24 Kmh innerorts

Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.

P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.

M.F.G: Bizzy

Beste Antwort im Thema

Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.

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Ja, du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben, was der thread Ersteller überhaupt meint :

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 27. März 2018 um 13:57:14 Uhr:


Oooooooaaaaaaar is ganz einfach, NICHT gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen und man braucht sich aus nix rauszuwinden.

Wenn das so einfach für den Thread-Ersteller gewesen wäre, dann hätte er hier nicht schreiben brauchen, denn er hat ja nicht absichtlich gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen, sondern unabsichtlich.

Zitat:

Ich geb dir mal nen Tipp Linksfahrer, du bist NULL geistreich, NULL witzig und NULL unterhaltsam. Du bist einfach nur ein infantiler Querolant, der knapp am Reichsbürgertum vorbei schrammt.

Und was soll ich jetzt mit diesem Tipp anfangen?

Ein Querulant ja möglicherweise, das bin ich manchmal. Aber nicht immer, aber wenn ich mir solche Zeilen wie von dir durch lese, immer öfters, und zwar mit wachsender Begeisterung.

Reichs Bürger sicherlich nicht, denn ich fahre nicht mit selbst gebauten Autokennzeichen und selbst gebauten Führerschein durch die Gegend.

Aber ich gebe dir mal einen Tipp: lieber ein Reichsbuerger sein, als ein Mitrennschaf wie du

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 27. März 2018 um 18:35:59 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 27. März 2018 um 10:03:24 Uhr:


Das ausgerechnet Du, lieber R 129 Fan, das monierst, wo Du doch - vorsichtig formuliert - vielen Veränderungen der letzten Zeit eher kritisch gegenüberstehst 😉.

Ich stehe nur unausgereiften Techniken kritisch gegenüber. Einmal Testfahrer für Daimler spielen hat mir gereicht ( was man dann auch noch teuer bezahlt hat).

@ linksfahrer

Deine kruden Thesen wurden, wie schon erwähnt, vorher auseinander genommen. Ich wiederhole mich nicht.😮

Na gut, meine Angeblich kruden Thesen wurden auseinander genommen, und wie du schreibst sogar schon vorher. O. k.

Am besten, du befragst mal selber ein Mitarbeiter einer Bußgeldstelle, was eher, beziehungsweise die Mitarbeiter einer Bußgeldstelle darüber denken, wenn Schreiben zurückkommen, die nicht Zustellbar sind.

Und was er dir dann dazu antwortet, darfst du gerne hier im Forum schreiben

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. März 2018 um 01:17:52 Uhr

..., denn er hat ja nicht absichtlich gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen, sondern unabsichtlich.

Das macht aber für die Behörde keinen Unterschied.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. März 2018 um 01:25:06 Uhr:


Am besten, du befragst mal selber ein Mitarbeiter einer Bußgeldstelle, was eher, beziehungsweise die Mitarbeiter einer Bußgeldstelle darüber denken, wenn Schreiben zurückkommen, die nicht Zustellbar sind.

Und was er dir dann dazu antwortet, darfst du gerne hier im Forum schreiben

Da kann ich mir selber antworten 😁 Wenn etwas nicht zustellbar ist, vermerkt das der Zusteller auf der Urkunde und es wird eine Anfrage beim Einwohneramt gemacht. Der Fall wird dann vorläufig eingestellt. Wenn du Amateur da irgendwas auf den Brief schreibst, interessiert das keinen. Den Brief bekommst du nämlich gar nicht in die Hände, der wird niedergelegt wenn du nicht im Hause bist oder dir gegen Unterschrift wenn du im Hause bist ( im Falle eines Bußgeldbescheides) ausgehändigt. Damit ist der Bußgeldbescheid zugestellt und rechtskräftig. Wenn der Aufenthalt nicht zu ermitteln ist (Urkunde und Brief kommen zurück, EWO negativ) bleibt als letztes Mittel die sog. "öffentliche Zustellung". Auch damit ist der Bescheid rechtskräftig. Reicht das jetzt?

