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225/55/16 Reifen für Mondeo Kombi

Themenstarteram 6. April 2009 um 12:44

Hallo,

kennt sich einer mit Reifen aus der mir sagen könnte wieviel Luftdruck in 225/55/16 er Reifen reinkommt ?

Habe mir den Mondeo als Kombi gekauft und meiner Meinung nach müssten die Reifen etwas aufgepumpt werden, ich weiss aber nicht wieviel Luftdruck ich noch geben soll.

Beste Antwort im Thema

225/55/16 sindkeine zulässige Größe!

215/55/16 bei mittlerer Beladung (im Schnitt) vo 2,3 hinten 2,6

wenn die Kiste quasi immer leer rumfährt 2,1 und 2,3... und dann noch alle 10-20 TKm vfon vorne nacvh hinten durchwechseln, und eine lange Lebensdauer ist garantiert!

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am 23. Januar 2014 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Der Abrollumfang darf um 4% von der Serie abweichen ohne dass man den Tacho angleichen muss.

http://www.felge.de/technik/infos/tuev-auflagen.php

Ansonsten muss man die Bereifung halt eintragen lassen wenn sie in den Fahrzeugpapieren nicht aufgeführt ist.

Ehrlich gesagt frage ich mich aber warum man sich ein Auto mit Tieferlegung kauft um diese dann mit höheren Rädern wieder auszugleichen.

Die Frage ist eher: Warum kauft man sich überhaupt einen FORD? ;)

Die Mondeos kaufen wir auch nicht wegen der Tieferlegung sondern trotz der Tieferlegung und wir haben bei uns tatsächlich ein Problem mit der Bodenfreiheit bei den 215 55 16 Sommerreifen. Wir wohnen nun mal auf dem Dorf. Die paar mm mehr an Bodenfreiheit bringen tatsächlich was.

Der Tacho geht nach dem ungeeichten Zubehörnavi relativ genau. Anzeige am Tacho 100 km/h und auf dem Navi 98 km/h. Das würde also schon mal passen.

Die Reifen dürfen also um 4 % beim Abrollumfang abweichen und dann kann man sie "einfach" in die Papiere eintragen lassen? Warum weiß das dann der studierte KFZ-Prüfingenieur nicht? Oder darf das nur der richtige TÜV? Ich versuche dann mal morgen den "richtigen" TÜV anzuklingeln.

Hat jemand eine ungefähre Hausnummer der anfallenden Kosten im Kopf?

am 23. Januar 2014 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von ruppi107

Hallo

So einfach ist es nicht. Wenn man mit nicht zulässigen Reifen rumfährt, verliert man die Betriebserlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann das recht weitreichende Konsequenzen haben!

Bei kleineren Veränderungen der Reifendimension könnte eine Reifenherstellerbescheinigung ausreichend sein. Die erhält man über deren homepage (Michelin, Goodyear,...). Aber in Kombination mit Tieferlegung, Spurverbreiterung, Zubehörfelgen,... machen die das nicht mehr.

Um das zu legailsieren kommst Du um eine Einzelabnahme beim TÜV/Dekra nach §19/§21 nicht herum. Da nimmt Dich auch keine normale HU-Plakette aus der Verantwortung.

Das Thema kannts Du auch in Reifen&Felgen Forum diskutieren. Da kennen Sich die Leute besser aus.

VG

 

Peter

Hallo und danke Peter,

das mit der ABE ist auch so eine Sache.

Ich habe bei meinem MK3 die Xenon-Brenner ausgetauscht und siehe da, die alten hatten keine E-Nummer drauf. Theoretisch wäre damit ja auch schon die ABE erloschen, oder?

Der Gag ist aber, ich habe den Mondeo mit 6 Jahren beim FFH gekauft und der Mondeo war das Firmenfahrzeug vom Juniorchef des Autohauses. Es hat also wohl kein anderer dran rumgepfuscht als die FORDJungs...

Zitat:

Original geschrieben von MichaelvonWollbach

Der Tacho geht nach dem ungeeichten Zubehörnavi relativ genau. Anzeige am Tacho 100 km/h und auf dem Navi 98 km/h. Das würde also schon mal passen.

Die Reifen dürfen also um 4 % beim Abrollumfang abweichen und dann kann man sie "einfach" in die Papiere eintragen lassen? Warum weiß das dann der studierte KFZ-Prüfingenieur nicht? Oder darf das nur der richtige TÜV? Ich versuche dann mal morgen den "richtigen" TÜV anzuklingeln.

