24 Kmh innerorts
Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.
P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.
M.F.G: Bizzy
Beste Antwort im Thema
Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.
149 Antworten
Ach Gottchen - mehr fällt dir nicht ein?
Alles andere wurde von mir schon geschrieben und Bedarf keiner weiteren Erklärung meinerseits 😉
Zitat:
@ceinsler schrieb am 24. März 2018 um 14:09:07 Uhr:
Innerorts 24 kmh zu schnell und dann nicht dazu stehn. Ja gehts noch?? Autofahren ist auch Charaktersache. Als Student nicht wissen das Schulferien nicht gleich Semesterferien sind, was studierst du eigentlich. Armes "D". Niemand ist fehlerfrei, man sollte aber auch zu seinen Fehlern stehen.
Vielen Dank für das Feedback. Ich studiere Psychologie und Volkswirtschaftslehre. Nein Deutschland ist nicht Arm nur sind es einige Kommunen in Westdeutschland und Ostdeutschland, da Nord-Rhein-Westfalen zum Beispiel keine Großunternehmen besitzt die am Internationalen Markt teilnehmen. Dementsprechend is das BIP in N.R.W so niedrig um das zu kompensieren, versuchen die Kommunen zusätzliche Gebühren auf zum Beispiel Bußgelder zu verhängen. Also ich fülle den Anhörungsbogen aus. Soll ich explezit nochmal schildern das ich zu diesem Zeitpunkt fälschlich angenommen habe das es eine 50 Zone ist?
P.S: Auf dem Foto bin ich klar zu sehen und das Auto läuft auf mich.
M.F.G: Bizzy
Die Strafe aendert sich dadurch nicht.
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Zitat:
@zufruehauf schrieb am 25. Mär. 2018 um 21:8:57 Uhr:
Du bist ja schon nicht fähig, das Geschlecht deines Kommunikations"gegners" zu erkennen
Das ist leider in der MT-App auch gar nicht erkennbar.
Dennoch gilt das Schild nur an Schultagen. Wer nicht weiss, wann sie sind, faehrt im Zweifel die angegebenen 30. Wer/wsie sich irrt hat eben Pech gehabt und ist im TEs Fall trotzdem noch gemessene 7 km/h (Tacho: 10 km/h) zu schnell gewesen. Es raecht sich halt doppelt, wenn man schneller als das vermeintliche Limit unterwegs ist.
Zitat:
@bizzy117 schrieb am 26. März 2018 um 00:57:52 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 24. März 2018 um 14:09:07 Uhr:
Innerorts 24 kmh zu schnell und dann nicht dazu stehn. Ja gehts noch?? Autofahren ist auch Charaktersache. Als Student nicht wissen das Schulferien nicht gleich Semesterferien sind, was studierst du eigentlich. Armes "D". Niemand ist fehlerfrei, man sollte aber auch zu seinen Fehlern stehen.Vielen Dank für das Feedback. Ich studiere Psychologie und Volkswirtschaftslehre. Nein Deutschland ist nicht Arm nur sind es einige Kommunen in Westdeutschland und Ostdeutschland, da Nord-Rhein-Westfalen zum Beispiel keine Großunternehmen besitzt die am Internationalen Markt teilnehmen. Dementsprechend is das BIP in N.R.W so niedrig um das zu kompensieren, versuchen die Kommunen zusätzliche Gebühren auf zum Beispiel Bußgelder zu verhängen. Also ich fülle den Anhörungsbogen aus. Soll ich explezit nochmal schildern das ich zu diesem Zeitpunkt fälschlich angenommen habe das es eine 50 Zone ist?
P.S: Auf dem Foto bin ich klar zu sehen und das Auto läuft auf mich.
M.F.G: Bizzy
Na dann ist das ja schon einmal erklärt, wenn das Auto:
1.) auf dich läuft als Kfz Halter
2.) und du klar als Fahrzeugführer zu erkennen bist.
Im Prinzip hast du jetzt nur noch eine Chance, indem du versuchst, die Sache auszusitzen, D.h. zu hoffen, dass durch nicht reagieren der Behörde die Sache dann automatisch verjährt...