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. März 2018 um 06:22:45 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. März 2018 um 01:17:52 Uhr

..., denn er hat ja nicht absichtlich gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen, sondern unabsichtlich.

Das macht aber für die Behörde keinen Unterschied.

Ja, leider....

Und genau da sollte die Behörde auch mehr Fingerspitzengefühl haben, denn schließlich sind auch die Bürger, die mit den Behörden zu tun haben Menschen.

Auch Menschen machen Fehler, und wenn man dann noch auf den Fehlern so rumhackt,
, dann fühlt sich der Bürger abgezockt.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. März 2018 um 09:06:44 Uhr:


, dann fühlt sich der Bürger abgezockt.

Halt dich halbwegs an die Regeln, dann gibt es auch kein "abzocken".

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. März 2018 um 07:11:25 Uhr:


[

Da kann ich mir selber antworten 😁 Wenn etwas nicht zustellbar ist, vermerkt das der Zusteller auf der Urkunde und es wird eine Anfrage beim Einwohneramt gemacht.

Ja, soweit richtig.
Etwas ist nicht Zustellbar, wenn der Postbote zum Beispiel ein Hinweis von einem Mitbewohner oder Nachbarn erhält, oder auch, wenn kein Namensschild am Briefkasten steht.

Aber auch wenn kein Namensschild dran steht, weil der jenige verzogen ist, kann es trotzdem sein, dass der Postbote den Brief eingeworfen hat.
Dann gilt der Brief, beziehungsweise die Postzustellungsurkunde als zugestellt.

Zitat:

Der Fall wird dann vorläufig eingestellt.

Soweit auch richtig.

Zitat:

Wenn du Amateur da irgendwas auf den Brief schreibst, interessiert das keinen.

Nur Amateure schreiben selber handschriftlich etwas auf den Brief .

Wenn jemand etwas auf dem Brief schreibt, dann nur ein Hinweis, dass der jenige verzogen ist. Aber das hatte ich auch schon bereits vor geschrieben, dass man selber nichts auf dem Brief schreiben soll, von daher solltest du dir das einmal durchlesen was ich vorher geschrieben habe, und auch verstehen.

Das verstehen scheint mir nicht der Fall zu sein, denn sonst hättest du das nicht mit dem Armatur geschrieben.

Zitat:

Den Brief bekommst du nämlich gar nicht in die Hände, der wird niedergelegt wenn du nicht im Hause bist oder dir gegen Unterschrift wenn du im Hause bist ( im Falle eines Bußgeldbescheides) ausgehändigt.

Das war vielleicht früher einmal so mit Bußgeldbescheiden, vor 20 oder 30 Jahren, dass man diesen Einschreibebrief unterschreiben musste.

Heute gibt es eine Postzustellungsurkunde, da brauchst du gar nix nichts unterschreiben, da füllt der Postbote ein Dna 4 Zettel aus
Und schickt ihn zurück an die Bußgeldstelle.

Ausnahme sind und bleiben hier Zustellung ins Ausland, da gibt es keine Postzustellungsurkunde ins Ausland , damit noch per Einschreiben mit Rückschein gearbeitet.

[wuote]
ist der Bußgeldbescheid zugestellt und rechtskräftig.

Rechtskräftig ist der erst, wenn der Bußgeldbescheid ordnungsgemäß zugestellt worden ist, und der Betroffene diesen auch nachweislich alten hat. Geht der Bußgeldbescheid zurück, kann ja nicht an den Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt worden sein.

Ist der Bußgeldbescheid aber mit Postzustellungsurkunde in einen Briefkasten eingeworfen, und der Postbote hat das so der Bußgeldstelle bestätigt, und es kommt binnen 14 Tagen kein Einspruch, beziehungsweise dass die Postzustellungsurkunde zurückkommt, ja dann erwächst das Rechtskraft das ist richtig.

