24 Kmh innerorts

Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.

P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.

M.F.G: Bizzy

Beste Antwort im Thema

Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.

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Wenn, dann "Augenblicksversagen". Mit viel guten Worten und etwas Glück.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. März 2018 um 11:49:07 Uhr:


@Linksfahrer64
Das soll deine Hilfe sein?
Aussitzen, ins Ausland ziehen?

Ich glaube nicht, dass ich geschrieben habe ins Ausland zu ziehen, sondern geschrieben habe an und Ummeldung beziehungsweise Abmeldung. Also ist hier eine Abmeldung aus Deutschland mit einer gleichzeitigen Anmeldung im Ausland gemeint. Also ein Papieraufwand von 5 Minuten, den das Einwohnermeldeamt als zuständige Behörde zu vollziehen hat. Dafür wird noch nicht mal eine Gebühr erhoben.

[

Zitat:

Klappt genau so gut, wie mit deinem Passat.
Da hat der Zoll dich auch erwischt.

Das sind aber auch zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Um das noch einmal kurz ins Gedächnis zu bringen, was mit dem VW Passat CC geschehen ist und der Zollrechnung für vier Wochen.:

In Deutschland Stand zu Verkaufszwecken ein VW Passat CC mit abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen. Das hatte eine Mitarbeiterin eines Altenheimes gesehen, und die Polizei angerufen. Diese kam raus und erledigte ein Haufen Papierkram, darunter war auch eine Mitteilung an das Zollamt Dresden. Das Zollamt Dresden hatte das zum Anlass genommen, eine KFZ-Steuer Rechnung für vier Wochen, beziehungsweise einem Monat auszustellen. Das waren circa 28 € oder 28,50 € soweit ich mich erinnern kann.

Ich hatte jetzt zwei Möglichkeiten: entweder bezahlen oder nicht bezahlen. Wenn ich nicht bezahlt hätte, wäre auch nichts passiert, aber ich hätte möglicherweise irgendwann einmal auf meinen Namen keine Ausfuhrkennzeichen mehr beim Straßenverkehrsamt holen können, da eine offene Zollrechnung bestanden hätte.

Also hatte ich das bezahlt nach Abwägung der vor und Nachteile.

Da ich einen solchen Ärger wegen abgelaufener Kennzeichen ungefähr alle 2-3 Jahre einmal habe, und das hier das erste Mal ist, dass etwas bezahlt worden ist, sehe ich persönlich das als Aufrechnung für die eingesparten Parkplatz Kosten, beziehungsweise eingesparten Kosten für einen offiziellen Auto verkaufs-Parkplatz.

Kurz gesagt: ich habe in den letzten Jahren so viel Geld eingespart, da fallen diese 28,50 € gar nicht ins Gewicht. Es ärgert mich zwar, hier 28,50 € bezahlt zu haben, aber im vergleich zu den eingesparten Geldern .....

Außerdem ist diese Geschichte mit dem Zoll auch nicht mit Punkten behaftet oder sonstigen Sanktionen.

Zitat:

@TE
Spar dir den Stress und zahl einfach die OWI bzw. das Bußgeld.

Die Sache kostet mit Verwaltungsgebühren 108,50 € also für einen Studenten sehr viel Geld. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg, und nicht im payback System von Aral.

Also wenn das kein Stress, beziehungsweise Stress bereiten kann, dann muss ich in einer falschen Welt leben.

Manchmal ist schon der eine.punkt Ein.punkt Zu viel

Zitat:

Zukunft halt d as Gaspedal etwas zurückhaltener Benutzen. Gruß

Hatte er doch geschrieben, dass er dort nicht mit Absicht zu schnell durchgefahren ist, also was soll ein solcher Ratschlag das Gaspedal zurückhaltender zu benutzen, wenn man zu diesem Zeitpunkt der Meinung gewesen ist, alles richtig gemacht zu haben.

Dann muss ich konstant 30 KMH fahren, um gar nicht geblitzt zu werden

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 26. März 2018 um 11:57:38 Uhr:


Ich gehe mal davon aus, dass Linksfahrer64's Beitrag als Realsatire gemeint war. Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass Jemand derat.... äh.... öh.... also ballaballa, ist.

Dann frage doch einmal selber bei der Bußgeldstelle deiner Wahl nach, was das schlimmste für eine Bußgeldstelle überhaupt ist?

Am meisten ärgern die sich darüber, wenn Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden können .

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 26. März 2018 um 12:13:05 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 26. März 2018 um 08:04:34 Uhr:


Sollte dennoch Post ankommen wie zum Beispiel PostzustellungsurkundeN, diese ganz einfach ungeöffnet wieder zurückschicken mit dem Vermerk unbekannt verzogen.

Dann wird der Fall vorläufig eingestellt und die Sache zum Einwohneramt zwecks örtlicher Ermittlung geschickt, wobei dann rauskommt, daß der Betroffene da immer noch wohnt. Ergo geht das Spiel wieder von vorne los. Das sind alles "Ratschläge".......😁

Wie soll denn das rauskommen? Selbst wenn er unter der Adresse angetroffen wird, so kann er sich dort besuchsweise aufhalten.

