205/60 R15 Reifen anstatt 195/65 R15 ?

VW Passat B5/3BG

Hallo,

Ich habe aktuell die Reifengröße 195/65 R15 auf meinem Passat 2.0 3BG.

Könnte ich einfach auf Reifen mit der Größe 205/60 R15 wechseln oder müsste ich das extra eintragen lassen und würden meine alten Felgen auf die neuen Reifen passen und müsste ich sonst noch etwas beachten ???

Sorry wenn das eine doofe Frage ist, ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.

Danke schon mal im Voraus.

33 Antworten

Zitat:

@blue vectra th schrieb am 7. Februar 2021 um 14:50:03 Uhr:



Zitat:

....andere trage ich nicht ein,weil andere Reifengrössen nicht aufgeführt sind und ich mich nicht in die Nesseln setze,nicht freigegebene Reifen einzutragen.

Das wird i.d.R. zu hören bekommen, wer um preiswerten, streng genommen eigentlich überflüssigen Nachtrag einer ohnehin freigegebenen (und damit auch zulässigen) Bereifungsvariante bittet, hochwillkommene Formalie, mit der TÜV und Zulassungsstelle ohne viel Aufwand erkleckliche Extradollars zu generieren gewohnt sind.

Bei der aufwändigeren Einzelabnahme dagegen setzt sich kein Gutachter mit der eigenem Sachverstand entstammenden Erkenntnis in die Nesseln, dass die Traglast einer zum FZ zugelassenen und auch mit passender Alternativbereifung noch allseits freigängigen Felge nicht durch einen 1 cm breitere Reifen herabgesetzt wird!

Ich selber verwerte seit nunmehr 4Jahrzehnten zwei regelmäßig achsweise erneuerte Sätze 205/60/15 auf verschiedensten Nachfolgefahrzeugen des Saabs, dem die Ursprungsexemplare einst entstammten, habe also über die Jahre durchaus Erfahrung mit der Eintragungspraxis speziell dieser Größe sammeln können. Ein Passat war zwischenzeitlich auch mal dabei, ab und an auch Gutachter, die im ersten Anlauf ablehnten oder erst mal auf Michelin Briefbogen lesen wollten, dass 205 wirklich auch auf 6''... usw.usw. - lauter Kinderkram, den jeder kennt, der öfters mal 'ne Einzelabnahme begehrt.

Nun wirds aber Kindisch.....wen interressiert,was du für Reifenbreiten du auf einen Saab fährst??
Die 6j x 15" Stahlfelge mit ET 45 auf dem 3B und ET37 auf dem 3BG sind nicht zulässig für 205er Reifen.
Und wenn diese Reifenbreite nicht Freigegeben ist,trägt die auch keiner ein,macht das doch jemand,kannste dir mit dem Papier den Popo abwischen.

Auch wenn mir dein Stil nicht liegt, liste ich denen, für die es evtl. Hilfestellung sein könnte, nachfolgend mal auf, auf welchen FZgen die 'rollierend' erneuerte Reifengröße, deren Ursprungsexemplare mal einem Saab entstammten, seither eingetragen wurde:
:
Saab 900T auf Alu als Ersatz für serienmäßige TRX Beräderung
Toyota Modell F auf Serienstahlf.
zwei weitere, ältere Toyotas
Opel Astra auf Serienstahlf.
3er BMW auf Alu
Passat auf Serienstahlf. !!
div. PSA/Fiat Eurovans auf Serienstahlf. - aktuell montiert auf einem Fiat Scudo I auf 6Jx15
Ein zweiter Satz davon wird just auf Sohnemanns 3er BMW montiert und braucht noch den Eintrag der Alufelgen

Gelegentlich klappte es erst im zweiten Anlauf, aber in keinem Fall gab's prinzipielle oder sonstwie ernsthafte Bedenken seitens verständiger Gutachter. Gerade denen gegenüber spielt neben allen technischen Aspekten allerdings auch die Tonlage, in der man sie anspricht und auf ihre ggf. zusätzl. Anforderungen eingeht, eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Natürlich kann man sich fragen, wieviel Sinn es eigentlich macht, für die Eintragung bestimmter Rad/Reifenkombis partout Geld ausgeben zu wollen, aber wo's gute Gründe dafür gibt, warum nicht?

Es ist von sehr vielen Faktoren abhängig, ob man es eingetragen bekommt oder nicht, wodurch man Pauschal nicht sagen kann, dass es funktioniert oder nicht, jedoch scheitert die Eintragung oft.

Es ist immer am einfachsten und günstigsten, wenn für die Felge ab Werk freigegebene ReifenGröße benutzt wird.

Und beim Passat 3BG geht es meistens nicht und wer sowas einträgt, ....
wenns hart auf hart ist das Papier nichts Wert.!

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