Ein Ausfüllen des Anhörbogen ist da kontraproduktiv, da durch das ausfüllen und zurücksenden quasi die Behörde noch einmal an den Vorgang regelrecht erinnert wird.
Wenn du aus der Sache 100-prozentig rauskommen möchtest, und zwar ganz ungeschoren, dann hilft dir nur, dass du dich aus dem Spielfeld entfernst, auf dem du dich gerade befindest. Zum streiten gehören bekanntlich immer zwei Leutchen.
Mit entfernen aus dem Spielfeld meine ich, sich so schnell wie möglich um beziehungsweise abmelden, am bestens ins europäische Ausland, und keine Post mehr annehmen.
Sollte dennoch Post ankommen wie zum Beispiel PostzustellungsurkundeN, diese ganz einfach ungeöffnet wieder zurückschicken mit dem Vermerk unbekannt verzogen.
Als Psychologie Studenten brauche ich dir sicherlich nicht zu sagen, dass diese handschriftlichen Vermerke auf PostzustellungsurkundeN natürlich jemand anderes vorzunehmen hat, so dass deine eigene Handschrift auch nicht drauf ist, denn der juristische Gegner, das Ordnungsamt, ist ja auch nicht dumm.
Wenn Bußgeldbescheide nicht Form und fristgerecht zugestellt werden können, so können diese nicht in Rechtskraft erwachsen. Das funktioniert ganz einfach nicht. Also wird das Verfahren erst einmal ausgesetzt, und nach drei Monaten, wenn der betreffende nicht erreicht werden kann, ist die Sache verjährt.
Alleine schon das annehmen des Anhörbogens mit Öffnen des Briefes ist da sehr kontraproduktiv, weil jetzt schon die Behörde davon ausgehen kann, dass dieser Brief angekommen sein könnte.
Aber Post kann ja bekanntlicherweise auch verloren gehen, und einen Beweis der Zustellung in Form eines Post Zustellung Urkunde, kurz auch „PZU” Genannt, hat die Behörde nicht.
Alleine deswegen ist es wichtig, auf den Anhörbogen nicht zu reagieren, und diesen keineswegs auszufüllen und zurückzuschicken, weil man somit urkundlich belegt, diesen erhalten zu haben.
Anders kommst du aus dieser Nummer nicht raus. Diskutieren mit der Behörde und den Mitarbeitern, bringt gar nix, da die Stur nach Schema F gehen , Weil die ganz einfach stur nach Schema F gehen müssen auf Anweisung von oben. Sonst verliert der Mitarbeiter der Behörde möglicherweise seinen Job, oder kommt sonstigen Ärger. Auch er muss sich gegenüber seinem Vorgesetzten, d.h. dem Leiter der Bußgeldstelle verantworten, und dieser Leiter runter steht wieder dem Bürgermeister, weswegen auf Schreiben von der Bußgeldstelle als Absender oft der Bürgermeister steht.
Also hast du es ja nicht mit irgendwelchen böswilligen Mitarbeitern zu tun, sondern ganz einfach mit Menschen, die ihren Job machen müssen.
Gegebenenfalls, falls du dich dem Verfahren stellen solltest, kommst du um die Bezahlung der Gebühren herum, wenn du kein Pfändbares Einkommen hast, wovon als Student auszugehen ist.
Gebühren, so genannte Verwaltungsgebühren, unterliegen Dem Zivilrecht, und somit kann wegen nicht bezahlter Gebühren auch vor dem zuständigen Amtsgericht keine Erzwingungshaft angeordnet werden, womit gegebenfalls auf Antrag der Bußgeldstelle die Beitreibung Des Bußgeldes versucht wird durchzusetzen.
Das reine Bußgeld unterliegt nicht dem Zivilrecht, weswegen gegebenfalls bei Nichtzahlung beim Amtsgericht Erzwingungshaft beantragt werden kann. Selbst diese Erzwingungshaft (Vollzug) wird mit sofortiger Bezahlung des Bußgeldes sofort außer Vollzug gesetzt, dieses auch, wenn man die Gesamtforderung der Bußgeldstelle um die Gebühren kürzt, und so nur das reine Bußgeld bezahlt.
@Linksfahrer64
Das soll deine Hilfe sein?
Aussitzen, ins Ausland ziehen?
