3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI :eek::(
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! ;)
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
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7776 Antworten
VW und Audi haben Motoren mit illegalen Abschaltvorrichtungen. Waren zuerst nur sie 4 Zylinder bekannt gilt gleiches nun auch für die 6 Zylinder. In beidem Konzernen ist die Sachlage aber identisch, daher lohnt es sich kaum, im allgemeinen zu differenzieren.
Solange die Gewährleistung nach Fahrzeugkauf noch vorhanden ist, richtet sich der Anspruch vorrangig gegen den Verkäufer, danach gegen den Hersteller. Wird der Verkäufer - hier der Händler - dazu gezwungen, das Fahrzeug zurück zu nehmen, kann ich dies nach Ablauf der Gewährleistung auch vom Hersteller verlangen. Die Argumentationsgrundlage ist ein und die selbe.
Daher sind solche Urteile jeweils (VW oder Audi, 4 oder 6 Zylinder, Händler oder Konzern) übertragbar, nur dass der Konzern ggf. den längeren Atem hat. Aber auch hier hat bereits vermehrt der Konzern den Schw... eingezogen und vor den OLGs einen Vergleich akzeptiert.
Hier auch noch eine Einschätzung, Quelle Stiftung Warentest:
"Gut für viele VW-Skandal-Opfer: Der Oberlandesgericht Köln sieht sie auch nach Nachrüstung der Autos mit der vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Motorsteuerung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. VW und seine Händler sehe das nicht als Nacherfüllung des Vertrags. Es bleibe deshalb dabei, dass die Autos als mangelhaft zu gelten haben. Nur wenn dem Händler gelingt, dass die neue Motorsteuerung alle Anforderungen erfüllt und keine Nachteile bei Haltbarkeit, Verbrauch und Leistung mit sich bringt, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen. Setzt sich diese Rechtsauffassung durch, dürfte der VW-Konzern so ziemlich alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Skandalautobesitzern und Händlern verlieren. "
Und nochmal, das Urteil betrifft die 2.0 TDI, bei denen die Schummelei "offiziell" ist. Ich habe immer noch keine Urteile zu den 3.0ern gesehen...
Zitat:
@Volvofahrer960 schrieb am 30. März 2018 um 21:18:54 Uhr:
http://www.olg-koeln.nrw.de/.../014_PM_2018_03_29_Abgasskandal.pdf
Die Luft für VW wird zunehmend dünner.
Eine noch nicht sinnvolle Interpretation eines Beschlusses ohne irgendeine rechtliche Wirkung! Es ist kein Urteil.
Es ist interessant, dass hier eine Beweisumkehr vorgenommen werden soll und der Verkäufer etwas nachweisen mussl. Das dürfte rechtlich bedeutsam werden und nicht unumstritten sein, da normalerweise der Kläger seinen Schaden nachweisen muss.
Ich gehe davon aus, dass es keine spätere Verhandlung geben wird und damit kein Urteil.
@volvofahrer
Bitte nicht immer so einseitig interpretieren. Selbst Warentest spricht nur von einer Rechtsauffassung.
Verallgemeinerungen, Übertragbarkeiten etc. gibt es in unserem Rechtssystem nicht. Es sind alles Einzelfallentscheidungen, bei denen es auf minimale Unterschiede kommen kann. Und das gilt erst recht dann, wenn es sich um unterschiedliche Motoren handelt. Und das alles bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung.
Ich kenne keine einzige Feststellung, dass an den beiden Motoren vollkommen gleiche Manipulationen vorgenommen wurden. Und nur das zählt.
Die Schummelei beim 3.0 TDI Clean Diesel ist auch offiziell, das KBA hat sie als illegal eingestuft.
Man könnte fast meinen, dass ihr bei Audi oder VW arbeitet ;-).
Ich kenne unser Rechtssystem und mir ist durchaus bewusst, dass es den Präzedenzfall wie z.B. in den USA nicht gibt.
Ich spreche regelmäßig mit dem RA, der mein Mandat ausübt. Seine Meinung und Rechtsauffassung ist nicht völlig konträr zu meinen hier gemachten Äußerungen. ;-).
Letztendlich wollte ich euch nur auf dem laufenden halten. Ich habe am Ende auch kein Problem zu berichten, sollte mein Vorgehen nichts bewirken. Grundsätzlich geht es mir persönlich darum, dass ich mir verarscht vorkomme und das nicht einfach so hinnehmen möchte.
Ganz im Gegenteil. Sobald du erfolgreich mit einem 3.0er und deinem Anwalt warst bitte ich um PN mit Kontaktdaten deines RA. :-)
Zitat:
Die Schummelei beim 3.0 TDI Clean Diesel ist auch offiziell, das KBA hat sie als illegal eingestuft.
Hat das hier jemand bestritten?
Sprich weiter mit Deinem Anwalt. Ein Anwalt ist kein Urteil. Aber schön, dass er Deiner Meinung ist. Einfach nicht immer im eigenen Sinne einseitig darstellen. Dann passen die Infos besser.
werd ich versuchen, aber versprechen kann ich nix :-D
Hat jemand mit der 272 Ps Variante eine entsprechende Meldung bez. Update erhalten? Ich kenne bisher keinen einzigen Fall. Ist diese Ausführung evtl garnicht betroffen?
Doch, ist sie. Alles andere ist Wunschdenken. Auch ich habe einen schriftlichen Hinweis bei Kauf erhalten, dessen Kenntnisnahme ich bestätigt habe.
Ich habe keine Nachricht erhalten und auch bei der Abfrage unter http://microsites.audi.com/servicecampaigns/de-de/index.html wird mir nichts angezeigt.
Arnd, es ist ja auch noch keine Softwareversion freigegeben worden.
Meiner ist Modelljahr 2017 (allerdings Q7). Bin gespannt,ob ich auch dabei sein werde....
Zitat:
@Polmaster schrieb am 7. April 2018 um 00:09:30 Uhr:
Arnd, es ist ja auch noch keine Softwareversion freigegeben worden.
Ist das eine Vermutung oder stammt die Information aus einer sicheren Quelle?
Sichere Quelle. Nicht zu verwechseln mit dem freiwillig durchzuführenden Update.