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205/70R15 ohne Lift?

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 2. Juni 2013 um 22:25

Guten Morgen :D

Passen 205/70R15 auf den Caddy, ohne das Höherlegungs-FW zu verbauen?

Wenn nein, warum?

Schönen Tag noch!

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2019 um 16:07

Hi, ist ja jetzt fast wie " eine Leiche aus dem Keller holen" , aber mal eine Frage zu der ganzen Höherlegung und große Reifen.

Ich habe jetzt auch von "Sport-Camper" zu "Offroad -Camper" umgebaut und Seikelfahrwerk incl 215/60 R16 montiert.

FRAGE an die die es auch montiert haben,, habt ihr den Tacho angleichen müssen, wenn ja was sollte eingestellt werden im VCD.

Gruß Alex

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am 3. Juni 2013 um 10:01

Hallo,

lies mal hier . Dort (im 3.+4. Beitrag) müsste alles stehen was du wissen willst.

Gruß Matze

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 10:36

Ganz ehrlich: ich hab in der kurzen Zeit die ich hier im Forum bin von diesem User schon meine ganz eigene Meinung...:rolleyes:

Die Aussage mit dem Federteller kann schon mal nicht stimmen, da sind aktuell geschätzte 5cm "Luft". Der Durchmesser eines 205/70R15 ist im Vergleich zum 195/65R15 gerade mal 3,3cm größer, also käme der Reifen rund 16,5mm näher zum Federteller.

Trotzdem vielen Dank für Deine Hilfe!

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 11:04

...und um das Thema abzuschließen und falls wieder mal jemand vor dem gleichen Problem steht:

die Reifen passen perfekt und ohne jegliche Probleme!

Dunlop GrandTrek AT3 sind es geworden, in besagter Dimension von 205/70R15. Da stößt gar nix irgendwo an, und schleifen tut auch bei Volleinschlag nichts.

am 4. Juni 2013 um 12:31

Hallo,

bin auch schon am überlegen, wegen den AT Reifen.

Frage 1: Der Dunlop GrandTrek AT3 wird als Off-Road "Sommerreifen" bezeichnet. In dieser Beschreibung steht aber Ganzjahresreifen. Hat der Reifen eine M+S Kennung?

Frage 2: Ich habe die stino 15" Stahlfelgen auf dem Caddy. Geht dieser Reifen da zu montieren?

Frage 3: Muß danach etwas eingetragen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Mich (und wahrscheinlich bin ich da nicht allein) interessieren an dieser Lösung doch noch ein paar Dinge:

- Maße der verwendeten Felgen

- Tachoangleichung

- TÜV-Abnahme (ggfs. mit Auflagen?)

- und wie wurde letztere durchgeführt (Achsverschränkungstest?)

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 17:32

Hallo PIPD, hallo Quattro,

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

- Maße der verwendeten Felgen

6Jx15 ET47, die original VW-Stahlfelge.

Zum Rest kann ich erst morgen was sagen, da hab ich nen Termin beim TÜV (mittlerweile ist nicht mehr jeden Tag ein aaS im Haus, und man braucht nen "Termin"...:D)

Zitat:

Original geschrieben von quattro8163

Frage 1: Der Dunlop GrandTrek AT3 wird als Off-Road "Sommerreifen" bezeichnet. In dieser Beschreibung steht aber Ganzjahresreifen. Hat der Reifen eine M+S Kennung?

Keine Ahnung. Ich werde nachsehen...

Zitat:

Original geschrieben von quattro8163

Frage 2: Ich habe die stino 15" Stahlfelgen auf dem Caddy. Geht dieser Reifen da zu montieren?

Wenn das die original VW Brot-und-Butter-Stahlfelgen mit 6Jx15 bei einer ET von 47 sind: ja.

Zitat:

Original geschrieben von quattro8163

Frage 3: Muß danach etwas eingetragen werden?

Ja, die Reifen müssen per Einzelabnahme eingetragen werden. Seikel hat dafür zwar ein Gutachten (dann ginge es per normaler Änderungsabnahme), aber dazu (und warum ich mich für die Einzelabnahme entschieden hab) morgen mehr...

Gruß

am 5. Juni 2013 um 7:58

Ich denke mal, weil Gutachten von Seikel und Änderungsabnahme teuerer als ne direkt Einzelabnahme wäre(n).

Richtig geraten?

Das Ergebnis interessiert mich aber auch. Bisher konnte davon hier ja noch keiner Berichten, immer nur "müsste eigentlich" und so weiter...

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 9:47

So,

TÜV-Abnahme erfolgte wie erhofft gleich beim "ersten Anlauf" und ohne Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

 

- Tachoangleichung

- TÜV-Abnahme (ggfs. mit Auflagen?)

- und wie wurde letztere durchgeführt (Achsverschränkungstest?)

