3 mal Geblizt

Hallo zusammen,

bevor ihr meckert, Ich habe meinen Frührerschein seit ca 3 1/2 Jahren bin in der zeit ungefähr 150.000km gefahren. Jeder fähr mal zu schnell nur bei manchen sieht es die Rennleitung und bei anderen nicht.

Ich wurde das erstemal vor 1 1/2 Jahren geblitzt außerhalb mit 26 zu schnell.
Das gab 3 Punkte + Aufbausiminar, mein Führerschein wurde eingezogen weil ich keine Info von meinem Dad bekommen habe das ich ein Aufbauseminar machen muss da ich bei meiner Freundin gelebt habe.

jetzt wurde ich vor ca 3 Wochen in der Ortschaft ( 2 Häus) mit 25 zu schnell geblitz ich habe nur ein Anhörungsbogen erhalten. Diesen ausgefüllt und zurück geschickt. Aber noch kein Schreiben mit Punkten und Bußgeld bekommen.

Jetzt wurde ich heut in der Mittagspause wieder geblitzt mit 26 zu schnell außerhalb wieder.

Was habe ich zu erwarten befinde ich mich trozdem in der Stufe zwei der Probezeit oder haut es mich jetzt in zwei und dann in drei sprich den entzug der Fahrerlaubniss.

Ich muss jeden Tag 60km zur Arbeit fahren also 120 am Tag ich komme vom Kuhdorf und bei uns fährt der erste Bus um 9 ich muss aber schon um 9 auf der Arbeit sein.

Was kann ich da machen?

Bitte nur um gescheite Antworten.

Beste Antwort im Thema

Tja,
anscheinend haste aus deinem ersten Fehler net gelernt.
Ich weiß net, was man zu soviel Dummheit noch sagen soll.
Klar wird jeder mal geblitzt, einschließlich mir, aber soviel drüber???
Never!!!

Sorry, nimms mir net für krumm, aber als es Hirn und gesunden Menschenverstand sowie eine Portion Vorsicht/ gegenseitige Rücksichtnahme gab, warste abscheinend grad net anwesend.
Was hast Du dazu in der Fahrschule gelernt???
Vielleicht erinnerst Du dich da mal dran.

Fleppe weg und gut is.

Gruß Roger

Ps: Mögen die MT-Moderatoren biite meine Comments stehn lassen.
Sie verstoßen net gegen die Vorschriften und ein Recht auf freie Meinungsäußerung besteht meinerseits ebenfalls 😉

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So, jetzt mal zu den Folgen:

Du hast 2X Glück gehabt. Ein mal, dass die zwei Verstöße über 25 km/h nicht innerhalb eines Jahres liegen.

Ein zweites Mal, weil du noch kein Schreiben bekommen hast, dass dir empfohlen wird, eine verkehrspsychologische Beratung zu machen. Denn sonst wärst du den Führerschein jetzt für 3 Monate los, wenn der zweite Verstoß bereits rechtskräftig wäre. Allerdings heißt es jetzt: Bis zum Ende der Probezeit keinen A-Verstoß mehr, also nicht mehr über 20km/h geblitzt werden. Ansonsten ist der Lappen für eine Zeit weg, da hilft dann auch kein Weinen und Diskutieren mehr.

Überdenke deine Fahrweise. Es ist höchste Zeit dafür! Den ersten Schritt hast du ja schon mal gemacht und eingesehen, dass du einfach zu schnell unterwegs sein wolltest und die Verstöße kein Zufall waren. Wenn sowas auf der Arbeitsstrecke passiert, kannst du das ja auch niemandem ernsthaft erzählen.

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78


@StefanLi,

Falsch!!!

Ummelden muß man sich nur, wenn man länger als 3 -6Monate am Stück ununterbrochen bei jemanden Anderem wohnt, als an der gemeldeten Heimatadresse 😉.
Fährt man zwischendurch mal wieder nach Hause und übernachtet dort, fängt die Frist wieder von vorn an.

Vorher net.

Gesetzmäßigkeiten und Vorschriften prüfen, bevor man sowas postet 😉

Gruß Roger

Dann mag es länderspezifische Unterschiede geben. Für NRW (das kenne ich/da wohnen die meisten) gilt:

Zitat:

§ 13 (Fn 9)
Allgemeine Meldepflichten

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.

(3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmungen umfaßt, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

[...]

§ 15
Begriff der Wohnung

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. § 22 bleibt unberührt.

[...]

§ 25 (Fn 9)
Abweichende Regelungen

(1) Wer im Inland nach § 13 oder nach § 22 gemeldet ist und zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2. Ist er nach den zwei Monaten nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1).

Gruß

Stefan
(brauchte ich nicht prüfen, habe in der Schule aufgepasst)

@Stefan,
dann sind es bei Dir nur 2Monate 😉.

Hierzu kommt aber, das der Te dort net eine Wohnung bezogen hat, sondern nur bei seiner damaligen Freundin geschlafen hat.

Was wiederum ein anderes Verhältnis darstellt 😉

Und Google und Wikipedia als Schulaufpassen zu deklarieren halte ich für sinnfrei 😉😛😁

Is hier aber net Thema dieses Theads wo der Te wohnt 😉

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von Bigd90


Ich habe den Brief normal ausgefüllt mit Wohnsitz .
Und habe dann nur immer meine freizeit bei meiner freundin verbracht, und die Post davon nicht persönlich erhalten als wir uns getrennt bin nach hause und da lag der offene brief dazu auf dem tisch.

Warum hast du für die Zeit deiner Abwesenheit keinen Nachsendeantrag für deine Post gestellt? Welche Anweisungen hattest du deinem Vater für die Postbearbeitung gegeben?

