24 Kmh innerorts
Schönen Guten Tag zusammen, ich habe am Donnerstag ein Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen das ich 24 kmh zu viel gefahren worden bin (innerorts). Die Straße ist von 7 bis 16 uhr eine dreißiger Zone, das nur zur Schulzeit. Da ich seit Mitte Februar Semesterferien habe, ging ich davon aus das die Schulen auch Ferien haben. Dem war leider nicht so und so wurde ich geblitzt. Meine Frage soll ich einen Anwalt einschalten? Das Bußgeld müsste sich auf 80 euro belaufen. Und ich bin mir gerade Unsicher mit der ganzen Situation. Geblitz wurde ich einmal vor 4 Jahren mit 20 kmh zuviel außerorts. Und das war es auch an Strafen die ich hatte. Ich wurde seit je her nicht mal geblitzt oder hatte andere Probleme mit dem Straßenverkehrsamt. Wäre wirklich nett wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte wie ich mich in dieser Situation am besten verhalten sollte.
P.S: Ich habe den Anhörungsbogen noch nicht ausgefüllt.
M.F.G: Bizzy
Beste Antwort im Thema
Und was soll der Anwalt hier ? Du bist einem Irrtum erlegen. Kommt vor. Zahle die 80€ und nimm einen Punkt dafür mit.
149 Antworten
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 17:17:10 Uhr:
Und wo genau steht da was von Ferien? Ihr seid echt feddich... 😁Ist doch völlig klar, dass das Tempolimit 12 Monate im Jahr, innerhalb der angegebenen Uhrzeiten gilt. Nur weil da was von Schulzeiten steht, fangt ihr an zu interpretieren? Wenn da was von Ferienzeiten stünde, DANN könntet ihr anfangen zu interpretieren.
Was kann man "an Schultagen" falsch interpretieren? In den Ferien gibt es keine Schultage
Es stünde dir gut zu Gesicht, Verkehrsschilder GAR nicht zu interperpretieren, denn das ist überhaupt nicht nötig. Einfach das machen, was drauf steht und du bist auf der sicheren Seite.
Alles was an einem Schild in deinen Augen Interpreationsspielraum aufwirft, künftig überlesen und nur das machen, was aufm restlichen Schild steht, sprich 30 km/h fahren, innerhalb der angegebenen Uhrzeit-/Wochentage, zack, machste alles richtig 😉
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 17:45:04 Uhr:
Es stünde dir gut zu Gesicht, Verkehrsschilder GAR nicht zu interperpretieren, denn das ist überhaupt nicht nötig. Einfach das machen, was drauf steht und du bist auf der sicheren Seite.Alles was an einem Schild in deinen Augen Interpreationsspielraum aufwirft, künftig überlesen und nur das machen, was aufm restlichen Schild steht, sprich 30 km/h fahren, innerhalb der angegebenen Uhrzeit-/Wochentage, zack, machste alles richtig 😉
Du schreibst einfach nur Blödsinn, in den Ferien gilt das 30er Limit nicht.
Mh, naaaaatüüüüürlich... 😁
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Womit wir wieder am Anfang wären, als wir feststellten, dass sich der TE eben geirrt hat. Semesterferien entsprechen nicht den Schulferien.
Ergo: Aus der Sache kommt er nicht mehr raus. Es sei denn, die Behörde verschusselt den Vorgang.
Auch das mit den Schulferien ist vollkommener Unsinn. Einfach richtig informieren, dann klappts auch dauerhaft mit dem Führerschein behalten. 😉
Die Einschränkung „an Schultagen“ ist mir noch nie untergekommen.
Da würde ich ehrlich gesagt auch mal einen
Ferienkalender an den Eispruch dranhängen
und wenn der abgelehnt wird kann man immer noch
mal anfragen, was denn dann mit „Schultagen“ gemeint ist.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 25. März 2018 um 18:02:37 Uhr:
Da würde ich ehrlich gesagt auch mal einen
Ferienkalender an den Eispruch dranhängen
und wenn der abgelehnt wird
Für dich nochmal zum Mitschreiben: Es waren keine Schulferien. Der TE hatte Semesterferien und nahm an, dass die Semesterferien mit den Schulferien zusammenfallen.
Klassischer Irrtum.