Hat jemand eine ungefähre Hausnummer der anfallenden Kosten im Kopf?

Hi

Ich habe mir 2012 eine zusätzliche Reifengröße eintragen lassen, nähmlich downsizing auf 205-55-R16 wegen Winterreifen.. Das hat rund 55 € beim TÜV und rund 15 € bei der Zulassungsstelle gekostet. Dabei habe ich zusätzlich auch noch eine MK3-Felge mit 52,5 mm Einpresstiefe eintragen lassen.

Wenn der Händler eine unzulässige Reifengröße montiert, ist er da schon in der Verpflichtung das zu regeln. Aber nach 6 Jahren ist das wohl alles verjährt.

Bei einen schweren Unfall wird das Fahrzeug sicher von einen Gutachter durchleuchtet. Und die nicht zulässigen Reifen fallen als erstes auf und für die Versicherung steht es schon mal 1:0.

VG

Peter

Die Reifen sind ja eigentlich nicht nicht zulässig sondern einfach nur nicht eingetragen.

Möchtest Du damit zum Ausdruck bringen, daß beim KBA eine allgemeine Zulassung dafür schon eingetragen ist und somit gar nicht im Schein eingetrgen werden muß, wie es mit den meisten Reifen schon der Fall ist?

Nein, ich meine dass man die Räder beim TÜV vorführen muss und wenn der Abrollumfang, Freigängigkeit, Radabdeckung, Traglast und das ganze Pipapo stimmen diese Räder eintragen lassen kann.

Deswegen bin ich nicht ganz so sicher ob man im Unfallfall direkt schlechte Karten hat wegen den Reifen, weil diese sicherlich nicht am Unfall Schuld waren, weil sie Eintragungsfähig waren.

Ob jetzt wirklich die ABE des Fahrzeuges erlischt wenn man zulassungsfähige Räder nicht eingetragen hat, dies ordne ich mittlerweile als UrbanLegend ein.

Vielleicht weil die Polizei einen nicht weiter fahren lässt wenn sie es feststellen dass die Räder nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind und es nicht deren Aufgabe ist den TÜVer zu spielen und zu entscheiden ob die Räder doch gehen, also erstmal Fahrzeug still legen und die sind auf der sicheren Seite.

Natürlich sollte man sie Sache im Vorfeld für sich schon auf die sichere Seite bringen und Teile am Fahrzeug für die es keine ABE gibt einfach beim TÜV vorführen.

Hallo zusammen,

die Allgemeine Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung des Fahrzeugs erlischt prinzipiell, wenn eine Änderung - abweichend vom vorgesehenen Serienzustand - am Fahrzeug vorgenommen wird, für die keine Freigabe, z.B. auch in Form einer ABE oder eines Gutachtens für das Bauteil bzw. einer TÜV-Abnahme, vorliegt. Somit ist das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, bis ein entsprechender Nachweis erbracht wird (damit ist keine Rote Nummer gemeint). Die Entscheidung, ob man mit falscher Bereifung bis zu einer Nachprüfung/Wiedervorführung weiterfahren darf oder ob ein Fahrzeug stillgelegt wird, liegt beim jeweiligen Prüfer/Ordnungshüter. Diese werden sich im Zweifelsfall ans Gesetz halten und ein Fahrzeug stillegen.

Eine allgemeine Freigabe zur Montage von Reifen ergibt sich aus der gesetzlich zulässigen Abweichung des Tachos jedenfalls nicht.

Viele Grüße!

am 13. Februar 2014 um 15:45

Nun haben wir die HU-Plakette mit den 225 55 16 - Rädern bekommen.

In der Zusammenfassung war es so:

- den richtigen TÜV hat es nie gestört

- den Dorf-Gutachter jedoch schon

- FORD in Köln ist es auch egal, von da kam nur eine Standard-Antwort das sie keine Ahnung haben

- der ADAC wollte mir eine Liste der Standardreifen schicken, die habe ich aber auch. Aber der ADAC hat wohl derzeit andere Probleme

- erst der Reifenhersteller "Semperit" hat mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemailt, in der eine lediglich 1,7%ige Abweichung attestiert wurde. Genau genommen hat mir Continental geantwortet.

- jetzt war der Dorf-Gutachter wieder nicht zufrieden, denn die "UB" kam ja von Conti und nicht von Semperit... und damit ist sie ja für die Semperit-Reifen nicht gültig!