Ich hatte im Vorfeld bereits beim TÜV angefragt (was ich jedem ans Herz lege) wie es mit der Eintragung aussieht, und nach zweimal "völlig unmöglich" bin ich endlich an einen Sachverständigen geraten, der diese Bezeichnung auch verdient.

Er kennt das Gutachten und die Fahrwerksprodukte von Seikel, und wusste daher zu berichten, dass deren Gutachten (Preis 89,25€, Stand 06/2013) für 205/65R15 und 205/70R15 nur in Verbindung mit dem Höherlegungs-Fahrwerk gültig ist.

Auf die Frage, ob eine Einzelabnahme auch ohne Höherlegung denkbar wäre bekam ich dann ein "wenns passt, kein Thema" zu hören. Das machte Hoffnung.

Reifenmontage wie gestern berichtet total problemlos, die in einem anderen Thread von User "Caddyhood" behauptete Aussage der Reifen würde am Federteller anliegen und beim Lenkeinschlag schleifen ist schlichtweg Blödsinn. Zum Federteller sind über 30mm Luft, bei vollem Lenkeinschlag schleift ebenfalls nichts.

Thema Tachoangleichung. Da sich der Abrollumfang natürlich ändert, muss der Tacho angepasst werden. Seikel berechnet dafür incl. Bescheinigung 71,40€.

Ich hab die Anpassung selbst vorgenommen, dies geht problemlos mittels VCDS.

Der TÜVler hat dies durch Fahrt auf der Landstraße mit einem Navi überprüft; bei "Tacho 100" beträgt die Geschwindigkeit nach GPS zwischen 96 und 98km/h. Perfekt. Im Gutachten wurde dies durch "Anzeige Geschwindigkeitsmesser durch Fahrversuch überprüft" festgehalten.

An der Vorderachse wurde ein Rad einzeln angehoben, um die Freigängigkeit bei Einfederung zu prüfen. Die Hinterachse sollte durch Beladung mit Gewichten (kleine Kanister mit Sand) belastet werden; nachdem sich da aber nach geschätzen 20 Kanistern noch immer nichts bewegt hat, wurde das mit "da passiert nichts" für gut befunden.

Das ganze dauerte 30min. und war völlig relaxt und unspektakulär. Eingetragen wurde nun...

"ZU 15.1/15.2: WW. AUSGERUEST. M. 205/70R15**

Im Gutachten ist außerdem noch als Hinweis vermerkt, dass bei Rückrüstung auf 195/65R15 (bspw. Wechsel auf Winterrreifen) der Tacho wieder umgestellt werden muss. Stört mich nicht, dauert 2min. Alternativ schaue ich mal nach Winterreifen in 205/70R15.

Der Dunlop GrandTrek AT3 hat kein Schneeflockensymbol! Er ist ein reiner Sommerreifen.

Die Fahrzeughöhe haben wir nach Absprache noch nicht geändert (es wären ca. +15mm), da ich irgendwann dieses Jahr noch das Seikel-FW verbauen will.

Zum Gutachten von Seikel: wie erwähnt hätte mir das nichts genutzt, weil ich kein Seikel-Fahrwerk verbaut habe.

Außerdem freut es mich einen fähigen Prüfer gefunden zu haben, der mich auch bei weiteren geplanten Umbauten (Rammbügel, Unterfahrschutz,...) kompetent begleiten wird.

Viele Grüße!

am 5. Juni 2013 um 10:53

Glückwunsch, dass das alles geklappt hat.

Dachte immer beim Tachoangleichen wird mehr gemacht, als einfach die Wegstreckenkennzahl zu verändern. Da drüber kriegt man auch die nervige Tachoabweichung von VW weg (Bevor ich das korrigiert habe konnte ich mit Tacho 60 über die 50er-Blitze)

Ein paar Fotos wären echt super;), falls du die Möglichkeit hast.

Zum Tacho wieder umstellen: Im Winter wird die Tachoabweichung dann halt etwas größer. Kann man ja mit nem Navi mal überprüfen, ob überhaupt ein Unterschied auffällt.

 

Es erfreut mich natürlich auch, wenn ein Umbau durch den Segen der Prüforganisationen gekrönt wird......ABER irgendwie läßt mich die Darstellung der Durchführung irgendwie zweifeln, ob der Prüfer wirklich seiner Aufgabe sachgerecht nachgekommen ist oder ob er einfach nur Geld verdient hat. Auch und gerade im Hinblick darauf, dass 3 (!) Leute vorher es für nicht abnahmefähig gehalten haben, läßt mich an der RECHTmäßigkeit der Eintragung etwas zweifeln.

Der Begriff "Einzelabnahme" bedeutet in weiten Teilen nichts anderes als: "Ist zwar nicht zulässig/zulassungsfähig, aber du bekommst deine Eintragung und ich dein Geld (und davon nicht wenig)." Dass ein anderer TÜV-Prüfer z. B. bei der nächsten HU diese Eintragung widerrufen kann/darf/muss, wird selbstredend nicht erwähnt.