[wuote]Wenn der Aufenthalt nicht zu ermitteln ist (Urkunde und Brief kommen zurück, EWO negativ) bleibt als letztes Mittel die sog. "öffentliche Zustellung". Auch damit ist der Bescheid rechtskräftig. Reicht das jetzt?

Öffentliche Zustellung werden selten gemacht, aber auch in diesem Fall bleibt mir als Betroffener dann wieder die Rolle rückwärts, in dem ich wieder Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen kann.

Und das ist ja dann hier wieder ganz leicht zu begründen damit, dass ich diesen Bußgeldbescheid gar nicht erhalten habe, mich gerne aber dem Verfahren stellen möchte, und hiermit Einspruch einlege....

Ich unterliege hiermit lediglich der Beweislast, dass ich glaubhaft darlegen muss, dass ich keine Kenntnis davon hatte von dem Bußgeldbescheid, das aber jetzt ordentliches Verfahren anfechten möchte.

Aber wie gesagt, öffentliche Zustellung werden selten gemacht, und das ist auch für die Behörde sehr aufwändig, da Schaukästen bereitzustellen, wo das öffentlich ausgetragen und ausgehangen wird.

Du musst aber hier auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel sehen, beziehungsweise das so genannte geschädigte rechtsgut im Verhältnis der Rechtsverfolgung.

Wegen eines Parkverbotes beziehungsweise Knöllchen von zehn Euro wird keine Behörde eine öffentliche Zustellung durchführen, beziehungsweise hier aufwändige Ermittlungsarbeiten zur Wohnsitzverstellung und so weiter und so weiter durchführen. Das steht einfach nicht im Verhältnis, der Arbeitsaufwand, hier vielleicht eine Akte mit 50....60 Seiten zu produzieren, um dann möglicherweise nachher zehn Euro zu erhalten als Zahlung.

Gehör aber das geschädigte rechtsgut ist, hier wahrscheinlicher ist dann natürlich auch, dass die Behörde mehr versuchen wird das Geld bei zu treiben.

Die gefühlte Grenze liegt bei ungefähr 70 €, das ist wohl auch der Betrag wo die Bundesrepublik Deutschland mit starten, wo ein Rechtshilfeabkommen besteht, Bußgeldbescheide ins Ausland zu stellen, und versucht die dort einzutreiben.

In dem Fall hier beim Bußgeld von 80 €+ Verwaltungsgebühr von 28 €, also mithin 108 €+ ein. Punkt,
..... ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde nicht locker lässt natürlich größer, als wie bei einem Parkverstoß von zehn Euro.

Aber hier:
https://www.motor-talk.de/.../...transporter-humbaur-t6193473.html?...
Darfst du dir gerne einmal einen ähnlichen Fall durchlesen, der tatsächlich im August 2017 passiert ist, da ging es auch um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die ebenfalls mit einem Punkt geahndet werden würde.

Da hat er sich sogar die deutsche Behörde in Bremen die Mühe gemacht, und einen Anhörbogen mit dreimonatiger Verspätung an den Kfz Halter des Fahrzeuges geschickt, der in Tschechien wohnt.

Da der Fahrer aber nicht ermittelt werden konnte, ist dieser Fall verjährt....

Also wie du siehst, gibt es solche Fälle wo auch Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit Punkten geahndet werden, einfach verjähren aus dem einfachen Grunde, weil der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Steht dir natürlich frei, dich dort mit der Bußgeldstelle in Bremen in Verbindung zu setzen, von dem Radar-Foto existiert ja auch ein Foto, was in dem oben genannten thread hochgeladen worden ist.

Vorsicht mit den Provokationen, schnell telefonieren Kollegen mit Kollegen 😁 😁 😁

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. März 2018 um 10:34:22 Uhr:


Vorsicht mit den Provokationen, schnell telefonieren Kollegen mit Kollegen 😁 😁 😁

Ach daher weht der Wind.

Gut, meine Beiträge sind schon sehr provozierend, das aber auch nur, weil ich hier von einigen
Mitrennschafen - Ich nenne die einfach mal so, quasi als Spinner angegriffen werde, und diese einige
User meinen, ich hätte keine Ahnung.