Klappt genau so gut, wie mit deinem Passat.
Da hat der Zoll dich auch erwischt.
@TE
Spar dir den Stress und zahl einfach die OWI bzw. das Bußgeld. Und in Zukunft halt d as Gaspedal etwas zurückhaltener Benutzen. Gruß
Ich gehe mal davon aus, dass Linksfahrer64's Beitrag als Realsatire gemeint war. Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass Jemand derat.... äh.... öh.... also ballaballa, ist.
Zitat:
@situ schrieb am 25. März 2018 um 21:01:06 Uhr:
nicht so deppert sind, wie du vermutest. Da auch der Richter in einem aktuellen Fall im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein sollte und ein schwieriges Studium erfolgreich hinter sich gebracht hat, ist die Vermutung nicht abwegig, dass er bei gleich gelagerten Fällen zu gleichem Urteil kommt.
Die Herrschaften sind stinkfaul. Im Zweifelsfall wird die Klamotte eingestellt. Bei der Personalsitation dort habe ich da sogar ein bißchen Verständnis dafür. Da hat keiner Zeit, sich erst noch die Ergüsse anderer reinzuziehen. Aber träum mal weiter....😁
Zitat:
@situ schrieb am 25. März 2018 um 21:01:06 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 25. März 2018 um 18:33:29 Uhr:
Das ist sehr schön für den Anwalt und ist auch gut für seine Kasse, den Richter interessieren diese tollen Urteile nicht die Bohne. Wir sind hier nicht in einer US-Gerichtsserie und falls wieder ein Spruch kommt: Ich habe fast 20 Jahre als "Berufszeuge" gedient.
Es irrt der Mensch, solange er lebt. Die von dir beschriebenen, selbstherrlichen Richter gibt es natürlich in Einzelfällen. Die werden dann von der nächsten Instanz belehrt, wenn der Anwalt sein Handwerk gelernt hat.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Richter, welche in vergleichbaren Fällen geurteilt haben, nicht so deppert sind, wie du vermutest. Da auch der Richter in einem aktuellen Fall im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein sollte und ein schwieriges Studium erfolgreich hinter sich gebracht hat, ist die Vermutung nicht abwegig, dass er bei gleich gelagerten Fällen zu gleichem Urteil kommt.
Es ist gar nicht so schwer zu verstehen - man muss nur wollen.
Den letzten zitierten Satz unterschreibe ich gerne. In jeder Richtung 😁 .
Die selbstherrlichen Verkehrsrichter beim Amtsgericht sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Spätestens, wenn sie nach zwei oder drei Berufsjahren die immer gleichen Ausreden alle auswendig kennen und dem Betroffenen schon beim Mundöffnen ansehen, was er sagen wird.
Und jedenfalls dann, wenn sie selber erklärte Individualverkehrsgegner sind (ja, solche kenne ich, leider) und/oder militante Radfahrer (auch solche kenne ich, leider). Oder, am allerschlimmsten, wenn sie durch einen betrunkenen Autofahrer ein Familienmitglied verloren haben (auch einen solchen kannte ich, der ist mittlerweile jedoch - zum Wohle der Rechtssicherheit und -klarheit - altershalber pensioniert).
Außerdem kann man nicht einfach einen Betroffenen oder Angeklagten in die nächste Instanz verweisen. Das ist ein Irrglaube, dem leider viele Richter und auch Anwälte anhängen.
Denn oft ist es so, dass so ein vielleicht nach vielen Lebensjahren oder gar -jahrzehnten erstmalig mit einem Gericht konfrontierter Bürger durch eine etwas zu "stringente" Verhandlungsführung jeden Glauben an die Rechtsordnung verliert; für solche Menschen ist es, als ob ihr gesamtes Weltbild innerhalb weniger Minuten von einem selbstherrlichen Richter zunichte gemacht wird. Wer das einmal miterlebt hat, will es niemals wieder sehen. Ich kenne Juristen, für die so etwas Anlass war, den Beruf zu wechseln.
Solche Menschen gehen nicht in die nächste Instanz. Sie gehen nach hause und verweigern sich für den Rest ihres Lebens.
