3.0TDI Motorproblem- Motorschaden ?
Hallo
Ich habe ein Problem mit meinem dicken 🙁.
Bin mit ca. 180km/h auf der Autobahn unterwegs gewesen, als der Wagen aufeinmal obwohl ich den Fuß vom Gas nahm selber beschleunigte und dann ging die Temperatur hoch es "klackte" einmal und der Audi war aus. So nun vorsichtig rüber von links nach rechts auf den Standstreifen. Nach mehreren Startversuchen ging er irgendwann wieder an hörte sich aber um mal einen Vergleich zu haben an wie ein Roller! und ging sofort wieder aus. Das komplette Kühlwasser lag unterm Auto und am Ölmesstab kam das Öl rausgeschossen.
ADAC sagt Motorschaden 🙁
Woran kann es denn gelegen haben und kann man den Motor eventuell noch retten?
Ich hoffe ich habe den Fall verständlich erklärt und mir kann jemand weiterhelfen.
Ich komme aus Salzgitter
Beste Antwort im Thema
wenn der Schaden schon vorher da war, dann wird er wohl kaum noch problemlose 50.000 km gefahren sein;
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kotakpay
Hat der Verkäufer die Garantie im Kaufvertrag ausgeschlossen? Wenn nicht, hast du eventuell Chancen ggü. Verkäufer. Denn soweit ich weiß ist es, dass wenn man als Privatperson im Kaufvertrag die Garantie oder Gewährleistung nicht schriftlich ausschließt, haftet man für den Schaden. Du wirst aber noch sicher irgendwie beweisen müssen, dass der Schaden am Fahrzeug schon vorher vorhanden war.
Und nochmal: die Gewährleistung ist gesetztlich, die Garantie freiwillig. Die Garantie muss man nicht ausschließen, die Gewährleistung kann man von privat an privat ausschließen. Die Beweislastumkehr gilt erst nach Ablauf der ersten 6 Monate und da der Kauf erst drei Monate her ist, liegt die Beweislast beim Verkäufer - sollte er wirklich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben.
5000€ klingen allerdings schon nach wenig Geld, selbst für einen 2005er wenn er denn wirklich - wie behauptet - Vollausstattung hat. Ob man dem VK daher nach 50tkm wirklich an den Kragen will...?
Ich meinte natürlich die Gewährleistung, nicht Garantie. Sorry, mein Fehler.
Also da frag ich mich echt was den Leuten manchmal im Kopf rum geht?!?
Ein Auto fast 10 Jahre Fahrzeug für billiges Geld kaufen mit 170tkm uffm Buckel...
Dann selber nochmal 50tausend runterreißen...
Und wenn was über den Jordan geht, einfach den VK zur Rechenschaft ziehen wollen!?!(eventuell noch mit Hilfe vom Rechtsanwalt)
Stellt euch doch mal in die Lage des VK, wenn ihr privat so ein Auto verkauft!!!!
Wenn ich vorher schon weiß, daß ich so viel fahren muss und nur 5000€ zur Verfügung habe, dann muss ich ich eben Kompromisse eingehen...
Dann kann es halt eben kein Audilein sein, sondern was anderes mit weniger km, daß es auch ne Weile hebt...
Ich habe garnicht gesagt, dass ich den Verkäufer verklagen möchte. Das Thema kam auf ich sagte dazu aber nichts. :/
Der Wagen steht gerade in einer Halle und wird komplett zerlegt. Leider muss derjenige der daran schraubt noch arbeiten. Bisher hat er aber schon festgestellt das Ventile krum sind, mehr weiß ich selbst noch nicht, ich muss halt abwarten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Philippooo
Der Wagen steht gerade in einer Halle und wird komplett zerlegt. Leider muss derjenige der daran schraubt noch arbeiten. Bisher hat er aber schon festgestellt das Ventile krum sind, mehr weiß ich selbst noch nicht, ich muss halt abwarten.
Mach dir keinen Kopf darüber. Wenn dir der Verkäufer vorsätzlich ein halb kaputtes Auto untergeschoben hat ohne das zu erwähnen, dann ist es Betrug. Deswegen würde ich an deiner Stelle unbedingt die Historie des Fahrzeugs bei Audi überprüfen lassen. Du musst es natürlich selbst wissen... 😉
Viele denken sich vor dem Kauf solcher Fahrzeuge, dass ein 6 Zylinder viel verträgt und machen sich erstmal keinen Kopf über viele Kilometer. Aber wie ich schon schrieb, gerade solche Autos werden sehr oft sehr schnell und flott gefahren. Meistens sind es auch Firmenfahrzeuge, da achtet keiner drauf, ob der Motor schon auf 90°C Öltemperatur ist oder nicht, es wird einfach fleißig Vollgas gegeben, weil es "pressiert".
Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner Reparatur und hoffe, dass es doch nicht allzu teuer wird!
Themenstarter wünsche ich viel Erfolg. Ist nicht so ein 3.0 TDI mit guter Ausstattung trotz kaputten Motor, nicht schon beinahe seine 5 TEURO wert? Der Einkaufspreis war schon ziemlich günstig, trotz 180 TKM.