Und da habe ich halt mal ein bisschen ausgeholt, Und von bekannten Fällen berichtet....

Dass einige meine Beiträge natürlich von Mitarbeitern einer Bußgeldstelle als reinste Provokation empfunden werden, ist mir schon irgendwie bewusst. Ich schließlich schreibe ich hier ja auch Dinge, welche solche Mitarbeiter nicht gerade gerne lesen , obwohl letztendlich sind auch diese Mitarbeiter und beamte angestellte des Staates, und werden nicht nach Honorar oder Erfolge bezahlt.

Es ist ja nicht mein Ziel, Mitarbeiter von Bußgeldstelle zu provozieren, aber da wenn ich mir hier so einige Beiträge durch lese, die gegen mich persönlich gehen, und wo ich als dumm oder Spinner bezeichnet werde, so halte ich den gerne einmal den Spiegel vor, damit diese Leute die so etwas gegen mich schreiben, selber einmal in diesen Spiegel schauen können um zu erkennen, wer hier eigentlich dumm ist.

Aber wenn du wirklich Mitarbeiter der Bußgeldstelle bist, dann weißt du genau von was ich schreibe, und wie die Realität aussieht

Also nichts für ungut, und dich nicht provozieren lassen.....

Linksfahrer64: Ich an deiner Stelle würde nicht so auf den Putz hauen. Kann sein, dass das oft funktioniert, was du schreibst. Aber man sollte Behörden nicht provozieren, Lücken zu schließen, von denen man noch profitieren will.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. März 2018 um 11:21:15 Uhr:


Linksfahrer64: Ich an deiner Stelle würde nicht so auf den Putz hauen. Kann sein, dass das oft funktioniert, was du schreibst. Aber man sollte Behörden nicht provozieren, Lücken zu schließen, von denen man noch profitieren will.

Welch ein wahres Wort! Dafür gibt’s ein Danke von mir!

Ja das ist natürlich wahr, und aus dieser Perspektive habe ich das noch gar nicht gesehen, denn durch die angreifenden und teilweise auch kritischen Beiträge anderer User gegen mich habe ich mich in meiner Eitelkeit gekränkt gefühlt, und dann ganz einfach ein bisschen zu viel aus dem Nähkästchen als Antwort zurück geschrieben .

Also im Grunde genommen Informationen preisgegeben, die wirklich nicht gerade jeder weiß, und somit auch nur ganz ganz wenige anwenden können. Weil was man nicht weiß macht einen nicht heiß oder wie geht der Spruch noch mal?

Aber leider kann ich meine Beiträge in diesem Thread ja nicht mehr löschen, also von daher haben natürlich meine Kritiker recht, und alles was ich geschrieben habe ist Blödsinn.

Bezüglich der Lücken, so gab es ja noch vor 20 Jahren so viele Lücken, wovon viele heute schon geschlossen worden sind. Ich erinnere mich gern an diese Zeit zurück, denn es waren schöne Zeiten, und man hatte noch wesentlich mehr Freiheiten .

Ich erinnere mich noch an Urlaubsfahrt nach Spanien mit roten null Sechser Händler Kennzeichen, das war gar kein Problem. Das sind alles so Dinge die heute leider gar nicht mehr gehen.

@ Moderation: Ist es eigentlich möglich, hier meine Beiträge in diesem Thema noch nachträglich zu löschen?

@ Linksfahrer

Dir ist nicht zu helfen.

die waren mir eh zu lang zum Lesen ... 😉

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. März 2018 um 11:46:16 Uhr:


@ Moderation: Ist es eigentlich möglich, hier meine Beiträge in diesem Thema noch nachträglich zu löschen?

Ich denke nicht, dass jemand deine Beiträge einfach so löschen wird. Denken VOR dem Schreiben Diktieren wäre die bessere Lösung gewesen. Es sei denn, der Schreiberling möchte einfach nur mit seinen Heldentaten prahlen.

Just my 2 cent.

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