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3-Speichen-Lenkrad

Themenstarteram 7. Januar 2006 um 21:54

Wusste nicht wie ich mein Problem als Überschrift schreiben soll :)

Also ich fahre nen 1.4er mit nem 4-speichen Lenkrad. Meine Eltern fahren nen V5 mit 3-speichen lederlenkrad. Wäre es ein Problem wenn ich die austauschen würde? Würde der Tausch der Lenkräder was am Fahrverhalten beider Fahrzeuge ändern? Vor allem beim V5? also mir wärs ja recht wenn mein 1.4er danach sportlicher fahren lassen würde :D aber ich weis nicht ob es meinem dad gefallen würde wenn sein V5 danach ein bisschen komisch zu fahren wäre... (Ich glaub aber merken würde er nicht das da ein anderer Lenker dran ist ;))

Ist der Ab- bzw. Einbau eines Lenkrades kompliziert? Muss das ein Freundlicher übernehmen (zwecks dem Airbag) oder kann ich das auch in ner freien Werkstatt machen lassen?

Würde mich auf ein paar hilfreiche Antworten freuen ;)

Gruss

K2daR

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17 Antworten
am 7. Januar 2006 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von mc_eck

Der V5 ist zwar in der Basis auch nicht der Reißer (Verbrauchs/Leistungstechnisch).

Leistungstechnisch im Vergleich zum 1,4er auf jeden Fall. :D

hmm,

dann hab ich mal ne blöde frage, WO steht DAS, dass der verbau "unbenutzter" (im sinne von nicht ausgelöster) airbageinheiten verboten ist?

dann wäre lt. deutscher definition jeder airbag, der von seinem im Werk, also werksseitig montierten position entfernt wurde, ein Gebrauchtgegenstand und der wiedereinbau bei VW verboten!

wo liegt da der sinn? bzw wiso durfte ich dann mein lenkrad tauschen?

mfg

am 8. Januar 2006 um 0:20

Die Unzulässigkeit ergibt sich bereits daraus :

Bei Ersatz einer Airbageinheit ist eine Registrierung beim Hersteller zwingend erforderlich.

Dieser Registrierung ist ein Code-Aufkleber beizufügen, auf welchem sich die Daten des Airbagmodules befinden.

Dieser Aufkleber ist NUR bei einem Neuteil vorhanden !

Somit ist die Registrierung eines gebrauchtteiles nicht möglich. Obendrein ist das Gebrauchtteil bereits für ein anderes Fahrzeug registriert.

Erfolgt keine Registrierung beim Hersteller, was immer nachvollziebar ist, erlischt die BE !

Im Schadensfall ( z.B. unzulässige Airbagauslösung / Falschauslösung / Nichtauslösung ) bestehen dann Keine Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller !

Wird in einem solchen Fall dann ermittelt, das am Airbagsystem manipuliert wurde ( unzulässige Teile verbaut ) ist der Fahrer bzw. Halter Schadenersatzpflichtig !

Es ergibt sich weiterhin aus den " Nachweispflicht über den Verbleib " laut SprengG. bzw. GGVS.

 

Daher wird sich auch jede Fachwerkstatt weigern, einen solchen Umbau, wie er hier angedacht ist, durchzuführen.

@Wing2579

Ein Lenkrad fällt nicht unter das SprengG. , nur die Airbageinheit.

Somit ist der Ersatz des Lenkrades zulässig, da die Airbageinheit bereits zu diesem Fahrzeug registriert ist.

__________________________________________________________

Daraus ergibt sich hier:

Wenn man von 3-Speichenlenkrad auf 4-Speichen oder andersrum umrüsten möchte, kann zwar ein gebrauchtes Lenkrad verwendet werden, aber der Airbag muß, da der Alte nicht passt, als NEUTEIL verbaut werden !

Desweiteren ist zu beachten:

Es gibt Airbageinheiten von verschiedenen Herstellern.

Ein Teileersatz ist nur mit Teilen des gleichen Herstellers zulässig, da es sonst u.U. zu massiven Fehlfunktionen kommen kann.

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