auch nicht gebraucht, wurde aber so eingetragen