Konsequenter, stimmiger Sachvortrag und keine dummen Spielchen - das ist alles, was man einem Betroffenen und seinem Anwalt raten kann. Und jeder Anwalt tut gut daran, seinen Mandanten auf Eventualitäten in der Verhandlung vorzubereiten.
Zitat:
@bizzy117 schrieb am 26. März 2018 um 00:57:52 Uhr:
Soll ich explezit nochmal schildern das ich zu diesem Zeitpunkt fälschlich angenommen habe das es eine 50 Zone ist?
In der Regel wird sowieso davon ausgegangen, dass der Tempoverstoss ein Versehen war. Wird von Vorsatz ausgegangen, würde das Bußgeld verdoppelt. Das geschieht aber normalerweise erst, wenn Du z.B innerhalb eines gewissen Zeitraums mehrfach geblitzt wurdest oder es da andere Anhaltspunkte gibt...
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 26. März 2018 um 08:04:34 Uhr:
Sollte dennoch Post ankommen wie zum Beispiel PostzustellungsurkundeN, diese ganz einfach ungeöffnet wieder zurückschicken mit dem Vermerk unbekannt verzogen.
Dann wird der Fall vorläufig eingestellt und die Sache zum Einwohneramt zwecks örtlicher Ermittlung geschickt, wobei dann rauskommt, daß der Betroffene da immer noch wohnt. Ergo geht das Spiel wieder von vorne los. Das sind alles "Ratschläge".......😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 26. März 2018 um 12:13:05 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 26. März 2018 um 08:04:34 Uhr:
Sollte dennoch Post ankommen wie zum Beispiel PostzustellungsurkundeN, diese ganz einfach ungeöffnet wieder zurückschicken mit dem Vermerk unbekannt verzogen.
Dann wird der Fall vorläufig eingestellt und die Sache zum Einwohneramt zwecks örtlicher Ermittlung geschickt, wobei dann rauskommt, daß der Betroffene da immer noch wohnt. Ergo geht das Spiel wieder von vorne los. Das sind alles "Ratschläge".......😁
Abgesehen davon, dass man eine PZU nur dann "zurückgehen lassen" kann, wenn man den Postler persönlich bei der Zustellung antrifft und diesen überreden kann, wahrheitswidrig die Angabe "unbekannt" zu machen.
Denn ansonsten vermerkt der Postler Datum und Uhrzeit, wann er den Schrieb im gelben Umschklag in den Briefkasten gelegt hat, und schickt die PZU als "zugestellt" zurück. Damit beginnt der Fristlauf. Wenn der Umschlag nicht geöffnet wird / der Empfänger schlicht nicht reagiert, laufen halt alle Fristen ab.
Toller Ratschlag. 😁
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 26. März 2018 um 12:07:01 Uhr:
Die selbstherrlichen Verkehrsrichter beim Amtsgericht sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Spätestens, wenn sie nach zwei oder drei Berufsjahren die immer gleichen Ausreden alle auswendig kennen und dem Betroffenen schon beim Mundöffnen ansehen, was er sagen wird.
Korrekt. In meiner ganzen Laufbahn habe ich nur einen Richter kennen gelernt, der fachlich etwas drauf hatte. Vor dem konnte man nur den Hut ziehen. Lange war der aber dort nicht.......
Zitat:
@bizzy117 schrieb am 26. März 2018 um 00:57:52 Uhr:
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Also ich fülle den Anhörungsbogen aus. Soll ich explezit nochmal schildern das ich zu diesem Zeitpunkt fälschlich angenommen habe das es eine 50 Zone ist?
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Meine persönliche Meinung:
Lass das mit dem "Irrtum", jeder VT ist verpflichtet, sich an die bestehende Beschilderung zu halten. Du schreibst Dich im Zweifelsfall nur um Kopf und Kragen; so gibt es z.B. keine "50-er Zonen", geschweige denn erwähne die Sache mit den Semesterferien 🙄. Es gibt tatsächlich unklare Beschilderungen, wo man ggf. einen Einspruch erwägen kann. Dein Fall gehört wohl nicht dazu.
Klar kann man was übersehen, vergessen oder falsch einschätzen. Passiert jedem mal. Aber auch dafür greifen Sanktionen. Mit Deinem "Irrtum" gewinnst Du bei der Behörde keinen Blumentopf.