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Nur mal ne klitzekleine Frage am Rande, bin ich ein wenig bluna oder....?
Soviel ich mitbekommen habe geht es doch hier nicht um den Wohnsitz des TE, oder wo seinen Freundin oder sein Bruder oder sonst wer wohnt, es geht auch nicht darum ob sein Vater oder jemand anderes den Anhörungsbogen verschlampt hat, das wertet die Behörde eh als Schutzbehauptung. Hier geht es doch darum das der TE 3 x innerhalb der Probezeit mit 25/26 kmh über normal Null geblitzt wurde und die ihm daraus erwachsenen Konsequenzen, oder bin ich da falsch?
Selbst vor Gericht wird er nur ein mitleidiges Lächeln betreff des Erhalt seines Arbeitplatzes erhalten.
Also was soll das ganze Gelaber betreff des Wohnsitzes de TE.

In der Schule hätte man gesagt, Thema verfehlt, 6 setzen.

Auch mir hat man mal den Lappen für einen Monat weggenommen, vor Gericht hat der Richter gesagt, wenn sie keine Fahrerlaubnis haben, diese jedoch zum Broterwerb benötigen, nehmen sie sich für die Zeit einen Fahrer. Recht hatte er.

Schubilein

Zitat:

Original geschrieben von schubilein


Soviel ich mitbekommen habe geht es doch hier nicht um den Wohnsitz des TE, oder wo seinen Freundin oder sein Bruder oder sonst wer wohnt, es geht auch nicht darum ob sein Vater oder jemand anderes den Anhörungsbogen verschlampt hat...

Sicherlich geht es primär nicht um die o.g. Punkte; diese zeigen jedoch expemplarisch, wie leicht es ist, auf Nebenschauplätzen Fehler zu machen, die anschließend das Hauptanliegen noch weiter verkomplizieren und verteuern. Wir wollen den TE hier davor bewahren, ähnlich gelagerte Fehler nun ein weiteres Mal zu machen.

@schubilein

Da schreiben wohl wir zwei aneinander vorbei: Du und ich!! Die Fahrerei des TE verurteile ich genau wie du. Er wird seine hoffentlich deftige Strafe bekommen, damit es auch bei ihm ankommt! Ich hatte ja schon bereits geäußert, dass ich so meine Zweifel habe, ob er überhaupt die Fähigkeit besitzt, sich künftig etwas am Riemen zu reissen.
Die verdiente Strafe ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite heisst aber auch, dem Ratsuchenden hier einen Weg aufzuzeigen, wie er die führerscheinlose Zeit überbrücken könnte. Wie sagte schon Tegtmeier: Mensch bleiben!

Frohes Fest

Eventuell hilft hier ja auch eine verkehrspsychologische Beratung. Eine reine Nachschulung ist nicht in allen Fällen der zum Erfolg führende Weg.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Die verdiente Strafe ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite heisst aber auch, dem Ratsuchenden hier einen Weg aufzuzeigen, wie er die führerscheinlose Zeit überbrücken könnte. Wie sagte schon Tegtmeier: Mensch bleiben!

Frohes Fest

Welche führerscheinlose Zeit? Wenn die Angaben des TEs so stimmen, dann kommt kein Fahrverbot auf ihn zu.

Aber auch nur dann, wenn in Zukunft kein weiterer Verstoß ähnlichen Kalibers dazukommt...

Ich finds schon geil, wenn ein Thread mit einer Rechtfertigung des TE's anfängt.
Dann nehme ich mir auch mal die 5 Minuten und lese mir recht unterhaltsame 6 Seiten durch.
Mit der Erkenntnis...der TE denkt nur bis 12 Uhr und ihm geht ordentlich der Stift.

Weiter so!!!

Edit...
Und wenn ich Sachen lesen wie "Es kann doch mal passieren...Ihr haltet euch also alle an die StVO...",
da würd es mich umso mehr freuen, wenn der TE bald mal seinen Lappen abgeben darf.

Es hört sich alles sehr löblich an, den TE vor weiterem Fehverhalten ab zuhalten, glaubt ihr wirklich an das was ihr schreibt, oder ist hier der Wunsch Vater des Gedanken? Wer 3 x (drei) den gleichen Fehler begeht, boah den wollt ihr hier bekehren, ich kann es nicht fassen wie naiv ich doch bin, dass ich das nicht begreifen kann. Wenn ihr glaubt, dass der sich auch nur einen Jota darum schert was wir hier schreiben, dann kann ich nur sagen, willkommen auf diesem Planeten.

Schubilein, der etwas zurück gebliebene.

Zitat:

Original geschrieben von schubilein


Wer 3 x (drei) den gleichen Fehler begeht, boah den wollt ihr hier bekehren, ich kann es nicht fassen...

Ich halte es auch im realen Leben so, daß jeder 3 (!) Chancen verdient hat. Kritisch wird es erst, wenn er die Sache auch beim 4. Mal vergeigt.

Mir ist es ehrlich gesagt ziemlich wurscht, ob der TE sich von nun an am Riemen reißen wird oder nicht. Sollte er es nicht schaffen, wird er die Quittung dafür wohl relativ bald bekommen.

Übrigens: Die Führerscheinbehörde kann nach Entzug der FE in der Probezeit für die Wiedererteilung eine MPU anordnen, wenn Zweifel an der Eignung bestehen. Und wenn jetzt noch ein vierter Verstoß in der Probezeit dazukommen sollte, würde ich meine Hand sicher nicht dafür ins Feuer halten, dass die Behörde nicht zu diesem Schluss kommen wird.

3x mal so viel zu schnell in der kurzen zeit?
dann auch noch einmal davon innerorts?

tut mir leid, da hilft nix mehr... führerschein weg und gut is... jeder darf fehler machen. nur sollte man(n) den gleichen fehler nicht 2 (3) mal machen...

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