Für solche Observierungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, also noch nicht mal wegen eines kleinen Vergehens, sondern wegen einer Ordnungswidrigkeit ist einfach kein Personal da.

Die Behörde Ggeht da nach „Schema F” Nach dem Motto: hier ist eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, einmal lochen, die Seite nummerieren, und in der Akte ab Heften als Beweis, dass der Betroffene nicht ermittelbar ist. Dann Akte zu machen, gegebenfalls Wiedervorlage in einigen Wochen, und das war’s.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 26. März 2018 um 12:15:49 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 26. März 2018 um 12:13:05 Uhr:


Dann wird der Fall vorläufig eingestellt und die Sache zum Einwohneramt zwecks örtlicher Ermittlung geschickt, wobei dann rauskommt, daß der Betroffene da immer noch wohnt. Ergo geht das Spiel wieder von vorne los. Das sind alles "Ratschläge".......😁

Abgesehen davon, dass man eine PZU nur dann "zurückgehen lassen" kann, wenn man den Postler persönlich bei der Zustellung antrifft und diesen überreden kann, wahrheitswidrig die Angabe "unbekannt" zu machen.
Denn ansonsten vermerkt der Postler Datum und Uhrzeit, wann er den Schrieb im gelben Umschklag in den Briefkasten gelegt hat, und schickt die PZU als "zugestellt" zurück. Damit beginnt der Fristlauf. Wenn der Umschlag nicht geöffnet wird / der Empfänger schlicht nicht reagiert, laufen halt alle Fristen ab.

Toller Ratschlag. 😁

Gut, das wäre eine Möglichkeit, den Postler zu überreden, aber auch dann macht die Bußgeldstelle eine Erhebung beim Einwohnermeldeamt, ob man dort überhaupt noch gemeldet ist.

Meistens ist es aber so, dass der Postbote einfach kommt, und die Postzustellungsurkunde ohne Benachrichtigung in den Briefkasten ein wirft, dann ist es natürlich richtig dass er dann auch einen Beleg an den Absender, sprich in diesem Falle an die Bußgeldstelle zurückgeschickt.

Reagiert der Empfänger nicht, laufen natürlich Einspruchsfristen ab, diese sind meiner Kenntnis nach 14 Tage. Ist die Frist abgelaufen, und der Betroffene dort auch postalisch gemeldet, kann er in der Regel Nichts mehr unternehmen, und der Bußgeldbescheid erwächzt in Rechtskraft.

Natürlich kann er dann noch wieder Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen, wenn er dieses begründen kann. Krankenhausaufenthalt zum Beispiel mit Belegen. Dann wird das wieder in den vorherigen Stand zurückgesetzt, und der Betroffene kann Einspruch einlegen, der dann zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird.

Wirft der Postbote aber ein ne Postzustellungsurkunde in den Briefkasten ein, und der Betroffene wohnt dort nicht mehr, beziehungsweise ist auch abgemeldet unter dieser Adresse, so kann Der Nachmieter, oder der Mitmieter, oder der Bekannte, oder der Verwandte des Betroffenen die Postzustellungsurkunde in den nächsten Briefkasten einwerfen, natürlich ungeöffnet das ist ganz wichtig, und schreibt handschriftlich dazu, dass der Empfänger hier nicht mehr wohnt. Das ganze zu Beweiszwecken zu fotografieren wäre auch ratsam. Die Bundes Post schickt dann diese Postzustellungsurkunde wieder zurück an die Bußgeldstelle, und diese machen Erhebungen beim Einwohner Meldeamt hinsichtlich der neuen Anschrift. Somit kann und wird der in der Postzustellungsurkunde befindliche Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig werden.

Aber, was schreibe ich das eigentlich an die Zweifler, die das sowieso nicht glauben.

Daher: einfach einmal bei der Bußgeldstelle deiner Wahl anrufen, und fragen was passiert, wenn eine Post Zustellung Urkunde im Briefkasten liegt, aber der Betroffene dort nicht mehr wohnt, und dann abwarten, was der Bußgeldbeamte am Telefon sagt, und mit meinen obigen Angaben vergleichen.

Daher: einfach einmal bei der Bußgeldstelle deiner Wahl anrufen, und fragen was passiert, wenn eine Post Zustellung Urkunde im Briefkasten liegt, aber der Betroffene dort nicht mehr wohnt, und dann abwarten, was der Bußgeld Beamte am Telefon sagt, und mit meinen obigen Angaben vergleichen.

Sollte ich hier vergessen haben etwas zu schreiben, so bitte berichtigen und ergänzen.
Ich lerne nämlich auch gerne dazu, denn auch ich kann nicht alles wissen.

@ Linksfahrer

Du hast wenig Ahnung, aber davon viel. Alles was zu sagen war, haben ich bzw. Blubber geschrieben. Deine "Ausführungen" sind absoluter Blödsinn, sagt dir einer, der damit täglich zu tun hat. P.S. Eine "Bundes"post gibt es schon ewig nicht mehr.

