24 Kmh innerorts
Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.
P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.
M.F.G: Bizzy
Beste Antwort im Thema
Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.
149 Antworten
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 27. März 2018 um 08:40:07 Uhr:
Linksfahrer hat einfach zuviel Pipi Langstrumpf geguckt 😁
Kein guter Namens Vorschlag, welchen man einer Bußgeldstelle mitteilen könnte, wer das Fahrzeug gefahren hat und einen Parkverstoß begangen hat.
Martin Lutter als angegebener Name Hatte sogar in Wittenberg im Bundesland Sachsen Anhalt funktioniert, da kam Antwort von der Behörde, dass die doch gerne die Straße und Anschrift hätten.
Ich setze mich jetzt auf meine Finger, ich setze mich jetzt auf meine Finger, ich setze mich jetzt auf meine Finger.... oooooooooohm.....
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 27. März 2018 um 10:21:55 Uhr:
Ich setze mich jetzt auf meine Finger, ich setze mich jetzt auf meine Finger, ich setze mich jetzt auf meine Finger.... oooooooooohm.....
Der Volksmund hätte jetzt ganz einfach gesagt als Antwort dann zieh doch den Finger aus dem
AR..............................
Aber zurück zum Thema: die Pippi Langstrumpf Filme waren schon Klasse, die schaue ich mir heute selbst als erwachsener auch noch gerne an
Sind einfach Kult und lustig diese Filme.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 27. März 2018 um 10:17:41 Uhr:
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 27. März 2018 um 08:40:07 Uhr:
Linksfahrer hat einfach zuviel Pipi Langstrumpf geguckt 😁Kein guter Namens Vorschlag, welchen man einer Bußgeldstelle mitteilen könnte, wer das Fahrzeug gefahren hat und einen Parkverstoß begangen hat.
Martin Lutter als angegebener Name Hatte sogar in Wittenberg im Bundesland Sachsen Anhalt funktioniert, da kam Antwort von der Behörde, dass die doch gerne die Straße und Anschrift hätten.
Klar, da ja der historische "Martin Luther" nicht gemeint sein konnte 😁. Und kannst ja mal nachforschen, wieviele "Martin Lutter / Luther" es alleine gibt, die noch im Telefonbuch stehen.
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Man könnte mit dem Hereindrücken eines Fingers das Austreten von noch mehr OT ein wenig eindämmen ...
Du beschreibst dein Verhalten selbst als "raus winden".
Mehr sag ich dazu nicht!
Leider ist der Thread zu sehr OT getaten.
Und das liegt auch an mir, aber so was wie von Dir kann ich nicht unkommentiert lassen.
Ich bin an dieser Stelle raus.
@TE
Ich wünsch Dir noch alles Gute!
Gruß,
der_Nordmann
Ich denke, so langsam kann sich jeder hier selber sein eigenes Bild von der Sache machen, und diejenigen Ratschläge für sich heraussuchen, die er für seine spezielle Situation geeignet findet - ob sie das dann wirklich auch sind, das wird ihn die Zukunft lehren.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 27. März 2018 um 10:31:10 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 27. März 2018 um 10:17:41 Uhr:
Kein guter Namens Vorschlag, welchen man einer Bußgeldstelle mitteilen könnte, wer das Fahrzeug gefahren hat und einen Parkverstoß begangen hat.
Martin Lutter als angegebener Name Hatte sogar in Wittenberg im Bundesland Sachsen Anhalt funktioniert, da kam Antwort von der Behörde, dass die doch gerne die Straße und Anschrift hätten.
Klar, da ja der historische "Martin Luther" nicht gemeint sein konnte 😁. Und kannst ja mal nachforschen, wieviele "Martin Lutter / Luther" es alleine gibt, die noch im Telefonbuch stehen.
Stimmt, die haben den Witz erst gemerkt, als ich den mitgeteilt habe, sie mögen doch bitte hinsichtlich der Straßenadresse mal in die eigene Geschichtsbücher schauen, wo denn Martin Lutter wohnt, und außerdem habe ich mich als ortskundiger verschrieben, denn ich meinte Martin Luther Mit „th” geschrieben....