- Nach längerer Diskussion hat aber der Gutachter eingesehen das Semperit zu Conti gehört und die 1,7% Abweichung vielleicht doch nicht ganz so schlimm sind.

Fazit:

Die Dorf-Prüfstelle kann ich nicht weiterempfehlen, die machen aus einer HU ein Drama.

Nächstes mal nehmen wir wieder den richtigen TÜV.

So pauschal würd ich keine der Prüfstellen aburteilen. Es sind jeweils verschieden gestrickte Menschen, die mal mehr, mal weniger verkniffen, Ihren Prüfersachverstand einsetzen. So habe ich schon beim TÜV und auch bei anderen Prüforga sehr gegensätzlich urteilende Mitarbeiter bei der Vorführung unserer Familienkutschen und auch der von Freunden erlebt. In einem besonders krassen Mitarbeiter vom TÜV bin ich gleich darauf zu einer anderen TÜV-Stelle gefahren und bin mit nur leichten Mängeln durch, besser noch einmal volle Prüfgebühr als die angeblich dringend nötigen Reparaturen für die Wiedervorführung zu zahlen.

Manche sind halt Oberkorrekt und andere bringen auch ihren technischen Sachverstand und ihren Beruf als Prüfingenieur in ihre Arbeit ein.

Wenn es sich nur um die stumpfe Einhaltung von Maßen ginge ( und wenn alle Vorschriften ohne Spielraum wären ) könnte man beim TÜV jeden Heini hinstellen der einen Gliedermassstab und einen Taschenrechner benutzen kann.

Früher war ich auch mal der Meinung dass manche Sachen durch eine Eintragung nicht legal werden.

Mittlerweile denke ich auch, die Prüfingenieure sind nicht umsonst solche und können und sollen beurteilen können

ob man Teil XY welches keine ABE hat eintragen kann.

am 14. Februar 2014 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Manche sind halt Oberkorrekt und andere bringen auch ihren technischen Sachverstand und ihren Beruf als Prüfingenieur in ihre Arbeit ein.

Wenn es sich nur um die stumpfe Einhaltung von Maßen ginge ( und wenn alle Vorschriften ohne Spielraum wären ) könnte man beim TÜV jeden Heini hinstellen der einen Gliedermassstab und einen Taschenrechner benutzen kann.

Früher war ich auch mal der Meinung dass manche Sachen durch eine Eintragung nicht legal werden.

Mittlerweile denke ich auch, die Prüfingenieure sind nicht umsonst solche und können und sollen beurteilen können

ob man Teil XY welches keine ABE hat eintragen kann.

Ich sehe das mehr als "Willkür".

Natürlich hat die HU schon ihre Berechtigung, gerade wenn ich so jeden Tag sehe wie viele "Einaugen" rumfahren. Das ist für mich ein Armutszeugnis des Fahrzeuglenkers. Gerade auch die heutigen "Berufskraftfahrer" sind scheint nicht dazu fähig, mit funktionierender Beleuchtung unterwegs zu sein. So etwas gabs früher nicht. Das sind jeden Tag die gleichen blauen LKW-Karawanen einer großen Brauerei mit Lieferservice die mir entgegenkommen. Da hocken zwei Berufskraftfahrer drinnen und trotzdem funktioniert bei jedem 2. LKW die Beleuchtung nicht 100%ig. Geballte Intelligenz oder Ignoranz?

Fahre generell 2.8 und 3.0 umso höherer Druck umso bessere Abrolleigenschaften auf der AB :-)

Bei Regen kann man ja mal etwas runtergehn. 2.0 Diesel. Bj 2008

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Richtiger Luftdruck? (Reifen)' überführt.]

Ich fahre grundsätzlich den empfohlenen Luftdruck. Mir ist 3 Bar zu unkomfortabel....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Richtiger Luftdruck? (Reifen)' überführt.]

Wirklich, nach 4 Jahren holt einer das Thema wieder hoch ? :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Richtiger Luftdruck? (Reifen)' überführt.]

am 16. September 2015 um 16:20

Ich pumpe immer am randstreifen auf oder lass ab je nach geschwindigkeit...will kein risiko eingehen. Genau und penibel muss das schon sein...was der hersteller sagt ist top verbindlich ........ spaaaaass

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Richtiger Luftdruck? (Reifen)' überführt.]

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