Es gibt bei temporären 30er Zonen vor Schulen drei Zusatzbeschriftungen, die alle das Selbe bedeuten:
An Schultagen
Werktags (bedeutet Mo-Sa) oder direkt
Mo-Sa
Somit keinerlei Interpretation nötig.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. März 2018 um 18:05:44 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 25. März 2018 um 18:02:37 Uhr:
Da würde ich ehrlich gesagt auch mal einen
Ferienkalender an den Eispruch dranhängen
und wenn der abgelehnt wirdFür dich nochmal zum Mitschreiben: Es waren keine Schulferien. Der TE hatte Semesterferien und nahm an, dass die Semesterferien mit den Schulferien zusammenfallen.
Klassischer Irrtum.
Oh,
solch logische Verknüpfung hätte ich jetzt von einem Studenten erwartet.
Werk- und Schultage habe für mich zwar nicht die gleiche Bedeutung,
aber im Zweifelsfall nimmt man den Fuß vom Gas und umgeht so den Ärger.
Ausserhalb von Niedersachsen könnte ich auch nur raten,
ob gerade Ferien sind.
Zitat:
@situ schrieb am 24. März 2018 um 20:37:56 Uhr:
Selbstverständlich orientiert sich jeder Anwalt auch bei jedem Einzelfall an bestehenden Urteilen, so es solche gibt. Denn er muss prüfen, ob er bei negativen Urteilen etwas entdecken kann, was für seinen Mandaten ggf. eine günstigere Entscheidung ermöglicht.
Das ist sehr schön für den Anwalt und ist auch gut für seine Kasse, den Richter interessieren diese tollen Urteile nicht die Bohne. Wir sind hier nicht in einer US-Gerichtsserie und falls wieder ein Spruch kommt: Ich habe fast 20 Jahre als "Berufszeuge" gedient.
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 18:08:28 Uhr:
Es gibt bei temporären 30er Zonen vor Schulen drei Zusatzbeschriftungen, die alle das Selbe bedeuten:An Schultagen
Werktags (bedeutet Mo-Sa) oder direkt
Mo-SaSomit keinerlei Interpretation nötig.
Alle Aussagen unrichtig, einschließlich der nur 3 „Zusatzbeschriftungen“.
Das mit der unnötigen Interpretation ist für verschiedene VT im Fall des Zusatzschildes „Schneeflocke“ komplett nach hinten losgegangen.
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 25. März 2018 um 17:17:10 Uhr:
Und wo genau steht da was von Ferien? Ihr seid echt feddich... 😁Ist doch völlig klar, dass das Tempolimit 12 Monate im Jahr, innerhalb der angegebenen Uhrzeiten gilt. Nur weil da was von Schulzeiten steht, fangt ihr an zu interpretieren? Wenn da was von Ferienzeiten stünde, DANN könntet ihr anfangen zu interpretieren.
Er möchte doch nur den Thread verlängern. Kapiert hat er es auch längst.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 25. März 2018 um 18:33:29 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 24. März 2018 um 20:37:56 Uhr:
Selbstverständlich orientiert sich jeder Anwalt auch bei jedem Einzelfall an bestehenden Urteilen, so es solche gibt. Denn er muss prüfen, ob er bei negativen Urteilen etwas entdecken kann, was für seinen Mandaten ggf. eine günstigere Entscheidung ermöglicht.
Das ist sehr schön für den Anwalt und ist auch gut für seine Kasse, den Richter interessieren diese tollen Urteile nicht die Bohne. Wir sind hier nicht in einer US-Gerichtsserie und falls wieder ein Spruch kommt: Ich habe fast 20 Jahre als "Berufszeuge" gedient.
Es irrt der Mensch, solange er lebt. Die von dir beschriebenen, selbstherrlichen Richter gibt es natürlich in Einzelfällen. Die werden dann von der nächsten Instanz belehrt, wenn der Anwalt sein Handwerk gelernt hat.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Richter, welche in vergleichbaren Fällen geurteilt haben, nicht so deppert sind, wie du vermutest. Da auch der Richter in einem aktuellen Fall im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein sollte und ein schwieriges Studium erfolgreich hinter sich gebracht hat, ist die Vermutung nicht abwegig, dass er bei gleich gelagerten Fällen zu gleichem Urteil kommt.
Es ist gar nicht so schwer zu verstehen - man muss nur wollen.
Ein Träumerle, das situ 😁
Du bist ja schon nicht fähig, das Geschlecht deines Kommunikations"gegners" zu erkennen, dass das mit dem Verkehrsschilder richtig lesen dann erst recht nicht klappt, ist nicht weiter verwunderlich 😁
Zitat:
@situ schrieb am 25. März 2018 um 20:59:06 Uhr:
Zitat:
Er möchte doch nur den Thread verlängern. Kapiert hat er es auch längst.