Bis du wirklich Jahrgang 1964? Oder eher 2005?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. März 2018 um 10:45:39 Uhr:
@Linksfahrer64Du beschreibst dein Verhalten selbst als "raus winden".
Mehr sag ich dazu nicht!
Leider ist der Thread zu sehr OT getaten.
Und das liegt auch an mir, aber so was wie von Dir kann ich nicht unkommentiert lassen.
Ich bin an dieser Stelle raus.@TE
Ich wünsch Dir noch alles Gute!Gruß,
der_Nordmann
Genau, denn wie anders möchte man den Erfolg verzeichnen außer rauswinden....
Ich kann natürlich auch die ganze Sache offen und ehrlich und mit offenem Visier angehen, aber die ganze Sache ist ja dann von so vielen Blickwinkeln von rechts von links von hinten von vorne von oben von unten so glasklar und und Und..... und beweisbar, dass ich gar keine Möglichkeit habe, mich dort zu verteidigen.
Was bin ich denn als Fahrer vorbringen, ..... wenn erstens das Auto auf meinen Namen zugelassen ist, und zweitens dann auch noch ich als Fahrer eindeutig identifizierbar.
Kann natürlich mit offenem Visier gegen ankämpfen, aber es wird nichts bringen, weil mit jedem Rechtszug die ganze Sache teurer wird, und es kann dann sogar über das Amtsgericht bis zum Landgericht als letzte Instanz hochgehen.
Die ganze Sache ist ja von den Leuten, die Gesetze machen, so genial zu deren Gunsten ab gesichert, dass ich hier mit offenem Visier gar keine Chance habe, da rauszukommen.
Der TE Hat ja gefragt, was er tun kann, und das sind die Antworten. Mehr Möglichkeiten hat er nicht.
Jeder Kann das jetzt selber entscheiden, was er tut.
99 % der Autofahrer bezahlen sowieso, so, wie hier 99 % der Antworten sind.
Die bezahlen einfach, und Bußgeldstelle hat ihre Ruhe.
Zitat:
@situ schrieb am 27. März 2018 um 11:32:03 Uhr:
Bis du wirklich Jahrgang 1964? Oder eher 2005?
Nicht ganz richtig, mein Jahrgang ist ein Ergebnis beider Komponenten und zahlen von 1964 und 2005.
Ich bin Jahrgang 41, und zwar das Jahr 41 n. Chr.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 27. März 2018 um 10:13:48 Uhr:
Ich halte es halt, was regeln anbetrifft, ein bisschen wie ein Rechtsanwalt: ich versuche das für mich Beste heraus zu ziehen. Das natürlich im Rahmen der Legalität.
DAS hat man ja immer wieder die Jahre von dir hier gelesen... 🙄
Oooooooaaaaaaar is ganz einfach, NICHT gegen Gesetze und Vorgaben verstoßen und man braucht sich aus nix rauszuwinden.
Ich geb dir mal nen Tipp Linksfahrer, du bist NULL geistreich, NULL witzig und NULL unterhaltsam. Du bist einfach nur ein infantiler Querolant, der knapp am Reichsbürgertum vorbei schrammt.
Wobei man sich bei fortschreitendem Alter ebenso einem infantilitätsähnlichen Zustand nähern kann.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 27. März 2018 um 10:03:24 Uhr:
Das ausgerechnet Du, lieber R 129 Fan, das monierst, wo Du doch - vorsichtig formuliert - vielen Veränderungen der letzten Zeit eher kritisch gegenüberstehst 😉.
Ich stehe nur unausgereiften Techniken kritisch gegenüber. Einmal Testfahrer für Daimler spielen hat mir gereicht ( was man dann auch noch teuer bezahlt hat).
@ linksfahrer
Deine kruden Thesen wurden, wie schon erwähnt, vorher auseinander genommen. Ich wiederhole mich nicht.😮