Damit möchte ich aber die Storyline (GWL - Vorsatz - Betrug - etc.) nicht weiter befeuern. Deren Erfolgschance sehe ich bei < 1 %. Eher eine exzellente Chance für einen hungrigen Juristen, der sein Konto etwas aufpäppeln will.
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
Damit möchte ich aber die Storyline (GWL - Vorsatz - Betrug - etc.) nicht weiter befeuern. Deren Erfolgschance sehe ich bei < 1 %. Eher eine exzellente Chance für einen hungrigen Juristen, der sein Konto etwas aufpäppeln will.
Wenn der Schaden schon vor dem Kauf am Fahrzeug vorhanden war und man das nachweisen kann, dann stehen die Chancen gut. Außer der Verkäufer hat die Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich ausgeschlossen.
Sonst sehe ich es auch bei unter 1%.
wenn der Schaden schon vorher da war, dann wird er wohl kaum noch problemlose 50.000 km gefahren sein;
Genau so wie hero205 sehe ich es auch.
In den letzten 50tkm kann alles mögliche passiert sein.
Kannst ja nicht beim VK anrufen und sagen das er dir n defektes Auto verkauft hat, wenn du damit noch 50000 km gefahren bist. Auch dann nicht, wenn er die Gewährleistung im Vertrag NICHT ausgeschlossen hat.
Wenn man mehr wie 15 gramm Gehirn hat, kommt man da selber drauf...
Wein verschwiegener unfallschaden, oder ein Austausch motor dagegen ist was anderes, da muss man es angeben.
Ich frage mich, lest ihr zwischen den Zeilen oder wie?
Ich schrieb doch klar und deutlich: WENN DER SCHADEN SCHON VORHER AM FAHRZEUG VORHANDEN WAR!
Also nur, wenn Audi das irgendwie bestätigen kann. Beispielsweise, wenn der Schaden Audi bekannt war, der Vorbesitzer ignorierte ihn aber und lies ihn nicht reparieren. Ein Beispiel: ich weiß, dass das Fahrzeug Öl verliert, verkaufe aber das Auto ohne darauf hinzuweisen. Nach 3 Monaten kommt der Verkäufer zu mir und sagt, er habe Motorschaden aufgrund des Ölverlustes. Klar bin ich in dem Fall mitverantwortlich! Nicht umsonst hat sich ja der Gesetzgeber die Gewährleistung auch bei Privatpersonen ausgedacht.
Wenn Audi aber sagt, es ist uns nix bekannt und das Auto war top im Schuss, dann ist der TO natürlich selbst schuld und braucht dem Verkäufer nix vorzuwerfen!
Wenn, wenn, wenn
- Vertrag: zu 99% wird dort GWL von privat ausgeschlossen
- Nachweis: nach 50 TKM quasi unmöglich
- Kosten: gut für den Juristen
Paykotokaka: Meinst du dies ernst?
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
Wenn, wenn, wenn- Vertrag: zu 99% wird dort GWL von privat ausgeschlossen
- Nachweis: nach 50 TKM quasi unmöglich
- Kosten: gut für den JuristenPaykotokaka: Meinst du dies ernst?
1) Das glaubst du! Viele schließen es einfach nicht aus. Ich will keinesfalls damit sagen, dass man es ausnutzen soll. Hat man das Auto selbst aufgearbeitet, soll man auch selbst für den Schaden haften. Mein A6 ist übrigens auch von Privat gekauft worden, und bei mir ist die Gewährleistung vom Verkäufer nicht ausgeschlossen worden. Das Auto hat gut 23 000€ gekostet, die ich ihm bar vor Ort überreicht hatte (von 25 000€ runter gehandelt). Und jetzt ohne Schmarrn, weißt du, was er mir gesagt hat wegen Gewährleistung? "Wenn Sie mit dem Wagen irgendein Problem haben, rufen sie einfach an. Das Auto ist vollkommen in Ordnung und ich stehe auch dazu."
Kurz danach war ich dann bei Audi zum Service und habe es vom Meister gleich auslesen lassen - keine Unfälle oder Audi bekannte Schäden.
Außerdem ist man verpflichtet alle bekannten Schäden dem Käufer mitzuteilen.
2) Aber selbstverständlich ist das technisch möglich. Audi speichert alle Daten und Mängel zum Fahrzeug in seinem System.
3) ein ordentlicher Jurist wird dir für bereits 100€ sagen, ob sich die Sache rentiert oder nicht. Und wenn ich beweisen kann, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war und die Reparatur mich jetzt 5000€ kostet, dann bin ich gerne bereit 100€ für den Anwalt zu investieren (wenn man einen Rechtsschutz hat sowieso).
@Spongebob: du hast es schön zu reden, solange es nicht um deine 5000€ oder mehr geht. Wenn man aber einem Betrüger ins Netzt gegangen ist (was hier vielleicht gar nicht der Fall ist), sollte man den auch zur Rechenschaft ziehen.