@Linksfahrer64
Deine Einstellung zum Leben in unserer Gesellschaft kotzt mich an.
Wer es, warum auch immer, nicht schafft sich an Regeln zu halten, sollte mit den Konsequenzen leben können.
Aber nein, spiel ich toter Mann. Spare ich ein paar Euro. Hurra. Um die Strafe herumgekommen. Da habe ich es dem Staat aber gezeigt.
Das ist in meinen Augen erbärmlich, Charakterschwach und asozial.
Bin gerne bereit, für diese Äußerung von einem Mod. diszipliniert zu werden.

Masochisten werden hier nicht bedient ... 😎

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. März 2018 um 07:53:40 Uhr:


Masochisten werden hier nicht bedient ... 😎

Wenn ich mir aber so manche Posts bei MT durchlese ist das schon manchmal mit Schmerzen verbunden. 😉

Bleib tapfer. Das wird auch wieder. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. März 2018 um 08:07:38 Uhr:


Bleib tapfer. Das wird auch wieder. 🙂

Ich versuch es! 😉

Linksfahrer hat einfach zuviel Pipi Langstrumpf geguckt 😁

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 27. März 2018 um 06:52:58 Uhr:


@ Linksfahrer

Du hast wenig Ahnung, aber davon viel. Alles was zu sagen war, haben ich bzw. Blubber geschrieben. Deine "Ausführungen" sind absoluter Blödsinn, sagt dir einer, der damit täglich zu tun hat. P.S. Eine "Bundes"post gibt es schon ewig nicht mehr.

Ja gut lieber 129 Fan, Widerlegen kannst du meine Ausführung auch nicht aber das ist auch
egal. Aus deiner Sicht gesehen hast du natürlich vollkommen recht.

Ja gut, mit der Bundespost hast du recht, aber das ist immer noch in meinem Sprachgebrauch, und in meinem schreibt Gebrauch so drin. Aber du weißt ja was gemeint ist.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 27. März 2018 um 09:57:31 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 27. März 2018 um 06:52:58 Uhr:


@ Linksfahrer
...
P.S. Eine "Bundes"post gibt es schon ewig nicht mehr.


Ja gut, mit der Bundespost hast du recht, aber das ist immer noch in meinem Sprachgebrauch, und in meinem schreibt Gebrauch so drin. Aber du weißt ja was gemeint ist.

Das ausgerechnet Du, lieber R 129 Fan, das monierst, wo Du doch - vorsichtig formuliert - vielen Veränderungen der letzten Zeit eher kritisch gegenüberstehst 😉.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2018 um 07:18:45 Uhr:


@Linksfahrer64
Deine Einstellung zum Leben in unserer Gesellschaft kotzt mich an.
Wer es, warum auch immer, nicht schafft sich an Regeln zu halten, sollte mit den Konsequenzen leben können.
Aber nein, spiel ich toter Mann. Spare ich ein paar Euro. Hurra. Um die Strafe herumgekommen. Da habe ich es dem Staat aber gezeigt.
Das ist in meinen Augen erbärmlich, Charakterschwach und asozial.
Bin gerne bereit, für diese Äußerung von einem Mod. diszipliniert zu werden.

Ja gut, das ist natürlich deine Einstellung zu meiner Art durchs Leben zu kommen. Damit muss ich leben, und damit kann ich auch leben. Ich halte es halt, was regeln anbetrifft, ein bisschen wie ein Rechtsanwalt: ich versuche das für mich Beste heraus zu ziehen. Das natürlich im Rahmen der Legalität. Es geht mir nicht darum, den Staat etwas zu zeigen, warum auch?
Ich mache teilweise das nach, was mir tagtäglich vorgespielt wird, und manches erfolgreiche, was andere Persönlichkeiten in unserem Staate so machen, und damit durchkommen, das probiere und kopiere ich halt...
Soll ich mich etwa an Verlierer halten, oder an diese Leute, die keinen Erfolg haben?
Du nennst das Charakter schwach o. k., auch das muss ich akzeptieren, obwohl ich weiß dass es anders ist, dein Charakter schwache Leute stehen nicht zu dem was sie tun. Ich stehe dazu, wenn ich einen Weg finde, mich aus einer Sache raus zu winden, dass ich diesen Weg gehe. Es ist halt mein Charakter zu versuchen, aus jeder Situation das beste zu machen. Und jeder Erfolg darin bestärkt mich, und jeder Misserfolg zeigt Mir nur wieder Wege zum Erfolg auf.

Übrigens ist die Bezeichnung nicht asozial, sondern dissozial, .... was du meinst.

Also vor einer Disziplinierung durch den Moderator brauchst du keine Angst haben, denn ich werde deinen Beitrag nicht melden! Ich kann mich selber verteidigen, und auch selber gegen Argumente vorbringen, dazu brauche ich kein Moderator, der das regelt oder Beiträge löscht. Dein Beitrag darf ruhig stehen bleiben ....

Aber die Antworten einige User hier im Forum zeigt mir, wie viel „Mitrennschafe” es doch hier im staate gibt, die immer alle schön brav das machen, was Behörden gerne so vorgeben!

Manche bezahlen sogar für Dinge, für die sie gar nicht bezahlen möchten, nur weil es jemand von oben mit Amts Titel so angeordnet hat.

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