3. Bremsleuchte!!!
Hey @ all!
Ich hatte heute einen Ford Focus vor mit und der hatte in seiner 3. Bremsleuchte "Focus" stehen wenn er auf die Breemse getreten hat. finde das das schon ziemich genial aussah. Nun meine Frage habt ihr eine Idee wie man das hin bekommen könnte??? Also dann logischer weise mit Astra das ist ja klar. Aber mich würde mal interessieren ob jemand eine Idee hat wie man das bewerkstelligen könnten!!
Danke im vorraus!!
38 Antworten
nicht STVZO konform, ganz einfach....
also sein lassen, oder mit den konsequenzen leben wenn dir eienr drauf bügelt
der G hat ned umsonst LEDs als 3. bremsleuchte, damit die SCHNELL zu erkennen sind und ned durch nen spruch verwirren sollen
3.Leuchte
Hallo, ich habe auch schon so was gesehen aber die 3.Bremsleuchte ist original mit schrift, da versteh ich nicht warum es verboten ist??
Mfg Steffen
Hihi 🙂, da fällt mir ein, was ich letztens gesehen habe:
Ich weiß ja nicht, wieviele von Euch diese ganz alten typischen Omnibusse kennen, bei denen der Haltewunsch im Bus mit einer Leuchte angezeigt wurde "Wagen hält".
Ich sah neulich einen alten VW-Bulli (T2), bei dem sich der Besitzer so eine Originalleuchte aus nem Bus als 3. Bremslicht in die Heckscheibe geklebt hat. Fand ich irgendwie witzig.
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Weil im Gesetz steht das es keinen beleuchteten Schriftzug am Auto geben darf oder so ähnlich.
Wo soll dass denn bitte stehn??
Allein die ganzen Tracker mit ihre beleuchtete Schilder in der Kabine.
Das is Käse was du redest
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
Wo soll dass denn bitte stehn??
Allein die ganzen Tracker mit ihre beleuchtete Schilder in der Kabine.
Das is Käse was du redest
Aber soviel ich weiss sind auch diese Schilder nicht erlaubt. Man bedenke das man ja noch nicht mal einen beleuchteten schaltknauf haben darf oder durfte :-)
Es gibt Leute die meinen es ist alles erlaubt was in irgendeinem Gesetz steht und auch nur dass
und es gibt Leute die der meinung sind alles was in keinem Gesetz steht bzw nicht eindeutig geregelt ist, ist genauso erlaubt bzw nicht verboten
um damit auf die Thread Frage zurück zu kommen
so ein Aufkleber is ja nicht verboten
sondern nur nicht im Bereich der STVO zugelassen
da besteht ganz klar ein Unterschied
3. Bremsleuchte
Es gab im Jahr 1997 ne art Stichtag da mussten alle Neufahrzeuge mit einer 3ten Bremsleuchte ausgerüstet sein.
Somit is das Teil Pflicht und wenn man da einen Kleber drauf macht oder sontwie irgednwas manipuliert dann kommt das gleich wie wenn man seine Rückleuchten lasiert oder sonstwie nen Quatsch mit seinen Scheinwerfern oder Leuchten veranstaltet!
Muss denn immer alles explizit verboten sein? Der gesunde Menschenverstand sollte einem da schon weiterhelfen!
Und bei Fahrzeugen die vor 1997 gebaut wurden und die 3te Bremsleuchte nachgerüstet wurde gehts auch net weil was verbaut ist muss ordnungsgemäss funktionieren!
Ist wie mit Nebelscheinwerfern, sind nicht vorgeschrieben aber wenn se verbaut sind und net funktionieren dann meckert der Tüv auch!