Wie gesagt, es ist nichts persönlich gegen dich und ich kenne auch weitere Hintergründe nicht, aber es erweckt in mir o. g. Zweifel.

 

Spätestens mit dem Einbau des Seikel-FW sollte dann ja aber wieder alles passen. Warum eigentlich nicht jetzt gleich. Hätte dir zumindest die jetzigen Abnahmegebühren gespart.

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

...und gerade im Hinblick darauf, dass 3 (!) Leute vorher es für nicht abnahmefähig gehalten haben, läßt mich an der RECHTmäßigkeit der Eintragung etwas zweifeln.

Sowas musste ja kommen :rolleyes:

Erstens waren es "nur" zwei Prüfer die abgewunken haben - und wie sich dann herausstellte, waren beide keine aaS, hätten die entsprechende Abnahme also eh nicht durchführen dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Der Begriff "Einzelabnahme" bedeutet in weiten Teilen nichts anderes als: "Ist zwar nicht zulässig/zulassungsfähig, aber du bekommst deine Eintragung und ich dein Geld (und davon nicht wenig)." Dass ein anderer TÜV-Prüfer z. B. bei der nächsten HU diese Eintragung widerrufen kann/darf/muss, wird selbstredend nicht erwähnt.

Das ist leider auch Quatsch.

Jede Einzelabnahme muss (bei uns in Hessen) durch eine übergeordnete Behörde (hier "Bündelungsbehörde" genannt) genehmigt werden, bevor die Zulassungsstelle die Papiere ändert. Die sitzen in Marburg.

Auch die hatten nix gegen die Abnahme einzuwenden.

Auch in anderen Bundesländern sind die Zeiten von "Gefälligkeitsgutachten" lange vorbei; die Prüfer werden intern extremst scharf kontrolliert, und Zeiten wo alles eingetragen wird wenn mans nur bezahlt (sagt Dir SAT etwas? :D) sind lange vorbei...

Einzelabnahme bedeutet nichts anderes, dass ein Fahrzeugumbau oder ein Fahrzeugteil, für welches kein TÜV-Gutachten vorliegt, auf seine Zulässigkeit hin überprüft wird.

Da ich sehr oft in Wald und Flur unterwegs bin, wird mein Caddy einen Rammschutz bekommen. Und selbst derartige Massivrammen wie diese hier...

http://up.picr.de/9282045aqp.jpg

...sind ohne weiteres eintragungsfähig!!! Das Fahrzeug ist ebenfalls in Hessen zugelassen, und auch hier gabs keine Einwände gegen die Einzelabnahme.

Frontbügelverbot? Nein. Der Grund dafür ist völlig banal: 95% aller Leute sind offenbar nicht in der Lage, die entsprechende EU-Richtlinie richtig zu verstehen.

Deshalb möchte ich das Thema Frontbügel auch hier wieder beenden, denn auch in Foren gibts leider überwiegend nur Laberer die anderen Leuten den Umbau madig machen wollen, aber selbst den Arsch nicht hochbekommen. Da schreit man dann lieber "Gefälligkeitsgutachten!"...:rolleyes:

48,00€ hat die Eintragung gekostet - 39,80€ die Genehmigung durch die Bündelungsbehörde. Die Geldschneiderei durch den TÜV sehe ich hier nicht - bei der Bündelungsbehörde sieht das schon ganz anders aus...:rolleyes:

 

Wie gesagt....war MEIN persönliches Empfinden beim Lesen deiner Zeilen und wollte dir damit nicht auf den Schlips treten.

Und wenn du hier dein Vorhaben vorstellst, darf man doch sowas auch mal äußern ohne persönlich dabei zu werden oder?

So nebenbei: Die Zeiten dieser Gefälligkeitsabnahmen sind noch lange nicht vorbei und werden immer noch gern angeboten um den Schein von legalen Ein- und Umbauten zu wahren. Aber du hast recht: die Kontrollen werden strikter und für die so tätigen Prüfer die Zeiten härter.

@Forstcaddy

Und wenn du jetzt noch an der Vorderachse den Weitec Spring Distance Kit einbaust hast du das genauso wie Sekel gelöst.

nur die teuren Bilstein Dämpfer fehlen.

Das "Gutachten" von Seikel ist auch nichts weiteres als eine teure Beschreibung einer Abnahme und eigentlich - fähige Sachverständige vorausgesetzt- nicht erfoderlich.

Habe noch einen Satz Goodyear Wrangler AT/SA 205/70 15 mit Felgen abzugeben. Die passen leider nicht auf meinen Tiguan.

Markus

am 5. Juni 2013 um 14:48

Kannst Du ein Bild mit der 205/70/15 Bereifung posten?

Grüße

Caddyfix

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